ein Problem mit der Art wie Kombi-Vorteile/Partnerkarten eben nicht per se erwartet werden können nur weil man einen nach bgb gültigen Vertrag geschlossen hat. Daher bezog ich mich allein auf die Aussage von schlingo aka Ingo.
Hallo 
das hast Du völlig falsch verstanden. Das BGB gilt für o2 genau wie für congstar und alle anderen. Wenn in den AGB steht, dass zu einem Vertrag eine (oder mehrere) Partnerkarte(n) gebucht werden kann (können), dann gilt das auch für alle Verträge, also z.B. auch Prepaid. Falls ein Anbieter Partnerkarten für bestimmte (wie z.B. Prepaid-) Verträge ausschließen wollte (was durchaus sein gutes Recht ist), müsste er das in seinen AGB entsprechend formulieren. Nicht mehr und nicht weniger, denn...
Ein Vertrag ist ein Vertrag und definiert sich aus dem BGB (§145ff).
Da kannst Du noch so sehr versuchen rumzuschwurbeln.
Gruß Ingo