Beiträge von steve64

Hallo zusammen, wir mussten am 14.01.2026 ein Backup des Forums einspielen. Dabei sind einzelne Threads und Beiträge verloren gegangen. Solltet ihr heute einen neuen Account erstellt haben und euch nicht mehr einloggen können, müsst ihr euch bedauerlicherweise auch einen neuen Account erstellen.

Wenn eure bereits gestellte Frage verschwunden ist und ihr unsere Antwort noch nicht gesehen hattet, seid doch bitte so gut und stellt diese erneut. Wir werden euch dann so schnell wie möglich erneut antworten.
Solltet ihr davon betroffen sein, bitten wir dies zu entschuldigen. Vielen Dank für euer Verständnis 🙏

    dontobi

    Das Problem dürfte sein, dass Congstar eine ungewollte Vertragsänderung nicht rückgängig machen kann. Also versuchen Sie es nun mit aktuellen Verträgen und Gutschriften irgendwie hinzubiegen. Du wirst aber niemals wieder den alten Vertragsstand, insbesondere die ggf. alten AGB erreichen. An sich rechtlich nicht sauber, aber Faktum, weil ihre interne SW das anscheinend nicht kann. "Rückgängig machen" war offenbar keine Anforderung und wurde vergessen zu implementieren.

    Ich hatte auch mal auf einen aktuellen Vertrag mit mehr Volumen bei gleichem Preis gewechselt und es war nicht ersichtlich, dass ich dabei den (alten) Freude-Rabatt verliere. Also die Änderung als Irrtum widerrufen. Dieser wurde selbstverständlich akzeptiert, aber letztlich nie umgesetzt. Stattdessen wurden mir im neuen Vertrag die Freunde-Rabatte manuell wieder hinzugebucht (jeden Monat erneut als einmalige(!) Gutschrift) und ich durfte das größere Datenvolumen behalten. Meinen alten Vertrag (und dessen AGB) kann ich jedoch nicht zurückbekommen.

    Allzu unzufrieden bin ich nicht, weil ich ja faktisch besser da stehe als vorher und der Support wirklich sehr hilfsbereit war. Aber es bleibt schon ein schaler Beigeschmack, dass es offenbar unmöglich ist, einen Widerruf einer Änderung vollkommen rechtskonform umzusetzen.

    Tja du verstehst nicht worauf ich hinaus will.

    Doch, aber du verstehst überhaupt nicht, warum das trotzdem ein grundsätzliches Problem ist. Kann ich dir aber nicht helfen, das führt hier viel zu weit.

    Und wenn du zitierst, dann bitte richtig. Nicht einfach die Hälfte auslassen.

    Und wenn du dich auf mich beziehst, lese bitte alles und versuche zu verstehen, was gemeint ist. Deine kleine Welt ist da offensichtlich nicht groß genug.

    Ja, weil ich versuche dich aufzuklären, aber ich merke schon, du willst davon nichts annehmen.

    Daher versuche ich es auch weiter, bis du verstehst was geht und was nicht.

    Nein, du versuchst hier ohne ausreichendes Verständnis mitzureden. Das ist das Problem.
    Es wäre sehr schön, wenn Du mich in Zukunft einfach ignorieren könntest, ohne hier jedes mal mit deinem Unverständnis ein Derailing zu betreiben. Danke schön.

    Um zum Thema zurückzukommen:

    Linda
    Da es sowohl bei Congstar als auch Arvato etablierte und nachverfolgbare Prozesse geben sollte, müsste man herausfinden können, was da passiert ist und ob die Adresse korrekt erfasst und gedruckt wurde. Selbst wenn die Post der Verursacher ist, kann dies dort weitgehend über die interne Sendungsverfolgung nachvollzogen werden (bis hin zum Auslieferungszentrum in dem jeweiligen Ort).

    Es ist jedenfalls ein systematisches Problem, wenn mehrere Sendungen an die selbe Adresse allesamt fehlschlagen. Da gibt es einen grundsätzlichen Fehler dahinter, welcher nicht durch Zufall erklärt werden kann. Eine SIM kann mal verloren gehen, das ist akzeptabel. Wenn aber alle SIMs für einen Kunden verloren gehen, dann ist das ein echtes Problem.

    Somit tut man sich entweder darum kümmern, oder man nimmt es absichtlich in Kauf.
    Bestehen tut das Problem jedenfalls schon seit über 1,5 Jahren.
    Und immer dann, wenn Leute wochenlang ihrer SIM hinterher gerannt sind, einen teuren manuellen Versand mit Sendunsgverfolgung anzustoßen, kann die Lösung nicht sein. Da darf man als Kunde schon eine Erwartungshaltung haben und auch Congstar dürfte nicht zufrieden sein.


    Thetimemachinist
    Um den langen indifferenten Text zusammenzufassen: Leider war bei allen bislang bekannten Betroffenen, der Name gut lesbar und andere Post kam dort immer problemlos an.
    Und ja, Congstar verschickt letztlich den Brief per Einschreiben, aber das verursacht zusätzliche Kosten und erfolgt erst, nachdem die Kunden bereits frustriert sind und sich wochenlang kümmern mussten. Also braucht es wohl eine nachhaltige Lösung.

    Das ist alles was du diesbezüglich geschrieben hast:

    denke ich mal nicht.

    Bei mir lief es ohne Probleme.

    Und weiß wie der Versand dort erfolgt.

    Somit besteht auch eine 2. Fehlerquelle.

    Es sind Einzelfälle und bei der Post kommen auch nicht 100% der Briefe an.

    Deine These ist also, dass wenn mehrere Briefe an die selbe Adresse beauftragt werden, diese alle per Zufall zu den weit unter 0,003% gehören, die bei der Post verloren gehen. An Arvato oder Congstar kann es daher nicht liegen.

    Also kannst du da jetzt substantiiert was zu sagen, oder trollst du nur?

    Das hatten wir doch schon. Deine (falschen) Vermutungen über meinen Wissensstand helfen hier nicht weiter. Du kannst meine Behauptungen aber ja gerne inhaltlich widerlegen.

    Also lass das trollen und derailen doch bitte sein. Du verhindert hier so jegliche sachbezogenen Diskussion.

    Torc Aber, wenn Du dich bei Arvato ja so genau auskennst, kannst du ja sicher erklären, was mit den verschwundenen Briefen passiert ist (die mehrfach nicht an die selbe Postadresse angekommen sind!) und wie das künftig ausgeschlossen werden kann.

    somit ist eine Sendungsverfolgung nicht notwendig.

    Wer redet denn von teurer Sendungsverfolgung? ?(

    Könnt ihr denn aber mittlerweile sagen, ob euer Dienstleister überhaupt eine richtige Adresse auf die Briefe geschrieben hat und was genau schief lief? Nein? Dann habt ihr ein grundsätzliches Problem, was weit über den Einzelfall hinausgeht. Ihr habt dann nämlich keine funktionierende Qualitätssicherung und könnt euere PROZESSE nicht NACHVERFOLGEN. Dann nehmt ihr diese Einzelfälle mit individuell sehr problematischen Auswirkungen auch künftig bewusst(!) in Kauf.

    Kleiner Hinweis: Auch ohne formale Sendungsverfolgung kann die Post mittlerweile jede Sendung verfolgen. Die könnten euch genau sagen, was mit den Briefen geworden ist. Man müsste sie halt nur fragen und ihnen auch die jeweilige Sendungsnummer des Frankierautomaten nennen können.

    Keiner wird gezwungen, diese App zu nutzen.

    Außer Neukunden. Denen wird die Rechnung offiziell nur in der App "zur Verfügung" gestellt.

    Man soll aber trotzdem bezahlen, auch wenn man so nicht dran kommt und die Rechnung gar nicht prüfen kann. Oder man lässt sich die Rechnung "freiwillig" per Postkarte aka eMail zusenden, unter ausdrücklichem Verzicht auf Vertraulichkeit.

    Witzigerweise hat Congstar den Prozess gegen Verbraucherschützer verloren. Sie dürfen gegenüber Bestandskunden nicht mehr behaupten und durch Dark Pattern auch nicht mehr ernötigen, dass die Leute auf die App wechseln "müssen".

    Können wir das trotzige Derailing bitte bleiben lassen?

    Halten wir mal fest:
    Die Stores sind nicht frei zugänglich. Die "EU-Regulierung" (da gibt es viele verschiedene) hat damit gar nichts zu tun.
    Du hast einen fragwürdigen Sicherheitsbegriff. Durch das weglassen proprietärer Google Services wird erstmal kein System unsicher. Frag mal meine Kumpels vom CCC. Die können dir da noch Nachhilfe geben. Ich wäre vorsichtig mit übler Nachrede gegenüber solchen Projekten.

    Nichts von dem, was du da schreibst ist mir neu. Aber die rechtliche Seite ist offenbar für dich neu. Dieses fehlende Wissen werden wir aber hier auch nicht vertiefen können.

    Okay, ich habe schon verstanden, dass du Datenschutz und Grundrechte für teilweise überzogen hältst. Und weil so viele im Internet ihre Daten und Rechte freiwillig aufgeben, hat der Rest kein Recht mehr darauf. Soll man doch einfach fern bleiben, wenn es einem nicht passt.
    Dir ist aber schon klar, dass dein persönliches Empfinden weder allgemeingültig ist, noch der Rechtslage entspricht?

    Man kann tatsächlich das Internet nutzen, ohne mehr als notwendige Daten preiszugeben. Du postest ja auch nicht unter deinem echten Namen hier und gibst deine Adresse an. Hast du also "Angst" und solltest besser dem Forum fernbleiben?

    Das Konzept der App-Stores scheint ebenfalls unklar zu sein. Diese sind nicht frei zugänglich. Man kann da nicht einfach etwas herunterladen. Man muss sich bei ihnen zuvor anmelden und dafür einen Vertrag eingehen, der ein paar sehr unschöne Bedingungen enthält, zu denen man nicht gezwungen werden darf. Auch nicht durch Dritte. Deswegen steht davon auch nichts in den AGB von Congstar.

    Die Anbieter von alternativen/gehärteten Androids (wie z.B. GrapheneOS, CalyxOS und /e/) dürften sich übrigens sehr dafür interessieren, dass deren Systeme unsicher sind weil sie nicht unter der Kontrolle von Google stehen. Das ist doch sicher konkret belegbar?

    Das ganze Problem wäre übrigens sehr leicht lösbar. Google müsste als moderner Infrastrukturbetreiber nur die Nutzung des Appstores für kostenlose Apps vertragsfrei und datenschutzkonform erlauben. Andernfalls bleiben Apps halt freiwillig und optional.

    Nun aber bitte back to Topic. Das ist eigentlich eine konkrete Supportanfrage und nicht Torcs Grundsatzdiskussion.

    Wie kommt man darauf?

    Eine Transportverschlüsselung wie TLS ist keine Ende-zu-Ende Verschlüsselung. Jedes SMTP-Relay und jeder beteiligte Mailserver kann die eMail in Klartext lesen. Auch Congstar hat die Problematik in der Vergangenheit so kommuniziert, sich lange einem eMail-Versand verweigert und lässt sich die Ausnahmeerlaubnis ("Wunsch") nun von den Kunden bestätigen. Schließlich gehört zur Rechnung ja auch der EVN mit gesetzlich geschützten Verkehrsdaten.
    Zu Congstars Gründen äußert sich der BfDI dann auch sehr klar:

    Bei einer Übersendung der Rechnung per E-Mail sollten sensible Daten, z.B. die IBAN, zumindest teilweise unkenntlich gemacht werden. Der Einzelverbindungsnachweis, der Informationen enthält die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen, sollte nur per E-Mail übermittelt werden, sofern eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung erfolgt.

    Also ist es vollkommen legitim, dass man keine Übertragung wünscht, die den gesetzlichen Standards nicht entspricht.
    Auch die neuen AGBs sagen ganz deutlich, dass ein eMail Versand nur auf Wunsch des Kunden erfolgen darf.
    Ich denke nicht, dass man sich dann dafür rechtfertigen muss?

    Zitat von steve64

    und gleichzeitig die App nicht nutzen (können)?

    Die Klammern waren aber schon erkennbar, oder?

    Wie wahrscheinlich ist dies?

    Dass Kunden die App nicht nutzen? Bei dem was hier los war, ist die Wahrscheinlichkeit offensichtlich gar nicht mal so gering.
    Bei mir ist sie beispielsweise 100%.

    Dass Kunden die App nicht nutzen können? Das sind zwar durchaus deutlich weniger. Aber auch die gibt es, aus den verschiedensten Gründen, die hier schon x-fach sehr unerfreulich durchdiskutiert wurden. Grundsätzlich ist es schon mal so, dass Congstar die Nutzung der App (mangels freier Verfügbarkeit und Nutzbarkeit für jeden) nicht voraussetzen kann und das auch in den AGB an keiner Stelle tut.

    Damit ist letztlich vollkommen unerheblich, wie wahrscheinlich es ist. Congstar muss die Rechnung und den EVN auf einem gesetzlich zulässigen Weg dem Kunden anbieten. Weder der eMail-Versand noch die App gewährleisten dies uneingeschränkt. Sonst hätte man ja eines von beiden als Verpflichtend in die AGB schreiben können. Haben deren teure Anwälte aber nicht, und ich denke die wissen genau, warum.

    Also nochmal: Es gibt hier jemanden in der Familie, der gerne Congstar Kunde werden möchte. Er will aber weder, dass seine Verkehrsdaten unverschlüsselt per eMail versendet werden, noch will er sein gehärtetes Smartphone und seine perönliche Daten dadurch kompromitieren, indem er Google Zugriff darauf gibt. Und eine Raubkopie der Congstar App kommt auch nicht in Frage. Und da die AGBs ihn sowieso zu nichts dergleichen verpflichten, bleibt noch immer die praktische Frage, wie man denn bitteschön dann seine Rechnung erhält.

    Patrick Da du offenbar Zeit hast, hier Herzchen zu verteilen, nehme ich mal an, dass die Anfrage an die Fachabteilung schon raus ist?

    Patrick Danke für die Klarstellung, aber das klingt jetzt etwas widersprüchlich. Da bräuchte ich noch etwas Erklärungen.

    [...] stellen wir sicher, dass du auch nach Sommer 2025 deine Rechnung weiterhin vertragskonform über die vereinbarten Wege erhältst.

    Okay, das klingt gut und vernünftig, ist aber irgendwie auch selbstverständlich.
    Heißt das also, dass die alten AGB für Bestandskunden einfach weiterlaufen sollen, ohne Umstellung? (Außer bei Vertragswechseln natürlich.)
    Viele Firmen möchten die AGB normalerweise vereinheitlichen, daher meine Verwunderung.

    Somit ist der Rechnungsabruf lediglich über die App oder per E-Mail möglich.

    Diese Antwort vom Donnerstag bezieht sich demnach vermutlich nur auf Neukunden. Diesen wird also die Downloadmöglichkeit, die eh schon für Bestandskunden vorhanden ist und bleibt, nicht angeboten?

    Daher nochmal: Was passiert mit Neukunden, die einem Versand per eMail nicht zustimmen und gleichzeitig die App nicht nutzen (können)? Da keines von beidem laut AGB verpflichtend ist, gibt es da eine Regelungslücke. Wie bekommen diese Neukunden die Rechnungen?

    Vielen Dank für im Voraus für eine Erklärung hierzu. Wenn dazu Rücksprache mit der Fachabteilung nötig ist, bin ich geduldig. Ich würde aber wirklich gerne wissen was mein Familienmitglied. ganz praktisch erwartet, bevor ein Vertrag abgeschlossen wird.

    Immerhin steht hinter congstar ein großer Konzern mit einer Armada von gut bezahlten Anwälten, die die Rechtslage ganz bestimmt genau geprüft haben und besser beurteilen können.

    Das ist aber eine sehr merkwürdige Einstellung. Demnach hat noch nie jemand einen Prozess gegen einen großen Konzern gewonnen? Weil, die kennen sich ja aus und würden daher niemals etwas rechtswidriges tun?


    Laut Website werden auch zukünftig Rechnung auf dem bekannten Weg abrufbar sein. Wie das dann gestaltet wird, wurde von congstar im Detail noch nicht kommuniziert.

    Laut Patrick wird das demnächst ganz abgeschaltet und man bekommt die Rechnung nur noch per App oder eMail.

    Wie das mit den alten AGB zusammenpasst, die ja angeblich weitergelten, hat er noch nicht beantwortet.

    Edit: Offenbar bezog er sich nur auf Neukunden. Bei denen soll es anders laufen.

    Okay, und wo in den AGB steht, dass Rechnungsversand verpflichtend ist, oder dass die Nutzung der App verpflichtend ist, wobei man als Vertragsvorausetzung einem zwingenden Zusatzvertrag bei einem euer zwei Dienstleister braucht?

    Denn wenn man dem Versand per eMail nicht zustimmt und die App nicht nutzen kann, wird einem die Rechnung nicht zugänglich gemacht.

    Die rechtlich prekäre Lage ist Congstar bekannt?

    Erst benötigt man für den Download der Rechnung und EVN eine 2FA Absicherung wegen der Datensicherheit und nun soll das alternativlos per unverschlüsselter eMail durchs Internet geleitet werden?

    Das passt einfach nicht zusammen.


    das Kundencenter wird demnächst nach und nach komplett abgeschaltet und kann dann nicht mehr genutzt werden.

    Somit ist der Rechnungsabruf lediglich über die App oder per E-Mail möglich.

    Betrifft das auch Bestandskunden? Meine AGBs sagen ja, ich bekomme einen Download. Sonst bekämme ich ja gar keine Rechnung mehr.

    Liebe congstar,

    Es besteht Interesse an einem zusätzlichen Mobilfunkvertrag in der Familie. Aufgrund der neuen AGB stehen aber ganz praktische Fragen im Raum bezüglich Rechnungen und EVNs.

    Zitat von Congstar aus den neuen AGB

    Die Rechnung wird dir für einen Zeitraum von 12 Monaten in der congstar App zum Abruf zur Verfügung gestellt. Du wirst über die Einstellung der Rechnung per E-Mail informiert. Zusätzlich kannst du deine Rechnung auf Wunsch auch an deine von dir bestätigte E-Mail-Adresse erhalten.
    AGB Stand: 17. März 2025

    Wir wünschen aufgrund der fehlenden Vertraulichkeit keinen Versand per eMail und mangels freier Verfügbarkeit können wir die App nicht nutzen.

    Wie würden wir dann die Rechnungen und EVNs erhalten?

    Gibt es auch für Neukunden weiterhin den Download über das Minimal-Kundencenter, welches mir nun zur Verfügung steht?


    PS. Dies ist eine ganz einfache Supportanfrage und keine Aufforderung zur Rechtsberatung.

    Zitat

    Nein es wird nichts erzwungen. [..] Rechnungen kann man auch per Email erhalten

    Das widerspricht sich aber ein wenig. Für den Versand per eMail muss man freiwillig(!) zustimmen, dass man auf einen Schutz der Daten in der Rechnung und ggf. dem EVN verzichtet. Wenn eMail aber der einzige frei zugängliche Weg ist, die Rechnung zu erhalten, ist die Zustimmung nicht mehr freiwillig (und somit auch unwirksam) und sie wird letztlich erzwungen.