Wenn Congastar nicht wollen würde, dass m2m funktioniert, würde man es technisch verhindern.
Hallo ![]()
congstar schließt es in den AGB aus. Eindeutig. Das ist Fakt.
Hat Congstar nun dem Kunden mit Hinweis auf die AGB gekündigt, nachdem dieser offiziell die vertragswidrige Nutzung als M2M erklärt hat?
Das weiß ich nicht. Du etwa? Ist aber auch völlig egal. In den AGB steht nirgends, das eine ausgeschlossene Nutzung zwingend eine Kündigung zur Folge hat. Congstar hat selbstverständlich das Recht, nach eigenem Ermessen zu entscheiden.
Gruß Ingo