13. Oktober 2025 um 16:59 #21 technisch gesehen ist es ein Laufzeitvertrag, aber die ursprüngliche KündigungsFrist von 1 Monat bleibt bestehen.
13. Oktober 2025 um 17:16 #22 harob Danke. Mich hatte die Aussage dahinter das anders interpretieren lassen: "Aber ich weiß das ich mich hier nicht erneut 24 Monate binden würde."
13. Oktober 2025 um 17:29 #23 Ja aber der Beginn ist die ehemalige Laufzeit und deshalb hat man auch bei einem Tarifwechsel dann ein monatliches gesetzliches Kündigungsrecht.