Startguthaben Transfer

  • Ein vorhandenes Startguthaben oder Werbeguthaben wird bei Kündigung nicht ausgezahlt.

    Verständlich.


    Wie wird es gehandhabt, wenn das Guthaben eines Prepaidtarifes auf das Guthaben eines anderen Prepaidtarifes innerhalb des selben Kundenkontos transferiert wird?

    Beispiel an derzeitiger Aktion:


    Prepaid wie ich will

    9,99 € einmaliger BereitstellungspreisInkl.

    5 € Start- und 5 € Zusatzguthaben (für Neukunden)

    Rufnummer mitbringen 10 €


    Ich habe also beim Kauf 9,99€ ausgegeben, aber 20€ Guthaben auf dem Prepaidkonto.

    Nach Aufladung mit 15€ wären das 35€.

    Wenn ich dieses Guthaben nun vom neu gekauften Prepaidkonto auf ein älteres umbuchen (transferieren) lassen würde (wie hier im Forum vielfach zu lesen), wieviel Guthaben habe ich dann nach der Aktion?


    • A Konto alt = 35€, Konto neu = 0€
    • B Konto alt = 15€, Konto neu = 20€ (das Startguthaben+Werbeguthaben)
    • C Konto alt= 15€, Konto neu= 0€ (Startguthaben+Werbeguthaben durch schwarzes Loch gefressen).

    Bei Pennymobil was ja auch Congstar technisch realisiert wird das gesamte Guthaben ( geschenktes als auch selbst eingezahltes) umgebucht. Sofern man die Umbuchung vor einer Kündigung veranlasst. Ich denke bei Congstar ist es das selbe.

    Hi keinExtremist ,


    ich bin ehrlich gesagt nicht sicher, ob ich die Frage richtig verstehe. Wenn du Guthaben einfach nur umbuchen lässt, wird das gesamte Guthaben der Karte umgebucht, da geht nix verloren. Ob bei Kündigung alles davon ausgezahlt werden kann, ist was anderes.


    Grüße Conny

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  • ich bin ehrlich gesagt nicht sicher, ob ich die Frage richtig verstehe.

    Zumindest passt deine Antwort zu dem, was ich meinte.

    Also wird auch Startguthaben u.ä. umgebucht.

    Sehr gut! Genau das wollte ich wissen.


    So hat es ja auch MCP62 (vermutlich aus Erfahrung) bestätigt.


    Ob bei Kündigung alles davon ausgezahlt werden kann, ist was anderes.

    Das war ja eigentlich der Punkt meiner Frage.

    Auch bei einer Kündigung kann alles ausgezahlt werden. Warum auch nicht?

    Ob Congstar das auch will und vor allem macht, ist eine andere Sache.

    Hierzu wollte ich eine Bestätigung.

    Die habe ich nun.

    Danke.

  • in den AGB Prepaid steht ausdrücklich....

    Das ist doch aber in gar keiner Weise strittig oder auch nur erwähnenswert.

    In AGB stehen oft viele Sachen, die nicht gültig sind. AGB sind keine göttlichen Verfügungen.

    Es gibt Unmengen an AGB, die erfolgreich angefochten wurden.



    Auch hat es erstens nichts mit meiner Frage zu tun, da es nicht um Auszahlung, sondern um Umbuchung ging, und zweitens bitte ich meine Formulierung zu beachten. Congstar kann auch "geschenktes" oder auch "unentgeltlich überlassenes Guthaben" auszahlen.

    Congstar will nicht. Punkt.

    Wobei dieses Guthaben mitnichten "geschenkt" oder "unentgeltlich überlassen" ist. Es ist einfach Folge der Vertragsgrundlage.

    Mein Beispiel: Kaufpreis=9,99€ wird laut Vertrag 20€ Guthaben.

    Da ist nichts geschenkt oder unentgeltlich überlassen.


    Formulierungen wie "geschenkt" oder "unentgeltlich überlassen" sind ebenso Sprüche wie auch "aus Kulanz dies und das getan". Damit will man sich rechtlich absichern. Ob das geklappt hat, entscheidet letztendlich ein Richter.

    Aber gut.



    Ehe jetzt wieder Congstar von einigen verteidigt wird:

    1. Congstar hat das nicht nötig, ich habe Congstar auch nicht angegriffen.
    2. Ich habe in keinster Weise die Handlung kritisiert, dass Congstar irgendwelche Gelder einbehält. Ich wollte nur wissen, wie das bei Umbuchunghen gehandhabt wird.
    3. Ich habe meine Frage auch nicht gestellt, weil ich hier um ein paar Euro betteln, jammern oder lamentieren will. Nein, ich wollte nur Kenntnis. Die habe ich jetzt. Congstar soll mir nichts auszahlen. Nicht einmal umbuchen.

    Auch bei einer Kündigung kann alles ausgezahlt werden. Warum auch nicht?

    Ob Congstar das auch will und vor allem macht, ist eine andere Sache.

    Hierzu wollte ich eine Bestätigung.

    Die habe ich nun.

    Danke

    Ich bezog mich auf diese Aussage. Da ging es sehr wohl um Kündigung.

  • Da ging es sehr wohl um Kündigung.

    Okay, dann wolltest du Conny das Studium der AGB ans Herz legen. Dann war dein Hinweis an mich falsch adressiert.


    Bei mir ging es nicht um Kündigung. Ich hatte nur auf die Antwort Connys reagiert.

    Selbst in dieser Reaktion habe ich den Kern der Aussage extra farblich markiert, um Problemen bei der Texterfassung vorzubeugen. Leider erfolglos, wie sich zeigt. Es geht darum, ob etwas kann oder nicht kann. Und ja, Guthaben kann vollständig ausgezahlt werden. Es gibt kein irdisches Gesetz, was dies verbieten würde. Ob es auch wird, ist eine andere Sache.


    Nicht zu verwechseln mit der Pflicht zur Auszahlung bestimmter Gelder. Hierzu wurde Congstar per Gesetz verdonnert. Sonst würde das Guthaben nach Kündigung "verfallen".


    Aber gut.


    Im von mir eröffneten Thread ging es (mir) nie um irgendwelche Kündigungen.

    Ich wollte eine Information (und nicht mehr!) über die Handhabe des Guthabentransfers, weil ich in Telefonie- und Computerdingen beratend tätig bin und selber keine eigenen Erfahrung mit der Guthabenübertragung innerhalb eines Kundenkontos bei Congstar habe. Wenn ich berate, möchte ich auch wissen, worüber ich rede.


    Die Info habe ich nun.

    Aus dem Thread bin ich nun raus und widme mich dem nächsten Thema.