Irreführende Werbung bezüglich Datenroaming in der Schweiz

  • Hallo Zusammen,

    ich bin Anfang Juli 2026 mit Rufnummernmitnahme zu Congstar gewechselt. Zunächst recht zufrieden, aber Anfang August war ich ein paar Tage in der Schweiz und hatte kein Datenroaming, obwohl überall bei Congstar zu lesen ist: "Ab sofort ist Datenroaming in der Schweiz in allen Prepaid-Tarifen und in neuen Allnet Flat Tarifen mit Vertrag ab Februar 2025 inklusive.". Also eigentlich eindeutig oder? Mein Allnet Flat Tarif ist ja viel neuer, muss also drin sein, oder?

    Beim Recherchieren bin ich dann darüber gestolpert das wenn ich in der App einen Datenpass für die Schweiz kaufen kann, dann beinhaltet mein Vetrag das Datenroaming für die Schweiz nicht. Das ist bei mir der Fall. Wie kann das sein? Die Werbeaussage ist kaum falsch zu verstehen. Also habe ich den Support angeschrieben und bekam als Antwort das sie "dafür die Meinung von Expert*innen brauchen." und ich mich gedulden soll. Seitdem habe ich nichts mehr gehört.

    Eine weitere Recherche hier im Forum bringt mich nun auf die Idee das es daran liegen könnte das ich über Check24 zu Congstar gekommen bin. Aber, wo im Kleingedruckten steht jetzt dass das inkludierte Datenroaming für die Schweiz für meinen eindeutig nach Februar 2025 abgeschlossenen Vertrag nicht gilt?

    Ich bin ja nicht oft in der Schweiz. Eigentlich war das Anfang August eher Zufall, aber Entschuldigung, ich fühle mich zunehmend betrogen. Schade, es hatte gut angefangen.

    • Hilfreichste Antwort

    Hallo Himu,

    die Tarife bei check24 weichen teilweise von den Tarifen, die du direkt bei congstar buchen kannst, ab.

    Wie du selbst bereits recherchiert hast, wurde u.a. hier genau dazu vom Support bereits Stellung genommen: Frage zu Schweiz Datenroaming

    Dass das Datenroaming in der Schweiz in deinem Tarif sehr wahrscheinlich nicht inkludiert ist, kannst du auch bei check24 sehen. Hier am Beispiel der der Allnet Flat M mit GB+ (welchen du bspw. aktuell auch gar nicht mehr bei congstar direkt abschließen könntest):

    Dort wird weder Datenroaming in der Schweiz erwähnt, noch die Schweiz aufgelistet. Das trifft auch auf andere Tarife bei check24 zu. Hingegen ist die Schweiz bei den aktuellen Tarifen auf congstar jeweils aufgeführt, z.B. hier:

    check24 ist Vermittler diverser Tarife und erhält dafür eine Provision. Einen Teil davon geben solche Anbieter in der Regel in Form von Cashback oder anderen Rabatten an die Kunden zurück, um sie damit anzuwerben.

    Dafür kann es sein, dass man bei den Tarifen hier und da Abstriche machen muss.

    Gruß, zedtea

  • Hallo Himu

    zedtea dürfte alles auf den Punkt gebracht haben.

    Zu deiner Frage:

    wo im Kleingedruckten steht

    Mit Vertragsabschluss sollten dir die AGB per Download bereitgestellt worden sein bzw. auch per Mail zugegangen sein.


    Sofern du einen FLEX-Tarif hast, kannst du jederzeit in einen "original congstar Tarif" wechseln. Wenn du hingegen einen Tarif mit (vergünstigtem) Endgerät abgeschlossen hast, können die Wechselmöglichkeiten sehr stark eingeschränkt oder auch gar nicht vorhanden sein.
    Das unterscheidet die sog. "Händlerverträge" von "original congstar" Verträgen. Wenn du bei congstar direkt einen Tarif mit Laufzeitbindung abschließt, kannst du dennoch während der Bindefrist jederzeit einen Tarifwechsel (außer zu Prepaid) vornehmen.

  • Mit Vertragsabschluss sollten dir die AGB per Download bereitgestellt worden sein bzw. auch per Mail zugegangen sein.

    Kleiner Zusatz: Tatsächlich lassen sich die AGB auch bei check24 schon vorab bei den Tarifen abrufen und einsehen.

    In den AGB wird aber nicht auf die Einteilung der Länderzonen und Roaminkosten eingegangen. Das ist auch nicht bei Verträgen der Fall, die direkt über congstar abgeschlossen werden.

    Ich habe bei congstar vier unterschiedliche Dokumente per Mail Mail erhalten:

    • AGB_congstar_Mobilfunktarife
    • Leistungsbeschreibung_congstar_Mobilfunktarif
    • Preisliste_congstar_Mobilfunktarife_202X
    • Widerrufsbelehrung_Widerrufsformular_congstar

    Nur im Dokument Preisliste_congstar_Mobilfunktarife_202X wird das ganze definiert. Das sollte Himuaber auch alles per Mail erhalten haben.

    Gruß, zedtea

  • schlingo 27. August 2026 um 09:45

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  • schlingo 27. August 2026 um 09:45

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.
  • Danke für die Antworten, aber es erschließt sich mir nicht wie das zusammen passt mit der Aussage "Ab sofort ist Datenroaming in der Schweiz in allen Prepaid-Tarifen und in neuen Allnet Flat Tarifen mit Vertrag ab Februar 2025 inklusive.". Da ist kein Sternchen mit Einschränkung, etc. Diese Aussage ist in der Tat ziemlich eindeutig (irreführend). Denn scheinbar gibt es ja eben doch neue Allnet Flat Tarife die noch nach 2025 abgeschlossen werden konnten (oder immer noch können?) die das eben nicht beinhalten.

    Also jetzt mal ganz ehrlich, ich kann ja verstehen das es verschiedene Tarife gibt, aber nennt ihr das allen ernstes eine ehrliche Kommunikation den Kunden gegenüber? Und unehrlich ist es auch das ich das durch eigene Recherche heraus finden muss und bei Nachfrage beim Support mit der Aussage hin gehalten werde das erst mal Experten befragt werden müssen, oder wissen das eure eigenen Supportmitarbeiter nicht?

    Ich stelle fest das eure Aussage die exakt so auf eurer Webseite steht irreführend und damit ein Fall für den Verbraucherschutz ist.

  • Ich stelle fest das eure Aussage die exakt so auf eurer Webseite steht irreführend und damit ein Fall für den Verbraucherschutz ist.

    Das kannst du so sehen. Rechtlich kann und darf der Support das nicht bewerten.
    Da du den Vertrag über einen Drittanbieter geschlossen hast, gilt das, was dort beworben wurde. Hat der Drittanbieter dir die entsprechende Leistung versprochen oder irgendwo beworben?

    Ich selbst habe vor vielen Jahren auch einen Vertrag über ein diverses Portal bei einem anderen Anbieter abgeschlossen. Fast jeder Anbieter hat „Spezialtarife“ für diese Portale, die vom regulären „Original-Angebot“ abweichen. Wenn das unzulässig wäre, wären entsprechende Organisationen sicherlich schon dagegen vorgegangen.
    Der „Vorteil“ am Drittanbieter ist im Gegenzug dafür meist ein stark verbilligtes Endgerät oder Bonuszahlungen. Das wird wiederum durch diese Spezialtarife gegenfinanziert.

    Ich persönlich verschaffe mir über Portale einen ersten Überblick; bestelle selbst aber inzwischen ausschließlich beim Original, da es hier dann eine bösen Überraschungen gibt.

  • Ich stelle fest das eure Aussage die exakt so auf eurer Webseite steht irreführend und damit ein Fall für den Verbraucherschutz ist.

    Ich kann verstehen, dass es ernüchternd ist. Nur: Du hast nicht über die Webseite bestellt, auf der es steht. Deshalb gilt für dich nunmal das, was bei dem Anbieter steht, bei dem du bestellt hast.

    Gruß

    Michael