Ich habe bei Congstar am 13.09.2025 ein Google Pixel 9 XL Smartphone gekauft. Das Smartphone funktioniert gut, allerdings löste sich beim Wechsel der Schutzhülle die rückwärtige Kameraleiste des Smartphones. Ich vermutete einen Verarbeitungsmangel und informierte mich im Internet; der Mangel ist offenbar bekannt, die Befestigung der Kameraleiste ist zu schwach ausgelegt.
Ich reichte mein Smartphone daher, geschützt verpackt, unter dem Reparaturauftrag R2600099060 bei der Telekom Deutschland ein. Nach etwa einer Woche erhielt ich dieseAntwort und einen Kostenvoranschlag von über 400 Euro für eine von mir zu bezahlende Reparatur:
ZitatAlles anzeigenGuten Tag,
die Überprüfung Ihres Geräts hat ergeben, dass eine kostenlose Reparatur im Rahmen der
Gewährleistung nicht mehr möglich ist.
Da es sich in diesem Fall auch nicht um einen anfänglichen Gewährleistungsmangel handelt,
bieten wir Ihnen gerne eine kostenpflichtige Reparatur an.
Hinweis: Eine Teilreparatur (zum Beispiel nur Akkutausch und nicht das zersprungene Display)
ist hierbei laut Hersteller nicht möglich.
ich lehnte die kostenpflichtige Reparatur ab.
Zurück bekam Reparatur erhielt ich mein Smartphone, allerdings ohne den Kameradeckel. Die bei meiner Einsendung am 9.2.2026 noch vorhandene Kameraabdeckung von der Rückseite ist jetzt vollständig abgerissen und verschwunden, übrig ist ein Fetzen Leitfolie, eigene Reparaturversuche kann ich so nicht mehr vornehmen und das Gerät auch nicht mehr reparieren lassen.
Meine Kommunikation mit einem gewissen "Kai von Congstar" lief danach auch alles andere als erfreulich - die Verantwortung wird rundweg abgelehnt, weder für die Gewährleistung noch für die Beschädigung des Geräts beim Reparaturdienstleister. Kai von Congstar behauptet, ich hätte das Gerät ohne die Kameraabdeckung eingeschickt - das stimmt einfach nicht und ich kann hierfür Zeugen benennen.
Was ich nun möchte, da ich auf keinem Weg, weder per Hotline noch per Mail oder Brief bisher etwas erreichen konnte:
1. Ich möchte, das Congstar der Gewährleistungspflicht bei Privatverkäufen nach BGB nachkommt und das Smartphone repariert oder austauscht.
oder
2. Ich möchte einen Ausgleich für die Sachbeschädigung beim Reparaturdienstleister (Reparatur oder Austausch des Smartphones)
Ich habe hier in diesem Forum ähnliche Berichte gelesen und mich mittlerweile auch an meine Rechtsschutzversicherung und die Verbraucherzentrale gewandt, auch habe ich einen Brief an die Geschäftsführung mit Fristsetzung zur Problemlösung geschrieben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies wirklich die Geschäftspraxis von Congstar darstellen soll.
Kann mir hier irgendjemand helfen?