Es werden krampfhaft Argumente gesucht, damit eine Browserabschaltung verhindert wird,
Ich nehme mal an, dass du damit der Auffassung bist, dass Congstar das Recht hat die Nutzung der App zu verlangen.
Auch implizierts du damit, dass jeder ein Smartphone und einen Google- bzw. Apple-Account haben soll.
"Weil das halt heute so ist". Wer die App nicht nutzen will ist also von gestern und ein Querulant, wer die App nicht nutzen kann, hat einfach Pech und eh keinen Anspruch auf teilhabe.
Habe ich das ansatzweise richtig aufgefasst?
Irgendwie schade, dass Du hier wirklich nicht sehr viel gelesen und anscheinend wenig verstanden hast.
Aber mangelhafte Empathie und sich selbst für den einzig gültigen Maßstab halten ist leider weit verbreitet.
Also lebe weiter in deiner Welt, in der dir andere Menschen und deren Grundrechte einfach egal sind. Sind ja offenbar eh alles rückschrittliche Idioten.
Dieses Rumgeheule mit fadenscheinigen Verschwörungsmythen ist einfach unerträglich.
Jetzt hör endlich mal damit dich wie ein trotziges Kind aufzuführen. Danke.
Nun das Kundencenter bietet ja schon seit längerem nicht mehr alle Funktionen insoweit hätten Kunden oder auch Verbraucherschutzverbände schon längst den Ursprungszustand einklagen können. Andere User haben angegeben das diese sich an Regulierungsbehörden bzw. Gleichstellungsstellen gewandt haben. Von dort hörte man aber bisher auch nichts das diese Vorgaben machten die bisherigen Umsetzungen rückgängig zu machen oder das Projekt zu stoppen. In einem Land wo Rechtsschutzversicherer sehr gerne in Anspruch genommen werden und diese dann die vielen Anfragen in einer Sammelklage zur Entscheidung bringen hätte die Presse bestimmt berichtet das so ein Verfahren beantragt worden wäre (Stichwort Dieselskandal). Entweder klagt bisher keiner oder die Versicherer haben wegen den geringen Erfolgschancen die Kostendeckung abgelehnt. Theoretisch kann aber jeder Betroffene zivilrechtliche Schritte machen er muss nur das Kostenrisiko tragen.
Erstens haben wir ja hier bereits festgestellt, dass so lange Congstar vergleichbar zugängliche Alternativen anbietet, ein Rechtsweg schwierig ist, zumal das neue Behindertengesetz noch nicht in Kraft ist und unklar ist, wie das Web-KC-Light ab Sommer genau aussehen wird.
Zum anderen sind Verbände bereits dabei den Rechtsweg gegen Smartphone- und App-Zwang zu bestreiten. Sowas bereitet man aber gut vor und sucht sich "leichtere Opfer" als Congstar, die wie gesagt noch Alternativen zur App haben.
Interessanterweise konnte und wollte mich hier noch niemand inhaltlich wiederlegen. Stattdessen wurde stehts nur der Mythos bemüht, dass ein Appzwang legal sein müsse, weil es ja noch kein Urteil gegen Congstar gäbe. Was natürlich ein sinnfreies Argument ist, weil Congstar (noch) keinen App-Zwang hat.
Da sich aber alle hier ja stets auf den allgemeinen Fall (Apps sind halt Pflicht) beziehen und gar nicht mal auf Congstar selbst, stelle ich die damit zusammenhängende Frage nochmal:
Wo steht in deutschen Gesetzen, dass es zulässig ist, einen Vertrag mit Apple oder Google zur Vorraussetzung für einen Dienstleistungsvertrag zu machen, der nicht ausschließlich in einer App erbracht wird. Wo doch in der DSGVO das Gegenteil steht.
Warum schreibt kein Anbieter mit App-Nötigung oder App-Zwang diese Anforderung in seine AGB? Selbst bei Verträgen wie fraenk steht das nicht als Nutzungsvorraussetzung, obwohl ein Vertragsschluss nur per App möglich ist. Auch meine Ex-Bank und EnBW wollen unter keinen Umständen auch nur ansatzweise zugeben, dass man einen Google- oder Apple-Account braucht.
Ich habe ja schon erklärt, wieso das so ist, aber mich würden alternative Fakten dazu interessieren.
Aber anscheined ist die Existenz der DSGVO aber nur eine Verschwörungstheorie.