Eine Transportverschlüsselung wie TLS ist keine Ende-zu-Ende Verschlüsselung. Jedes SMTP-Relay und jeder beteiligte Mailserver kann die eMail in Klartext lesen. Auch Congstar hat die Problematik in der Vergangenheit so kommuniziert, sich lange einem eMail-Versand verweigert und lässt sich die Ausnahmeerlaubnis ("Wunsch") nun von den Kunden bestätigen. Schließlich gehört zur Rechnung ja auch der EVN mit gesetzlich geschützten Verkehrsdaten.
Zu Congstars Gründen äußert sich der BfDI dann auch sehr klar:
Bei einer Übersendung der Rechnung per E-Mail sollten sensible Daten, z.B. die IBAN, zumindest teilweise unkenntlich gemacht werden. Der Einzelverbindungsnachweis, der Informationen enthält die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen, sollte nur per E-Mail übermittelt werden, sofern eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung erfolgt.
Also ist es vollkommen legitim, dass man keine Übertragung wünscht, die den gesetzlichen Standards nicht entspricht.
Auch die neuen AGBs sagen ganz deutlich, dass ein eMail Versand nur auf Wunsch des Kunden erfolgen darf.
Ich denke nicht, dass man sich dann dafür rechtfertigen muss?
Zitat von steve64
und gleichzeitig die App nicht nutzen (können)?
Die Klammern waren aber schon erkennbar, oder?
Wie wahrscheinlich ist dies?
Dass Kunden die App nicht nutzen? Bei dem was hier los war, ist die Wahrscheinlichkeit offensichtlich gar nicht mal so gering.
Bei mir ist sie beispielsweise 100%.
Dass Kunden die App nicht nutzen können? Das sind zwar durchaus deutlich weniger. Aber auch die gibt es, aus den verschiedensten Gründen, die hier schon x-fach sehr unerfreulich durchdiskutiert wurden. Grundsätzlich ist es schon mal so, dass Congstar die Nutzung der App (mangels freier Verfügbarkeit und Nutzbarkeit für jeden) nicht voraussetzen kann und das auch in den AGB an keiner Stelle tut.
Damit ist letztlich vollkommen unerheblich, wie wahrscheinlich es ist. Congstar muss die Rechnung und den EVN auf einem gesetzlich zulässigen Weg dem Kunden anbieten. Weder der eMail-Versand noch die App gewährleisten dies uneingeschränkt. Sonst hätte man ja eines von beiden als Verpflichtend in die AGB schreiben können. Haben deren teure Anwälte aber nicht, und ich denke die wissen genau, warum.
Also nochmal: Es gibt hier jemanden in der Familie, der gerne Congstar Kunde werden möchte. Er will aber weder, dass seine Verkehrsdaten unverschlüsselt per eMail versendet werden, noch will er sein gehärtetes Smartphone und seine perönliche Daten dadurch kompromitieren, indem er Google Zugriff darauf gibt. Und eine Raubkopie der Congstar App kommt auch nicht in Frage. Und da die AGBs ihn sowieso zu nichts dergleichen verpflichten, bleibt noch immer die praktische Frage, wie man denn bitteschön dann seine Rechnung erhält.
Patrick Da du offenbar Zeit hast, hier Herzchen zu verteilen, nehme ich mal an, dass die Anfrage an die Fachabteilung schon raus ist?