Kündigung Prepaid und Inkasso trotz bestehendem Guthaben, 1. Fortsetzung

  • Kettwiesel

    Erstaunlicherweise wurde das Thema geschlossen, obwohl noch nichts geklärt ist.


    Ich habe also erneut folgende Anfrage gestellt:


    Ich bitte um eine Aufstellung des vorhandenen Guthabens und der offenen Forderungen zu der gekündigten, deaktivierten Prepaidkarte bzw. Mobilfunknummer.


    Die Antwort lautet:


    Sehr geehrter Herr ######,


    wir bitten Sie darum, sich am folgendem Inkasso Unternehmen zu melden:


    EOS SAF Forderungsmanagement GmbH
    20085 Hamburg
    Telefon: 06221-7962-810
    Fax: 06221-7962-899
    Email: [email='abwicklung@eos-saf.com'][/email]


    Oder


    HIB Hanse Inkasso Bureau GmbH & Co. oHG (HIB)
    Normannenweg 32
    20537 Hamburg
    Telefon: 01805/20277750
    eMail: [email='info@hib-inkasso.de'][/email]


    Wir bitten um Ihr Verständnis.



    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr congstar Team



    So kann das unendlich weiter gehen. congstar bewegt sich nicht.
    Ich werde mal versuchen irgendwie die Presse aufmerksam zu machen. Vielleicht hat jemand einen Tipp wie ich das am Besten anstelle?


    Hoffnungslos

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  • Hab mir deinen anderen Beitrag mal durchgelasen und bin geschockt. Warum hast du denn nicht einfach die 15 € überwiesen als die gesagt wurde, dass die Rückbuchung nicht möglich ist. Das eine Verrechnung nicht möglich ist wurde dir auch schon mehrfach gesagt.
    Tut mir sehr leid aber dass Fass mit dem Inkasso hast du meiner Meinung nach selber provoziert.


    Du kannst dich natürlich an die Medien wenden aber das würde ich mir gut überlegen. Sowie ich das sehe lässt sich der Fall wie folgt zusammenfassen:
    - Guthabenaufladung wurde doppelt vorgenommen
    - du hat gebeten die Doppelte Aufladung zurückzubuchen
    - dir wurde mitgeteilt, dass dies nicht möglich ist
    - du hast die 15 € zurückbuchen lassen, damit hattest du die 15 € noch auf dem Guthabenkonto sie fehlen aber congstar durch die Rückbuchung
    - danach kam natürlich die Zahlungsaufforderung
    - du hast gekündigt mit dem Hinweis, dass die Aufforderung mit dem Guthaben verrechnet wird
    - dir wurde mitgeteilt, dass dies nicht geht
    - Mahnstatus mittlerweile so hoch, dass die Forderung an Inkasso ging - da sind dann natürlich die Gebühren fürs Inkasso dazugekommen.


    Ich seh natürlich nicht deinen Schriftverkehr mit congstar aber so habe ich deine Schilderung verstanden. Entschuldige falls ich etwas übersehen habe. Spätestens bei der letzten Mahnung hätte ich doch das Geld überwiesen, es wird ja bei der Auszahlung des Restguthabens dann automatisch mit einander verrechnet, allerdings erst auf deinem Bankkonto.


    Wenn ich du wäre würde ich schnellstmöglich die Forderungen erfüllen, Inkasso kann sehr schnell sehr teuer werden, dass wär es mir nicht wert

  • Eine Sache ist mir noch aufgefallen, du möchtest eine Aufstellung de Guthabens und der Forderungen, dir wurde allerdings auch schon mehrfach gesagt, dass die Moderatoren dies über das Forum aus Datschschutzgründen nicht dürfen.
    Korrigiert mich wenn ich falsch liege aber die Forderungen wurden ans Inkasso abgegeben, deswegen kannst du dir diese auch nur vom Inkasso unternehmen aufstellen lassen. Sobald die Forderung beim Inkasso liegt ist congstar da raus und ich bezweifel, dass die Mitarbeiter bei congstar die Kosten die durch das Inkasso hinzugekommen sind überhaupt einsehen können.
    Ob du dir dein Guthaben auszahlen lassen kannst wärend die Forderung noch offen ist weiß ich nicht aber das würde ich mal im Chat nachfragen.

  • Hilfreichste Antwort
  • Hallo Kettwiesel,


    wie dir per E-Mail bereits mitgeteilt wurde, ist es mittlerweile nicht mehr möglich dir eine Aufstellung der offenen Kosten zu erstellen. Durch die Übergabe an das Inkasso-Büro sind die offenen Posten bei uns beglichen und nun an das Inkasso-Büro zu bezahlen.


    Leider haben wir hier im Forum keine weiteren Möglichkeiten auf dein Anliegen weiter einzugehen. Alle relevanten Informationen wurden dir per E-Mail mitgeteilt. Die Übergabe an das Inkasso-Büro lässt sich nicht mehr rückgängig machen.


    Viele Grüße,
    Harry

    Hab mir deinen anderen Beitrag mal durchgelasen und bin geschockt. Warum hast du denn nicht einfach die 15 € überwiesen als die gesagt wurde, dass die Rückbuchung nicht möglich ist.


    Hallo :)


    warum sollte er das?


    Das eine Verrechnung nicht möglich ist wurde dir auch schon mehrfach gesagt.


    Das mag sein. Ich halte das aber für eine gewagte Aussage. Wenn congstar einen Fehler macht, haben die den gefälligst auch wieder auszubügeln. Stell Dir vor, congstar bucht Dir unbeechtigterweise 1000€ ab. Auf Deine Nachfrage bekommst Du eine Entschuldigung und "Leider können wir Ihnen den abgebuchten Betrag nicht erstatten." Was würdest Du dazu sagen?


    Tut mir sehr leid aber dass Fass mit dem Inkasso hast du meiner Meinung nach selber provoziert.


    Dem Inkasso und ggf. folgenden (gerichtlichen) Mahnbescheid würde ich ganz gelassen entgegen sehen. Es handelt sich IMO um eine eindeutig unberechtigte, bestrittene Forderung.


    Du kannst dich natürlich an die Medien wenden aber das würde ich mir gut überlegen.


    Sowas halte ich auch für Quatsch. Ich würde mich auf die Gerichtsverhandlung freuen.


    Sowie ich das sehe lässt sich der Fall wie folgt zusammenfassen:
    - Guthabenaufladung wurde doppelt vorgenommen
    - du hat gebeten die Doppelte Aufladung zurückzubuchen
    - dir wurde mitgeteilt, dass dies nicht möglich ist
    - du hast die 15 € zurückbuchen lassen


    ... weil diese unberechtigterweise abgebucht wurden. Du kannst jede unberechtigte Abbuchung innerhalb einer gewissen Frist zurückbuchen lassen.


    Spätestens bei der letzten Mahnung hätte ich doch das Geld überwiesen

    Warum? Ich nicht.


    Wenn ich du wäre würde ich schnellstmöglich die Forderungen erfüllen, Inkasso kann sehr schnell sehr teuer werden, dass wär es mir nicht wert


    Ich nicht. Wenn es sich so verhält wie hier beschrieben, besteht absolut kein Risiko, weil es sich um eine unberechtigte Forderung handelt. Dem gerichtlichen Mahnbescheid mit evtl. folgender Gerichtsverhandlung würde ich völlig gelassen entgegen sehen.


    Gruß Ingo

  • Algernon Moncrieff

    Congstar sagt: Unser Kunde hat zwei Aufladungen getätigt, daher haben wir zwei Mal abgebucht.
    Du sagst: Ich habe einmal aufgeladen, Congstar hat aber fälschlich zwei Mal abgebucht.


    Congstar will etwas von dir, also müssen die auch zunächst belegen, dass nicht eine sondern zwei Aufladungen vorgenommmen wurden. Daher gibt es zwei Szenarien: 1. Sie können es nicht belegen. In dem Fall hat Ingo recht, du kannst dich entspannt zurücklehnen. 2. Szenario: Für die Aufladungen muss es Logfiles o. ä. geben. Und Congstar hat entsprechende Daten, die zwei Aufladungen belegen. Dann bist du wieder in der Pflicht zu belegen, dass du definitiv keine zweite Aufladung vorgenommen hast und die entsprechenden Belege Congstars falsch sind. Das wiederum dürfte nicht ganz einfach werden.


    Ich persönlich spekuliere einfach mal, dass irgendjemand bei Congstar im Zuge dieses ganzen Konfliktes nachgeschaut hat, ob entsprechende Files vorhanden sind. Damit solltest du also rechnen.


    Aber soweit ich dieeses ganze Wirrwar durchschaue, gibt es noch einen anderen Punkt: Das Restguthaben auf der gekündigten Karte, dass mit der Forderung verrechnet werden sollte. Und der macht die Frage, ob eine oder zwei Aufladungen beauftragt wurden z. T. überflüssig.
    Soweit ich dein Posting verstehe, hast du dich ja nicht nochmal gemeldet, weil sich das Inkassounternehmen wiederum nochmal bei dir gemeldet hat. In den letzten Post des ersten Threads war da ja auch was in Bearbeitung.


    Daher stimme ich deinem Anliegen zu, dass Congstar sich vielleicht bemüßigen sollte, dir den Stand der Dinge mitzuteilen. Im Zweifel würde ich nochmal auf die Mail antworten und eben das (auch mit dem Verweis auf den Forenthread) reklamieren. Eben mit der Argumentation, dass dir da eine Bearbeitung angekündigt wurde, von der du aber seitdem nicht wieder was gehört hast.

  • Kettwiesel

    Natürlich habe ich den ganzen Vorgang und Schriftwechsel an das Inkassounternehmen geschickt und Widerspruch eingelegt. Mündlich wurde mir sinngemäß mitgeteilt, das sie wohl keinen Prozess anstrengen werden wegen 15 Euro. Ab meinem Widerspruch ruht die Angelegenheit und es fallen keine wieteren Gebühren und Zinsen an. Sie werden congstar um eine Stellungnahme bitten und können meine Argumentation verstehen. Weiter weiß ich nichts.


    congstar zahlt mir mein Guthaben nicht aus. Es passiert einfach nichts. Auch bei einem anderen Mobilfunkanbieter habe ich erlebt, das mein Guthaben einfach nicht ausgezahlt wird trotz Mahnungen usw.. Ich vermute dahinjter einen Plan. Die Unternehmen hoffen darauf, das nur sehr sehr wenige Leute wegen ein paar Euro zum Anwalt gehen. So sacken die Unternehmen Restguthaben einfach ein.


    Ich vermute es wird einfach nichts weiter passieren. Ich werde mein Guthaben nicht zurück erhalten und congstar ist etwas reicher geworden.


    Schöne Pfingsten.

    Hallo Kettwiesel,


    ich habe deinen Fall nochmal zur internen Überprüfung weitergegeben mit dem Hinweis, dass man dich direkt per Mail informiert.


    Gruß, Bea L.

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  • Kettwiesel

    Hier ist die Antwort von congstar auf meine letzte Anfrage:


    Sehr geehrter Herr #########,


    wir können Ihnen mitteilen, dass die Klärung mit dem beauftragten Inkasso-Unternehmen abgeschlossen werden konnte, weitere Forderungen bestehen nicht mehr, der Vorgang ist somit abgeschlossen, es wird keine weiteren Zahlungsaufforderungen von unserer Seite oder von Dritten geben.


    Wir bitten Sie, die entstandenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.



    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr congstar Team


    Meine Antwort:


    Das ist ja schon mal ganz nett. Wann bekomme ich eine Abrechnung über
    mein Restguthaben und eine Auszahlung?




    Hochachtungsvoll


    Ich bekomme anscheinend kein Restguthaben ausgezahlt obwohl mein Kontostand, soweit ich mich erinnere, über 30 Euro betrug. Wenn ich mich an die Schlichtungstelle wende, muss ich erstmal Geld bezahlen, damit mein Fall bearbeitet wird. Die Verbraucherzentralen wollen auch Geld vorab. Und ein Rechtsanwalt will auch Geld. Ich werde also leer ausgehen ............


    Alles klar?

  • Michael T.

    Hallo Kettwiesel,


    ich habe gerade nachgesehen, die Kollegen haben die Restguthabenauszahlung bereits eingestellt.


    Freundlichen Gruß
    Michael T.