Beiträge von keinExtremist

    Beim Händler unterschreibt man einen Congstar-Vertrag, in dem sogar extra steht, dass sich Vertragslaufzeit bei einem Tarifwechsel nicht ändert.

    Gut.

    Darum schrieb ich auch:

    Schau noch einmal in deinen Vertrag. Da sollte das alles geregelt sein.

    Es gibt (mindestens) zwei Möglichkeiten.

    Wenn dem so ist, ist alles gut.

    Dann hast du eventuell 2 Verträge. Einmal zum Endgerät mit dem Händler und einmal den Mobilfunkvertrag mit Congstar.

    Möglich ist es. Der Möglichkeiten gibt es mehrere.

    oder könnt ihr mir sagen, wo das stehen soll?

    In deinem Vertrag.

    Den können wir hier nicht sehen.

    Inwieweit der Support hier Einblick in die Vertragsbestandteile hat, weiß ich nicht. Der Computer wird nicht "alles" anzeigen, vermute ich.

    Die "Fachabteilungen" wollen ja auch was zu tun haben. ;)

    Es bleibt aber das Problem, was Congstar lauf Vertrag darf, nicht darf, muss oder kann - ob du einen Anspruch auf etwas hast oder nicht.

    Verbraucherschutz oder Rechtsanwalt kontaktieren

    Das ist immer gut :!:

    Vor allem ein Rechtsanwalt kann da schon viel bewirken. Das Problem ist nur, dass viele mit dem Rechtsanwalt "drohen" aber selten einen haben, ihn sich nicht leisten können oder wollen, oder, dass eine eventuelle Rechtsschutzversicherung den konkreten Fall nicht abdeckt.

    Das Schwert "Rechtsanwalt" ist damit meist sehr, sehr stumpf.

    Falls du aber wirklich einen juristischen Beistand einschalten kannst, willst und wirst, würde mich das Ergebnis wirklich sehr interessieren.

    Brille - Fielmann.

    Ich habe mehrere sehr gute Brillen.

    An deren Qualität kommt kein Discounter heran. Auch Fielmann nicht.

    Markennamen sind zwar Schall und Rauch. Qualitätsprodukte sind es aber nicht. Meine Brillen sind von hervorragender Qualität.

    Da ist eher Textverständnis wichtiger.

    Zu wissen, welches Gerät JoleneJill benutzt, ist eine Sache.

    Daraus läßt sich aber nicht definitiv ableiten, dass Flosse08 in seinem/ihren Kommentar die Menüführung angibt.

    Du bist schlau, du konntest das im Kommentar:

    Eventuell hilft es auch die WLAN Unterstützung unter Mobilfunk auszuschalten. Bei schlechtem WLAN werden dann mobile Daten genutzt.

    eindeutig erkennen.

    Für mich ist das in diesem Satz nicht zu erkennen. Auch nicht mit Brille eines gehobenen (nicht Mode-/Luxus-) Herstellers.

    Aber ich vermute, du willst mal wieder nur etwas gegen mich persönlich schreiben, mich bloßstellen, mich beleidigen.

    Das ist dein Beitrag zum Thema.

    Kenne ich schon.

    Jetzt überlasse ich dir wieder das letzte Wort. Ich habe keine Interesse mehr an diesem Thread.

    Wir kennen Deine ständigen diesbezüglichen Belehrungen nur zu gut.

    Wir kenne deine ständige Lobhudelei hier ebenso nur zu gut, ob sie nun begründet ist oder nicht.

    Damit schadest du Congstar aber in der Regel mehr, als du nützlich wärst.

    Ein interessierter Kunde fällt darauf nicht herein. Für diesen ist übertriebene Lobpreisung eher abschreckend.

    Dein Beitrag hat dazu eher weniger beigetragen.

    Deiner auch nicht. Ganz im Gegenteil.

    Dass der Betrag ausgezahlt wird, stand für mich nie in Zweifel. Eben weil die Rückzahlung rechtlich vorgeschrieben ist und keiner Kulanz bedarf.

    Dein aktueller Beitrag bezieht sich allerdings weniger auf das Problem des Posters. Er dient vielmehr der Beleidigung meiner Person.

    Daher möchte ich diese Diskussion nicht weiterführen.

    Für mich ist Ende.

    Die 2€ stammen jedoch aus einer Erstattung.

    Liest dir den entsprechenden Thrad noch einmal durch.

    Die "Erstattung" ist eine Rückbuchung von falsch abgezogenem Geld des Kunden!

    So, als wenn du im Supermarkt 6€ zahlen musst, einen 10er gibst und nur 1€ zurückbekommst.

    Die fehlenden 3€ sind dann doch keine "Erstattung". Das ist einfach die Rückzahlung des ungerechtfertigt einbehaltenen Restgeldes.


    PS: Ob das falsch abgezogenen Geld nun selbst eingezahltes ist oder aus einer "Aktion" stammt, wissen wir beide nicht. Jedenfalls ist es im Eingangspost nicht erkennbar. Ich gehe aber vom gekauften Prepaid-Guthaben des Kunden aus.

    Ob hier eine Kulanzregelung möglich ist, muss Dir der offizielle Support beantworten.

    Da sehe ich keinerlei Bedarf an Kulanz.

    Das Buchungssystem ist kaputt.

    Leidtragende sind nun seit Jahren vor allem die Kunden - aber auch die Mitarbeiter des Supports, die diesen mangelhaften Service Congstars nun regelmäßig ausbügeln müssen.

    Die Flexibilität war einer der Gründe warum ich mich eigentlich für Congstar entschieden habe.

    Flexibilität bedeutet nicht gleich Congstar.

    Flexibilität erreicht man durch einen entsprechenden Tarif/Vertrag.

    Flexible Tarife haben auch andere Anbieter.

    Bei Congstar hättest du dann einen Flex-Tarif wählen müssen.

    Du hast aber einen Tarif gewählt, der dich 24 Monate bindet!

    Du wolltest eigentlich nicht Flexibilität, sondern ein preiswertes Handy, vermute ich.

    Bin sehr enttäuscht, dass diese Infos nirgendwo verschriftlich sind.

    Schau mal in den Unterlagen, die du bei Abschluss deines Vertrages mit 24 Monaten Laufzeit bekommen hast.

    Und dass ein Vertrag, dessen Laufzeit 24 Monate beträgt, auch mindestens 24 Monate gilt wie abgeschlossen, sollte eigentlich nicht verwundern. Irgendwie will der Händler das Smartphone ja auch bezahlt bekommen.

    Der Händler hat mir nämlich nur das Endgerät zur Verfügung gestellt. In der Vergangenheit hab ich sowas noch nie erlebt.

    Dann hast du noch nie ein durch subventionierten Vertrag gekauftes Endgerät gehabt.

    Vereinfacht gesagt, zahlst du das Handy jetzt über die 24 Monatsraten ab.

    Das kommt täglich tausendfach vor. Nicht nur im Bereich Mobilfunk.

    Allerding.......

    Du schreibst, der Händler hat dir das Endgerät "zur Verfügung gestellt". Ist das ein Leihgerät?

    Dann ist bei Problemen mit der Simkarte oder Netzproblemen auch der Händler mein Ansprechpartner?

    Ja.

    Schau noch einmal in deinen Vertrag. Da sollte das alles geregelt sein.

    Es gibt (mindestens) zwei Möglichkeiten.

    Es ist möglich, dass der Händler nur Vermittler ist. Er verkauft/leiht dir das Endgerät und vermittelt einen zusätzlichen Vertrag mit congstar.

    So, als wenn du ein "Starter-Paket" im Supermarkt kaufst.

    Hier hättest du dann das Endgerät auch extra voll bezahlt oder eine extra Ratenzahlung vereinbart.

    Dann wäre für das Endgerät der Händler und für den Mobilfunkvertrag Congstar zuständig.

    Ich bin mir aber sicher, dass du eine Kombination Endgerät+Mobilfunk beim Händler gekauft/abgeschlossen hast.

    Dann ist auch der Händler dein Vertragspartner für Endgerät und Mobilfunk.

    Wenn die Datenoption jetzt aber immer aktiv ist, kann ich nicht mehr mal eben eine große Datenoption buchen, sondern muss warten, bis die Umstellung zum nächsten Abrechnungszeitraum erfolgt. Und dann brauche ich sie vermutlich nicht mehr.

    Du könntest allerdings in einen anderen Tarif wechseln. (Selbst dafür braucht Congstar freilich mindestens 24 Stunden :D )

    Wenn du also eine Datenoption von 1GB hast und diese "aufgebraucht" ist, kannst du sofort in den Tarif Prepaid Allnet XL wechseln und hast (nach 24 Stunden Congstarumsrtellungsturbo) blitzschnell ein größeres Datenvolumen (hier 15GB).

    Das halte ich für sinnvoller als beispielsweise ein teures SpeedOn-Gehampel oder das Warten auf Ende der 28 Tage.


    PS: Selber ausprobieren kann ich diesen meinen Vorschlag mangels Congstarprepaidvertrages aber nicht. Er sollte aber funktionieren, oder?


    als Zweitkarte eigentlich uninteressant

    Das ja.

    Ist nun weiterhin angedacht, alle Benutzer der ersten Generation auf die zweite umzustellen?

    Ob und wie kann sicher hier im Forum keiner wissen.
    Auch das Support-Team wird der Konzernleitung nicht in die Karten gucken dürfen. Wie die Zukunft aussieht, wird man letztendlich in der Zukunft sehen.

    Meine Meinung nach Begutachtung der Glaskugel:

    Es ist unsinnig, auf Dauer zig verschiedene Varianten (Generationen) eines Tarifes zur Verfügung zu stellen.

    Zumal ich die Software bei Congstar für kaputt halte. Noch mehr Varianten werden das Chaos beispielsweise bei der Buchung/Umstellung/Kündigung von Optionen nur verstärken.

    Irgendwann wird auf die dann aktuelle Generation umgestellt oder gekündigt. Das halte ich für nachvollziehbar.

    Warum sollte man ernsthaft einen total veralteten Tarif (1. Generation) in einen ebenso veralteten Tarif (2. Generation) umstellen, wenn es einen aktuellen Tarif (3. Generation) gibt. :/

    Ich vermute: Es wird überhaupt nicht umgestellt oder in den aktuellen Tarif.

    Das ist dann nicht das Prepaid, so wie ich das will!

    ^^ "Ich" ist relativ.

    Auch Congstar ist "ich". Der Tarif ist so, wie Congstar ihn will.

    Schließlich schreibt Congstar auf ihrer Seite ja "ich". Sonst müsste der Tarif heißen: "wie du das willst". ;)

    Ebenso für viele Kunden ist die 3. Generation ein ganz super Tarif! Jede Wette!

    Auf jeden Fall ist es schade das es nun echte 9 Cent Tarife ohne Grundgebühr nur noch bei den Discountern gibt.

    Warum?
    Solange man die Wahl hat, ist es doch egal.
    Ich entscheide bei der Tarifwahl nach den Optionen des Tarifs und nicht nach dem Namen des Providers.
    Entweder der Tarif passt zu mir oder eben nicht.


    Wenn ein Provider keine Kunden in diesem Segment haben will, dann ist es eben so.

    Ein wirkliches Problem sehe ich da nicht.
    Schau'n wir mal, wie sich der Markt entwickelt.

    ...seit Jahren regelmäßig auf...


    Hast Du ein paar Links zu diesen Fällen in diesem Forum und kannst diese hier für mich posten?

    Da müsste ich die Suchfunktion bemühen. Kannst du auch selber machen.

    Du wirst ganz einfach zig Fälle finden.

    Hier im Forum ist das Problem bestens bekannt.

    Problematisch ist nur, dass die meisten Kunden eben nicht hier im Forum aktiv sind.

    (Man vergleiche die öffentlich zugängigen Kundenzahlen und die Zahl der Namen hier im Forum!)

    Dann stimmt etwas mit der Abrechnungssoftware von Constar nicht

    Wie oben erwähnt, ist es möglich (und sogar reproduzierbar), das zwei Optionen gleichzeitig gebucht werden, obwohl nur 1 tatsächlich aktiv sein kann. Gekündigte Optionen/Tarife werden nicht als solche vom Buchungssystem erkannt und trotz Kündigung noch einmal berechnet.

    Diese "Überschneidung" gibt es nur bei Congstar. Warum auch immer.

    Die Software ist kaputt.


    Ein dazu passendes Problem ist, dass man einen Tarifwechsel (Prepaid. Postpaid weiß ich nicht.) "punktgenau" einstellen muss, was aber faktisch nicht möglich ist. Man verliert praktisch immer etwas vorausbezahlte Leistung oder riskiert die doppelte Buchung.

    Ist man hier im Forum aktiv, bekommt man dann sein Geld zurück - wenn nicht: Pech gehabt.

    Ich weise hier (und in anderen Foren) regelmäßig auf diesen Umstand hin, damit Neukunden von diesem Sonderfall Congstar Kenntnis haben und in der Hoffnung, dass vielleicht doch in ferner Zukunft dieser Fehler behoben wird.

    Ich habe nichts anderes behauptet. Weder, dass es nicht die Aufgabe des Supports wäre, noch dass solche Anfragen unverschämt wären.

    Das habe ich auch nicht behauptet. Wie kommst du darauf? Hast du irgendwo etwas von "unverschämt" oder ähnlichem gelesen?

    Meine Anmerkung bezog sich darauf, dass der Kunde zusätzliche unnötige Arbeit hat.

    Dessen Aufgabe ist es nicht. Trotzdem muss er, um an sein Geld/seine bezahlte Leistung zu kommen. Wohlgemerkt - bei einem automatisierten Standardvorgang!

    Ich bezog mich bei meiner Aussage auf die komplette Vertragskündigung.

    Auch das ist ein Standardvorgang, der heutzutage eigentlich ohne menschlichen Eingriff ablaufen sollte.

    (Wie dies die Telekom selber oder andere Provider handhaben ist hier egal. Es geht um Congstar.)

    Man kann aber auch echt jede Aussage auf die Goldwaage legen. Ja, es ist die f.. Aufgabe des Supports….

    Man kann in Aussagen auch etwas hineinlesen, was da nicht steht.

    Sobald dein Vertag gekündigt ist (1 Tag nach Vertragsende), meldest du dich hier nochmal.

    Schon alleine, dass dies bei einem automatisierten Standardvorgang nötig ist, ist eigentlich ein Skandal.

    Entschuldigung, wenn sich jetzt wieder einige Fans auf den Schlips getreten fühlen.

    Eine normale Kündigung / ein normaler Optionswechsel sollte im Jahr 2023 keinen menschlichen Eingriff mehr benötigen.

    Und dieser Fehler tritt seit Jahren regelmäßig auf.

    Optionen/Kündigungen/Änderungen können sich überschneiden, ohne dass der (Buchungs-)Computer von Congstar das merkt.

    Lachhaft.

    Es ist zwar etwas Aufwand für den Support

    Das ist egal.

    Der Support bekommt es bezahlt. Es ist seine Arbeit!

    Für den Bäcker bedeutet aus auch Aufwand, jeden Tag Brötchen zu backen.

    Punkt ist: Hier liegt ein zusätzlicher und unnötiger Aufwand für den Kunden vor.

    Er muss doppelt arbeiten, weil das Buchungssystem von Congstar diesen Missstand seit Jahren nicht geregelt bekommt.

    Tut der Kunde das nicht, verliert er Geld!

    Viele Kunden kennen dieses Forum nicht einmal..............


    Da musst du dir hier echt keine Sorgen machen. Der Support klärt das echt fix!

    Unbestritten.

    Allerdings sollte ein Support alleine für die Probleme des Kunden nötig/zuständig sein.

    Bei Congstar muss der Support aber in ganz großem Umfang Fehler des Congstar-Systems ausbügeln.

    Traurig. Und ich sehe seit Jahren keine Besserung.

    Das Support-Team hier im Forum ist vorbildlich. Keine Frage!

    Aber der Gesamtsupport von Congstar ist miserabel. Er erfordert häufige und unnötige Mitarbeit des Kunden bei Standardvorgängen.

    Das ist ein Alleistellungsmerkmal von congstar.

    Diesen hier (in der Suche Telefonbuch eingeben):

    Ich sehe da keinen Fehler.

    Auf meintelefonbuch.de kann jeder seinen gewünschten Telefonbucheintrag vornehmen, ändern oder löschen.

    Das ist absolut korrekt.

    Diese Einträge veröffentlicht meintelefonbuch.de dann in den entsprechenden Telefonbüchern. Solche Einträge können auch einiges mehr als nur die Telefonnummer beinhalten.

    Das hat nichts mit den Einträgen zu tun, die im Auftrag der Telefondienstleister veröffentlicht wurden. Das sind zwei paar Schuhe, wie ich weiter oben schon schrieb.

    Der, der veröffentlichen lässt, kann ändern und auch löschen. Anders geht es auch gar nicht. Sonst könnte ja jeder jeden Eintrag manipulieren.

    Auch mein Hinweis auf die Deutsche Tele Medien GmbH könnte weiterhin hilfreich sein.

    Am Besten registriert sich dein Vater dort

    Auf meintelefonbuch.de kann man allerdings nur die Einträge ändern oder löschen, die man dort auch angelegt hat.

    meintelefonbuch.de ist kein Dienstleister der Telefonprovider.

    Dort kann jeder eintragen, was er will. Die sind unabhängig.

    Er hatte schon während seiner Zeit bei O2 einen Telefonbucheintrag. Dieser ist anscheinend bis heute als Kunde bei Congstar fortgeführt worden.

    Wenn dem so ist, dann muss entweder O2 den Eintrag entfernen oder - falls bei Rufnummernmitname der Eintrag durch Congstar übernommen wurde, eben Congstar/Telekom.

    Man könnte auch mal bei der Deutsche Tele Medien GmbH anrufen ( 069 / 2682-0) falls sich niemand mehr zuständig fühlt.


    ________

    Ob dies (klick mich) noch gültig ist, weiß ich nicht.

    Wurde nicht "nur" das Datenroaming deaktiviert?

    Das ist richtig.

    Nur nebenbei - Andere Baustelle, hat nichts mit Congstar zu tun - aber ist für den einen oder anderen vielleicht interessant:

    Wenn deine Tochter sich in das WLAN des Schiffes/der Fähre einloggt, können auch horrende Kosten entstehen.

    Das Schiff holt sich die Daten hochpreisig vom Satelliten und schlägt noch einmal einen geringen Gewinn drauf.

    Man muss also trotzdem wachsam sein, auch wenn "Daten" beim eigenen Provider gesperrt ist.

    Da ging es sehr wohl um Kündigung.

    Okay, dann wolltest du Conny das Studium der AGB ans Herz legen. Dann war dein Hinweis an mich falsch adressiert.

    Bei mir ging es nicht um Kündigung. Ich hatte nur auf die Antwort Connys reagiert.

    Selbst in dieser Reaktion habe ich den Kern der Aussage extra farblich markiert, um Problemen bei der Texterfassung vorzubeugen. Leider erfolglos, wie sich zeigt. Es geht darum, ob etwas kann oder nicht kann. Und ja, Guthaben kann vollständig ausgezahlt werden. Es gibt kein irdisches Gesetz, was dies verbieten würde. Ob es auch wird, ist eine andere Sache.

    Nicht zu verwechseln mit der Pflicht zur Auszahlung bestimmter Gelder. Hierzu wurde Congstar per Gesetz verdonnert. Sonst würde das Guthaben nach Kündigung "verfallen".

    Aber gut.

    Im von mir eröffneten Thread ging es (mir) nie um irgendwelche Kündigungen.

    Ich wollte eine Information (und nicht mehr!) über die Handhabe des Guthabentransfers, weil ich in Telefonie- und Computerdingen beratend tätig bin und selber keine eigenen Erfahrung mit der Guthabenübertragung innerhalb eines Kundenkontos bei Congstar habe. Wenn ich berate, möchte ich auch wissen, worüber ich rede.

    Die Info habe ich nun.

    Aus dem Thread bin ich nun raus und widme mich dem nächsten Thema.

    in den AGB Prepaid steht ausdrücklich....

    Das ist doch aber in gar keiner Weise strittig oder auch nur erwähnenswert.

    In AGB stehen oft viele Sachen, die nicht gültig sind. AGB sind keine göttlichen Verfügungen.

    Es gibt Unmengen an AGB, die erfolgreich angefochten wurden.


    Auch hat es erstens nichts mit meiner Frage zu tun, da es nicht um Auszahlung, sondern um Umbuchung ging, und zweitens bitte ich meine Formulierung zu beachten. Congstar kann auch "geschenktes" oder auch "unentgeltlich überlassenes Guthaben" auszahlen.

    Congstar will nicht. Punkt.

    Wobei dieses Guthaben mitnichten "geschenkt" oder "unentgeltlich überlassen" ist. Es ist einfach Folge der Vertragsgrundlage.

    Mein Beispiel: Kaufpreis=9,99€ wird laut Vertrag 20€ Guthaben.

    Da ist nichts geschenkt oder unentgeltlich überlassen.

    Formulierungen wie "geschenkt" oder "unentgeltlich überlassen" sind ebenso Sprüche wie auch "aus Kulanz dies und das getan". Damit will man sich rechtlich absichern. Ob das geklappt hat, entscheidet letztendlich ein Richter.

    Aber gut.


    Ehe jetzt wieder Congstar von einigen verteidigt wird:

    1. Congstar hat das nicht nötig, ich habe Congstar auch nicht angegriffen.
    2. Ich habe in keinster Weise die Handlung kritisiert, dass Congstar irgendwelche Gelder einbehält. Ich wollte nur wissen, wie das bei Umbuchunghen gehandhabt wird.
    3. Ich habe meine Frage auch nicht gestellt, weil ich hier um ein paar Euro betteln, jammern oder lamentieren will. Nein, ich wollte nur Kenntnis. Die habe ich jetzt. Congstar soll mir nichts auszahlen. Nicht einmal umbuchen.

    ich bin ehrlich gesagt nicht sicher, ob ich die Frage richtig verstehe.

    Zumindest passt deine Antwort zu dem, was ich meinte.

    Also wird auch Startguthaben u.ä. umgebucht.

    Sehr gut! Genau das wollte ich wissen.

    So hat es ja auch MCP62 (vermutlich aus Erfahrung) bestätigt.

    Ob bei Kündigung alles davon ausgezahlt werden kann, ist was anderes.

    Das war ja eigentlich der Punkt meiner Frage.

    Auch bei einer Kündigung kann alles ausgezahlt werden. Warum auch nicht?

    Ob Congstar das auch will und vor allem macht, ist eine andere Sache.

    Hierzu wollte ich eine Bestätigung.

    Die habe ich nun.

    Danke.

    Ein vorhandenes Startguthaben oder Werbeguthaben wird bei Kündigung nicht ausgezahlt.

    Verständlich.

    Wie wird es gehandhabt, wenn das Guthaben eines Prepaidtarifes auf das Guthaben eines anderen Prepaidtarifes innerhalb des selben Kundenkontos transferiert wird?

    Beispiel an derzeitiger Aktion:

    Prepaid wie ich will

    9,99 € einmaliger BereitstellungspreisInkl.

    5 € Start- und 5 € Zusatzguthaben (für Neukunden)

    Rufnummer mitbringen 10 €

    Ich habe also beim Kauf 9,99€ ausgegeben, aber 20€ Guthaben auf dem Prepaidkonto.

    Nach Aufladung mit 15€ wären das 35€.

    Wenn ich dieses Guthaben nun vom neu gekauften Prepaidkonto auf ein älteres umbuchen (transferieren) lassen würde (wie hier im Forum vielfach zu lesen), wieviel Guthaben habe ich dann nach der Aktion?

    • A Konto alt = 35€, Konto neu = 0€
    • B Konto alt = 15€, Konto neu = 20€ (das Startguthaben+Werbeguthaben)
    • C Konto alt= 15€, Konto neu= 0€ (Startguthaben+Werbeguthaben durch schwarzes Loch gefressen).