woraus genau schließt Du das?
Aus meiner Lebenserfahrung.
Wenn Congastar nicht wollen würde, dass m2m funktioniert, würde man es technisch verhindern.
Der Provider kann erkennen, mit welcher Endgeräteklasse er verbunden ist.
Aber es ist egal.
Ob ich 1 GB per automatischer WEB-CAM oder per Handy verbrate, macht für Congastar keinen Unterschied. Beides wird Congstar nicht ruinieren und für beides bekommt Congatar gewinnbringend Geld.
Congstar bietet keine Tarife an, die "ausgenutzt" werden könnten.
So ist es auch bei den Geschäftskunden.
Laut AGB und auch deutlicher Aussage offizieller Vertreter hier im Forum bietet Congstar ausschließlich Privatkundenverträge an.
Trotzdem hat es keinerlei Konsequenzen, wenn sich ein Geschäftskunde als solcher hier outet. Es wird akzeptiert obwohl laut AGB ausgeschlossen.
Nur wenn man etwas fordert, was bei Gewerbeverträgen selbstverständlich ist, kommt der Hinweis auf die AGB.
Das ist für mich sehr eindeutig.
Für mich auch.
Und?
Hat Congstar nun dem Kunden mit Hinweis auf die AGB gekündigt, nachdem dieser offiziell die vertragswidrige Nutzung als M2M erklärt hat?
Solche Beispiele gab es hier schon mehrere. Kameras und Alarmanlagen wurden hier schon öfters genannt.
Wenn die Kunden nicht selber gekündigt haben, können sie auch heute noch ihre Kamera und die Alarmanlage betreiben. (Allerdings müssen sie nun neuerdings noch einen 2. Anschluß im selben Kundenkonto haben wegen der SMS.)
Solche Punkte sind in AGB nur vorhanden um sich gegen Forderungen des Kunden zu schützen, die man nicht erbringen kann oder, um Mißbrauch zu verhindern. Für Mißbrauch sind die Tarife aber alle ungeeignet da zu sehr eingeschränkt.
Problematisch wäre eine EU- oder Welt- Telefonflat oder eine Datenflat. Beides bietet congtar nicht an.
PS: Ich habe nachträglich ein paar Rechtschreibfehler gefunden. Wer will, kann sie behalten.