Hallo, ich habe einen Prepaid Tarif gehabt und weil ich dringend mobile Daten brauchte unabsichtlich und weil es für mich unübersichtlich war auf einen anderen Tarif mit festen Datenvolumen umgestellt. Den Vertrag wollte ich innerhalb der 14 Tage widerrufen, das geht angeblich nicht, weil es die alte Prepaid-Variante nicht mehr gibt. Da der Widerruf das Abschluss aber Rückgängig macht muss es auch Rückgängig zum alten Zustand gehen, so ist das Widerrufsrecht. Bzw ist die Verweigerung ein Verstoß.
GrußHenrik