Wechsel von 1&1 bei bereits gekündigtem Vertrag

    Hallo zusammen,


    Ich hoffe, ich bin in diesem Unterforum richtig. Ich bin bereits Mobilfunkkundin bei Congstar und möchte künftig auch Internet von euch beziehen mit dem Tarif Zuhause 100 Flex.


    Ich bin derzeit noch DSL-Kundin bei 1&1 und habe meinen Vertrag dort gekündigt. Als Kündigungsdatum wurde mir der 10.02.2026(!) bestätigt. Im Kleingedruckten der Mail steht aber weiterhin:

    Sie haben durch das Telekommunikationsgesetz alternativ die Möglichkeit, Ihren Vertrag mit einer Frist von einem Monat zu beenden. Falls Sie davon Gebrauch machen möchten, teilen Sie uns dies bitte unter +49 721 960 56 81 mit. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag zwischen 08:00 Uhr und 22:00 Uhr, am Wochenende und an bundeseinheitlichen Feiertagen von 09:00 Uhr bis 21:00 Uhr.


    Wie gehe ich nun am besten vor? Kann ich bei der Bestellung trotzdem angeben, dass Congstar die "Kündigung" beim alten Anbieter vornimmt, auch wenn es eigentlich nur eine Vorverlegung des Kündigungstermins nach Telekommunikationsgesetz wäre? Würde gerne schon in den kommenden Monaten wechseln. Oder wäre es besser, die Kündigung bei 1&1 zurückzunehmen Congstar dann erst beim Wechsel nach Telekommunikationsgesetz kündigen zu lassen?


    Zudem würde ich gerne meinen Mitarbeiterrabatt über corporate benefits nutzen und den aktuellen Wegfall der Anschlussgebühr mitnehmen. Ist diese Kombi möglich, wenn ich bereits Mobilfunkkundin bin?


    Danke für Eure Mühe im Voraus und viele Grüße,

    Julia



    Hallo Tschulie5 ,


    ich habe die Rückmeldung erhalten, dass wir dich hierzu bereits erreichen konnten. Lass mich natürlich gerne jederzeit wissen, sollte noch etwas unklar sein. Für dich und die Mitlesenden vielleicht nochmal eine Einordnung:

    Das Telekommunikationsgesetz (TKG) ist anzuwenden und eine Kündigung entsprechend der gesetzlich vorgeschrieben Fristen einzustellen, denn es gilt nur das Telekommunikationsgesetz (TKG). Hier sollte die Frist mit Vorlauf von einem Monat in Anspruch genommen werden. Ein Verweis auf eine gesetzeskonforme Kündigungsfrist reicht dafür. Sobald die schriftliche Bestätigung unter Einhaltung des TKG vorliegt, sollte zeitnah bestellt werden, um eine unterbrechungsfreie Versorgung zu gewährleisten. Vielleicht noch ein Hinweis zu laufenden Aktionen:

    Der Corporate Benefits Code muss während der Bestellung eingelöst werden. Darüber hinaus läuft die Aktion mit Entfall der Bereitstellungsgebühr bei unseren congstar zuhause Tarifen noch bis zum 10.03.2025.


    Viele Grüße

    Jonathan

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    Ich würde mich mit 1&1 einigen, die Kündigung für gegenstandslos zu betrachten und dann bei congstar bestellen und die Kündigung durch congstar erledigen lassen.

    Einigen? Das grenzt an arglistige Täuschung von 1&1.
    1. Wenn eine Kündigung bereits eingereicht wurde, dann sollte das nächstmögliche Kündigungsdatum auch transparent genannt werden. Es wurde eine Kündigung zu in einem Jahr genannt!!! Erst, ganz weit unten, im Kleingedrucktem wird das geltende Telekommunikationsgesetz erwähnt mit der Möglichkeit dieses als Alternative anzuwenden.
    2. Warum muss sich extra telefonisch nochmal melden müssen um die Kündigung nach Telekommunikationsgesetz zu erhalten, wenn bereits die Kündigung eingegangen ist? Das Telekommunikationsgesetz ist schlicht direkt anzuwenden.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von TNB ()

    Einigen? Das grenzt an arglistige Täuschung von 1&1.
    1. Wenn eine Kündigung bereits eingereicht wurde, dann sollte das nächstmögliche Kündigungsdatum auch transparent genannt werden. Es wurde eine Kündigung zu in einem Jahr genannt!!! Erst, ganz weit unten, im Kleingedrucktem wird das geltende Telekommunikationsgesetz erwähnt mit der Möglichkeit dieses als Alternative anzuwenden.
    2. Warum muss sich extra telefonisch nochmal melden müssen um die Kündigung nach Telekommunikationsgesetz zu erhalten, wenn bereits die Kündigung eingegangen ist? Das Telekommunikationsgesetz ist schlicht direkt anzuwenden.

    Das solltest Du genau so an den alten Anbieter kommunizieren. Dass dort solche "Spielchen" getrieben werden, ist mir schon öfter mal in diversen Berichten aufgefallen. Für Leute, die sich wenig oder nicht mit den geltenden Gesetzen auskennen oder auch das bewusst Kleingedruckte überlesen, lässt sich so noch eine (lukrative) Einnahmequelle generieren.


    Aber nichts desto trotz: Den Unmut hier im Forum kundzutun bringt nichts. Das muss direkt an den entsprechenden Kunden"service" herangetragen werden. Hier bei congstar gibt es diese "Spielchen" nicht.

  • Dann ist das tolle Telekommunikationsgesetz ja nicht viel wert, wenn es so einfach ausgehebelt werden kann. Aber gerade 1&1 betreffend, einmal 1&1 und nie wieder 1&1, gleiches gilt übrigens wohl durchweg auch für Vodafone.

    Hallo,

    1&1 hat mir mit Verweis auf das TKG die Kündigung wir gewünscht zum 30.04.2025 bestätigt. Das ging übrigens auch per Mail. Ich habe dann entsprechend den Zuhause Tarif bei Congstar bestellt.

    Es rief dann eine Dame von 1&1 an und meinte, Congstar habe den Wechsel zum 31.03. angefragt und ob ich mit dem Datum einverstanden sei, was ich bejahte.


    Nun kam jedoch von Congstar die Rückmeldung, dass sie mich ab 06.05. versorgen werden.


    Könnte man den Wechsel bitte auf den 30.04. vorziehen? Eine Woche ohne Internet fände ich schwierig.


    Viele Grüße

    Hallo Tschulie5


    ich leite das an unsere zuständigen Kolleg*innen weiter, die melden sich dann bei dir :).


    Gruß Linda

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    Tschulie5


    Wir haben folgende Antwort von den Kolleg*innen bekommen:


    Hallo Tschulie5,


    du bleibst selbstverständlich bei einem Anbieterwechsel bis zum Wechsel zu congstar über deinen derzeitigen Anbieter versorgt. Sobald du von congstar die Auftragsbestätigung mit Datum 06.05.2025 bekommst, kannst du sicher sein, dass dies mit der 1&1 im Zuge des Anbieterwechsels abgestimmt ist. Du bleibst bis zum 06.05. versorgt über die 1&1 und wechselst dann zu congstar :)


    Gruß Linda

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