Zwecks der Begrifflichkeit: Auch eine Prepaidkarte ist ein Vertrag. Du hast dich mit congstar darauf geeinigt, dass du vorab Guthaben auf deine Karte lädst und es im Rahmen der AGB verbrauchst.
Die korrekten Begrifflichkeiten sind somit Prepaid-Vertrag und Postpaid-Vertrag.
Im deutschen hat es sich eingebürgert, dass Postpaids generell nur Vertrag heißen und Prepaids nur Prepaid.