Beiträge von steve64

    Entweder bekommst du hier eine Antwort nach Rückmeldung, oder wir setzen uns mit Dir in Verbindung. Allerdings wird das frühestens nach dem Wochenende passieren.

    Keins von beidem ist in den letzten 4 Wochen passiert. Das finde ich sehr enttäuschend.

    Auch wenn ihr als Support selbst nichts dazu sagen könnt/wollt, wäre es eine echte Unterstützung für die Kunden, wenn ihr die Anfragen hier tatsächlich an die Fachabteilung weitergebt - die das ja wohl hoffentlich darf/kann - und dann die Auskunft (keine Rechtsberatung!) hier wiedergebt.


    Einfach fair bleiben beim lesen und wirklich nur das mitnehmen was da steht - nichts eigenes hinein interprretieren.

    Das scheint hier im Forum ein SEHR weit verbreitetes Problem zu sein.
    Aber natürlich sollte das jeder hier stets versuchen.

    Soso, jetzt ist die Aussage, ob die neuen AGB auch für Bestandskunden angewendet werden sollen, oder wie die Rechnungen künftig zu den Kunden kommen sollen schon eine "Rechtsberatung".

    Ich glaube so langsam, dass es echt nichts gibt, was zu abstrus ist, um hier vorgebracht zu werden, wenn es nur einem gewissen Narrativ entspricht.

    KEIN VIP (und kein "normaler" Kunde) wird sich anmaßen, hier im Namen von Congstar verbindlich etwas mitzuteilen, was Congstar bindet.

    Wie sollte er auch..... (oder sie...)?

    Und warum hat mir dann Harob entsprechend geantwortet?

    Meinst du also, er hat das nur frei erfunden, ohne zu wissen, wie Congstar das sieht? Und hatte gar nicht das Recht, seine reinen Vermutungen als Faktum darzustellen? Hat er durch seine Antworten zudem eine unzulässige Rechtsberatung durchgeführt?

    Ich sehe schon, bei Congstar gibt es eine sehr spezielle Definition von "nur", die ich mir besser zu Eigen machen sollte.
    Demnach wäre es ja legitim zu sagen, dass Congstar mit den neuen AGB nur noch Kunden mit Google oder Apple Account akzeptiert.
    Das werde ich dann gerne Dritten so weiter kommunizieren. Die verstehen das dann schon im Congstar-Kontext.


    Aber das mit den AGBs finde ich interessant. Bei der letzten Vertragsänderung habe ich keine AGBs zugesandt bekommen, sodass ich tatsächlich nicht mit Sicherheit wusste, welche AGBs nun für mich gelten. Offensichtlich also noch die von Januar 2021 und nicht die vom Zeitpunkt der letzten Vertragsänderung. Gemäß der verbindlichen Aussage hier gilt ja stets die letzte per eMail versandte Version und die auf der Webseite ist nur eine unverbindliche Vorschau für Neukunden. Danke für die rechtliche Klarstellung.

    Zudem finde ich es interessant, dass mir also offenbar harob im Namen von Congstar verbindlich mitteilen kann, dass keine Vereinheitlichung von AGBs angestrebt wird und die neuen AGBs für Bestandskunden mit Altverträgen nicht gelten (und Änderungen daher nicht kommuniziert werden).
    Wieso weiß das ein VIP-Forenmitglied, aber nach 2 Wochen anscheinend noch nicht der firmeneigene Support?

    Die Anfrage, wie man künftig die Rechnung und ggf. den Einzelverbindungsnachweis bekommt, wann man ganz freiwillig einem Versand per eMail nicht zustimmt und auch die rein optionale App nicht nutzt, ist auch noch offen.

    deine Aufzählung ist zusammenhanglos aus dem Kontext gerissen, weil sich diese auf den Satz davor bezieht, welchen du hier weggelassen hast:

    Zitat von Congstar.de

    Diese Funktionen findest du nur noch in der App:

    Also ich habe damals in der Schule gelernt, dass ein "nur" bedeutet, dass etwas exklusiv ist.

    Wenn Datapass.de erhalten bleibt und der restliche Support auch, dann ist der Satz "nur noch in der App" schlicht falsch und im besten Fall irreführend. Der Satz sagt klar und für jeden verständlich aus, dass man diese Funktionen nur und ausschließlich in der App bekommt. Daher meine Nachfrage, weil ich das unplausibel und den Satz damit für falsch halte.

    Ich habe da also gar nichts aus dem Kontext gerissen und verbitte mir die unwahre Unterstellung.

    Aber die kundenspezifischen Angebote wirst du [...] per Support erfahren können.

    Und das kannst du mir garantieren? Oder ist das einfach nur deine persönliche Annahme, so wieder ganze Rest?

    was auch die weiteren Fragen nach den AGB beantwortet

    Gibt es Neuigkeiten, wieso die neuen AGBs den Bestandskunden nicht kommuniziert wurden?

    Und wo wird da diese Frage beantwortet? Oder die Frage nach den Verbindungsdaten?

    Wenn Du meine Fragen weder sinnvoll noch verbindlich beantworten kannst, lass es doch einfach. Du musst nicht zwanghaft auf jeden meiner Beiträge reagieren. Die Moderation hat besseres zu tun, als wieder hier aufzuräumen.

    Zitat von Congstar.de

    Diese Funktionen findest du nur noch in der App:

    Verbrauchsanzeige
    Guthabenanzeige und Aufladung
    Tarifinfos
    SIM-Karten und eSIM
    Optionen und Datenpässe
    Verbindungsdaten und Datenspeicherung

    Heißt das jetzt, dass datapass.de (Verbrauchsanzeige, Guthabenanzeige/Aufladung, Datenpässe) abgeschaltet wird und das Forum bzw. der Support (SIM-Karten/eSIM, Optionen, Datenspeicherung) eingeschränkt werden?

    Wird es außerhalb der App auch keine spezifischen Angebote (Tarifinfos) mehr geben und wird man keine Angebote für Tarifwechsel mehr bekommen? Ist man ist damit auch als treuer Kunde mit Neukunden lediglich gleichgestellt?

    Die Verbindungsdaten werden weiterhin zusammen mit der Rechnung bereitgestellt, oder kann man diesbezüglich die Rechnng künftig nicht mehr prüfen?

    Wie sieht das mit Stammdaten wie Adresse und Bankverbindung aus. Werden die aus dem Kundencenter auch entfernt? Wird es überhaupt noch einen Login geben?

    So langsam sollte Congstar ja wissen, wie sie die Konsequenzen der Abschaltung handhaben wollen. Solche einschüchternden Hinweise in dem alten Kundencenter (Zitat oben) sind da nicht hilfreich.


    Und zur Widerholung: Gibt es Neuigkeiten, wieso die neuen AGBs den Bestandskunden nicht kommuniziert wurden? Heißt das, dass die neuen AGBs nur für Neukunden gelten?

    Wo kann ich dann "meine" alten AGBs einsehen, die ja noch immer gelten?

    Jain. Congstar darf laut eigener AGB nur aus "wichtigem Grund" kündigen.

    Und das Vorhandensein eines wichtigen Grunds darf man hier durchaus anzweifeln, da bei einem Prepaid-Vertrag die Leistung verweigert werden darf bis Ausstände geklärt sind. (Im Gegensatz zu Postpaid, wo man bis 100 Euro Schulden sogar weiter nutzen darf.)

    Unabhängig von der rechtlichen Seite fände ich es aber nun wichtiger, wie congstar das nun löst und susanne1988 wieder Kunde werden kann.

    Und es ist auch fraglich, ob bei zweimaligem Zahlungsverzug unter 100 Euro überhaupt hätte gekündigt werden durfte.

    Laut AGB wird lediglich das Lastschriftverfahren gesperrt, wenn Abbuchungen nicht klappen. Congstar entseht dadurch ja fast kein Schaden, wenn sie nach 2-3 Tagen das gebuchte/verlängerte Paket annulieren. Bei Prepaid geht es ja eben darum, dass auf Guthabenbasis geführt wird.

    Das war doch eine eher kleinere Unregelmäßigkeit. Warum wurde bei der zurückgegebenen Lastschritft im März nicht einfach das Prepaid-Paket annuliert anstatt in Verzug zu gehen? Kam dann nach Mitteilung im März und erster Mahnung im April, im Mai statt einer zweiten Mahnung also direkt die Kündigung? Warum hat niemand die Lastschrift überprüft, nachdem ein Kunde sich quasi beschwert hat?

    Wie kann das alles bereits eine reguläre Kündigung wegen einem "wichtigen Grund" auslösen? Vor allem bei Prepaid, wo Congstar einfach hätte die Leistung einstellen können, anstatt ein Mahnverfahren mit Kündigung loszutreten.

    Das halte ich nicht für richtig.

    Vor allem, wenn das Problem vermutlich auf Seiten der Buchhaltung von Congstar war. Da sollten sich eher die entschuldigen...

    Oliver

    Wiederum danke fürs kümmern, nur ist das ganze hier in diesem Thread ein wenig off-topic, weswegen ich ja extra eine eigene Anfrage geöffnet hatte.

    Da es im allgemeinen Interesse liegt, wäre es besser, hier zu erklären, wie es mit den Rechnungen nun weitergeht und warum die AGB-Änderung irgendwie nicht kommuniziert wurde.

    Und dass das wegen dem Wochenende ein paar Tage dauern kann ist auch selbstverständlich.

    Sprich: Ich sehe derzeit keinen Grund, da extra eine direkte schriftliche Anfrage zu machen und habe vertrauen darin, dass ihr euch meldet, sobald ihr was spruchreifes habt.

    Hallo steve64,

    wir werden in naher Zukunft keine APK zum Download anbieten. Die Gründe hierfür sind vielfältig, aber letzten Endes Entscheidung von congstar und der App-Entwickler. Ich kann dir im Service nur versichern, dass ich dein Feedback aufgenommen und weitergegeben habe, mehr liegt leider nicht in meiner Hand.

    Gruß
    Oliver

    Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung und danke für das Weitergeben, aber das war nicht die konkrete Frage hier.

    Es geht mir um die Aussage, dass nur der Apple- und Google Store sicher sind. War das eine unglückliche Äußerung von Ben, oder ist das die offizielle Position von Congstar, wie ihr sie vorgegeben bekommen habt?

    (Ich nehme mal an, ersteres und habe kein Problem damit. Dann werde ich die Aussage natürlich nicht gegenüber Dritten verwenden.)

    Zitat
    Zitat Die Rechnung wird dir für einen Zeitraum von 12 Monaten in der congstar App zum Abruf zur Verfügung gestellt. Du wirst über die Einstellung der Rechnung per E-Mail informiert. Zusätzlich kannst du deine Rechnung auf Wunsch auch an deine von dir bestätigte E-Mail-Adresse erhalten.
    AGB Stand: 17. März 2025

    Liebe congstar

    ich wünsche keinen Versand per eMail und ich nutze die App nicht.

    Wie erhalte ich nun ab Abschaltung der Webseite meine Rechnungen? Schließlich werden Zahlungen gemäß Punkt 7.4 erst mit Zugang der Rechnung fällig.

    Daher werde ich die Rechnungen also künftig jedes mal wegen fehlendem Zugang reklamieren und habe das Recht deswegen die Lastschrift zu stornieren.

    Und weil kein Zahlungsverzug vorliegt, darf auch nicht gemäß §61 TKG gesperrt werden.

    Sieht so aus, dass Congstar entweder auf den Papierversand zurückwechselt, oder mein Vertrag bei euch sehr günstig wird.

    Was machen eure Firmenjusristen eigentlich beruflich?

    Sorry congstar.

    Eine einseitige Vertragsänderung ohne Mitteilung geht gar nicht. Die neue AGB ist für jeden Bestandskunden so offensichtlich ungültig.

    Pfui, schämt euch.

    Zitat

    Die Rechnung wird dir für einen Zeitraum von 12 Monaten in der congstar App zum Abruf zur Verfügung gestellt. Du wirst über die Einstellung der Rechnung per E-Mail informiert. Zusätzlich kannst du deine Rechnung auf Wunsch auch an deine von dir bestätigte E-Mail-Adresse erhalten.

    AGB - Stand: 17. März 2025

    Oha, und was ist, wenn ich einen Versand per eMail nicht "wünsche".

    Dann ist die Rechnung nicht zugestellt und muss auch nicht bezahlt werden. Will Congstar es tatsächlich darauf ankommen lassen?

    Hint: In den Pflichten steht nicht drin, dass man die App verwenden muss. (Die Juristen wissen schon, warum.)

    Kurze Hintergrundinfo:

    Versand der eMail geht nur auf Wunsch, weil der Kanal nicht hinreichend sicher ist, personenbezogene Daten zu versenden. Man braucht also eine Zustimmung des Kunden es trotzdem zu tun. Diese muss per Gesetz freiwillig(!) sein.

    Die App hingegen, kann man auch nur mit freiwilliger(!) Zustimmung des Kunden verwenden, da hier personenbezogene Daten an den Storebetreiber zu übergeben sind, bzw. man muss dort bei Accounterstellung zustimmen (bekommt andernfalls keinen Account).

    Damit ist der Versand per Mail freiwillig, der Erhalt über die App aber auch. Congstar hat damit keine Möglichkeit mehr, den Kunden die Rechnung elektronisch zuzustellen und muss bei einer Anfechtung diese jedes mal per Papier versenden.

    Das muss die Kundenfreundlichkeit sein, von der man immer so viel hört...

    Sucht mal nach dem Begriff "Enshittification". Wäre lustig, wenn es nicht so traurig wäre.

    Denke allerdings nicht, das es eine möglichkeit geben wird, die Rechnung herunterzuladen. Eher das der Kunde eine Mail Adresse hinterlegen kann, und die Rechnung wird dannper Mail zugesendet. Dieser Vorgang wird ja aktuell schon so praktiziert.

    Das wird nur auf Nachfrage bzw. nur mit datenschutzrechtlicher Zustimmung so praktiziert, da sowohl ein Versand per eMail als auch eine Bereitstellung der Rechnung nur über die App nicht verpflichtend sein kann.

    Wird also wohl beim Download über die Webseite bleiben, wenn man nicht für alle Bestandskunden eine Vertragsänderung erzwingen will, die datenschutzrechtlich angreifbar wäre.

    (Und bevor jetzt wieder die Wir-wollen-alles-Missverstehen-Fraktion kommt: In den AGB und Verträgen steht grundsätzlich drin, dass die Rechnung auf der Webseite zur Verfügung gestellt wird. Also kann kein Kunde zu etwas anderem verpflichtet werden.)

    da die congstar App nur im Apple Store und Google Store verfügbar ist, kann man sich sicher sein dort die richtige App zu bekommen und diese sicher ist.

    Hallo :)

    Ist das nun die offizielle Position von Congstar, dass nur die Stores von Google und Apple sicher sind?

    Darf man Congstar so zitieren?

    Ich bräuchte die Information gerade anderswo. ;)

    da die congstar App nur im Apple Store und Google Store verfügbar ist, kann man sich sicher sein dort die richtige App zu bekommen und diese sicher ist.

    Signal, WhatsApp, Threema und viele weitere Apps bekommt man direkt von der Webseite des jeweiligen Anbieters als APK Download, meist mit integriertem Updater. Es gibt auch seriöse, unabhängige Repositories wie IzzyOnDroid, Huawei Gallery und Amazon.
    Ich finde es fragwürdig zu behaupten, dass diese Angebote unsicher sind. Das würden diese Anbieter sicher nicht gerne hören.

    ( Ben Ich hoffe, das war nur etwas unüberlegt dahingeschrieben und kein offizieller Talkingpoint, den man euch gegeben hat. Ist mir schon klar, dass irgendwelche APK Downloadseiten mit Vorsicht zu genießen sind. Es gibt aber noch viel mehr als diese.)

    Das kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Congstar die App schlicht nicht frei anbieten will, weil man sich vermutlich die den geringen Mehraufwand sparen will. Oder man ist vollkommen Ahnungslos über das Android-Ökosystem da draußen. Selbst meine Kinder und viele ihrer Freunde verwenden keinen Google-Account mehr und besorgen sich die Apps über alternative Wege. Das bekommt Congstar nur nicht mit und es interessiert sie vermutlich nicht mal.

    Zeigt halt schon, wie wichtig einem alle Kunden sind. :S

    Aber in die Congstar App wird man sich nicht einloggen können weil 2FA per SMS in der Congstar App nach wie vor verlangt wird

    Mangels Möglichkeit die App installieren zu können, kann ich das nicht selbst prüfen, aber ich denke schon, dass SRKvK das getestet hat, und es durchaus funktioniert.

    Möglich, dass es davon abhängt, wann man die App zuletzt offen hatte oder ob man eine biometrische Entsperrung eingerichtet hat (kann die Congstar App das überhaupt?). Aber dass es pauschal gar nicht funktionieren kann, halte ich für Unsinn, wenn es doch empirisch funktioniert hat. Schließlich muss man sich ja wohl nicht bei jedem App-Start einloggen. Das wäre dann ja vollkommen widersinnig.

    einfach ja, aber nicht sicher. E-Mail ist wie eine Postkarte. Dann könnte der Bestätigungscode auch gleich hier im Forum genannt werden. Das Thema hatten wir aber schon.

    Das ist technisch nicht ganz richtig.

    In der Regel wird der SMTP des eigenen eMail-Anbieters direkt den SMTP des anderen eMail-Anbieters verschlüsselt kontaktieren.

    Ohne aktiven Man-In-The-Middle-Angriff wird die eMail niemals unverschlüsselt irgendwo im Internet sein.

    Eine eMail entspricht inzwischen also eher einem unversiegelten Brief und schon lange keiner Postkarte mehr. Ed Snowden sei Dank.

    Es ist also durchaus akzeptabel, sensible Informationen darüber zu übertragen. Vielleicht nicht unbedingt ein dauerhaftes Sicherheitselement wie eine PUK, aber einmal-Codes und TANs sind für die meisten Belange hinreichend sicher.

    wird man dich an der Hotline nach einer Kopie von deinem Ausweis fragen, die du per E-Mail schickst.

    Konsequenterweise hat Congstar kein Problem mit einem Versand von Ausweiskopien per eMail. Auch Rechnungen mit sensiblen Verbindungsnachweisen kann man nun per eMail erhalten. Grund: Siehe oben.