Auszahlung von Guthaben aus Kulanzgutschrift nicht möglich

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    MCP62: Danke für deine "Meinung". Ich habs aber mehr mit offiziellen Aussagen von Congstar, nicht von irgend welchen "membern".

    Des weiten unterlass es bitte sinnlos zu full-quoten! Soll ich nun wieder das posten was ich darauf schrieb?

    Oder bist du ne Sockenpuppe um das Problem dass Congstar mir Geld schuldet zu verwässern?

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    Ben hat den Titel des Kommentars geändert. Diesen neuen Titel halte ich für äußerst ungelungen und verwirrend formuliert.

    „Auszahlung von gutgeschriebenen Guthaben nicht möglich“


    Jede Einzahlung von Guthaben auf eine Prepaidkonto erzeugt eine Gutschrift, wird also zu gutgeschriebenem Guthaben.

    Leider gibt es zunehmend Kunden, die keinerlei Grundkenntnisse im Vertragsrecht haben und jetzt verwirrt sein könnten.

    Der Bundesgerichtshof hat 2011 entschieden, dass Prepaidguthaben nicht verfallen darf. Der Prepaidkunde hat einen Anspruch darauf. (Verjährung ist jetzt nicht Thema).


    Die Auszahlung von gutgeschriebenem Guthaben muss nicht nur möglich sein, sie ist auch rechtlich zwingend, solange dieses auf eingezahltes Geld des Kunden beruht. Auch möglicherweise fälschlich berechnetes und erstattetes Guthaben des Kunden (beispielsweise nach Doppelbuchung eines Tarifes wegen bekannten Berechnungsfehlern im Prepaidbuchungssystem) bleibt Guthaben des Kunden und ist auszuzahlen.



    Inwieweit das alles auf das Problem hier im Thread zutrifft, kann ich natürlich nicht beurteilen, da die Zahlungsmodalitäten mir nicht bekannt sind. Ich halte nur den Titel des Threads für missverständlich.

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von keinExtremist ()

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    Hallo keinExtremist ,


    wie schon gesagt wurde, handelt sich bei dem übrigen Guthaben um Guthaben aus einer Kulanzgutschrift und nicht um eingezahltes Guthaben.

    Deshalb wird es nicht ausgezahlt.


    Ich passe den Titel nochmal an, für die Deutlichkeit.


    Gruß Ben

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  • Ben

    Hat den Titel des Themas von „Auszahlung von gutgeschriebenen Guthaben nicht möglich“ zu „Auszahlung von Guthaben aus Kulanzgutschrift nicht möglich“ geändert.
  • schlingo

    Hat das Label [GELÖST] hinzugefügt.

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    Hallo man ,


    ich kann deinen Ärger verstehen. Hättest du noch ein aktiver Vertrag, hätte man dir mehr anbieten können.

    Durch deine Datenlöschung ist es nicht mehr so einfach nachzuvollziehen. Deshalb wurde es an die Fachabteilung gegeben und die ist zum Schluss gekommen, dass es von Kulanzguthaben kommt. Ich hoffe, du kannst auch verstehen, dass weitere Diskussionen nicht mehr weiterführen werden. Eine unnötige Verlängerung davon ist laut Netiquette auch nicht erlaubt.


    Ebenfalls ist die Verunglimpfungen aller Art von Mitgliedern nicht erlaubt. Wie gesagt ich verstehe wirklich deinen Ärger, aber so geht das nicht weiter. Die VIP-Member haben ihren Status nicht umsonst. Sie leisten seit langem tolles, um dir und anderen zu Antworten zu verhelfen.

    Ich muss dich leider deshalb verwarnen damit fortzufahren, sonst könnte eine Sperrung folgen.


    Ich wünsche dir trotzdem einen schönen Sonntag und das du dir deine wertvolle Laune nicht so lange für den kleinen Betrag nehmen lässt.


    Gruß Ben

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    Es handelt sich NICHT um eine "Kulanzgutschrift" sondern um die Korrektur eines Congstar-Fehlers den ihr als angebliche "Kulanz" verbucht habt! Also alles EUER Fehler und Folgefehler!

    Daher bitte die Threadüberschift wieder korrigieren, die suggeriert mit wäre etwas geschenkt worden.


    Nochmal der Ablauf mit Screenshots eurer Mails:


    1) ich hab die 100-Minuten Option ganz normal gekündigt


    30 Nov 2023 Kündigungsbestätigung

    congstar Minuten Option 100

    am 30.11.2023 gekündigt

    bestätigen wir dir die Kündigung dieser Tarifoption zum 09.12.2023.


    2) ihr hab die auch deaktiviert ABER TROTZDEM MEIN GUTHABEN VERRINGERT UM 2 EURO

    12 Dec 2023 Vorgang

    "Mein Geld ist verschwunden!" [Vorgangsnummer XXXXXXX908]

    Deine Zufriedenheit ist mir sehr wichtig! Daher komme ich dir gerne entgegen und schreibe dir 2,00 € gut.


    Das ist doch ganz einfach!

    Un jetzt hätte ich gerne auch meine restlichen 1,55 Euro!

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Zyrous () aus folgendem Grund:
    Vorgangsnummer aus Datenschutzgründen entfernt. Der Kundenservice kann sie trotzdem lesen.

    Neu

    Hi!

    Der Bundesgerichtshof hat 2011 entschieden, dass Prepaidguthaben nicht verfallen darf. Der Prepaidkunde hat einen Anspruch darauf.

    BGH Az. III ZR 157/10 wirst du sicher meinen.


    Inwieweit das alles auf das Problem hier im Thread zutrifft, kann ich natürlich nicht beurteilen, da die Zahlungsmodalitäten mir nicht bekannt sind.

    Hier hat man sich mit seiner Datenlöschung ein Eigentor geschossen, da man jetzt nur noch das bewerten konnte was da war.


    Es bringt auch nichts, wie Ben schon schrieb hier weiter zu machen. Eine 2te Havarie wird nichts bringen. Der Beschluss steht.

    Nächste Instanz wäre noch das Amtsgericht Bonn, aber bei 1,55 €... 🙄


    Grüße.

    Neu

    > mit seiner Datenlöschung ein Eigentor geschossen


    Ich hatte schon weiter oben davon geschireben, es gibt gesetzliche Fristen zu Aufbewahung von Rechnungs- + Steuerrechtlichen Daten.

    Wenn ich also meine Daten nach dsgvo löschen, ist das bei weitem nicht alles!

    Und angenommen die "Theorie" stimmt dass das wegen der gelöschten Daten nicht geht - wie weiss Congstar denn dass 15 cent "mein" sind und 155 cent "kulanz" ?? Da beisst sich die Katze in den S * H W A * Z (ist hier ein "zensiertes" Wort *kopfschüttel*)


    Es muss einfach mal jemand mit erweiterten Kenntnissen sich das ganze anschauen.

    Eigentlich wurde ja versprochen dass das "intern" in der Arbeit ist und sich danach jemand bei mir meldet.

    Und genau da waren wird gesten: Ich merkte an dass dies nun 1 Monat her ist und sich niemand von Congstart entgegen der Versprchung gemeldet hat.

    Neu

    Ich hab' mich ja bis hier rausgehalten, aber jetzt muß ich das loswerden: Es gibt Leute die anscheinend nichts wichtiges zu tun haben. Mir wäre für diesen geringen strittigen Betrag meine Zeit zu schade... X( :thumbdown:

  • Neu

    Es gibt Leute die anscheinend nichts wichtiges zu tun haben.

    Ich denke auch, man sollte sich nicht zum Untertan machen, egal wie niedrig der Preis ist.

    Ob man anderweitig noch zu tun hat, ist zweitrangig.

    Mir wäre für diesen geringen strittigen Betrag meine Zeit zu schade...

    Wenn nicht so viele Congstarkunden so denken würden wie du, wäre der Fehler in Congstars Buchungssystem längst repariert.

    Ohne Zwand wird Congstar nie reagieren.


    Und ganz nebenbei, wenn der Betrag des Kundenguthabens so gering wäre, würde Congstar ihn einfach auszahlen. Dann kommt es doch gar nicht darauf an.....

    Oder? ^^


    1) ich hab die 100-Minuten Option ganz normal gekündigt

    Das dachte ich mir schon. Es ist wieder der elende Buchungsfehler im System von Congstars Software.

    Bei solchen Sachen versteckt man sich gerne hinter "Kulanz". Das ist so ein bis zum Zerreißen gedehnter Begriff wie "Datenschutz".

    Man verschanzt sich gerne dahinter.


    Und wenn es so ist, wie du schreibst, geht es um dein Guthaben, nicht um irgendwelche Geschenke....


    Allerdings denke ich, hier wirst du nicht weiterkommen.

    Ich würde es mal bei den einschlägigen Stellen versuchen. Da gibt es mehrere Stufen, die möglich sind.



    Für mich ist in diesem Thread auch erst mal Ende. Das bringt nichts.