Beiträge von keinExtremist

    woraus genau schließt Du das?

    Aus meiner Lebenserfahrung.

    Wenn Congastar nicht wollen würde, dass m2m funktioniert, würde man es technisch verhindern.

    Der Provider kann erkennen, mit welcher Endgeräteklasse er verbunden ist.


    Aber es ist egal.

    Ob ich 1 GB per automatischer WEB-CAM oder per Handy verbrate, macht für Congastar keinen Unterschied. Beides wird Congstar nicht ruinieren und für beides bekommt Congatar gewinnbringend Geld.

    Congstar bietet keine Tarife an, die "ausgenutzt" werden könnten.


    So ist es auch bei den Geschäftskunden.

    Laut AGB und auch deutlicher Aussage offizieller Vertreter hier im Forum bietet Congstar ausschließlich Privatkundenverträge an.

    Trotzdem hat es keinerlei Konsequenzen, wenn sich ein Geschäftskunde als solcher hier outet. Es wird akzeptiert obwohl laut AGB ausgeschlossen.


    Nur wenn man etwas fordert, was bei Gewerbeverträgen selbstverständlich ist, kommt der Hinweis auf die AGB.

    Das ist für mich sehr eindeutig.

    Für mich auch.

    Und?

    Hat Congstar nun dem Kunden mit Hinweis auf die AGB gekündigt, nachdem dieser offiziell die vertragswidrige Nutzung als M2M erklärt hat?

    Solche Beispiele gab es hier schon mehrere. Kameras und Alarmanlagen wurden hier schon öfters genannt.

    Wenn die Kunden nicht selber gekündigt haben, können sie auch heute noch ihre Kamera und die Alarmanlage betreiben. (Allerdings müssen sie nun neuerdings noch einen 2. Anschluß im selben Kundenkonto haben wegen der SMS.)


    Solche Punkte sind in AGB nur vorhanden um sich gegen Forderungen des Kunden zu schützen, die man nicht erbringen kann oder, um Mißbrauch zu verhindern. Für Mißbrauch sind die Tarife aber alle ungeeignet da zu sehr eingeschränkt.

    Problematisch wäre eine EU- oder Welt- Telefonflat oder eine Datenflat. Beides bietet congtar nicht an.


    PS: Ich habe nachträglich ein paar Rechtschreibfehler gefunden. Wer will, kann sie behalten.

    Es gibt noch viele andere Familien bei Congstar mit mehrern Kundennummern!

    Nicht nur Familien. Hier stimme ich zu.

    Unter anderem verwalte ich eine große Anzahl an Mobilfunkkonten. Wenn ich nicht schon vor längerer Zeit nach Absprache und Zustimmung alle Congstarprodukte in andere gewandelt hätte, würde ich es jetzt tun.

    Wenn das eine Art 2-Faktor sein soll, halte ich diese für sehr eingeschränkt aber eventuell der Zielgruppe entsprechend.


    Zu Testzwecken halte ich noch eine Congstar-Discountervertrag. Ich muss mich mal aus der App ausloggen und schauen was dort passiert.



    PS: Die App des Discounters heißt jetzt ganz offiziell auch congstar und nicht mehr wie der Discounter, obwohl man hier immer lesen konnte, dass Congstar nichts aber auch gar nichts mit diesem Discounter zu tun hat und nur die technische Plattform zur Verfügung stellt. Allerdings haben schon immer die selben Leute im Support des Discounters gesessen wie im Support von congstar. :)

    Das könnte eine grenzwertige Nutzung gegen die AGB sein, da keine M2M Nutzung gestattet ist.

    Könnte.

    Hat aber mit dem Problem nichts zu tun.

    Die Karten wurden mir so im Verkaufschat empfohlen und da wusste man für was ich die Karten brauche. 🤷🏽‍♂️

    Hier liegt der Hase im Argen.

    Der Auschluß von M2M-Verbindungen in den AGB besagt nur, dass du keinen Anspruch darauf hast. Es kann funktionieren, muss aber nicht.

    Zum Zeitpunkt des Verkaufschats hat es funktioniert. Darum die korrekte Empfehlung durch den Agenten.


    Jetzt hat man den Zugang geändert. Hätte Congstar die Nutzung von M2M-Verbindungen in die AGB aufgenommen, müsste man mit dir einen neuen Vertrag machen oder dir kündigen.

    Da M2M nicht in den AGB steht, bzw. sogar ausgeschlossen ist, hast du jetzt den Drops quer im Hals.


    Letztendlich will Congstar jetzt eine Anmeldung per SMS auf ein Endgerät. Meine Vermutung ist, dass man darauf hinarbeitet, irgendwann den Zugang über Router zu verhindern. Deine Kamera ist sicher nur ein Zufallsopfer. Die Sicherheit des Kunden ist dabei genau so vorgeschoben, wie die inflationär benutzen Begriffe "Datenschutz" und "Kulanz".


    Entweder du wechselst bei solchen Änderungen regelmäßig den Anbieter oder du achtest beim Abschluß eines Tarifes, dass die von dir gewünschte Anforderung in der Leistungsbeschreibung bzw. in den AGB vereinbart ist. Dann hast du auch einen Anspruch darauf.

    Hier kommt mir zwangsläufig der Gedanke, dass es etwa mit der Liquidität der congstar nicht besonders bestellt ist.

    ^^

    Congstar ist Telekom. Die haben genug Geld. Keine Sorge.

    Die Telekom bedient mit Congstar nur eine andere Zielgruppe.

    das Teil war nicht benutzt worden,

    Im Gegensatz zu deinem Prepaidvertrag.

    Den hast du benutzt. 2 Tage lang. Was würde dein Autoteileverkäufer sagen, wenn du das Teil aus der Originalverpackung genommen und eingebaut hättest?

    Im Übrigen sind solche Vergleiche oft mehr als in der Bewegung eingeschränkt. Die meisten humpeln beträchtlich.


    Im Postpaidbereich handelt Congstar auch anders und rechnet tagesgenau ab. Prepaid ist aber halt kein Rechnungstarif sondern ein Vorauszahlprodukt.

    Das hat nichts mit Postpaidbereich oder Prepaid zu tun.

    Wenn Congstar wollte, könnte beides gleich sein oder Prepaid könnte tagesaktuell abgerechnet werden und Postpaid nicht.

    Einzig die Tarifmodalitäten sind entscheidend, nicht die Art des Vertrages.

    Sprich, es könnte auch einen Prepaidtarif geben, der tagesaktuell abgerechnet wird und einen anderen Prepaidtarif, bei dem es nicht so ist. Ebenso bei Postpaidtarifen.

    Interessante Interpretation - aber falsch, niemand hat bis Sonntag vor der Abreise gewartet

    Nicht?

    Allerdings schriebst du am Sonntag:

    und würde mir sonst heute in Berlin beim Späti eine weitere Nummer organisieren

    Wie kann man das sonst interpretieren?


    Und was ich mitnehme bzw. besser zu Hause lasse um im Urlaub meine Ruhe zu haben, entscheide ich gerne selbst. Danke!

    Bitte.

    Du scheinst Probleme mit dir selbst zu haben. Niemand wollte dir vorschreiben, was du zu tun oder zu unterlassen hast.

    Ich bin nur davon ausgegangen, dass dein Anliegen so ist, wie du es beschrieben hast.

    Du barmtest, dass du am Folgetag des Sonntag in den Urlaub fahren wolltest und nun Zuspruch suchst, ein SIM eines anderen Anbieters zu kaufen.

    Scheinbar geht es dir aber darum, eine Sammlung an vorhandenen SIM freizuschalten. Der "Urlaub" ist nebensächlich und hat mit dem eigentlichen Problem nichts zu tun. So ein ähnliches Thema hatten wir hier erst vor kurzem.


    Dass es dafür "Spezialisten" braucht wie in diesem Fall ist mir neu.

    Solche mehrfach gekauften und gelagerten SIM sind ja eigentlich auch spezielle Fälle, denke ich.

    Da kümmern sich dann Spezialisten. :)

    Es gibt Leute die anscheinend nichts wichtiges zu tun haben.

    Ich denke auch, man sollte sich nicht zum Untertan machen, egal wie niedrig der Preis ist.

    Ob man anderweitig noch zu tun hat, ist zweitrangig.

    Mir wäre für diesen geringen strittigen Betrag meine Zeit zu schade...

    Wenn nicht so viele Congstarkunden so denken würden wie du, wäre der Fehler in Congstars Buchungssystem längst repariert.

    Ohne Zwand wird Congstar nie reagieren.


    Und ganz nebenbei, wenn der Betrag des Kundenguthabens so gering wäre, würde Congstar ihn einfach auszahlen. Dann kommt es doch gar nicht darauf an.....

    Oder? ^^


    1) ich hab die 100-Minuten Option ganz normal gekündigt

    Das dachte ich mir schon. Es ist wieder der elende Buchungsfehler im System von Congstars Software.

    Bei solchen Sachen versteckt man sich gerne hinter "Kulanz". Das ist so ein bis zum Zerreißen gedehnter Begriff wie "Datenschutz".

    Man verschanzt sich gerne dahinter.


    Und wenn es so ist, wie du schreibst, geht es um dein Guthaben, nicht um irgendwelche Geschenke....


    Allerdings denke ich, hier wirst du nicht weiterkommen.

    Ich würde es mal bei den einschlägigen Stellen versuchen. Da gibt es mehrere Stufen, die möglich sind.



    Für mich ist in diesem Thread auch erst mal Ende. Das bringt nichts.

    Ben hat den Titel des Kommentars geändert. Diesen neuen Titel halte ich für äußerst ungelungen und verwirrend formuliert.

    „Auszahlung von gutgeschriebenen Guthaben nicht möglich“


    Jede Einzahlung von Guthaben auf eine Prepaidkonto erzeugt eine Gutschrift, wird also zu gutgeschriebenem Guthaben.

    Leider gibt es zunehmend Kunden, die keinerlei Grundkenntnisse im Vertragsrecht haben und jetzt verwirrt sein könnten.

    Der Bundesgerichtshof hat 2011 entschieden, dass Prepaidguthaben nicht verfallen darf. Der Prepaidkunde hat einen Anspruch darauf. (Verjährung ist jetzt nicht Thema).


    Die Auszahlung von gutgeschriebenem Guthaben muss nicht nur möglich sein, sie ist auch rechtlich zwingend, solange dieses auf eingezahltes Geld des Kunden beruht. Auch möglicherweise fälschlich berechnetes und erstattetes Guthaben des Kunden (beispielsweise nach Doppelbuchung eines Tarifes wegen bekannten Berechnungsfehlern im Prepaidbuchungssystem) bleibt Guthaben des Kunden und ist auszuzahlen.



    Inwieweit das alles auf das Problem hier im Thread zutrifft, kann ich natürlich nicht beurteilen, da die Zahlungsmodalitäten mir nicht bekannt sind. Ich halte nur den Titel des Threads für missverständlich.

    würde mir sonst heute in Berlin beim Späti eine weitere Nummer organisieren.

    Das halte ich für den sichersten und besten Weg. Ich hätte allerdings nicht bis Sonntag vor der Abreise gewartet.

    Wie viele Nummern brauchst du im Urlaub? Wenn die neu erworbene extra nur für den Urlaub sein soll und du eventuell ins Ausland fliegst, könntest du dich auch dort umsehen.

    Eventuell könntet du als Notnagel auch deine aktuelle Nummer benutzen, falls mal was ist. Mitnehmen würde ich sie.

    Wenn ich die Verträge unserer Kinder und der über 80jährigen Schwiegereltern nicht mehr verwalten kann

    Dann hast du dich nicht informiert.

    Ich könnte sowohl deine Verträge, wie auch die Verträge eurer Kinder und die eurer Schwiegereltern von meinem Wohnsitz aus verwalten.

    Problemlos.

    So was mache ich seit vielen Jahren. Es geht.

    werde ich im Sommer quasi von Congstar gezwungen, mit 5 Verträgen zu einem anderen Anbieter zu wechseln.

    Wenn alle 5 Verträge deine sind, ist es noch einfacher.

    Anderenfalls müssen die Inhaber der anderen Tarife wechseln. Wollen die das auch?

    Ob ich will oder nicht.

    Niemand zwingt dich zur irgend etwas. Es ist immer dein Wille!

    In weiten Bereichen leben wir in einem freien Land. Die Wahl des Mobilfunkanbieters gehört dazu.

    Ich sehe da eher eine hyperbolische Darstellung eines Sachverhalts, die sich in der Realität als nicht erwähnenswert herausstellen wird.


    Ein Zugang über meine App ist ja technisch nicht möglich.

    Doch. Ist er.

    Definitiv. Wenn das bei dir nicht funktioniert, machst du etwas falsch.

    Hinweise hast du dafür bereits von Flosse08 bekommen, wie ich gerade sehe.


    Nachtrag: Ich bemerke gerade, du schreibst "meine App". Benutzt du eine andere als die offizielle? Die offizielle funktioniert genau gleich zum WEB-Kundencenter.

    warum nicht einmal erklärt wird, warum weder eine nachträgliche Rufnummernportierung

    Weil die Software von Telekom/Congstar es nicht automatisiert kann.

    Das müsste dann jeweils per Hand von einer "Fachabteilung" durchgeführt werden.

    Dieser Aufwand scheint zu hoch zu sein.

    eine Rufnummernmitnahme zwischen Verträgen beim gleichen Anbieter möglich

    Weil man nicht will und nicht dazu gezwungen ist.


    es ist 2024

    Das hat mit der realen aktuellen Zeit nichts zu tun.

    Teile der Software des Systems leben noch in den 90ern und die damaligen Programmierer sind längst in Rente oder verstorben.
    Da muss alles neu. Wer soll das machen?

    Für den neuen Aufladezeitraum spielt die Höhe des Aufladungsbetrags keine Rolle.

    Mir ging es nicht um den Gültigkeitszeitraum.

    Mir ging es um mittlere Beträge, die vermeintlich nicht jeder aufbringen kann und dafür kleinere Beträge nutzen möchte. Ich bezog mich auf deinen Eröffnungskommentar.


    Die aktuellen Prepaid-Tarife fordern meines Wissens 2€ pro Monat. Da sind die 5€ bereits nach weniger als 15 Monaten flott alle.

    Auch Aufladungen über 10€ oder 15€ reichen dann nicht aus.


    Wer noch einen alten Prepaid-Tarif ohne Grundentgelt hat und im Jahr keine 15€ verbraucht, muss im Monat nur 1-2€ zurücklegen. Das sollte machbar sein.


    Du selber schriebst im Eingangskommentar von armen Leuten.

    Allerdings scheint mir jetzt dein Beweggrund eher, dass du wenig bis nichts an Congstar zahlen möchtest, denn 15€ im Jahr sollten auch von "armen" Leuten aufzubringen sein.

    Zumal es ja offiziell die 10€ in der App geben soll, was ich mangels passenden Vertrages nicht überprüfen kann.

    Aufladebeträge von 10 € und 5 €

    Von mir noch ein allgemeiner Finanztipp zum Thema dazu:

    Wenn es schwerfällt 15€ aufzuladen, würde ich empfehlen, dies einmal zu tun. Das Prepaidguthaben bleibt ja weiterhin gültig.

    Mit den beispielsweise gewünschten 5€ braucht man nun 3 Monate nicht aufzuladen.


    Jetzt kann man in diesen 3 Monaten jeweils 5€ monatlich in eine kleine Spardose tun und hat nach den 3 Monaten auch die 15€ zusammen.

    Mit dieser Methode hat man immer den erforderlichen Betrag zur Verfügung, egal ob der Provider die Bezahlung in 5€-Schritten unterstützt oder nicht.


    Ich weiß, dieser Tipp klingt für manchen lächerlich. Aber ich kenne selber mehrere Personen, die sogar für Kleinsummen Kredite aufnehmen, obwohl sie mit der Ansparmethode auch zum Ziel kommen könnten, sogar deutlich günstiger. Manche konnten sich danach sogar noch ein kleines Finanzpolster/Guthaben aufbauen.

    Wie kommst Du darauf? Wir sind hier im Tarife-Bereich, also Postpaid.

    Ich lese die Posts flott hintereinander weg und nicht straff nach Bereichen. Da kann ich dies schon mal übersehen.

    Der Hinweis auf Multisim im Eröffnungskommentar ist für mich eindeutiger.


    Apropos Tarif-Bereich. Da passt ja ein Prepaidtarif auch gut hin, bei allgemeinen Fragen zu Tarifen.

    Für spezielle Fragen zu Tarifen mit Prepaidabrechnung gibt es einen Sonderbereich Prepaid.

    Warum es keinen speziellen Bereich für Postpaidtarife gibt, weiß ich nicht. :D ;) :saint:

    Aber ist es laut AGB auch erlaubt?

    Wenn es nicht "erlaubt" wäre, würde es nicht (nur) in den AGB stehen, sondern explizit auch in der Tarifinformation/Preisliste/Leistungsbeschreibung.


    Die AGB beschreiben (vereinfacht gesagt) eigentlich immer nur eine (rechtliche) Absicherung gegen nicht verhandelte Ansprüche des Vertragspartners.

    Wenn etwas funktioniert ist es gut. Wenn nicht, hat der Partner keinen Anspruch darauf.


    Wenn Telekom/Congstar nicht will, dass der Tarif im Router funktioniert, würde man es nicht in die AGB schreiben, sondern in die Tarifbeschreibung und es unterbinden.

    in Zukunft werde ich einen großen Bogen um alles was mit Congstar zu tun hat

    Ich denke, dass wird für alle Beteiligten die beste Lösung sein.

    Allerdings hattest du diesen Plan schon vor länger Zeit, bei gleichem Thema, wenn ich nicht irre.


    Allerdings haben sich Congstar und die entsprechenden Discounter solche Auswüchse selber zuzuschreiben.

    Das gesamte Werbe- und Kundenmanagement ist eigentlich derart aufgebaut, dass manche sich jede Menge SIM-Karten für billig Geld mit Extra-Volumenguthaben kaufen und dann SIM-Hopping betreiben. Die Kosten müssen Kunden tragen, die einfach nur einen Mobilfunkanschluss bei Congstar haben, möglicherweise schon seit vielen Jahren.


    Echte Neukunden gibt es nicht mehr.

    Selbst im Entwicklungsland BRD nicht. jeder, der ein Handy will, hat auch eines. Selbst kleine Kinder. (Das kann man sehen, wie man will.)

    Mein Tipp an die Entscheider: Macht Tarife, die den Kunden ermutigen, sich lange an euch zu binden. Das muss nicht immer im Preis zu suchen sein. Allerdings sollte das Preisleistungsverhältnis schon stimmen.

    Auch wer ausschließlich auf bestimmte Bevölkerungsgruppen aufbaut, muss damit leben, dass diese irgendwann aus der Zielgruppe herauswachsen, was nicht immer altersbegründet ist.