Und wieder wurde die Reparatur abgelehnt aufgrund von Rissen, Dellen etc...
Sollte man ein Handy also am besten gar nicht erst aus der Packung holen, um es notfalls reklamieren zu können?
Und wieder wurde die Reparatur abgelehnt aufgrund von Rissen, Dellen etc...
Sollte man ein Handy also am besten gar nicht erst aus der Packung holen, um es notfalls reklamieren zu können?
Nach dem neuen Gewährleistungsrecht seit 1.1.2022 gilt in den ersten 12 Monaten eine Beweislastumkehr.
Der Händler muss in der Zeit zweifelsfrei beweisen, dass es kein Produktmangel ist, sondern fremd/selbst-verursacht.
Unter der Annahme, dass wirklich der Stecker nie mit Gewalt eingesteckt oder umgebogen wurde, sollte dies ein Gewährleistungsfall sein.
Die reine Vermutung, es müsse Fremdverschulden sein, reicht nicht. Der Beweis wäre notfalls gutachterlich vor Gericht zu erbringen. Das wird ggf. sehr schwierig, weil ein etwas robusterer Umgang noch zur normalen Nutzung gehört und ein Ausleiern eines USB-Ports nichts ungewöhnliches ist.
Das meiste wurde von anderen auch schon lang und breit diskutiert. Eine ständige Wiederholung macht ein "Problemchen" nicht größer oder dringender. Es stumpft eher ab.
Der individuelle Ausdruck der persönlichen Betroffenheit soll sicherstellen, dass nicht der falsche Eindruck ensteht, es würde keinen betreffen oder interessieren.
Eine ständige Relativierung und Delegitimierung macht ein "Problemchen" nicht kleiner oder unwichtiger. Es nervt eher nur.
Das ist schade. Besonders auch für Huawei-Nutzer.
Aber dann ist sich Congstar sicherlich der Konsequenz bewusst, dass die Nutzung der App weder vorausgesetzt noch verlangt werden kann. Auf der Webseite nun aber den Eindruck zu erwecken, es wäre so, ist dabei grenzwertig.
Aber das gehört nicht hierher. Danke für die Rückmeldung.
Nochmal Apps können Barrierefrei sein und Behörden müssen sogar barrierefreie Apps entwickeln. Siehe https://www.bundesfachstelle-b…rierefreie-apps_node.html
Äpfel und Birnen.
Apps können innerhalb der technischen Möglichkeiten eines mobilen Endgeräts barrierefrei (besser: barrierearm) sein. Insbesondere können sie die vorhandenen Hilfsfunktionen des System unterstützen und sich dann barrierefrei nennen.
Das ist aber mit der "Barrierefreiheit" einer Webseite gar nicht zu vergleichen. Die kann man mit Browsern an PCs auf ganz anderen Bildschirmgrößen und mit viel weitergehenden Hilfen darstellen. Man kann sie sogar mit Spezialsoftware scrapen und auf speziellen Geräten nutzen. Das ist um Welten nicht mit den Möglichkeiten einer App zu vergleichen.
Also nahezulegen, die App sei der Webseite hinsichtlich der Barrierefreiheit ebenbürtig und keinem Behinderten entsteht durch die Umstellung ein Nachteil, wäre schon sehr ignorant und bösartig. Aber wir haben uns da sicherlich nur missverstanden und niemand wollte dies so implizieren.
Ich wiederhole also meine Frage, wo genau steht, dass das nicht erlaubt ist?
Artikel 5 DSGVO, Paragraf 1 Absatz f)
E-Mails sind wie Postkarten.
Und du würdest also sensible Daten per Postkarte versenden. Keine weitere Fragen, euer Ehren.
Wo steht das? Siehe oben. Erzähle das den Anbietern, die das tun. Einige Beispiele wurden oben schon genannt. Ich bekomme Rechnungen von mehreren weiteren Anbietern per E-Mail, und zwar selbstverständlich unverschlüsselt.
Junge, Junge, du hast Probleme. Wo steht denn, dass man sensible personenbezogene Daten ungeschützt über fremde Systeme leiten darf?
Ein bischen Skeptizismus ist ja ok, aber als nächstes werde ich hier noch aufgefordert zu beweisen, dass die Erde rund ist?
Ob Du da irgendwem eine ausdrückliche Genehmigung gegeben hast, kann ich doch nicht sagen. Was für Daten die genau versenden, kann ich doch nicht wissen. Auch ob die Anbieter einfach die Dateschutzvorgaben der Aufsichtsbehörden und der DSK ignorieren, kann ich nicht ausschließen.
Die Rechtsabteilung von 1&1 sieht es offenbar ebenso wie ich. Aber vielleicht haben die ja auch keine Ahnung?
Ich wundere mich jedenfalls immer mehr, warum Du hier Werbung für Threema machst.
PS. Ich habe die eMail bei der Telekom vor fast 20 Jahren für den Rechnungsversand eingerichtet. In meiner Erinnerung ging das damals nur an die t-online Adresse. Daher schrieb ich auch "AFAIK", da die Regelungen seitdem eher strenger wurden.
Aber wenn Du dich gerade selbst wunderst, wie denn die Telekom sicherstellen soll, dass die e-Mail nicht abgefischt wird, sollte das wirklich Deine Frage beantworten, ob es ok ist, ohne ausdrückliche Genehmigung Telekommunikationsrechnungen per e-Mail zu versenden.
Aber du nutzt Sehbehinderungen zur Konstruktion irgendwelcher Situationen. Das ist der Punkt, den ich seit vielen Posts bemängele.Hier werden Zustände fabuliert, um eigenen Befindlichkeiten übermäßigen Ausdruck zu verleihen.
[...]
Meiner Meinung nach, ist Barrierefreiheit nur ein Vorwand.
[...]Eigentlich hat das alles mit dem Thema nichts zu tun
Soso, ein LeiderDochExtremist erklärt die Welt.
Ja richtig geraten, ich benötige bis auf eine 2,5 Dioptrien Brille keine Hilfsmittel. Zumindest derzeit
Aber daher ist das Anliegen der Barierrefreiheit für dich illegitim? Und zu Verbraucherschutz hast du ja schon mehrfach abfällig geäußert.
Sag, mal was läuft verkehrt bei dir?
Wenn ich jetzt einen Sehbehinderten beibringe, der die Problematik nochmal aus eigener Perspektive erklärt, wirst du den dann auch wieder als Bot und erfunden abtun, weil ja nicht sein kann, was nicht sein darf?
woraus schließt Du das? Dein Zitat ist dafür zumindest kein Beleg. Die Rechnung könnte z.B. per E-Mail bereitgestellt werden, wie hier einige (ich übrigens nicht) ja schon gefordert haben.
Die klassische E-Mail ohne E2E-Verschlüsselung ist ein offenes System, bei dem man den Schutz der Daten nicht sicherstellen kann. Daher ist ein Versand per E-Mail unzulässig, oder nur mit Zustimmung(!) und einigen Vorsichtsmaßnahmen (wie Passwortschutz) möglich.
Ich gehe davon aus, dass dies als Pflichtlösung daher nicht kommen wird. Ein Login mit Download wäre einfacher und rechtlich sicherer. Zudem müsste man dann die AGBs nicht ändern, was die Einholung von AGB-Zustimmungen und absehbare ungewollte Zwangskündigungen erspart.
Das Zitat soll zeigen, dass Congstar sich bewusst ist, dass es auch ohne App gehen muss. Die logische und sinnvollste Lösung ist dann aber die Beibehaltung eines (minimalistischen) Kundenportals.
Ich erhalte von der Telekom monatlich mehrere Rechnungen per Mail mit unverschlüsseltem Anhang.
Die Telekom macht das AFAIK aber nur an T-Online-Adressen, da diese dann faktisch ein internes System ist über den die Telekom die vollständige Kontrolle hat. (Ich bekomme meine Rechnungen für den DSL-Anschluss auch so.)
PlayStore hat das Problem, dass man ohne Google-Account nicht weiterkommt. Daher die Frage nach einem Download.
Gibt es einen Downloadlink für die Installationsdatei?
Wenn man in der eMail auf den Link klickt kommt man auf eine Seite, die unten noch FAQs enthält. Dort steht folgendes:
ZitatIch habe kein Smartphone, wie erhalte ich zukünftig meine Rechnung?
Wenn du kein App-kompatibles Smartphone hast, kannst du derzeit deine Rechnung noch über www.congstar.de/meincongstar/meine-rechnungen aufrufen. Wir werden uns allerdings zukünftig stärker auf die congstar App fokussieren. Zukünftig wird es alle Neuerungen und das beste Kundenerlebnis immer in der App geben. Mittelfristig wird das meincongstar Kundencenter nicht mehr zur Verfügung stehen. Aber keine Sorge, wir werden eine Lösung finden, wie du auch zukünftig deine congstar Rechnung erhalten kannst.
Die Rechnung einfach aus der App heruntergeladen sich per E-Mail selbst zusenden und dann Ausdrucken falls gewünscht.
Klingt nach einem wirklich kundenfreundlichen Ansatz.
NMike Zum Glück gibt es derzeit noch in der FAQ einen Link zum Kundencenter und Congstar hat in der FAQ auch zugesichert, dass man auch später einen Weg haben wird, ohne App an die Rechnungen zu kommen:
ZitatIch habe kein Smartphone, wie erhalte ich zukünftig meine Rechnung?
Wenn du kein App-kompatibles Smartphone hast, kannst du derzeit deine Rechnung noch über www.congstar.de/meincongstar/meine-rechnungen aufrufen. Wir werden uns allerdings zukünftig stärker auf die congstar App fokussieren. Zukünftig wird es alle Neuerungen und das beste Kundenerlebnis immer in der App geben. Mittelfristig wird das meincongstar Kundencenter nicht mehr zur Verfügung stehen. Aber keine Sorge, wir werden eine Lösung finden, wie du auch zukünftig deine congstar Rechnung erhalten kannst.
Ich finde es kommt unangemessen rüber, wenn man versucht, auf den Charakter andere abzustellen.
Aber mal ernsthaft: Wo habe ich Rassismus erwähnt?
3. Für Menschen mit einer Sehhilfe oder anderen Sehproblemen ist die App sehr schlecht, also nicht mehr Barrierefrei
Von Sehbehinderung war vorher nicht wirklich die Rede.
Der Verweis auf die anderen Supportkanäle ist ja gut und richtig (zumindest wenn die aus Kostengründen nicht auch eingestellt werden).
Aber erstens wurde hier versucht, den Eindruck zu erwecken, dass die App irgendwie doch barrierefrei sei, zum anderen finde ich die Annahme, dass Menschen, die mit so einer App nicht klarkommen sowieso eine Betreuung brauchen sehr fragwürdig.
Du würdest überrascht sein, wieviel Behinderte selbst geregelt bekommen, wenn man sie lässt.
Congstar setzt sich gegen Diskriminierung ein. Genau mein Humor.
Irgendeine Form des Webzugangs wird es weiterhin geben müssen. Das räumt sogar Congstar mittlerweile ein.
ZitatIch habe kein Smartphone, wie erhalte ich zukünftig meine Rechnung?
[...] Aber keine Sorge, wir werden eine Lösung finden, wie du auch zukünftig deine congstar Rechnung erhalten kannst.
zu 3) nutze die Bedienungshilfen von deinem Smartphone wie größere Schriften oder Zoom.
Du hast wirklich keine Ahnung von Barrierefreiheit. Mit ein bischen Zoom ist es nicht getan, oder sollen sehbehinderte Kunden wirklich immer nur ein Wort auf einmal lesen auf so einem winzigen Smartphone-Display?
Und was machen Menschen mit anderen Behinderungen, für die die App ungeeignet ist?
Sind die also alle als Kunden unerwünscht?
Congstar versucht gerade krampfhaft sich als ignorantes und unethisches Unternehmen zu präsentieren. Ob das gerade von der Zielgruppe wirklich honoriert wird? Ob die PR-Abteilung das wirklich unter Kontrolle behält?
Ach, ich vergaß ja, ich existiere ja gar nicht und kann mich daher ja auch nirgendwo beschweren. Habe gelesen, nur 6 Kunden mit ihren endlosen Bot-Accounts haben ein Problem damit, alle anderen sind hocherfreut.
Soso, Verbraucherschutz, Datenschutz und Diskriminierungsschutz sind irrelevant, weil ja jeder freie Vertragswahl hat.
Und nein, ein Mobilfunkvertrag oder gar ein DSL-Vertrag benötigt eigentlich keinen Google oder Apple-Vertrag. Ging bislang sogar ausdrücklich ohne. Nur wenn der Anbieter willkürlich eine Verküpfung herstellt und dann zu feige ist, das in den AGBs auch als Kundenanforderung reinzuschreiben (wobei das ja sogar App-only Anbieter diese Ehrlichkeit absolut vermeiden, die werden wissen warum).
(Schon mal gefragt, warum es eigentlich einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto gibt? Warum keine Bank ein Basis-Konto verweigern darf? Na, weil Verträge sonst kein Bankkonto voraussetzen dürften. Gibt es einen Rechtsanspruch auf ein Google Konto? Auch noch ohne "freiwillige" Zustimmung zur Datenauswertung? Nein. Na dann....)
Aber der Verweis auf das Forum hier ist tatsächlich gut und wichtig.
Nur gebe ich bei erhöhtem Supportaufwand (und damit Kosten) diesem Forum dann auch keine Zukunft...
Ergo: Mittelfristig muss man wohl schauen, ob es kundenfreundlicherere Anbieter gibt.
Das Problem ist aus meiner Sicht neben der unzureichenden Barrierefreiheit und schlechteren Nutzbarkeit primär der damit eingehende Zwang zum Google oder Apple Account. Die App gibt es nunmal nicht frei zum Download.
Ich nutze beide Anbieter nicht und es bleibt halt die Frage, warum Congstar glaubt, dass sie irgendjemanden dazu nötigen dürfen mit diesen Firmen einen nachteiligen Vertrag einzugehen. Es ist nunmal so, dass es dazu keine sachliche Notwendigkeit gibt.
Es gibt hier nur eine Abhängigkeit, die das Marketing erzeugt. Und das wird nach der Cannabislegalisierung sicherlich nicht besser.
Im übrigen:
Alle Apps die ich auf meinem Android-Handy brauche, bekomme ich auch per f-Droid oder direkt vom Anbieter. (Signal, Threema und Whatsapp bieten beispielsweise alle einen Direktdownload an. Die wollen Kunden offenbar unbedingt haben, Congstar halt nicht.)
Ob das neue Digitale Märkte Gesetz hier anderweitig Abhilfe schaffen könnte, indem Google und Apple für werbefreie und kostenlose Apps einen accountlosen, anonymen Zugang gewähren müssen, ist zwar denkbar, aber da würde ich nicht die Luft für anhalten.
So lange bleibt das Problem, dass ich die App von Congstar gar nicht erst installieren kann, selbst wenn ich prinzipiell dazu bereit wäre.
Zielgruppe: körperlich unbeeinträchtigte aber handysüchtige Menschen, die es mit Datenschutz nicht so genau nehmen und kein Problem mit Diskriminierung anderer haben.
Na, wenn das kein wirtschaftlicher Erfolg wird, dann weiß ich auch nicht.
Ich hoffe es war eine Entschuldigung mit dem Eingeständnis, dass keine derartige Kontaktierung hätte erfolgen dürfen?
50 Euro für 4 Wochen und 36GB in den USA.
Whow, wenn es das schon letzten Sommer gegeben hätte, hätte ich nicht extra eine US-SIM kaufen müssen.
Schön, dass das jetzt geht.