Beiträge von keinExtremist

    Sondern um anständiges Geschäfts- und Kommunikationsverhalten.

    Es gibt immer (mindestens) 2 Vertragspartner.

    Anständiges Geschäftsverhalten bedeutet nicht, dass ein Partner verpflichtet ist, dem anderen alle Wünsche zu erfüllen.

    Wenn beide oder auch nur einer der Vertragspartner nicht mehr mit dem Vertrag zufrieden ist, heißt es, diesen zu lösen.

    Dir ist bisher kein Schaden entstanden und wird es voraussichtlich auch weiterhin nicht.

    Warum sollte dich Congstar beim Wechsel zu einem anderen Anbieter entschädigen? Du hast keinen Schaden.

    Es ist deine freie Entscheidung.

    Auch beim Kommunikationsverhalten sehe ich seitens Congstar nicht wirklich ein Problem. Eher in deinem, wenn ich ehrlich bin.

    Was soll den Congstar dir schreiben oder sagen? Die Ankündigung wurde kommuniziert.

    Noch ist alles wie es war. Später wird alles sein wie es dann ist.

    Dinge sind im Fluss und Verträge ändern sich. Das ist ganz normal.

    Wenn ich mit meinem Anbieter nicht zufrieden bin, wechsele ich zu einem anderen.

    Das ist mit großer Wahrscheinlichkeit im Sinne beider Vertragspartner!

    Es ist sinnlos und manchmal auch drollig für Mitlesende, wenn man sich in Foren echauffiert.

    Wenn man dies doch möchte, ist es immer wichtig, die Vertragsdaten im Profil zu hinterlegen, damit der Vertragspartner sehen kann, mit wem er spricht. Das verhindert Missverständnisse bei Zweit- und Drittanmeldungen.

    Manchmal kommt es mir so vor, als hätte ich bestimmte User erst kürzlich unter einem anderen Namen gelesen.

    Davon abgesehen ist überhaupt noch nicht entschieden, in welcher Forum die Rechnung künftig bereitgestellt wird. Zumindest wurde dazu offiziell noch nichts kommuniziert. Es wurde aber kommuniziert, dass verschiedene Möglichkeiten geprüft werden, z.B. eine DL-Möglichkeit über den Browser, der Versand als E-Mail-Anhang oder eben über die App.

    Ich habe mal den ganzen Absatz zitiert - und fett hervorgehoben - weil ich den Inhalt als gute Zusammenfassung sehe.

    Viele Male habe ich mich hier schon über irgendwelche ausgedachten Fallkonstruktionen amüsiert, von Kündigungen gelesen, die nie eingereicht wurden, von Klagen über Diskriminierung und vom Weltuntergang. Meine Güte.....

    Auch ich empfinde einen WEB-Zugang als hilfreich. Keine Frage. Habe ich auch oft genug geäußert. Allerdings komme ich auch ohne klar. Das Gesamtangebot ist mir bei einem Vertrag wichtiger als ein WEB-Kundencenter. Ich schließe ja einen Mobilfunkvertrag ab und keinen WEB-Kundencentervertrag. :D

    Bei Congstar weiß man auch, dass es einigen Usern gar nicht gefallen wird, wenn der WEB-Zugang wegfällt.

    Man weiß aber auch, ob ein Großteil der Kunden eher die App als das WEB zur Vertragsverwaltung nutzt. Vielen ist so ein WEB-Zugang völlig egal. Beispiele gibt es genug auch im Hause Congstar - siehe die Discounter Penny und Ja und auch Fraenk. Dort gibt es auch nur die App ..... und viele zufriedene Kunden.

    Congstar kann an den Zugriffszahlen sehen, wer sich wie oft per WEB-Zugang und wer sich wie oft per App-Zugang oder überhaupt regelmäßig im Kundencenter einloggt und was er dann macht.

    Da muss man nicht rätseln. Der Kunde meldet sich ja mit seinen Zugangsdaten an. Das kann der Sever loggen und auswerten.

    Dort ist es nicht möglich wie hier im Forum, sich mehrfach zu registrieren und anzumelden, um seinen Wünschen massiver Ausdruck zu verleihen.

    Letztendlich wird Congstar einen Weg finden, wie jeder an seine Rechnung kommt. Ganz sicher. Der Plan ist bestimmt auch schon in der Schublade.

    Abwarten und die eigene Basis chillen. Das ist das Motto der Stunde. Was gesagt werden musste, ist gesagt und Congstar hat es gehört.

    Offenbar hast du keine Kinder. Sonst wüsstest du den Unterschied zwischen erst drohen und dann tatsächlich machen und einer leeren Drohung.

    Man muss keine Kinder haben, um zu wissen, was der Begriff Drohung und auch die entsprechende Tätigkeit bedeuten.

    Beachte dazu die " " in meinem Kommentar.

    Man kann aber kindliches Verhalten zeigen, wenn man durch substanzlose Ankündigung etwas bewirken möchte, obwohl der andere weiß, dass er keinerlei Schaden zu befürchten hat.

    Mit Trotzreaktion kommt man im Geschäftsverkehr normalerweise nicht weit.

    Eines kann ich dir aber sagen: Gegen mich hat noch nie ein Kind eine Drohung ausgesprochen. Weder ein eigenes noch ein fremdes.

    und zwar eine, für die keine bestimmte Form vorgeschrieben ist.

    Ja, alles richtig und mir auch bekannt.

    Ich habe in meinem Leben schon viele Verträge geschlossen und auch gekündigt. Im Mobilfunk bestimmt schon mehrere 100.

    Die Form ist nicht vorgeschrieben. Aber eine Kündigung muss an die richtige Adresse gehen.

    Man kann eine Kündigung nicht irgendwohin senden. Okay, man kann - aber dann wird sie oft ignoriert wegen Nichtzuständigkeit.


    Und da war ich mir nicht so sicher, ob dieses Forum hier für Kündigungen akzeptiert wird.

    @lamp12 war die Kündigung ja so wichtig.

    Und so wie die "nicht an eine Form gebundene Kündigung" von @lamp12 formuliert war:

    in Neusprech für die Führungsebene -- ich k ü n d i g e!

    ... hätte das schon eine Kündigung sein können. :D

    Ich hätte vermutet, dass man an eine "Fachabteilung" verweist. Behauptet habe ich das nicht.

    Aber gut zu wissen. Sollte ich mal wieder einen Congstarvertrag im Portfolio haben, werde ich ihn gegebenenfalls bei Bedarf hier kündigen.


    PS: Die ganze Geschichte bestätigt wieder meine jahrzehntelange Erfahrung, dass die Leute, die eine Kündigung "androhen" oder ganz bestimmt kündigen werden, wenn........ auch nach vielen Jahren noch nicht gekündigt haben werden.

    So ist es auch mit der "Drohung" Anwalt.

    Wer einen Anwalt hat, "droht" nicht mit ihm. Er übergibt ihm die Sache und gut.

    So auch bei Kündigungen. Wer kündigen will, kündigt und "droht" nicht.

    Gibt es einen Tarif mit dem ich kostenlos von Deutschland ins EU Ausland telefonieren kann?

    Das kommt darauf an, welche Nummer du anrufen möchtest.

    Manche Nummern (00800...) sind beispielsweise kostenfrei erreichbar.

    Und wenn sich jemand mit einer deutschen Nummer im EU-Ausland aufhält, kannst du ihn auch kostenfrei anrufen, wenn du einen entsprechenden Tarif hast. Für dich ist das sogar unbeschränkt so, also auch außerhalb der EU.

    Überall ist EU Roaming dabei, aber das gilt bei Telefonaten aus Deutschland ja nicht.

    Das EU Roaming setzt ja voraus, dass jemand roamed.

    Wenn du es selber nicht bist, muss es der andre sein. Dann greift auch das EU-Roaming und ihr könnt euch in vielen Tarifen mit Telefonflat kostenfrei anrufen.

    Natürlich kann man Android ohne jegliche Verbindungen zu Google betreiben.

    Es geht nicht darum, Android seiner selbst willen zu betreiben.
    Die meisten Menschen wollen mit ihrem Smartphone auch irgendetwas sinnvolles machen, es für verschiedene Dinge benutzen.
    Und da kommt man nicht um die

    US Monopolisten

    herum. No way!

    und sich dabei für ganz schlau und modern hält...

    Das gebe ich gern an dich zurück.

    Ich persönlich vermute, dass die meisten Schlauberger, die solche Systeme in Foren als Nonplusultra empfehlen, nicht einmal ein passendes Gerät besitzen. Soooo groß ist die Geräteauswahl ja nicht.
    Mir wär's als Spielzeug zu teuer.

    PS: Welcher Nicht-US-Monopolist stellt eigentlich die Google-Pixel-Geräte her?

    App Tracking-Verbindungen zu Google

    Wenn du diese unterbinden möchtest, kann ich dir nur dazu raten, auf Android-Produkte zu verzichten!

    Anders geht es nicht.

    Die App von Congstar bewirkt da kaum etwas bis nichts, obwohl ich zugeben muss, nicht zu wissen, inwieweit Congstar überhaupt Daten an Google weitergibt.

    Ich rate dir dringend, Smartphones komplett zu meiden und herkömmliche Geräte wie das Nokia 105 zu benutzen.

    Wenn du Tracking allgemein und nicht nur zu Google verhindern willst, wird es ganz schwierig. Ob nun mit oder ohne App.

    Auszug aus der FAQ.....
    Das sind aber nun mal die Bedingungen.

    FAQ hat aber nichts mit Vertragsbestandteilen und auch nichts mit -Bedingungen zu tun.

    Auch congstar hat da Vertragsfreiheit.

    Das ist wohl war, ist aber unabhängig von Problem, dass Congstar einfach nicht dazu in der Lage ist, intern zu portieren.

    Man muss immer erst zu einem anderen Anbieter.


    Man kann von Prepaid zu Postpaid wechseln. Das System kann es. Ich bin selbst von Prepaid auf Postpaid umgestiegen. Aber halt nicht mit Partnerkartenrabatt.

    Erwischt!

    Da ist ein Kauderwelsch zwischen den Fremdworten passiert.

    Ich meinte natürlich von Postpaid zu Prepaid. Also andersherum.

    Beispiel finden sich hier im Forum zur Genüge, man musste immer in einen "Flat S" wechseln, bekam dann den Tarifpreis zurückerstattet und wurde dann in einen anderen Tarif umgestellt. Findet man nach kurzer Suche.


    Punkt war, dass das System nicht in der Lage ist, zwischen bestimmten Tarifen zu wechseln. Auch da benötigt man "Klimmzüge" und "Zwischenschritte" und "Workaround". Der genannte "Flat S" kann auch anders heißen.

    das bedeutet ja, das Congstar bewusst möchte das sich die Prepaidkunden bei anderen Anbietern umschauen.

    Fühlt sich Irreal an!

    Das ist aber Realität.

    Das System ist nicht in der Lage intern zu portieren.

    Das müsste es aber, wenn Prepaidkunden zu einem Postpaidkunden migriert werden sollen.

    Ich hätte damit gerechnet,...

    :D

    Tja, wir schreiben bald das Jahr 2025.
    Als Kind sollten wir mal in der Schule Bilder malen, wie wir im Jahre 2000 leben werden. Auf den Bildern sind wir alle mit Hubschraubern umhergeflogen....

    Naja, so ist es auf jeden Fall wenig kundenfreundlich für Bestandskunden. Oder nicht.

    Es geht halt nicht anders. Da machste nix. :D

    Sonst müsste jede Portierung in einer "Fachabteilung" per Hand durch Mitarbeiter in mehreren Schritten durchgeführt werden, die dann wieder fehlerträchtig sind.

    Per (teilweiser) Automatisierung ist das nicht möglich, das System kann es nicht.

    Irgendwie gehen würde es schon. Aber das Ergebnis steht dann in keinem Verhältnis zum Aufwand und zu den Kosten Congstar's.

    Mein Fall scheint wohl nicht der erste zu sein.

    Nein. Das passiert sehr häufig.

    Oft merken es die Kunden nicht oder schlucken es einfach und verlieren dadurch viel Geld.

    Wenn man sich meldet, bekommt man das Geld aber sicher zurück.

    Ein Tarifwechsel sollte meiner Meinung nach nicht den alten bereits gebuchten Tarif „überschreiben“..

    Der Fehler ist seit jeher bekannt.

    Aber die Software ist mit heißer Nadel gestrickt. Da geht vieles nicht so, wie es sein sollte.

    Daher kann man auch nachträglich keine Rufnummern importieren oder vom Postpaid in Prepaid ohne Klimmzüge in Zwischentarife wechseln, Rufnummern nicht intern portieren ....... und eben auch nicht den Tarif zum Ende seiner gebuchten und bezahlten Laufzeit wechseln.

    Man kann nur versuchen, den Verlust so gering wie möglich zu halten, indem man etwas mehr als 24 Stunden vorher den Tarifwechsel einstellt oder eben hier um Erstattung "bittet".

    Hilfreich ist es auch, wenn man immer etwas weniger Guthaben auf dem Prepaidkonto hat, als der neue Tarif kostet. Dann kann man den alten Tarif bis zum letzten Byte und der letzten Minute ausnutzen.

    Habe ich so auch nicht behauptet.

    Nein, das hat ja auch niemand gesagt.

    Der Satz stammt von mir. Auch der zweite Teil des Satzes, dass die DSGVO oft unterbewertet und noch öfter überbewertet wird.

    Es gab hier schon Nutzer, denen dieses Vorgehen geholfen hat.

    Manchen aber auch nicht. Und es ist auch nicht sicher, dass dieses Vorgehen geholfen hat.

    Vielleicht wurde eine Sperre auch per Hand entfernt.

    Wirklich wissen wir es nicht. Und auch der Support hat da keinen umfassenden Einblick.

    Aber die Prüfroutine scheint vorwiegend zu schauen,

    Da habe ich zu wenig Informationen. Eigentlich überhaupt keine.

    Leider ist der Schein oft trügerisch.

    Letztendlich ist es aber egal.

    Solange die Leute, die einen Mobilfunkvertrag mit Congstar abschließen wollen, um ihn auch als das zu nutzen, wofür er gedacht ist, sollte alles gut sein.

    in der Vergangenheit wurde mir seitens Congstar leider schonmal die Aktivierung neuer Prepaidkarten abgelehnt

    Aus Gründen, nehme ich an.

    Die bekannten "haushaltsüblichen Mengen" aus dem Supermarkt waren da eventuell Vorbild.

    Bevor ich jetzt ein neues Starterset im Einzelhandel kaufe bzw. hier online bestelle

    Warum willst du das?

    Du hattest doch schon mehrere. Warum kaufst du und kündigst wieder?

    Und das mehrmals.


    Ich halte bei einem Vertrag immer beide Vertragspartner für gleichwertig. Bei einem Vertrag sollte immer für beide Seiten etwas herausspringen. Keiner von beiden sollte sich ausgenutzt oder über den Tisch gezogen fühlen.

    Wenn einer von beiden Vertragspartnern vermutet, Verlust zu erleiden, sollte er den Vertrag ablehnen. Auch zum Schutz der Allgemeinheit.


    stelle einfach mal eine auskunftsanfrage nach DSGVO und bitte um Löschung aller nicht mehr Vertragsrelevanter Daten.

    Das sollte nicht wirklich hilfreich sein.

    Die DSGVO ist kein Heilmittel für alles, oft unterbewertet und noch öfter überbewertet.

    Neben der DSGVO gibt es weitere Vorschriften zur Datenvorhaltung. Das Steuerrecht ist hiervon wohl am Bekanntesten. Es gibt aber noch mehrere Gründe und Möglichkeiten, unabhängig von der DSGVO.

    Hier gibt es beispielsweise eine zehnjährige Aufbewahrungsfrist. Solche Daten kann man nicht einfach löschen lassen. Selbst wenn Congstar das wollte.

    Zumindest die Anzahl und Art der vergangenen Verträge und Vertragspartner wird also weiterhin bekannt bleiben.

    Einmal den Rechner drüberlaufen lassen und schon weiß Congstar, ob jemand schon 22 Karten hatte. DSGVO hin oder her.

    Wie lange vor Ablauf meines Haljahrespaketes kann ich den Tarifwechsel zum Jahrestarif starten ?

    Du kannst sofort wechseln und musst überhaupt nicht warten.

    Nach meiner Kenntnis tritt der Wechsel sofort - unverzüglich in Kraft.

    Nur die Umsetzung braucht dann 24 Stunden. Manchmal sogar länger.

    Allerdings verlierst du dann die gekauften (und bezahlten) Volumen des Halbjahrespakets. Es gibt keine Erstattung.

    Sinnvoll wäre es, bis 25 Stunden vor Ablauf des alten Paketes zu warten.

    Dann verlierst du nur einen Tag.

    Muß ich meinen Halbjahrestarif kündigen.

    Nö, der wird ja zum Jahrespaket.

    Und muß ich einfach auf Tarifwechsel gehen und der Wechsel geht dann automatisch ?

    Das kommt darauf an.

    Solche Wechsel "überschneiden" sich gerne, wenn der Kunde sein bezahltes altes Paket ausschöpfen möchte, und werden dann doppelt gebucht.

    Dann geht es nicht automatisch und ein Mitarbeiter muss diesen bekannten Fehler per Hand korrigieren.

    Dies klappt dann aber Problemlos.

    Ansonsten sollte der Wechsel automatisch klappen.

    ...mein Handy...habe es nur angeschafft, weil es bei einige Sachen in der heutige Zeit irgendwie nicht mehr ohne Handynummer geht.

    Da würde es mich wirklich interessieren, was du mit dem WEB-Kundencenter regelmäßig machst, wozu du es brauchst.

    Deshalb mache ich i.d.R. alles am Laptop - auch die Datenverwaltung von Congstar!

    Was verwaltest du da?
    Was gibt es in deinem Verwendungsfall da regelmäßig oder des öfteren zu verwalten?
    Ich betreue eine Vielzahl von Anwendern mit deinem Nutzungsprofil und habe da alle Jubeljahre mal was zu tun.

    Das ist (auch) mit der App schnell erledigt.

    Bei allen Tätigkeiten am Mobiltelefon kannst du doch auch das vorhandene Wlan nutzen, dafür brauchst du kein Datenvolumen verwenden.

    Aber mal ehrlich, bei ’nem Jahresverbrauch von vielleicht 50 SMS ist das komplett überzogen

    Hier unterliegst du einem Denkfehler, oder gar mehreren.

    1. sind die (offiziellen) 15€ Aufladebetrag kein "Verbrauchspreis" sondern Guthaben.
    Herr H. würde vielleicht sagen: Das Geld ist nicht weg - es ist nur woanders. In diesem Falle hätte er sogar recht.

    Im Gegensatz zu Herrn H's Geldtransfers bekommt man das Guthaben hier sogar bei Vertragsende wieder ausgezahlt.

    2. Beim Jahresverbrauch sind nicht nur SMS, Telefonie und Daten inkludiert, sondern auch die Zurverfügungstellung des Netzes.
    Außer selbst zu telefonieren, warst du auch erreichbar.
    Du kannst ja auch kein Auto für ein Jahr mieten (oder politisch korrekt ein Lastenfahrrad) und dann nur 5€ zahlen wollen, weil du nur 2 km gefahren bist.

    Also unter "komplett überzogen" verstehe ich etwas anderes.

    führt mich eher dazu, nach einem anderen Anbieter zu suchen.

    Warum macht man so etwas nicht früher?

    Vernünftig wäre es doch, vor Vertragsabschluss einen Anbieter zu suchen, der die zum eigenen Anspruch passenden Konditionen bietet.

    Es gibt Dinge, die ich nie verstehen werde.

    Viele Leute wählen ewig die gleichen Strukturen und Prozesse und bejammern dann, dass sie ewig das gleiche Ergebnis bekommen, statt sich wirklich einmal mit der Realität zu befassen und entsprechend auszuwählen. Aber ich will nicht weiter abschweifen.


    Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, heutzutage kann jeder den für sich passenden Tarif finden.

    Hat jemand ’nen schlauen Plan?

    Ja, ich.

    Leider biete ich Beratungen aber nur regional an. Und selbst diese Region ist räumlich und auf bestimmte Personenkreise stark begrenzt.

    Scheint ja so, als würde man hier gezwungen, mehr zu zahlen für Dienste, die man nicht braucht oder offiziell nicht nutzen darf.

    Zwang ist etwas, dass von außen auf dich einwirkt. Im Falle eines Mobilfunkvertrages trifft das in der Regel nicht zu.

    Du (oder ein gesetzlicher Vertreter) hast den Vertragsbedingungen aktiv zugestimmt.

    Natürlich gibt es noch inneren Zwang. Aber den meinst du bestimmt nicht.


    Solange ich denken kann mussten Prepaidkarten spätestens nach 15 Monaten aufgeladen werden.

    Dann reicht dein Gedächtnis aber nicht sehr weit zurück.

    Es gab/gibt mehrere, bei denen das nicht so war/ist.

    Das war auch bei anderen Anbietern so.

    Nö. War es nicht und ist es nicht.

    Es gibt Anbieter, bei denen es ähnlich ist. Es gibt aber auch Anbieter deren SIM immer gültig bleiben und welche die ein Aktivitätsfenster haben.