Rückerstattung um 2 Euro zu gering

  • @Congstar-Offizelle hier:


    Auf Grund eines NOCH NICHT beseitigten Fehlers in Eurer Abrechnungssoftware wurden mir zwei Euro zu viel abgebucht.

    Vgl. meine Meldung hier:


    Ihr habt mir zwar 2 Euro gutgeschrieben, diese Gutschrift wurde aber bei meiner Kündigung nicht erstattet.

    Es wurden mir also statt der richtigen 7,- Euro Restguthaben nur 5,- Euro erstattet.

    Ich bitte um Überweisung der mir noch zustehenden 2,- Euro auf mein Girokonto.

    Die IBAN meines Girokontos ist in meinem Congstar-Profil für PrePaid-Aufladungen hinterlegt.


    Ich bitte um eine Email wenn die Überweisung veranlasst wurde.


    Falls nicht möglich bitte ich hier um Angabe der Gründe warum die Erstattung, bzw. die Überweisung nicht möglich ist.


    Ebenso bitte ich um die Angabe warum Erstattungen auf mein PrePaid-Guthaben auf Grund zu Unrecht abgebuchten Beträgen im Kündigungsfalle nicht erstattet werden.

    Es handelte sich ja nicht um eine Gutschrift auf Grund von Kulanzgründen, sondern wegen Eurer fehlerhaften Abrechnungssoftware.

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    bitte ich hier um Angabe der Gründe warum die Erstattung, bzw. die Überweisung nicht möglich is

    Hallo :)


    grundsätzlich dürfte die Antwort ganz einfach sein. Erstattet wird nur selbst aufgeladenes Guthaben. Die 2€ stammen jedoch aus einer Erstattung. Ob hier eine Kulanzregelung möglich ist, muss Dir der offizielle Support beantworten.


    Gruß Ingo

  • Die 2€ stammen jedoch aus einer Erstattung.

    Liest dir den entsprechenden Thrad noch einmal durch.

    Die "Erstattung" ist eine Rückbuchung von falsch abgezogenem Geld des Kunden!


    So, als wenn du im Supermarkt 6€ zahlen musst, einen 10er gibst und nur 1€ zurückbekommst.

    Die fehlenden 3€ sind dann doch keine "Erstattung". Das ist einfach die Rückzahlung des ungerechtfertigt einbehaltenen Restgeldes.



    PS: Ob das falsch abgezogenen Geld nun selbst eingezahltes ist oder aus einer "Aktion" stammt, wissen wir beide nicht. Jedenfalls ist es im Eingangspost nicht erkennbar. Ich gehe aber vom gekauften Prepaid-Guthaben des Kunden aus.


    Ob hier eine Kulanzregelung möglich ist, muss Dir der offizielle Support beantworten.

    Da sehe ich keinerlei Bedarf an Kulanz.

    Das Buchungssystem ist kaputt.


    Leidtragende sind nun seit Jahren vor allem die Kunden - aber auch die Mitarbeiter des Supports, die diesen mangelhaften Service Congstars nun regelmäßig ausbügeln müssen.

  • Hilfreichste Antwort
  • Hallo TomGie ,


    ich habe die 2,00 € begutschriftet und unseren Zahlungsdienstleister mit der Auszahlung betraut. Die Auszahlung kann dabei einige Tage in Anspruch nehmen. Wir kriegen keine Bestätigung, wann der Betrag ausgezahlt wird. Daher kann ich dir den Geldausgang nicht separat bestätigen.


    Viele Grüße

    Jonathan

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    Liest dir den entsprechenden Thrad noch einmal durch.

    Hallo :)


    das solltest eher Du tun, und den Fall vor allem verstehen, zumindest es versuchen.

    Die "Erstattung" ist eine Rückbuchung von falsch abgezogenem Geld des Kunden!

    Richtig, und damit technisch eine Gutschrift, die nicht erstattet wird. Nicht mehr und nicht weniger.

    Da sehe ich keinerlei Bedarf an Kulanz.

    Das Buchungssystem ist kaputt.

    Musst Du nicht betonen. Wir kennen Deine ständigen diesbezüglichen Belehrungen nur zu gut. Übrigens hast Du vielleicht inzwischen gelesen, dass das Anliegen wie immer sehr schnell im Sinne des Kunden gelöst wurde. Dein Beitrag hat dazu eher weniger beigetragen.


    Gruß Ingo

  • Wir kennen Deine ständigen diesbezüglichen Belehrungen nur zu gut.

    Wir kenne deine ständige Lobhudelei hier ebenso nur zu gut, ob sie nun begründet ist oder nicht.

    Damit schadest du Congstar aber in der Regel mehr, als du nützlich wärst.

    Ein interessierter Kunde fällt darauf nicht herein. Für diesen ist übertriebene Lobpreisung eher abschreckend.


    Dein Beitrag hat dazu eher weniger beigetragen.

    Deiner auch nicht. Ganz im Gegenteil.

    Dass der Betrag ausgezahlt wird, stand für mich nie in Zweifel. Eben weil die Rückzahlung rechtlich vorgeschrieben ist und keiner Kulanz bedarf.


    Dein aktueller Beitrag bezieht sich allerdings weniger auf das Problem des Posters. Er dient vielmehr der Beleidigung meiner Person.

    Daher möchte ich diese Diskussion nicht weiterführen.

    Für mich ist Ende.

    Deiner auch nicht. Ganz im Gegenteil.

    Hallo :)


    ich habe den technischen Hintergrund für die fehlenden 52€ erklärt und an den Support verwiesen. Konstruktiv und sachlich. Nicht mehr und nicht weniger.

    Daher möchte ich diese Diskussion nicht weiterführen.

    Gute Idee.


    Gruß Ingo

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    Betrag korrigiert

  • Steffi

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