Beiträge von keinExtremist

    Am Besten registriert sich dein Vater dort

    Auf meintelefonbuch.de kann man allerdings nur die Einträge ändern oder löschen, die man dort auch angelegt hat.

    meintelefonbuch.de ist kein Dienstleister der Telefonprovider.

    Dort kann jeder eintragen, was er will. Die sind unabhängig.

    Er hatte schon während seiner Zeit bei O2 einen Telefonbucheintrag. Dieser ist anscheinend bis heute als Kunde bei Congstar fortgeführt worden.

    Wenn dem so ist, dann muss entweder O2 den Eintrag entfernen oder - falls bei Rufnummernmitname der Eintrag durch Congstar übernommen wurde, eben Congstar/Telekom.

    Man könnte auch mal bei der Deutsche Tele Medien GmbH anrufen ( 069 / 2682-0) falls sich niemand mehr zuständig fühlt.


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    Ob dies (klick mich) noch gültig ist, weiß ich nicht.

    Wurde nicht "nur" das Datenroaming deaktiviert?

    Das ist richtig.

    Nur nebenbei - Andere Baustelle, hat nichts mit Congstar zu tun - aber ist für den einen oder anderen vielleicht interessant:

    Wenn deine Tochter sich in das WLAN des Schiffes/der Fähre einloggt, können auch horrende Kosten entstehen.

    Das Schiff holt sich die Daten hochpreisig vom Satelliten und schlägt noch einmal einen geringen Gewinn drauf.

    Man muss also trotzdem wachsam sein, auch wenn "Daten" beim eigenen Provider gesperrt ist.

    Da ging es sehr wohl um Kündigung.

    Okay, dann wolltest du Conny das Studium der AGB ans Herz legen. Dann war dein Hinweis an mich falsch adressiert.

    Bei mir ging es nicht um Kündigung. Ich hatte nur auf die Antwort Connys reagiert.

    Selbst in dieser Reaktion habe ich den Kern der Aussage extra farblich markiert, um Problemen bei der Texterfassung vorzubeugen. Leider erfolglos, wie sich zeigt. Es geht darum, ob etwas kann oder nicht kann. Und ja, Guthaben kann vollständig ausgezahlt werden. Es gibt kein irdisches Gesetz, was dies verbieten würde. Ob es auch wird, ist eine andere Sache.

    Nicht zu verwechseln mit der Pflicht zur Auszahlung bestimmter Gelder. Hierzu wurde Congstar per Gesetz verdonnert. Sonst würde das Guthaben nach Kündigung "verfallen".

    Aber gut.

    Im von mir eröffneten Thread ging es (mir) nie um irgendwelche Kündigungen.

    Ich wollte eine Information (und nicht mehr!) über die Handhabe des Guthabentransfers, weil ich in Telefonie- und Computerdingen beratend tätig bin und selber keine eigenen Erfahrung mit der Guthabenübertragung innerhalb eines Kundenkontos bei Congstar habe. Wenn ich berate, möchte ich auch wissen, worüber ich rede.

    Die Info habe ich nun.

    Aus dem Thread bin ich nun raus und widme mich dem nächsten Thema.

    in den AGB Prepaid steht ausdrücklich....

    Das ist doch aber in gar keiner Weise strittig oder auch nur erwähnenswert.

    In AGB stehen oft viele Sachen, die nicht gültig sind. AGB sind keine göttlichen Verfügungen.

    Es gibt Unmengen an AGB, die erfolgreich angefochten wurden.


    Auch hat es erstens nichts mit meiner Frage zu tun, da es nicht um Auszahlung, sondern um Umbuchung ging, und zweitens bitte ich meine Formulierung zu beachten. Congstar kann auch "geschenktes" oder auch "unentgeltlich überlassenes Guthaben" auszahlen.

    Congstar will nicht. Punkt.

    Wobei dieses Guthaben mitnichten "geschenkt" oder "unentgeltlich überlassen" ist. Es ist einfach Folge der Vertragsgrundlage.

    Mein Beispiel: Kaufpreis=9,99€ wird laut Vertrag 20€ Guthaben.

    Da ist nichts geschenkt oder unentgeltlich überlassen.

    Formulierungen wie "geschenkt" oder "unentgeltlich überlassen" sind ebenso Sprüche wie auch "aus Kulanz dies und das getan". Damit will man sich rechtlich absichern. Ob das geklappt hat, entscheidet letztendlich ein Richter.

    Aber gut.


    Ehe jetzt wieder Congstar von einigen verteidigt wird:

    1. Congstar hat das nicht nötig, ich habe Congstar auch nicht angegriffen.
    2. Ich habe in keinster Weise die Handlung kritisiert, dass Congstar irgendwelche Gelder einbehält. Ich wollte nur wissen, wie das bei Umbuchunghen gehandhabt wird.
    3. Ich habe meine Frage auch nicht gestellt, weil ich hier um ein paar Euro betteln, jammern oder lamentieren will. Nein, ich wollte nur Kenntnis. Die habe ich jetzt. Congstar soll mir nichts auszahlen. Nicht einmal umbuchen.

    ich bin ehrlich gesagt nicht sicher, ob ich die Frage richtig verstehe.

    Zumindest passt deine Antwort zu dem, was ich meinte.

    Also wird auch Startguthaben u.ä. umgebucht.

    Sehr gut! Genau das wollte ich wissen.

    So hat es ja auch MCP62 (vermutlich aus Erfahrung) bestätigt.

    Ob bei Kündigung alles davon ausgezahlt werden kann, ist was anderes.

    Das war ja eigentlich der Punkt meiner Frage.

    Auch bei einer Kündigung kann alles ausgezahlt werden. Warum auch nicht?

    Ob Congstar das auch will und vor allem macht, ist eine andere Sache.

    Hierzu wollte ich eine Bestätigung.

    Die habe ich nun.

    Danke.

    Ein vorhandenes Startguthaben oder Werbeguthaben wird bei Kündigung nicht ausgezahlt.

    Verständlich.

    Wie wird es gehandhabt, wenn das Guthaben eines Prepaidtarifes auf das Guthaben eines anderen Prepaidtarifes innerhalb des selben Kundenkontos transferiert wird?

    Beispiel an derzeitiger Aktion:

    Prepaid wie ich will

    9,99 € einmaliger BereitstellungspreisInkl.

    5 € Start- und 5 € Zusatzguthaben (für Neukunden)

    Rufnummer mitbringen 10 €

    Ich habe also beim Kauf 9,99€ ausgegeben, aber 20€ Guthaben auf dem Prepaidkonto.

    Nach Aufladung mit 15€ wären das 35€.

    Wenn ich dieses Guthaben nun vom neu gekauften Prepaidkonto auf ein älteres umbuchen (transferieren) lassen würde (wie hier im Forum vielfach zu lesen), wieviel Guthaben habe ich dann nach der Aktion?

    • A Konto alt = 35€, Konto neu = 0€
    • B Konto alt = 15€, Konto neu = 20€ (das Startguthaben+Werbeguthaben)
    • C Konto alt= 15€, Konto neu= 0€ (Startguthaben+Werbeguthaben durch schwarzes Loch gefressen).

    Missgunst ist unsympathisch. Nichts für ungut.

    Gier aber auch!

    Falls du mich damit meinst, da täuscht du dich. Warum sollte ich jemandem etwas nicht gönnen?

    Ich bin nicht einmal Congstarkunde und muss die Schweizsubvention nicht mitbezahlen.

    Trotzdem halte ich diese für unfair gegenüber anderen Congstarkunden die ebenfalls in Länder reisen, die nicht der EU oder wenigstens dem EWR angehören.

    Auch diesen Kunden würde ich Preise der Ländergruppe 1 gönnen.

    Threads, bei denen ihr gerne mit abstimmen könnt.

    Die Forderung nach einseitiger Subventionierung für ein Land außerhalb der EU/des EWR halte ich für raffgierig.

    Es sind nur wenige Prozent Mobilfunkkunden, die regelmäßig/häufig die Schweiz besuchen. Warum erheben diese für sich den Anspruch, besonders behandelt zu werden?

    Habgier ist auch ist unsympathisch. Nichts für ungut.

    Wenn Länder außerhalb EU/EWR in Ländergruppe 1, dann alle!


    Wie die Telekom das am Ende handhabt, ist allerdings deren Sache.

    Ich prangere das schon seit Jahren an

    Dem möchte ich mich anschließen und wünsche ein baldiges Ende dieser Bevorzugung.

    Die Schweiz will nicht in der EU sein. Also gehört sie in Länderzone 2 oder 3.

    Das wäre auch fairer gegenüber Congstarkunden, die nicht in die Schweiz , aber beispielsweise in die Türkei reisen. Diese Kunden müssen die Schweiz-Subvention mitbezahlen. Warum eigentlich?

    Die Schweiz ist nicht einmal Mitglied im Europäische Wirtschaftsraum.

    oder eine NAS mit 2 laufwerken und automatisch spiegeln.

    Das ist dann aber kein Backup.

    Wenn Daten auf Laufwerk 1 kaputt, dann auch auf Laufwerk 2 kaputt. Wenn man "spiegelt", spiegelt man auch Fehler.

    Ergo Daten weg.

    Ein Backup braucht man trotzdem.

    Alles eben aufs eigene System und nichts in eine cloud.

    Wo ist das Problem?

    Ordentliche Verschlüsselung und gut.

    Wenn man mit Computern arbeitet, sollte man sich 1. mit Backup und 2. mit Verschlüsselung befassen.

    Das sind Grundlagen. (meine ganz persönliche Meinung)

    USB Stick zieht eben mal keinen Strom.

    Doch. Wenn auch nur verhältnismäßig wenig.

    ......und der Ausweis ist bereits 2015 abgelaufen.

    nein (kein Reisepass)

    Hat jetzt zwar nicht wirklich etwas mit dem Thema zu tun, aber ich würde mich in dieser Situation dringend um ein entsprechendes Dokument bemühen.

    In der BRD (Deutschland) haben wir eine Ausweispflicht.

    Jeder Bundesbürger muss ab Vollendung des 16. Lebensjahres einen amtlichen Identitätsnachweis besitzen. In Deutschland erfüllen der Personalausweis sowie der Reisepass diese Funktion. (Besitzen! Nicht ständig mitführen!)

    Wenn du weiterhin ohne Identifikationsdokumente auskommen willst, könntest du mehr Probleme bekommen als mit der Prepaid-Guthabenauszahlung.

    Hm.....

    Sofern die Routersim von congstar versendet wird, haben die generell keine PIN - im Kundencenter steht dann normalerweise „0000“ (so auch bei meiner eSIM, die auch eine inaktive PIN hat).

    Ah, Danke für die Info.

    Allerdings wäre "0000" auch nicht keine PIN. Keine wäre PIN: "".

    Es könnte sein, dass du diese PIN "0000" beim Aktivieren der Abfrage in der FritzBox dann brauchst.


    PS: Mit eSIM und auch congstarX habe ich keine Erfahrungen. Auch ein Grund für mich, hier mitzulesen.

    Anscheinend hat die SIM Karte bei Auslieferung ja keine PIN.

    das ist korrekt.

    Wirklich?

    Als ich noch SIM von Congstar im Portfolio hatte, waren die SIM alle mit PIN ausgestattet.

    Irgendwann wurde die Abfrage der PIN allerdings abgeschaltet.

    Die vorgegebene und ausgelieferte PIN konnte man trotzdem im Kundencenter sehen.

    Selbst wenn man später eine eigene PIN festgelegt hat, war die Auslieferungs-PIN natürlich noch sichtbar.

    Das kann sich aber geändert haben, war nur noch so in meiner Erinnerung.

    Kann ich die PIN problemlos aktivieren?

    Ja.

    Und muss ich die PIN dann nach aus-/einschalten des Routers jedesmal neu eingeben?

    Wenn du den Router wirklich ausgeschaltet hast, ja.

    Das ist ja auch Sinn und Zweck der PIN.

    da der Link für die 1ct Aufladung nach 15 Monaten nicht funktionierte,....

    ... bitte ich darum mein Guthaben....zu übertragen (gleiche Kundennummer).

    Das sollte aber das Problem der 15-monatigen Aufladepflicht nicht lösen, sprich, eine Guthabenübertragung ist keine Aufladung.

    Du musst also trotzdem aufladen, um der Kartendeaktivierung zu entgehen.

    Conny

    Oder täusche ich mich da und es hat sich etwas geändert?

    Diese Prepaid-Karte habe ich von meinem Arbeitgeber bekommen, ich bin also nicht der ursprüngliche Vertragsinhaber.

    Eine seltsame Konstruktion, finde ich.

    Wenn du nicht der "ursprüngliche" Vertragsinhaber bist, wer ist dann der aktuelle Vertragsinhaber?

    Ich würde mich an den wenden.


    Die Karte wird schon seit Ewigkeiten in der Firma genutzt

    Ist die Firma vielleicht "über Umwege" Vertragsinhaber? Eigentlich sollte sie das nicht sein, weil Congstar gewöhnlich nur Privatkundenverträge abschließt.....

    Dann ist auch wieder die Firma dein Ansprechpartner. Sie will ja sicherlich, dass du für die Firma erreichbar bist.

    Ansonsten:

    Kauf dir für billiges Geld eine eigene Prepaidkarte. Der Kaufpreis (um 10€) ist meist auch gleichzeitig Guthaben.

    So einen Firlefanz würde ich nicht mitmachen.

    Wenn der Chef dich erreichen will, wird er sich schon kümmern.

    Meine Meinung!


    PS: Mich würde echt mal interessieren, wie viele Prepaidkarten trotz Registrierungspflicht auch heute noch auf Donald Duck oder Ano Nym registriert sind oder registriert werden. (Unabhängig jetzt von Congstar!)

    Ganz so eindeutig ist das je nach AGB der Anbieter keineswegs - o2 etwa spielt da ein ganz anderes Spielchen

    Vorsicht!

    Auch O2 spielt nicht irgendwelche Spielchen.

    Auch deren AGB gelten.

    Sie werden auch beachtet und eingehalten.

    Es ist nicht sehr schön, sich hier in einem geschlossenen Forum des Anbieters Telekom/Congstar über Konkurrenzunternehmen abwertend zu äußern. diese können hier zu deinen Behauptungen nicht Stellung nehmen.

    Auch wenn du eine persönliche Abneigung gegen diesen Betreiber hast, ist er hier nicht Thema.

    Probleme gibt es überall. Auch hier bei congstar. Lies mal eine Weile mit.

    ich habe dir die 15 Euro erstattet

    Hoffentlich bekommen die für diese Misere Verantwortlichen bei Telekom/Congstar das auch kräftig um die Ohren gehauen.

    Viel peinlicher geht es nicht.

    Das passiert täglich viele male, allerdings meldet sich hier nur ein Bruchteil der abgezogenen Kunden.

    Auf euch ist echt Verlass!!

    Diese nachträgliche Handarbeit ist auch bitter nötig.

    Im Buchungssystem von Congstar ist es möglich, dass ein Vertrag zwei Tarife hat. Jedenfalls für den Geldeinzug.

    Das spottet jeder Beschreibung und ist ein absolutes Alleinstellungsmerkmal von Congstar/Telekom.

    leider hat bei mir die 1 Cent Aufladung nicht funktioniert.

    ich habe deine Karte reaktiviert

    Christian

    Gibt es derzeit Erkenntnisse, ob die per E-Mail angebotene Aufladung mit 1 Cent grundsätzlich klappt oder nicht klappt?

    Bisher habe ich mehrfach gelesen, dass es nicht funktioniert, aber von noch keinem einzigen Kunden, dass es klappte.

    Hintergrund:

    Ich betreue (nicht beruflich!) eine größere Anzahl Mobilfunkkunden - auch Congstar.

    Jetzt hat ein Betreuter (reichlich Prepaidguthaben vorhanden) auch diese Mail bekommen und wir haben "geklickt". Es wurde auch 3 oder 4 Tage später der 1 Cent gebucht.

    Nun möchte ich als Betreuer nicht als der Doofe dastehen, nur weil dem Congstarkunden seine Prepaidkarte doch gekündigt wird.

    Sind euch Fälle bekannt, wo dies klappte?

    Sehr würde ich mich auch über Reaktionen von Kunden hier im Forum freuen, die das Prozedere mit der 1-Cent-Aufladung als gelungen bestätigen könnten.

    nur noch den Vorteil, dass monatlich abgerechnet wird, nicht alle 4 Wochen.

    Dafür habe ich bei Prepaid aber die Möglichkeit, meine Abrechnung auf 0€ pro 4 Wochen einzustellen.

    Das ist schon recht preiswert.

    So mache ich das bei meinem Caravan-Prepaid-Vertrag. Im Winterhalbjahr 0€ und im Sommerhalbjahr mal mehr, mal weniger Datenvolumen. Auch da ist nicht jeder Monat gleich. Ich wechsele im Sommerhalbjahr mehrmals die Optionen. Das ist so gewöhnlich bei einem Postpaidvertrag nicht gleich einfach möglich.

    Je nach Kunde kann eine 4-Wochenabrechnung ein Nachteil oder aber auch ein Vorteil sein!


    Postpaid als Statusobjekt also? Hab ich so noch nie gesehen. Aber auf jeden Fall ein interessanter Blickwinkel!

    :D

    Ich schon. Mehrfach.

    Nicht nur in Bezug auf Mobiltelefonie. Man möchte nicht glauben, was manchen Leute so wichtig ist! (Das ist nicht abwertend gemeint!)

    Manche bestehen auch auf eine bestimmte Marke, obwohl eine andere im speziellen Fall geeigneter wäre, und wissen das auch.