Ich bin mir zwar sicher, dass den Text wieder keiner liest und einige falsch zitieren, aber was solls.
Die Zitate, die schlingo gesetzt hat sind inhaltlich unverändert von dir. Was ist daran falsch?
Man kann auch falsch zitieren, indem man relevanten Kontext weglässt.
Schauen wir mal, wie das funktioniert:
Da sich aber alle hier ja stets auf den allgemeinen Fall (Apps sind halt Pflicht) beziehen und gar nicht mal auf Congstar selbst, stelle ich die damit zusammenhängende Frage nochmal:
Daraus wird ersichtlich, dass sich folgender Absatz
Wo steht in deutschen Gesetzen, dass es zulässig ist, einen Vertrag mit Apple oder Google zur Vorraussetzung für einen Dienstleistungsvertrag zu machen, der nicht ausschließlich in einer App erbracht wird. Wo doch in der DSGVO das Gegenteil steht.
Warum schreibt kein Anbieter mit App-Nötigung oder App-Zwang diese Anforderung in seine AGB? Selbst bei Verträgen wie fraenk steht das nicht als Nutzungsvorraussetzung, obwohl ein Vertragsschluss nur per App möglich ist. Auch meine Ex-Bank und EnBW wollen unter keinen Umständen auch nur ansatzweise zugeben, dass man einen Google- oder Apple-Account braucht.
sich eben nicht auf Congstar bezog, weil auch andere davor ALLGEMEINGÜLTIG davon gesprochen haben, dass man ob man die Nutzung von Apps erwarten bzw. verlangen kann.
Interessant wird, was daraus von harob wurde:
Zitat von steve64 von Harob
Frage nochmal:
Wo steht in deutschen Gesetzen, dass es zulässig ist, einen Vertrag mit Apple oder Google zur Vorraussetzung für einen Dienstleistungsvertrag zu machen, der nicht ausschließlich in einer App erbracht wird. Wo doch in der DSGVO das Gegenteil steht.
Keine [...] aber eine vollkommen sinnentstellende Zitierweise (vulgo falsche). Da fehlt der komplette Absatz, der erklärt hat, dass es gar nicht spezifisch um Congstar geht. Stattdessen wird dann in den nicht mehr vorhandenen Kontext folgendes in den Raum gestellt:
Und wie er richtig anmerkt, gibt es weder das eine (Appzwang) noch das andere (Zwang zu Google/Apple Account).
Hingegen impliziert deine Aussage, dass mindestens eines der beiden eine harte Voraussetzung für einen Vertragsschluss bei congstar ist.
Das was da steht stimmt jetzt nur halt gar nicht, was erkennbar wäre, wenn man korrekt zitiert hätte.
Ich habe so etwas nie behauptet und auch nie gesagt. Die "implizierte" Aussage ist jetzt frei erfunden.
Mir wurde also das Wort im Mund herum gedreht und unterstellt, ich würde behaupten, es gäbe bei Congstar einen App-Zwang.
Das habe ich gar nicht und das kann man im Original auch nachlesen.
Und das von dem User, der zuvor geschrieben hat:
Jetzt wird mal wieder locker durch die Hose geatmet und anderen Mitgliedern nicht dermaßen das Wort im Mund herumgedreht und irgendwelche Unterstellungen gemacht.
Schäm dicb einfach.
Dann kömmen wir noch zu einem weiteren Highlight. Einem zusammenhangslosem Zitat.
Schlingo hat von diesem Absatz (der leider wesentlich emotionaler und unsachlicher wurde, als er hätte werden sollen):
Ich nehme mal an, dass du damit der Auffassung bist, dass Congstar das Recht hat die Nutzung der App zu verlangen.
Auch implizierts du damit, dass jeder ein Smartphone und einen Google- bzw. Apple-Account haben soll.
"Weil das halt heute so ist". Wer die App nicht nutzen will ist also von gestern und ein Querulant, wer die App nicht nutzen kann, hat einfach Pech und eh keinen Anspruch auf teilhabe.
Habe ich das ansatzweise richtig aufgefasst?
Nur das zitiert:
Zitat von von steve64 von Schlingo
Habe ich das ansatzweise richtig aufgefasst?
Und so darauf geantwortet:
nein. Auch nach Abschaltung des KC stehen weiterhin alle Kontaktmöglichkeiten offen.
Das Zitat war so verkürzt, dass es zusammenhangslos wurde. Und genau so zusammenhanglos wurde geantwortet.
Schließlich ging es nirgendwo im dem Post um wegfallende Kontaktmöglichkeiten. Es ging um die Attitude eines Nutzers, der in Bezug auf mich folgendes schrieb:
Es werden krampfhaft Argumente gesucht, damit eine Browserabschaltung verhindert wird, was einfach nur albern ist, stets nach dem Motto "das war schon immer so und das muss so bleiben" und ja den Fortschritt verhindern.
Denke ich 10 Jahre zurück sehe ich Parallelen mit der "Ich brauch kein Smartphone"-Generation. Hauptsache erstmal dagegen sein.
Somit haben wir beide keine Freundlichkeiten ausgetauscht.
Und trotzdem hat Schlingo hier nachweislich zusammenahngslos geantwortet. Einfach irgendwas zitiert und eine vollkommen sachfremde Antwort runtergschrieben. Das ist kein akzeptables Verhalten.
harob deine "Fragen" basieren leider auch wieder auf falschen, weil sinnentstellend verkürzte Zitate, die dann in einen Kontext gebracht wurden, die mit dem Zitat gar nichts zu tun haben.
Wer zwingt dich zur App? Wo steht dieser Zwang?
Meine Ex-Bank wollte mich zwingen, EnBW will mich dazu zwingen. Die Liste ist lang.
Und stehen tut dieser Zwang in den jeweiligen AGB. Kontozugriff bzw. Vertragsabschluss nur über die App.
Hat zwar alles nichts direkt mit Congstar zu tun, aber das ist der Kontext, in dem ich darüber redete. Warum hast du das nicht mitzitiert?
Mir ist kein Urteil bekannt. Dir?
Genau das habe ich geschrieben. Es gibt kein Urteil gegen Congstar. Und was beweist das nun? Kann man daraus nun schließen, dass Congstar sich zu 100% an alle Gesetze hält? Die Logik sagt nein, aber ich bin gespannt, wie man das verdrehen kann.
Nochmal: welcher App-Zwang? Ich verweise auf Aussage 1: wo steht geschrieben, dass man zur App gezwungen wird?
Ja genau welcher App-Zwang? Wie kommst du darauf, dass es einen gibt? Ich habe doch im zitierten Text selbst geschrieben, dass es keinen gibt. Was soll also die Frage?
Hast Du überhaupt gelesen, was ich geschrieben habe?
KÖNNTET IHR JETZT DIESEN KINDERGRTEN MAL BLEIBEN LASSEN?