Ich hoffe, dass der Prozess in "deutscher Sprache" einfacher zu verstehen ist.
Definitiv.
Den Prozess kannte ich auch bereits.
Was ich nicht verstehe, sind die beiden Kündigungstermine.
1. "Deaktivierung" durch Congstar, was ja eigentlich eine Kündigung ist. Der Vertrag kann allerdings wieder "aktiviert" werden.
2. "Deaktivierung" des Vertrages durch den Kunden mittels Kündigung. Auch hier kann der Vertrag allerdings wieder "aktiviert" werden.
Beide, 1 und 2, entsprechen einer Kündigung.
Daher halte ich die Vorgehensweise wieder für einen weiteren großen Mangel des Buchungssystems von Congstar. Es ist veraltet und fehlerhaft.
Entweder, der Vertrag ist wie Punkt 1 gekündigt (nicht "deaktiviert"), dann ist die Kündigungsbestätigung zu einem späteren Zeitpunkt falsch.
Eine erfolgte Kündigung kann allerdings nicht wieder "reaktiviert" werden. Das geht rechtlich nicht. Das wäre dann ein Neuvertrag, wenn auch mit alten Konditionen.
Ist aber der Vertrag wie Punkt 2 gekündigt, dann sollte die Rufnummernmitnahme auch 90 Tage nach Punkt 2 möglich sein. Ein "deaktivierter"/"ruhender" Vertrag besteht ja weiter bis zur Kündigung, also dem zweiten späteren Termin.
Eine Rufnummermitnahme ist allgemein maximal 90 Tage nach Vertragsende möglich. In diesem Szenario gilt dabei aber schon das Datum X, also das Deaktivierungsdatum.
Eben.
Das Vertragsende ist das Ende des Vertrages.
Es ist nicht der Termin irgendeiner "Deaktivierung" einer "Inruhesetzung" oder wie man das Kind auch nennen mag - dabei besteht der Vertrag ja weiter.
Ich bin mir sehr sicher, dass auch hier Congstar einer richterlichen Überprüfung bezüglich Rufnummernmitnahme unterliegen würde.