Partnerkarte: Änderungen am „Erst-Vertrag“

    Hallo,


    mein Post ist halb Verständnisfrage und halb Feedback (keine Ahnung ob es ankommt).


    Der folgende Satz steht "hinter" dem * beim Preis von Partnerkarten Tarifen: "Preisvorteil entfällt, wenn der „Erst-Vertrag“ wegfällt oder dessen Tarif gewechselt wird.".


    Wenn ich also den Tarif meines "Erst-Vertrag" wechsle, kostet der Vertrag meines Partners so viel, als wäre es KEINE Partnerkarte?

    Warum wird man, gerade bei Verträgen die mit einer Laufzeit von vier Wochen beworben werden (die ja nun gerade deshalb erst Anpassungen möglich machen), so bestraft? Das Ganze klingt für mich so, als wolle man Anpassungen an alten Verträgen verhindern.

  • Hilfreichste Antwort
  • Ich denke es wird gemeint das wenn bei der Partberkarte der Tarif gewechselt wird. Ich konnte bei der Erstkarte sehr wohl einen Tarifwechsel machen und bei der Partnerkarte blieb alles beim alten.

    Logisch ist aber das wenn der Erstvertrag wegfällt auch kein Partnerrabatt mehr gilt dieser Vertrag wäre ja dann der Erstvertrag

    Ich denke es wird gemeint das wenn bei der Partberkarte der Tarif gewechselt wird.

    Hallo :)


    wenn das so gemeint ist, finde ich die Formulierung unglücklich und missverständlich. Es ist nicht klar, welcher Vertrag mit "dessen" gemeint ist. Vielleicht sollte man das dann klarer formulieren, z.B. "Preisvorteil entfällt bei einem Tarifwechsel (der Partnerkarte) oder dem Wegfall des Erstvertrages.".


    Gruß Ingo

  • Jonathan

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