In der Postpaid AGB steht aber auch dass gemäß §61 TKG bei Zahlungsverzug unter 100 Euro nur eine Sperre vorgesehen ist, also keine Kündigung außer aus wichtigem Grund.
Wenn man das einfach aushebeln könnte, wäre der ganze Passus ja nutzlos.
In der Postpaid AGB steht aber auch dass gemäß §61 TKG bei Zahlungsverzug unter 100 Euro nur eine Sperre vorgesehen ist, also keine Kündigung außer aus wichtigem Grund.
Wenn man das einfach aushebeln könnte, wäre der ganze Passus ja nutzlos.
Hmpf. War ich doch wieder in der Postpaid-AGB. Sorry.
Jain. Congstar darf laut eigener AGB nur aus "wichtigem Grund" kündigen.
Und das Vorhandensein eines wichtigen Grunds darf man hier durchaus anzweifeln, da bei einem Prepaid-Vertrag die Leistung verweigert werden darf bis Ausstände geklärt sind. (Im Gegensatz zu Postpaid, wo man bis 100 Euro Schulden sogar weiter nutzen darf.)
Unabhängig von der rechtlichen Seite fände ich es aber nun wichtiger, wie congstar das nun löst und susanne1988 wieder Kunde werden kann.
Und es ist auch fraglich, ob bei zweimaligem Zahlungsverzug unter 100 Euro überhaupt hätte gekündigt werden durfte.
Laut AGB wird lediglich das Lastschriftverfahren gesperrt, wenn Abbuchungen nicht klappen. Congstar entseht dadurch ja fast kein Schaden, wenn sie nach 2-3 Tagen das gebuchte/verlängerte Paket annulieren. Bei Prepaid geht es ja eben darum, dass auf Guthabenbasis geführt wird.
Das war doch eine eher kleinere Unregelmäßigkeit. Warum wurde bei der zurückgegebenen Lastschritft im März nicht einfach das Prepaid-Paket annuliert anstatt in Verzug zu gehen? Kam dann nach Mitteilung im März und erster Mahnung im April, im Mai statt einer zweiten Mahnung also direkt die Kündigung? Warum hat niemand die Lastschrift überprüft, nachdem ein Kunde sich quasi beschwert hat?
Wie kann das alles bereits eine reguläre Kündigung wegen einem "wichtigen Grund" auslösen? Vor allem bei Prepaid, wo Congstar einfach hätte die Leistung einstellen können, anstatt ein Mahnverfahren mit Kündigung loszutreten.
Das halte ich nicht für richtig.
Vor allem, wenn das Problem vermutlich auf Seiten der Buchhaltung von Congstar war. Da sollten sich eher die entschuldigen...
Wiederum danke fürs kümmern, nur ist das ganze hier in diesem Thread ein wenig off-topic, weswegen ich ja extra eine eigene Anfrage geöffnet hatte.
Da es im allgemeinen Interesse liegt, wäre es besser, hier zu erklären, wie es mit den Rechnungen nun weitergeht und warum die AGB-Änderung irgendwie nicht kommuniziert wurde.
Und dass das wegen dem Wochenende ein paar Tage dauern kann ist auch selbstverständlich.
Sprich: Ich sehe derzeit keinen Grund, da extra eine direkte schriftliche Anfrage zu machen und habe vertrauen darin, dass ihr euch meldet, sobald ihr was spruchreifes habt.
Damit schließen wir nicht aus, dass andere Plattformen auch sicher sein können - nur nutzen wir diese Plattformen eben nicht.
Ok, danke für die Klarstellung.
Sorry, dass ihr als Supportmitarbeiter da immer wieder dazwischen geratet.
Jonathan hat meine dem entsprechende Supportanfrage geschlossen, mit dem Verweis, ich soll das hier (off-topic?) weiter diskutieren.
Ist das jetzt offiziell, dass man hier keinen verbindlichen Support mehr bekommt, sondern ausschließlich per direkter eMail?
Normalerweise nehmt ihr das doch mit zur Fachabteilung und meldet euch hier zurück. Ich bin verwirrt.
Hallo steve64,
wir werden in naher Zukunft keine APK zum Download anbieten. Die Gründe hierfür sind vielfältig, aber letzten Endes Entscheidung von congstar und der App-Entwickler. Ich kann dir im Service nur versichern, dass ich dein Feedback aufgenommen und weitergegeben habe, mehr liegt leider nicht in meiner Hand.Gruß
Oliver
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung und danke für das Weitergeben, aber das war nicht die konkrete Frage hier.
Es geht mir um die Aussage, dass nur der Apple- und Google Store sicher sind. War das eine unglückliche Äußerung von Ben, oder ist das die offizielle Position von Congstar, wie ihr sie vorgegeben bekommen habt?
(Ich nehme mal an, ersteres und habe kein Problem damit. Dann werde ich die Aussage natürlich nicht gegenüber Dritten verwenden.)
ZitatZitat Die Rechnung wird dir für einen Zeitraum von 12 Monaten in der congstar App zum Abruf zur Verfügung gestellt. Du wirst über die Einstellung der Rechnung per E-Mail informiert. Zusätzlich kannst du deine Rechnung auf Wunsch auch an deine von dir bestätigte E-Mail-Adresse erhalten.
AGB Stand: 17. März 2025
Liebe congstar
ich wünsche keinen Versand per eMail und ich nutze die App nicht.
Wie erhalte ich nun ab Abschaltung der Webseite meine Rechnungen? Schließlich werden Zahlungen gemäß Punkt 7.4 erst mit Zugang der Rechnung fällig.
Daher werde ich die Rechnungen also künftig jedes mal wegen fehlendem Zugang reklamieren und habe das Recht deswegen die Lastschrift zu stornieren.
Und weil kein Zahlungsverzug vorliegt, darf auch nicht gemäß §61 TKG gesperrt werden.
Sieht so aus, dass Congstar entweder auf den Papierversand zurückwechselt, oder mein Vertrag bei euch sehr günstig wird.
Was machen eure Firmenjusristen eigentlich beruflich?
Sorry congstar.
Eine einseitige Vertragsänderung ohne Mitteilung geht gar nicht. Die neue AGB ist für jeden Bestandskunden so offensichtlich ungültig.
Pfui, schämt euch.
ZitatDie Rechnung wird dir für einen Zeitraum von 12 Monaten in der congstar App zum Abruf zur Verfügung gestellt. Du wirst über die Einstellung der Rechnung per E-Mail informiert. Zusätzlich kannst du deine Rechnung auf Wunsch auch an deine von dir bestätigte E-Mail-Adresse erhalten.
AGB - Stand: 17. März 2025
Oha, und was ist, wenn ich einen Versand per eMail nicht "wünsche".
Dann ist die Rechnung nicht zugestellt und muss auch nicht bezahlt werden. Will Congstar es tatsächlich darauf ankommen lassen?
Hint: In den Pflichten steht nicht drin, dass man die App verwenden muss. (Die Juristen wissen schon, warum.)
Kurze Hintergrundinfo:
Versand der eMail geht nur auf Wunsch, weil der Kanal nicht hinreichend sicher ist, personenbezogene Daten zu versenden. Man braucht also eine Zustimmung des Kunden es trotzdem zu tun. Diese muss per Gesetz freiwillig(!) sein.
Die App hingegen, kann man auch nur mit freiwilliger(!) Zustimmung des Kunden verwenden, da hier personenbezogene Daten an den Storebetreiber zu übergeben sind, bzw. man muss dort bei Accounterstellung zustimmen (bekommt andernfalls keinen Account).
Damit ist der Versand per Mail freiwillig, der Erhalt über die App aber auch. Congstar hat damit keine Möglichkeit mehr, den Kunden die Rechnung elektronisch zuzustellen und muss bei einer Anfechtung diese jedes mal per Papier versenden.
Das muss die Kundenfreundlichkeit sein, von der man immer so viel hört...
Sucht mal nach dem Begriff "Enshittification". Wäre lustig, wenn es nicht so traurig wäre.
Denke allerdings nicht, das es eine möglichkeit geben wird, die Rechnung herunterzuladen. Eher das der Kunde eine Mail Adresse hinterlegen kann, und die Rechnung wird dannper Mail zugesendet. Dieser Vorgang wird ja aktuell schon so praktiziert.
Das wird nur auf Nachfrage bzw. nur mit datenschutzrechtlicher Zustimmung so praktiziert, da sowohl ein Versand per eMail als auch eine Bereitstellung der Rechnung nur über die App nicht verpflichtend sein kann.
Wird also wohl beim Download über die Webseite bleiben, wenn man nicht für alle Bestandskunden eine Vertragsänderung erzwingen will, die datenschutzrechtlich angreifbar wäre.
(Und bevor jetzt wieder die Wir-wollen-alles-Missverstehen-Fraktion kommt: In den AGB und Verträgen steht grundsätzlich drin, dass die Rechnung auf der Webseite zur Verfügung gestellt wird. Also kann kein Kunde zu etwas anderem verpflichtet werden.)
da die congstar App nur im Apple Store und Google Store verfügbar ist, kann man sich sicher sein dort die richtige App zu bekommen und diese sicher ist.
Hallo
Ist das nun die offizielle Position von Congstar, dass nur die Stores von Google und Apple sicher sind?
Darf man Congstar so zitieren?
Ich bräuchte die Information gerade anderswo.
da die congstar App nur im Apple Store und Google Store verfügbar ist, kann man sich sicher sein dort die richtige App zu bekommen und diese sicher ist.
Signal, WhatsApp, Threema und viele weitere Apps bekommt man direkt von der Webseite des jeweiligen Anbieters als APK Download, meist mit integriertem Updater. Es gibt auch seriöse, unabhängige Repositories wie IzzyOnDroid, Huawei Gallery und Amazon.
Ich finde es fragwürdig zu behaupten, dass diese Angebote unsicher sind. Das würden diese Anbieter sicher nicht gerne hören.
( Ben Ich hoffe, das war nur etwas unüberlegt dahingeschrieben und kein offizieller Talkingpoint, den man euch gegeben hat. Ist mir schon klar, dass irgendwelche APK Downloadseiten mit Vorsicht zu genießen sind. Es gibt aber noch viel mehr als diese.)
Das kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Congstar die App schlicht nicht frei anbieten will, weil man sich vermutlich die den geringen Mehraufwand sparen will. Oder man ist vollkommen Ahnungslos über das Android-Ökosystem da draußen. Selbst meine Kinder und viele ihrer Freunde verwenden keinen Google-Account mehr und besorgen sich die Apps über alternative Wege. Das bekommt Congstar nur nicht mit und es interessiert sie vermutlich nicht mal.
Zeigt halt schon, wie wichtig einem alle Kunden sind. :S
Aber in die Congstar App wird man sich nicht einloggen können weil 2FA per SMS in der Congstar App nach wie vor verlangt wird
Mangels Möglichkeit die App installieren zu können, kann ich das nicht selbst prüfen, aber ich denke schon, dass SRKvK das getestet hat, und es durchaus funktioniert.
Möglich, dass es davon abhängt, wann man die App zuletzt offen hatte oder ob man eine biometrische Entsperrung eingerichtet hat (kann die Congstar App das überhaupt?). Aber dass es pauschal gar nicht funktionieren kann, halte ich für Unsinn, wenn es doch empirisch funktioniert hat. Schließlich muss man sich ja wohl nicht bei jedem App-Start einloggen. Das wäre dann ja vollkommen widersinnig.
einfach ja, aber nicht sicher. E-Mail ist wie eine Postkarte. Dann könnte der Bestätigungscode auch gleich hier im Forum genannt werden. Das Thema hatten wir aber schon.
Das ist technisch nicht ganz richtig.
In der Regel wird der SMTP des eigenen eMail-Anbieters direkt den SMTP des anderen eMail-Anbieters verschlüsselt kontaktieren.
Ohne aktiven Man-In-The-Middle-Angriff wird die eMail niemals unverschlüsselt irgendwo im Internet sein.
Eine eMail entspricht inzwischen also eher einem unversiegelten Brief und schon lange keiner Postkarte mehr. Ed Snowden sei Dank.
Es ist also durchaus akzeptabel, sensible Informationen darüber zu übertragen. Vielleicht nicht unbedingt ein dauerhaftes Sicherheitselement wie eine PUK, aber einmal-Codes und TANs sind für die meisten Belange hinreichend sicher.
wird man dich an der Hotline nach einer Kopie von deinem Ausweis fragen, die du per E-Mail schickst.
Konsequenterweise hat Congstar kein Problem mit einem Versand von Ausweiskopien per eMail. Auch Rechnungen mit sensiblen Verbindungsnachweisen kann man nun per eMail erhalten. Grund: Siehe oben.
Übrigens wurde ein Beitrag von mir hier vorhin kommentarlos gelöscht, obwohl ich darin harob für diese Aussage gelobt habe:
ZitatJetzt wird mal wieder locker durch die Hose geatmet und anderen Mitgliedern nicht dermaßen das Wort im Mund herumgedreht und irgendwelche Unterstellungen gemacht.
Da habe ich ihn aber auch gefragt, warum er dann an Schlingo für seinen sehr fragwürdigen Beitrag #364 ein Herzchen gab.
Das war aber bevor die Shitshow dann begann, womit sich die Frage nun eigentlich erübrigt.
Ist das eigentlich so üblich, Beiträge, die VIP Member kritisieren, einfach spurlos zu löschen? Wäre es nicht transparenter, den Beitrag zu redigieren und eine Begründung dazuzuschreiben? So hat eine Löschung für mich ein Geschmäckle. Vor allem, weil ich in dem gelöschten Beitrag (im Gegensatz zu vielen andern hier, auch von mir) nun weißgott keine Regelverletzung erkennen konnte.
Ich bin mir zwar sicher, dass den Text wieder keiner liest und einige falsch zitieren, aber was solls.
Die Zitate, die schlingo gesetzt hat sind inhaltlich unverändert von dir. Was ist daran falsch?
Man kann auch falsch zitieren, indem man relevanten Kontext weglässt.
Schauen wir mal, wie das funktioniert:
Da sich aber alle hier ja stets auf den allgemeinen Fall (Apps sind halt Pflicht) beziehen und gar nicht mal auf Congstar selbst, stelle ich die damit zusammenhängende Frage nochmal:
Daraus wird ersichtlich, dass sich folgender Absatz
Wo steht in deutschen Gesetzen, dass es zulässig ist, einen Vertrag mit Apple oder Google zur Vorraussetzung für einen Dienstleistungsvertrag zu machen, der nicht ausschließlich in einer App erbracht wird. Wo doch in der DSGVO das Gegenteil steht.
Warum schreibt kein Anbieter mit App-Nötigung oder App-Zwang diese Anforderung in seine AGB? Selbst bei Verträgen wie fraenk steht das nicht als Nutzungsvorraussetzung, obwohl ein Vertragsschluss nur per App möglich ist. Auch meine Ex-Bank und EnBW wollen unter keinen Umständen auch nur ansatzweise zugeben, dass man einen Google- oder Apple-Account braucht.
sich eben nicht auf Congstar bezog, weil auch andere davor ALLGEMEINGÜLTIG davon gesprochen haben, dass man ob man die Nutzung von Apps erwarten bzw. verlangen kann.
Interessant wird, was daraus von harob wurde:
Zitat von steve64 von HarobFrage nochmal:
Wo steht in deutschen Gesetzen, dass es zulässig ist, einen Vertrag mit Apple oder Google zur Vorraussetzung für einen Dienstleistungsvertrag zu machen, der nicht ausschließlich in einer App erbracht wird. Wo doch in der DSGVO das Gegenteil steht.
Keine [...] aber eine vollkommen sinnentstellende Zitierweise (vulgo falsche). Da fehlt der komplette Absatz, der erklärt hat, dass es gar nicht spezifisch um Congstar geht. Stattdessen wird dann in den nicht mehr vorhandenen Kontext folgendes in den Raum gestellt:
Und wie er richtig anmerkt, gibt es weder das eine (Appzwang) noch das andere (Zwang zu Google/Apple Account).
Hingegen impliziert deine Aussage, dass mindestens eines der beiden eine harte Voraussetzung für einen Vertragsschluss bei congstar ist.
Das was da steht stimmt jetzt nur halt gar nicht, was erkennbar wäre, wenn man korrekt zitiert hätte.
Ich habe so etwas nie behauptet und auch nie gesagt. Die "implizierte" Aussage ist jetzt frei erfunden.
Mir wurde also das Wort im Mund herum gedreht und unterstellt, ich würde behaupten, es gäbe bei Congstar einen App-Zwang.
Das habe ich gar nicht und das kann man im Original auch nachlesen.
Und das von dem User, der zuvor geschrieben hat:
Jetzt wird mal wieder locker durch die Hose geatmet und anderen Mitgliedern nicht dermaßen das Wort im Mund herumgedreht und irgendwelche Unterstellungen gemacht.
Schäm dicb einfach.
Dann kömmen wir noch zu einem weiteren Highlight. Einem zusammenhangslosem Zitat.
Schlingo hat von diesem Absatz (der leider wesentlich emotionaler und unsachlicher wurde, als er hätte werden sollen):
Ich nehme mal an, dass du damit der Auffassung bist, dass Congstar das Recht hat die Nutzung der App zu verlangen.
Auch implizierts du damit, dass jeder ein Smartphone und einen Google- bzw. Apple-Account haben soll.
"Weil das halt heute so ist". Wer die App nicht nutzen will ist also von gestern und ein Querulant, wer die App nicht nutzen kann, hat einfach Pech und eh keinen Anspruch auf teilhabe.
Habe ich das ansatzweise richtig aufgefasst?
Nur das zitiert:
Zitat von von steve64 von SchlingoHabe ich das ansatzweise richtig aufgefasst?
Und so darauf geantwortet:
nein. Auch nach Abschaltung des KC stehen weiterhin alle Kontaktmöglichkeiten offen.
Das Zitat war so verkürzt, dass es zusammenhangslos wurde. Und genau so zusammenhanglos wurde geantwortet.
Schließlich ging es nirgendwo im dem Post um wegfallende Kontaktmöglichkeiten. Es ging um die Attitude eines Nutzers, der in Bezug auf mich folgendes schrieb:
Es werden krampfhaft Argumente gesucht, damit eine Browserabschaltung verhindert wird, was einfach nur albern ist, stets nach dem Motto "das war schon immer so und das muss so bleiben" und ja den Fortschritt verhindern.
Denke ich 10 Jahre zurück sehe ich Parallelen mit der "Ich brauch kein Smartphone"-Generation. Hauptsache erstmal dagegen sein.
Somit haben wir beide keine Freundlichkeiten ausgetauscht.
Und trotzdem hat Schlingo hier nachweislich zusammenahngslos geantwortet. Einfach irgendwas zitiert und eine vollkommen sachfremde Antwort runtergschrieben. Das ist kein akzeptables Verhalten.
harob deine "Fragen" basieren leider auch wieder auf falschen, weil sinnentstellend verkürzte Zitate, die dann in einen Kontext gebracht wurden, die mit dem Zitat gar nichts zu tun haben.
Wer zwingt dich zur App? Wo steht dieser Zwang?
Meine Ex-Bank wollte mich zwingen, EnBW will mich dazu zwingen. Die Liste ist lang.
Und stehen tut dieser Zwang in den jeweiligen AGB. Kontozugriff bzw. Vertragsabschluss nur über die App.
Hat zwar alles nichts direkt mit Congstar zu tun, aber das ist der Kontext, in dem ich darüber redete. Warum hast du das nicht mitzitiert?
Mir ist kein Urteil bekannt. Dir?
Genau das habe ich geschrieben. Es gibt kein Urteil gegen Congstar. Und was beweist das nun? Kann man daraus nun schließen, dass Congstar sich zu 100% an alle Gesetze hält? Die Logik sagt nein, aber ich bin gespannt, wie man das verdrehen kann.
Nochmal: welcher App-Zwang? Ich verweise auf Aussage 1: wo steht geschrieben, dass man zur App gezwungen wird?
Ja genau welcher App-Zwang? Wie kommst du darauf, dass es einen gibt? Ich habe doch im zitierten Text selbst geschrieben, dass es keinen gibt. Was soll also die Frage?
Hast Du überhaupt gelesen, was ich geschrieben habe?
KÖNNTET IHR JETZT DIESEN KINDERGRTEN MAL BLEIBEN LASSEN?
Würdest Du bitte aufhören, falsch zu zitieren und zusammenhangslos zu antworten.
Nichts von dem was du geantwortet hast, hat auch nur ansatzweise mit dem zu tun, was ich geschrieben habe.
LASS DAS!
Ich fasse es kurz: auch die Anbieter, die „App-only“ unterwegs sind, haben mindestens einen alternativen Supportkanal. Und wenn es nur eine Chatbox auf der Website ist…
App-only bedeutet, dass ein Vertragsabschluss und/oder Nutzung außerhalb der App nicht möglich ist. Da hilft dann auch kein Support.
Insofern ist das für die besprochene Problematik irrelevant. Ein Google/Apple Account ist dann zwingend.
Und Disclaimer für die, die vielleicht Verständnisprobleme haben: Ich behaupte nicht und habe es auch niemals, dass Congstar App-only ist.
Es werden krampfhaft Argumente gesucht, damit eine Browserabschaltung verhindert wird,
Ich nehme mal an, dass du damit der Auffassung bist, dass Congstar das Recht hat die Nutzung der App zu verlangen.
Auch implizierts du damit, dass jeder ein Smartphone und einen Google- bzw. Apple-Account haben soll.
"Weil das halt heute so ist". Wer die App nicht nutzen will ist also von gestern und ein Querulant, wer die App nicht nutzen kann, hat einfach Pech und eh keinen Anspruch auf teilhabe.
Habe ich das ansatzweise richtig aufgefasst?
Irgendwie schade, dass Du hier wirklich nicht sehr viel gelesen und anscheinend wenig verstanden hast.
Aber mangelhafte Empathie und sich selbst für den einzig gültigen Maßstab halten ist leider weit verbreitet.
Also lebe weiter in deiner Welt, in der dir andere Menschen und deren Grundrechte einfach egal sind. Sind ja offenbar eh alles rückschrittliche Idioten.
Dieses Rumgeheule mit fadenscheinigen Verschwörungsmythen ist einfach unerträglich.
Jetzt hör endlich mal damit dich wie ein trotziges Kind aufzuführen. Danke.
Nun das Kundencenter bietet ja schon seit längerem nicht mehr alle Funktionen insoweit hätten Kunden oder auch Verbraucherschutzverbände schon längst den Ursprungszustand einklagen können. Andere User haben angegeben das diese sich an Regulierungsbehörden bzw. Gleichstellungsstellen gewandt haben. Von dort hörte man aber bisher auch nichts das diese Vorgaben machten die bisherigen Umsetzungen rückgängig zu machen oder das Projekt zu stoppen. In einem Land wo Rechtsschutzversicherer sehr gerne in Anspruch genommen werden und diese dann die vielen Anfragen in einer Sammelklage zur Entscheidung bringen hätte die Presse bestimmt berichtet das so ein Verfahren beantragt worden wäre (Stichwort Dieselskandal). Entweder klagt bisher keiner oder die Versicherer haben wegen den geringen Erfolgschancen die Kostendeckung abgelehnt. Theoretisch kann aber jeder Betroffene zivilrechtliche Schritte machen er muss nur das Kostenrisiko tragen.
Erstens haben wir ja hier bereits festgestellt, dass so lange Congstar vergleichbar zugängliche Alternativen anbietet, ein Rechtsweg schwierig ist, zumal das neue Behindertengesetz noch nicht in Kraft ist und unklar ist, wie das Web-KC-Light ab Sommer genau aussehen wird.
Zum anderen sind Verbände bereits dabei den Rechtsweg gegen Smartphone- und App-Zwang zu bestreiten. Sowas bereitet man aber gut vor und sucht sich "leichtere Opfer" als Congstar, die wie gesagt noch Alternativen zur App haben.
Interessanterweise konnte und wollte mich hier noch niemand inhaltlich wiederlegen. Stattdessen wurde stehts nur der Mythos bemüht, dass ein Appzwang legal sein müsse, weil es ja noch kein Urteil gegen Congstar gäbe. Was natürlich ein sinnfreies Argument ist, weil Congstar (noch) keinen App-Zwang hat.
Da sich aber alle hier ja stets auf den allgemeinen Fall (Apps sind halt Pflicht) beziehen und gar nicht mal auf Congstar selbst, stelle ich die damit zusammenhängende Frage nochmal:
Wo steht in deutschen Gesetzen, dass es zulässig ist, einen Vertrag mit Apple oder Google zur Vorraussetzung für einen Dienstleistungsvertrag zu machen, der nicht ausschließlich in einer App erbracht wird. Wo doch in der DSGVO das Gegenteil steht.
Warum schreibt kein Anbieter mit App-Nötigung oder App-Zwang diese Anforderung in seine AGB? Selbst bei Verträgen wie fraenk steht das nicht als Nutzungsvorraussetzung, obwohl ein Vertragsschluss nur per App möglich ist. Auch meine Ex-Bank und EnBW wollen unter keinen Umständen auch nur ansatzweise zugeben, dass man einen Google- oder Apple-Account braucht.
Ich habe ja schon erklärt, wieso das so ist, aber mich würden alternative Fakten dazu interessieren.
Aber anscheined ist die Existenz der DSGVO aber nur eine Verschwörungstheorie.
Und wer das behauptet, soll dagegen klagen statt hier rumzuheulen und andauernd unbewiesene Verschwörungsmythen zu verbreiten.
Jetzt bin ich doch mal neugierig. Wer soll das denn konkret sein. Und um was soll sich dieser Verschwörungsmythos handeln?
Nicht dass hier Mythen von Verschwörungsmythen verbreitet werden, die gar nicht belegbar sind.