Abschaltung meincongstar im Browser

  • Denke auch mal dass an der Entscheidung dann nichts mehr zu ändern ist. Ich jedenfalls habe mich wie man sich eben mit so manchem im Leben im Zuge von zeitgemäßen Veränderungen abfinden muss abgefunden und nutze eben nur noch die App für alles was ich im Bereich von Congstar nötig habe. Wer sich im Leben nicht anpasst bleibt leider früher oder später auf der Strecke. Mit der Zeit gehen ist die unumstößliche Devise.

    Es werden krampfhaft Argumente gesucht, damit eine Browserabschaltung verhindert wird,

    Ich nehme mal an, dass du damit der Auffassung bist, dass Congstar das Recht hat die Nutzung der App zu verlangen.

    Auch implizierts du damit, dass jeder ein Smartphone und einen Google- bzw. Apple-Account haben soll.

    "Weil das halt heute so ist". Wer die App nicht nutzen will ist also von gestern und ein Querulant, wer die App nicht nutzen kann, hat einfach Pech und eh keinen Anspruch auf teilhabe.

    Habe ich das ansatzweise richtig aufgefasst?


    Irgendwie schade, dass Du hier wirklich nicht sehr viel gelesen und anscheinend wenig verstanden hast.

    Aber mangelhafte Empathie und sich selbst für den einzig gültigen Maßstab halten ist leider weit verbreitet.


    Also lebe weiter in deiner Welt, in der dir andere Menschen und deren Grundrechte einfach egal sind. Sind ja offenbar eh alles rückschrittliche Idioten.



    Dieses Rumgeheule mit fadenscheinigen Verschwörungsmythen ist einfach unerträglich.

    Jetzt hör endlich mal damit dich wie ein trotziges Kind aufzuführen. Danke.


    Nun das Kundencenter bietet ja schon seit längerem nicht mehr alle Funktionen insoweit hätten Kunden oder auch Verbraucherschutzverbände schon längst den Ursprungszustand einklagen können. Andere User haben angegeben das diese sich an Regulierungsbehörden bzw. Gleichstellungsstellen gewandt haben. Von dort hörte man aber bisher auch nichts das diese Vorgaben machten die bisherigen Umsetzungen rückgängig zu machen oder das Projekt zu stoppen. In einem Land wo Rechtsschutzversicherer sehr gerne in Anspruch genommen werden und diese dann die vielen Anfragen in einer Sammelklage zur Entscheidung bringen hätte die Presse bestimmt berichtet das so ein Verfahren beantragt worden wäre (Stichwort Dieselskandal). Entweder klagt bisher keiner oder die Versicherer haben wegen den geringen Erfolgschancen die Kostendeckung abgelehnt. Theoretisch kann aber jeder Betroffene zivilrechtliche Schritte machen er muss nur das Kostenrisiko tragen.

    Erstens haben wir ja hier bereits festgestellt, dass so lange Congstar vergleichbar zugängliche Alternativen anbietet, ein Rechtsweg schwierig ist, zumal das neue Behindertengesetz noch nicht in Kraft ist und unklar ist, wie das Web-KC-Light ab Sommer genau aussehen wird.

    Zum anderen sind Verbände bereits dabei den Rechtsweg gegen Smartphone- und App-Zwang zu bestreiten. Sowas bereitet man aber gut vor und sucht sich "leichtere Opfer" als Congstar, die wie gesagt noch Alternativen zur App haben.


    Interessanterweise konnte und wollte mich hier noch niemand inhaltlich wiederlegen. Stattdessen wurde stehts nur der Mythos bemüht, dass ein Appzwang legal sein müsse, weil es ja noch kein Urteil gegen Congstar gäbe. Was natürlich ein sinnfreies Argument ist, weil Congstar (noch) keinen App-Zwang hat.


    Da sich aber alle hier ja stets auf den allgemeinen Fall (Apps sind halt Pflicht) beziehen und gar nicht mal auf Congstar selbst, stelle ich die damit zusammenhängende Frage nochmal:

    Wo steht in deutschen Gesetzen, dass es zulässig ist, einen Vertrag mit Apple oder Google zur Vorraussetzung für einen Dienstleistungsvertrag zu machen, der nicht ausschließlich in einer App erbracht wird. Wo doch in der DSGVO das Gegenteil steht.

    Warum schreibt kein Anbieter mit App-Nötigung oder App-Zwang diese Anforderung in seine AGB? Selbst bei Verträgen wie fraenk steht das nicht als Nutzungsvorraussetzung, obwohl ein Vertragsschluss nur per App möglich ist. Auch meine Ex-Bank und EnBW wollen unter keinen Umständen auch nur ansatzweise zugeben, dass man einen Google- oder Apple-Account braucht.


    Ich habe ja schon erklärt, wieso das so ist, aber mich würden alternative Fakten dazu interessieren.

    Aber anscheined ist die Existenz der DSGVO aber nur eine Verschwörungstheorie.

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    Ein Beitrag von steve64 mit diesem Beitrag zusammengefügt.

    Jetzt wird mal wieder locker durch die Hose geatmet und anderen Mitgliedern nicht dermaßen das Wort im Mund herumgedreht und irgendwelche Unterstellungen gemacht.



    Ich fasse es kurz: auch die Anbieter, die „App-only“ unterwegs sind, haben mindestens einen alternativen Supportkanal. Und wenn es nur eine Chatbox auf der Website ist…

    Habe ich das ansatzweise richtig aufgefasst?

    Hallo,


    nein. Auch nach Abschaltung des KC stehen weiterhin alle Kontaktmöglichkeiten offen.

    der Mythos bemüht, dass ein Appzwang legal sein müsse

    Den Mythos bemühst Du, nicht wir. So etwas gibt es (bei congstar) nicht. Auch nach Abschaltung des KC stehen weiterhin alle Kontaktmöglichkeiten offen.

    Wo steht in deutschen Gesetzen, dass es zulässig ist, einen Vertrag mit Apple oder Google zur Vorraussetzung für einen Dienstleistungsvertrag zu machen, der nicht ausschließlich in einer App erbracht wird.

    Die App ist (bei congstar) keine Voraussetzung für den Vertrag. Auch nach Abschaltung des KC stehen weiterhin alle Kontaktmöglichkeiten offen.


    Gruß Ingo

    schlingo

    Würdest Du bitte aufhören, falsch zu zitieren und zusammenhangslos zu antworten.

    Nichts von dem was du geantwortet hast, hat auch nur ansatzweise mit dem zu tun, was ich geschrieben habe.


    LASS DAS!



    Ich fasse es kurz: auch die Anbieter, die „App-only“ unterwegs sind, haben mindestens einen alternativen Supportkanal. Und wenn es nur eine Chatbox auf der Website ist…

    App-only bedeutet, dass ein Vertragsabschluss und/oder Nutzung außerhalb der App nicht möglich ist. Da hilft dann auch kein Support.

    Insofern ist das für die besprochene Problematik irrelevant. Ein Google/Apple Account ist dann zwingend.


    Und Disclaimer für die, die vielleicht Verständnisprobleme haben: Ich behaupte nicht und habe es auch niemals, dass Congstar App-only ist.

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    Ein Beitrag von steve64 mit diesem Beitrag zusammengefügt.

    falsch zu zitieren

    Die Zitate, die schlingo gesetzt hat sind inhaltlich unverändert von dir. Was ist daran falsch?


    Wir zitieren generell in Absätzen und Abstufungen, um auf einzelne Passagen und Aussagen einzugehen. So ist direkt ersichtlich, auf welchen Teil des Textes man eingeht. Bei Bedarf kürze ich mal Zitate, mache dies aber durch […] kenntlich.



    Das ist ein kompletter Absatz aus deinem Beitrag. Ein Absatz impliziert, dass das eine geschlossene Aussage darstellt:

    Frage nochmal:

    Wo steht in deutschen Gesetzen, dass es zulässig ist, einen Vertrag mit Apple oder Google zur Vorraussetzung für einen Dienstleistungsvertrag zu machen, der nicht ausschließlich in einer App erbracht wird. Wo doch in der DSGVO das Gegenteil steht.

    Aus diesem Absatz hat schlingo den fett markierten Teil zitiert. Dabei wurde der Text auch nicht eingekürzt oder verändert.

    Und wie er richtig anmerkt, gibt es weder das eine (Appzwang) noch das andere (Zwang zu Google/Apple Account).


    Hingegen impliziert deine Aussage, dass mindestens eines der beiden eine harte Voraussetzung für einen Vertragsschluss bei congstar ist.



    Aus diesem Absatz wurde eine Kernaussage gepickt - der „Mythos des Zwangs“ (fett markiert):

    Interessanterweise konnte und wollte mich hier noch niemand inhaltlich wiederlegen. [sic!] Stattdessen wurde stehts [sic!] nur der Mythos bemüht, dass ein Appzwang legal sein müsse, weil es ja noch kein Urteil gegen Congstar gäbe. Was natürlich ein sinnfreies Argument ist, weil Congstar (noch) keinen App-Zwang hat.

    Aussage 1: „der Mythos (…), dass ein Appzwang legal sein müsse“:

    Wer zwingt dich zur App? Wo steht dieser Zwang?


    Aussage 2: „kein Urteil gegen congstar gäbe“:

    Mir ist kein Urteil bekannt. Dir?


    Aussage 3: „(noch) keinen App-Zwang hat“:

    Nochmal: welcher App-Zwang? Ich verweise auf Aussage 1: wo steht geschrieben, dass man zur App gezwungen wird?


    Ja, es ist eine Tatsache, dass das Web-KC abgeschaltet wird bzw nur noch eine light-Variante bleiben wird (in welcher Form auch immer).



    schlingo hat - wie gewünscht - die Aussage des App-Zwangs widerlegt: es bleiben die Kontaktmöglichkeiten, namentlich Chat, Hotline, Forum, Brief, Kontaktformular und E-Mail bestehen (FAX gibts leider nicht). das sieht mir ganz und gar nicht nach diesem mysteriösen App-Zwang aus?

    Ich bin mir zwar sicher, dass den Text wieder keiner liest und einige falsch zitieren, aber was solls.

    Die Zitate, die schlingo gesetzt hat sind inhaltlich unverändert von dir. Was ist daran falsch?

    Man kann auch falsch zitieren, indem man relevanten Kontext weglässt.


    Schauen wir mal, wie das funktioniert:

    Da sich aber alle hier ja stets auf den allgemeinen Fall (Apps sind halt Pflicht) beziehen und gar nicht mal auf Congstar selbst, stelle ich die damit zusammenhängende Frage nochmal:

    Daraus wird ersichtlich, dass sich folgender Absatz

    Wo steht in deutschen Gesetzen, dass es zulässig ist, einen Vertrag mit Apple oder Google zur Vorraussetzung für einen Dienstleistungsvertrag zu machen, der nicht ausschließlich in einer App erbracht wird. Wo doch in der DSGVO das Gegenteil steht.

    Warum schreibt kein Anbieter mit App-Nötigung oder App-Zwang diese Anforderung in seine AGB? Selbst bei Verträgen wie fraenk steht das nicht als Nutzungsvorraussetzung, obwohl ein Vertragsschluss nur per App möglich ist. Auch meine Ex-Bank und EnBW wollen unter keinen Umständen auch nur ansatzweise zugeben, dass man einen Google- oder Apple-Account braucht.

    sich eben nicht auf Congstar bezog, weil auch andere davor ALLGEMEINGÜLTIG davon gesprochen haben, dass man ob man die Nutzung von Apps erwarten bzw. verlangen kann.

    Interessant wird, was daraus von harob wurde:

    Zitat von steve64 von Harob

    Frage nochmal:

    Wo steht in deutschen Gesetzen, dass es zulässig ist, einen Vertrag mit Apple oder Google zur Vorraussetzung für einen Dienstleistungsvertrag zu machen, der nicht ausschließlich in einer App erbracht wird. Wo doch in der DSGVO das Gegenteil steht.

    Keine [...] aber eine vollkommen sinnentstellende Zitierweise (vulgo falsche). Da fehlt der komplette Absatz, der erklärt hat, dass es gar nicht spezifisch um Congstar geht. Stattdessen wird dann in den nicht mehr vorhandenen Kontext folgendes in den Raum gestellt:

    Und wie er richtig anmerkt, gibt es weder das eine (Appzwang) noch das andere (Zwang zu Google/Apple Account).


    Hingegen impliziert deine Aussage, dass mindestens eines der beiden eine harte Voraussetzung für einen Vertragsschluss bei congstar ist.

    Das was da steht stimmt jetzt nur halt gar nicht, was erkennbar wäre, wenn man korrekt zitiert hätte.

    Ich habe so etwas nie behauptet und auch nie gesagt. Die "implizierte" Aussage ist jetzt frei erfunden.

    Mir wurde also das Wort im Mund herum gedreht und unterstellt, ich würde behaupten, es gäbe bei Congstar einen App-Zwang.

    Das habe ich gar nicht und das kann man im Original auch nachlesen.


    Und das von dem User, der zuvor geschrieben hat:

    Jetzt wird mal wieder locker durch die Hose geatmet und anderen Mitgliedern nicht dermaßen das Wort im Mund herumgedreht und irgendwelche Unterstellungen gemacht.

    Schäm dicb einfach.


    Dann kömmen wir noch zu einem weiteren Highlight. Einem zusammenhangslosem Zitat.


    Schlingo hat von diesem Absatz (der leider wesentlich emotionaler und unsachlicher wurde, als er hätte werden sollen):

    Ich nehme mal an, dass du damit der Auffassung bist, dass Congstar das Recht hat die Nutzung der App zu verlangen.

    Auch implizierts du damit, dass jeder ein Smartphone und einen Google- bzw. Apple-Account haben soll.

    "Weil das halt heute so ist". Wer die App nicht nutzen will ist also von gestern und ein Querulant, wer die App nicht nutzen kann, hat einfach Pech und eh keinen Anspruch auf teilhabe.

    Habe ich das ansatzweise richtig aufgefasst?

    Nur das zitiert:

    Zitat von von steve64 von Schlingo

    Habe ich das ansatzweise richtig aufgefasst?

    Und so darauf geantwortet:

    nein. Auch nach Abschaltung des KC stehen weiterhin alle Kontaktmöglichkeiten offen.

    Das Zitat war so verkürzt, dass es zusammenhangslos wurde. Und genau so zusammenhanglos wurde geantwortet.

    Schließlich ging es nirgendwo im dem Post um wegfallende Kontaktmöglichkeiten. Es ging um die Attitude eines Nutzers, der in Bezug auf mich folgendes schrieb:

    Es werden krampfhaft Argumente gesucht, damit eine Browserabschaltung verhindert wird, was einfach nur albern ist, stets nach dem Motto "das war schon immer so und das muss so bleiben" und ja den Fortschritt verhindern.


    Denke ich 10 Jahre zurück sehe ich Parallelen mit der "Ich brauch kein Smartphone"-Generation. Hauptsache erstmal dagegen sein.

    Somit haben wir beide keine Freundlichkeiten ausgetauscht.

    Und trotzdem hat Schlingo hier nachweislich zusammenahngslos geantwortet. Einfach irgendwas zitiert und eine vollkommen sachfremde Antwort runtergschrieben. Das ist kein akzeptables Verhalten.



    harob deine "Fragen" basieren leider auch wieder auf falschen, weil sinnentstellend verkürzte Zitate, die dann in einen Kontext gebracht wurden, die mit dem Zitat gar nichts zu tun haben.

    Wer zwingt dich zur App? Wo steht dieser Zwang?

    Meine Ex-Bank wollte mich zwingen, EnBW will mich dazu zwingen. Die Liste ist lang.

    Und stehen tut dieser Zwang in den jeweiligen AGB. Kontozugriff bzw. Vertragsabschluss nur über die App.

    Hat zwar alles nichts direkt mit Congstar zu tun, aber das ist der Kontext, in dem ich darüber redete. Warum hast du das nicht mitzitiert?

    Mir ist kein Urteil bekannt. Dir?

    Genau das habe ich geschrieben. Es gibt kein Urteil gegen Congstar. Und was beweist das nun? Kann man daraus nun schließen, dass Congstar sich zu 100% an alle Gesetze hält? Die Logik sagt nein, aber ich bin gespannt, wie man das verdrehen kann.

    Nochmal: welcher App-Zwang? Ich verweise auf Aussage 1: wo steht geschrieben, dass man zur App gezwungen wird?

    Ja genau welcher App-Zwang? Wie kommst du darauf, dass es einen gibt? Ich habe doch im zitierten Text selbst geschrieben, dass es keinen gibt. Was soll also die Frage?

    Hast Du überhaupt gelesen, was ich geschrieben habe?


    KÖNNTET IHR JETZT DIESEN KINDERGRTEN MAL BLEIBEN LASSEN?

    Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von steve64 ()

    Übrigens wurde ein Beitrag von mir hier vorhin kommentarlos gelöscht, obwohl ich darin harob für diese Aussage gelobt habe:

    Zitat

    Jetzt wird mal wieder locker durch die Hose geatmet und anderen Mitgliedern nicht dermaßen das Wort im Mund herumgedreht und irgendwelche Unterstellungen gemacht.

    Da habe ich ihn aber auch gefragt, warum er dann an Schlingo für seinen sehr fragwürdigen Beitrag #364 ein Herzchen gab.

    Das war aber bevor die Shitshow dann begann, womit sich die Frage nun eigentlich erübrigt.


    Ist das eigentlich so üblich, Beiträge, die VIP Member kritisieren, einfach spurlos zu löschen? Wäre es nicht transparenter, den Beitrag zu redigieren und eine Begründung dazuzuschreiben? So hat eine Löschung für mich ein Geschmäckle. Vor allem, weil ich in dem gelöschten Beitrag (im Gegensatz zu vielen andern hier, auch von mir) nun weißgott keine Regelverletzung erkennen konnte.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von steve64 ()

    Hallo steve64, harob und schlingo ,


    Wir feiern regen Austausch und freuen uns immer über konstruktive Diskussionen, dennoch ist das Maß hier jetzt leider überschritten.


    Bitte denkt, auch im hitzigen Austausch, an die Netiquette und feuert nicht gegeneinander, OK?


    Ab jetzt wird die Diskussion hier bitte beendet und sich auf's Thema konzentriert. Ansonsten müssen wir ein paar Auszeiten verteilen.


    Beste Grüße Patrick

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