Prepaid-Guthaben - Mindestumsatz oder nicht?

    Hallo,


    ich suche für das Notfall-Handy meiner Mutter eine Prepaid-Karte. Da das Handy nur für Notfälle (Krankenhaus, etc.) genutzt wird, wird das Guthaben wohl "ewig" reichen. Jetzt die Frage: In den Tarifdetails steht "Grundgebühr: 0,00 €". Es ist auch kein Mindestumsatz vermerkt. Ist das Prepaid-Guthaben nun immer gültig oder wird nach, sagen wir mal, 12 Monaten ohne Aufladung die Karte gesperrt, was de facto einen Mindestumsatz bedeuten würde, da man nicht Unsummen an Guthaben aufbauen möchte.

    Euer
    Degufreund :)

  • Hilfreichste Antwort
  • Hallo Degufreund !


    Bei unseren Prepaid Karten ist alle 15 Monate eine Aufladung erforderlich. Erfolgt diese nicht, wird die Karte deaktiviert. Wir weisen zeitig per E-Mail auf eine erforderliche Aufladung hin.


    Gekauftes Guthaben verfällt bei uns aber nicht und kann nach einer Kündigung der Karte wieder ausgezahlt werden.

    LG


    Mark

    11871-congstarhilfe4-pngIch bin hier - um dir zu helfen!
    Damit ich auf dein Kundenkonto zugreifen darf, trage bitte deine Daten in dein Forenprofil ein.
    Gut zu wissen: Allgemeine Themen | Tarif- & Produktberatung | Homespot-Tarife | DSL & Festnetz | Handys
    Schau mal rein: Thema der Woche | Created | Facebook | Twitter | Instagram | YouTube

    was de facto einen Mindestumsatz bedeuten würde

    Nein, würde es nicht. Auch nicht "de facto".


    da man nicht Unsummen an Guthaben aufbauen möchte

    Mit 15€ alle 15 Monate eine Unsumme an Guthaben aufbauen zu wollen, bedarf schon einiges an sportlichem Engagement.

    Beachte auch, dass dieses Vermögen bei Congstar besser gegen Verlust abgesichert ist, als in einem Sparstrumpf.

    Und bei Kündigung erhält man selbst eingezahltes Guthaben zurück.


    Sofern man einen zweiten Prepaid Vertrag im gleichen Kundenkonto hat, kann das Geld auch umgebucht werden, sodass es auf der zweiten Karte genutzt werden kann. Dieses Geld kann dann bei Kündigung aber nach meinem Wissen generell nicht ausgezahlt werden.

    Dieses Geld kann dann bei Kündigung aber nach meinem Wissen generell nicht ausgezahlt werden.

    Es ist möglich, dass Congstar das Geld wegen veralteter Software nicht automatisch auszahlen kann.
    Dann muss man sich wieder an den Support wenden und bekommt sein Geld.


    Wer das nicht macht (und das sind bestimmt viele), verliert sein Geld. :(X(

    Dann aber wegen schlechtem Service bei congstar, nicht weil es rechtlich begründet wäre! Die Ursache liegt einzig und allein bei der mangelhaften Buchungssoftware Congstars.



    Nur weil die Software etwas nicht kann, erlischt der rechtliche Anspruch darauf nicht.

    Selbst eingezahltes Geld bleibt selbst eingezahltes Geld. Egal auf welches Prepaidkonto es gebucht oder umgebucht wurde.

    Dann muss der Support eben von Hand buchen.


    richtig, und zwar weil es als geschenktes Guthaben gilt.

    Falsch, und zwar weil der Prepaidkunde sein Geld nicht an Congstar verschenkt hat, sondern sein Geld von seinem einen Konto auf sein anderes Konto hat umbuchen lassen.

    Es bleibt weiterhin das Geld des Kunden und gilt nicht als Geschenk.


    Über die Suchfunktion im Forum kannst du bestimmt den entsprechenden Post finden, in dem ein Kundenbetreuer auch zuerst der Meinung war, der Kunde hätte Congstar sein Geld geschenkt.

    Danach ist Congstar aber zurückgerudert und hat das umgebuchte Geld brav ausgezahlt.


    Nachtrag
    Ich habe mal die Suchfunktion bemüht: Link

    PS: Dort wurde ein VIP-Member mit falschen Federn geschmückt! :D

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von keinExtremist ()

  • Kenan

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.