Beiträge von steve64

    einfach ja, aber nicht sicher. E-Mail ist wie eine Postkarte. Dann könnte der Bestätigungscode auch gleich hier im Forum genannt werden. Das Thema hatten wir aber schon.

    Das ist technisch nicht ganz richtig.

    In der Regel wird der SMTP des eigenen eMail-Anbieters direkt den SMTP des anderen eMail-Anbieters verschlüsselt kontaktieren.

    Ohne aktiven Man-In-The-Middle-Angriff wird die eMail niemals unverschlüsselt irgendwo im Internet sein.

    Eine eMail entspricht inzwischen also eher einem unversiegelten Brief und schon lange keiner Postkarte mehr. Ed Snowden sei Dank.

    Es ist also durchaus akzeptabel, sensible Informationen darüber zu übertragen. Vielleicht nicht unbedingt ein dauerhaftes Sicherheitselement wie eine PUK, aber einmal-Codes und TANs sind für die meisten Belange hinreichend sicher.

    wird man dich an der Hotline nach einer Kopie von deinem Ausweis fragen, die du per E-Mail schickst.

    Konsequenterweise hat Congstar kein Problem mit einem Versand von Ausweiskopien per eMail. Auch Rechnungen mit sensiblen Verbindungsnachweisen kann man nun per eMail erhalten. Grund: Siehe oben.

    Übrigens wurde ein Beitrag von mir hier vorhin kommentarlos gelöscht, obwohl ich darin harob für diese Aussage gelobt habe:

    Zitat

    Jetzt wird mal wieder locker durch die Hose geatmet und anderen Mitgliedern nicht dermaßen das Wort im Mund herumgedreht und irgendwelche Unterstellungen gemacht.

    Da habe ich ihn aber auch gefragt, warum er dann an Schlingo für seinen sehr fragwürdigen Beitrag #364 ein Herzchen gab.

    Das war aber bevor die Shitshow dann begann, womit sich die Frage nun eigentlich erübrigt.


    Ist das eigentlich so üblich, Beiträge, die VIP Member kritisieren, einfach spurlos zu löschen? Wäre es nicht transparenter, den Beitrag zu redigieren und eine Begründung dazuzuschreiben? So hat eine Löschung für mich ein Geschmäckle. Vor allem, weil ich in dem gelöschten Beitrag (im Gegensatz zu vielen andern hier, auch von mir) nun weißgott keine Regelverletzung erkennen konnte.

    Ich bin mir zwar sicher, dass den Text wieder keiner liest und einige falsch zitieren, aber was solls.

    Die Zitate, die schlingo gesetzt hat sind inhaltlich unverändert von dir. Was ist daran falsch?

    Man kann auch falsch zitieren, indem man relevanten Kontext weglässt.


    Schauen wir mal, wie das funktioniert:

    Da sich aber alle hier ja stets auf den allgemeinen Fall (Apps sind halt Pflicht) beziehen und gar nicht mal auf Congstar selbst, stelle ich die damit zusammenhängende Frage nochmal:

    Daraus wird ersichtlich, dass sich folgender Absatz

    Wo steht in deutschen Gesetzen, dass es zulässig ist, einen Vertrag mit Apple oder Google zur Vorraussetzung für einen Dienstleistungsvertrag zu machen, der nicht ausschließlich in einer App erbracht wird. Wo doch in der DSGVO das Gegenteil steht.

    Warum schreibt kein Anbieter mit App-Nötigung oder App-Zwang diese Anforderung in seine AGB? Selbst bei Verträgen wie fraenk steht das nicht als Nutzungsvorraussetzung, obwohl ein Vertragsschluss nur per App möglich ist. Auch meine Ex-Bank und EnBW wollen unter keinen Umständen auch nur ansatzweise zugeben, dass man einen Google- oder Apple-Account braucht.

    sich eben nicht auf Congstar bezog, weil auch andere davor ALLGEMEINGÜLTIG davon gesprochen haben, dass man ob man die Nutzung von Apps erwarten bzw. verlangen kann.

    Interessant wird, was daraus von harob wurde:

    Zitat von steve64 von Harob

    Frage nochmal:

    Wo steht in deutschen Gesetzen, dass es zulässig ist, einen Vertrag mit Apple oder Google zur Vorraussetzung für einen Dienstleistungsvertrag zu machen, der nicht ausschließlich in einer App erbracht wird. Wo doch in der DSGVO das Gegenteil steht.

    Keine [...] aber eine vollkommen sinnentstellende Zitierweise (vulgo falsche). Da fehlt der komplette Absatz, der erklärt hat, dass es gar nicht spezifisch um Congstar geht. Stattdessen wird dann in den nicht mehr vorhandenen Kontext folgendes in den Raum gestellt:

    Und wie er richtig anmerkt, gibt es weder das eine (Appzwang) noch das andere (Zwang zu Google/Apple Account).


    Hingegen impliziert deine Aussage, dass mindestens eines der beiden eine harte Voraussetzung für einen Vertragsschluss bei congstar ist.

    Das was da steht stimmt jetzt nur halt gar nicht, was erkennbar wäre, wenn man korrekt zitiert hätte.

    Ich habe so etwas nie behauptet und auch nie gesagt. Die "implizierte" Aussage ist jetzt frei erfunden.

    Mir wurde also das Wort im Mund herum gedreht und unterstellt, ich würde behaupten, es gäbe bei Congstar einen App-Zwang.

    Das habe ich gar nicht und das kann man im Original auch nachlesen.


    Und das von dem User, der zuvor geschrieben hat:

    Jetzt wird mal wieder locker durch die Hose geatmet und anderen Mitgliedern nicht dermaßen das Wort im Mund herumgedreht und irgendwelche Unterstellungen gemacht.

    Schäm dicb einfach.


    Dann kömmen wir noch zu einem weiteren Highlight. Einem zusammenhangslosem Zitat.


    Schlingo hat von diesem Absatz (der leider wesentlich emotionaler und unsachlicher wurde, als er hätte werden sollen):

    Ich nehme mal an, dass du damit der Auffassung bist, dass Congstar das Recht hat die Nutzung der App zu verlangen.

    Auch implizierts du damit, dass jeder ein Smartphone und einen Google- bzw. Apple-Account haben soll.

    "Weil das halt heute so ist". Wer die App nicht nutzen will ist also von gestern und ein Querulant, wer die App nicht nutzen kann, hat einfach Pech und eh keinen Anspruch auf teilhabe.

    Habe ich das ansatzweise richtig aufgefasst?

    Nur das zitiert:

    Zitat von von steve64 von Schlingo

    Habe ich das ansatzweise richtig aufgefasst?

    Und so darauf geantwortet:

    nein. Auch nach Abschaltung des KC stehen weiterhin alle Kontaktmöglichkeiten offen.

    Das Zitat war so verkürzt, dass es zusammenhangslos wurde. Und genau so zusammenhanglos wurde geantwortet.

    Schließlich ging es nirgendwo im dem Post um wegfallende Kontaktmöglichkeiten. Es ging um die Attitude eines Nutzers, der in Bezug auf mich folgendes schrieb:

    Es werden krampfhaft Argumente gesucht, damit eine Browserabschaltung verhindert wird, was einfach nur albern ist, stets nach dem Motto "das war schon immer so und das muss so bleiben" und ja den Fortschritt verhindern.


    Denke ich 10 Jahre zurück sehe ich Parallelen mit der "Ich brauch kein Smartphone"-Generation. Hauptsache erstmal dagegen sein.

    Somit haben wir beide keine Freundlichkeiten ausgetauscht.

    Und trotzdem hat Schlingo hier nachweislich zusammenahngslos geantwortet. Einfach irgendwas zitiert und eine vollkommen sachfremde Antwort runtergschrieben. Das ist kein akzeptables Verhalten.



    harob deine "Fragen" basieren leider auch wieder auf falschen, weil sinnentstellend verkürzte Zitate, die dann in einen Kontext gebracht wurden, die mit dem Zitat gar nichts zu tun haben.

    Wer zwingt dich zur App? Wo steht dieser Zwang?

    Meine Ex-Bank wollte mich zwingen, EnBW will mich dazu zwingen. Die Liste ist lang.

    Und stehen tut dieser Zwang in den jeweiligen AGB. Kontozugriff bzw. Vertragsabschluss nur über die App.

    Hat zwar alles nichts direkt mit Congstar zu tun, aber das ist der Kontext, in dem ich darüber redete. Warum hast du das nicht mitzitiert?

    Mir ist kein Urteil bekannt. Dir?

    Genau das habe ich geschrieben. Es gibt kein Urteil gegen Congstar. Und was beweist das nun? Kann man daraus nun schließen, dass Congstar sich zu 100% an alle Gesetze hält? Die Logik sagt nein, aber ich bin gespannt, wie man das verdrehen kann.

    Nochmal: welcher App-Zwang? Ich verweise auf Aussage 1: wo steht geschrieben, dass man zur App gezwungen wird?

    Ja genau welcher App-Zwang? Wie kommst du darauf, dass es einen gibt? Ich habe doch im zitierten Text selbst geschrieben, dass es keinen gibt. Was soll also die Frage?

    Hast Du überhaupt gelesen, was ich geschrieben habe?


    KÖNNTET IHR JETZT DIESEN KINDERGRTEN MAL BLEIBEN LASSEN?

    schlingo

    Würdest Du bitte aufhören, falsch zu zitieren und zusammenhangslos zu antworten.

    Nichts von dem was du geantwortet hast, hat auch nur ansatzweise mit dem zu tun, was ich geschrieben habe.


    LASS DAS!



    Ich fasse es kurz: auch die Anbieter, die „App-only“ unterwegs sind, haben mindestens einen alternativen Supportkanal. Und wenn es nur eine Chatbox auf der Website ist…

    App-only bedeutet, dass ein Vertragsabschluss und/oder Nutzung außerhalb der App nicht möglich ist. Da hilft dann auch kein Support.

    Insofern ist das für die besprochene Problematik irrelevant. Ein Google/Apple Account ist dann zwingend.


    Und Disclaimer für die, die vielleicht Verständnisprobleme haben: Ich behaupte nicht und habe es auch niemals, dass Congstar App-only ist.

    Es werden krampfhaft Argumente gesucht, damit eine Browserabschaltung verhindert wird,

    Ich nehme mal an, dass du damit der Auffassung bist, dass Congstar das Recht hat die Nutzung der App zu verlangen.

    Auch implizierts du damit, dass jeder ein Smartphone und einen Google- bzw. Apple-Account haben soll.

    "Weil das halt heute so ist". Wer die App nicht nutzen will ist also von gestern und ein Querulant, wer die App nicht nutzen kann, hat einfach Pech und eh keinen Anspruch auf teilhabe.

    Habe ich das ansatzweise richtig aufgefasst?


    Irgendwie schade, dass Du hier wirklich nicht sehr viel gelesen und anscheinend wenig verstanden hast.

    Aber mangelhafte Empathie und sich selbst für den einzig gültigen Maßstab halten ist leider weit verbreitet.


    Also lebe weiter in deiner Welt, in der dir andere Menschen und deren Grundrechte einfach egal sind. Sind ja offenbar eh alles rückschrittliche Idioten.



    Dieses Rumgeheule mit fadenscheinigen Verschwörungsmythen ist einfach unerträglich.

    Jetzt hör endlich mal damit dich wie ein trotziges Kind aufzuführen. Danke.


    Nun das Kundencenter bietet ja schon seit längerem nicht mehr alle Funktionen insoweit hätten Kunden oder auch Verbraucherschutzverbände schon längst den Ursprungszustand einklagen können. Andere User haben angegeben das diese sich an Regulierungsbehörden bzw. Gleichstellungsstellen gewandt haben. Von dort hörte man aber bisher auch nichts das diese Vorgaben machten die bisherigen Umsetzungen rückgängig zu machen oder das Projekt zu stoppen. In einem Land wo Rechtsschutzversicherer sehr gerne in Anspruch genommen werden und diese dann die vielen Anfragen in einer Sammelklage zur Entscheidung bringen hätte die Presse bestimmt berichtet das so ein Verfahren beantragt worden wäre (Stichwort Dieselskandal). Entweder klagt bisher keiner oder die Versicherer haben wegen den geringen Erfolgschancen die Kostendeckung abgelehnt. Theoretisch kann aber jeder Betroffene zivilrechtliche Schritte machen er muss nur das Kostenrisiko tragen.

    Erstens haben wir ja hier bereits festgestellt, dass so lange Congstar vergleichbar zugängliche Alternativen anbietet, ein Rechtsweg schwierig ist, zumal das neue Behindertengesetz noch nicht in Kraft ist und unklar ist, wie das Web-KC-Light ab Sommer genau aussehen wird.

    Zum anderen sind Verbände bereits dabei den Rechtsweg gegen Smartphone- und App-Zwang zu bestreiten. Sowas bereitet man aber gut vor und sucht sich "leichtere Opfer" als Congstar, die wie gesagt noch Alternativen zur App haben.


    Interessanterweise konnte und wollte mich hier noch niemand inhaltlich wiederlegen. Stattdessen wurde stehts nur der Mythos bemüht, dass ein Appzwang legal sein müsse, weil es ja noch kein Urteil gegen Congstar gäbe. Was natürlich ein sinnfreies Argument ist, weil Congstar (noch) keinen App-Zwang hat.


    Da sich aber alle hier ja stets auf den allgemeinen Fall (Apps sind halt Pflicht) beziehen und gar nicht mal auf Congstar selbst, stelle ich die damit zusammenhängende Frage nochmal:

    Wo steht in deutschen Gesetzen, dass es zulässig ist, einen Vertrag mit Apple oder Google zur Vorraussetzung für einen Dienstleistungsvertrag zu machen, der nicht ausschließlich in einer App erbracht wird. Wo doch in der DSGVO das Gegenteil steht.

    Warum schreibt kein Anbieter mit App-Nötigung oder App-Zwang diese Anforderung in seine AGB? Selbst bei Verträgen wie fraenk steht das nicht als Nutzungsvorraussetzung, obwohl ein Vertragsschluss nur per App möglich ist. Auch meine Ex-Bank und EnBW wollen unter keinen Umständen auch nur ansatzweise zugeben, dass man einen Google- oder Apple-Account braucht.


    Ich habe ja schon erklärt, wieso das so ist, aber mich würden alternative Fakten dazu interessieren.

    Aber anscheined ist die Existenz der DSGVO aber nur eine Verschwörungstheorie.

    Und wer das behauptet, soll dagegen klagen statt hier rumzuheulen und andauernd unbewiesene Verschwörungsmythen zu verbreiten.

    Jetzt bin ich doch mal neugierig. Wer soll das denn konkret sein. Und um was soll sich dieser Verschwörungsmythos handeln?

    Nicht dass hier Mythen von Verschwörungsmythen verbreitet werden, die gar nicht belegbar sind.

    Zitat

    Jeder hat die freie Wahl beim Anbieter der Wahl einen Vertrag zu schließen.

    Das ist mit Verlaub ein ganz mieses Argument. Damit kann man praktisch alles legitimieren.

    Verbraucherschutz? Datenschutz? Diskriminierungsschutz? Darf alles ab sofort ignoriert werden. Ein Anbieter darf einfach alles machen, worauf er Lust hat. Alles in seine AGB schreiben, inklusive das Recht der ersten Nacht.

    Weil: Es wird schon irgendwo einen anderen Anbieter geben, der das nicht macht. Zu dem kann man dann ja gehen. Freiheit halt.


    Ich weiß, das war hier so nicht gemeint. Aber trotzdem steckt das in dem Argument genau so drin, wenn man es mal zu Ende denkt.

    Es ist eben nicht deshalb etwas legitim, weil es ja Vertragsfreiheit gibt. Etwas ist legitim, weil es sich an alle Gesetze und Regeln hält.


    Das einzig valide Argument kann hier also nur sein, dass Congstar zu einem umfassenden Web-KC tatsächlich nicht gesetzlich verpflichtet ist. Auch vertraglich haben sie sich nur zum Rechnungsdownload verpflichtet (was aber auch kaum anders rechtskonform gelöst werden kann).

    Sie müssen aber eine Kommunikationsmöglichkeit für Auskünfte und Aufträge anbieten, die gesetzliche Kriterien wie z.B. freie Zugänglichkeit, Barrierefreiheit, Datenschutz einhält. Da die App bei allen drei Punkten versagt, kann man nur hoffen, dass die anderen Servicekanäle, die in Kombinationen diese Anforderungen erfüllen, erhalten bleiben. Falls nicht, müsste man nämlich nicht wechseln, man könnte klagen.

    Soso, ich schreibe Unsinn.

    Und das von dem, der gerade den Leuten erklären wollte, sie bräuchten keine Congstar Rechnung für die Steuererklärung, weil ich ja das Wort "pauschal" benutzt hätte.

    Q.E.D.


    PS. Ich hoffe sehr, dass das Gefasel von "Hinter der Brandmauer" nicht politisch gemeint war. Das wäre dann nämlich nicht nur vollkommen unzutreffend, sondern tatsächlich beleidigend und ehrverletzend.

    keinExtremist

    Gibt es eigentlich irgendetwas, wo du mal nicht rumtrollst?

    Das "pauschal" bezieht sich sehr offensichtlich auf die 20%. Man muss also nicht einzeln belegen, wie hoch der Anteil der dienstlichen oder werbungskosten-relevanten Nutzung ist, sondern darf pauschal 20% dafür ansetzen.

    Aber natürlich muss man jeden Cent der 100% Telekommunikationskosten im Zweifelsfall per Rechnung belegen können. Also brauche ich und jeder, der sich das von der Steuer zurückzuholen will, eine Rechnung von Congstar.

    Da gibt es keine von dir postulierte Pauschale.


    Diesen Werbungskostenabzug kann man übrigens in Fachbüchern nachlesen und eine gute Steuersoftware schlägt das von sich aus vor.

    Zitat von Steuertipps Software

    Bei der Pauschalabrechnung wird der berufliche Anteil prozentual von den gesamten Kosten für Telefon, Fax oder Internet berechnet. Pro Monat wird ein Anteil von 20% Ihrer monatlichen Kosten, höchstens jedoch 20,- € als beruflicher Anteil berücksichtigt.

    Man sollte halt bei Rückfragen glaubhaft machen können, dass eine solche Mitnutzung überhaupt existiert. Das sollte aber kein großes Problem sein, was man aber sicherlich auch mit seinem Steuerberater besprechen kann, wenn man sich nicht selbst ausreichend auskennt.


    Sorry für das Off-Topic, aber es ist halt mitnichten so, dass kaum jemand privates seine Congstar Rechnung braucht. Die Verwendung bei der Steuererklärung ist ein realer und verbreiterter Anwendungsfall.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass wirklich eine so große Zahl an Congstarkunden Mobilfunkkosten wirklich absetzen kann.

    Jeder(!) Berufstätige kann pauschal 20% aller Telekommunikationskosten (Mobilfunk, DSL, Hardware) als beruflicher Anteil über die Werbungskosten von der Steuer absetzen.

    Habe ich in 25 Jahren Job noch nie anders gemacht und wurde von verschiedenen Finanzämtern sogar während Einspruchsverfahren nie beanstandet.

    Wenn es so viele wären [...] dann würde das Webportal sicher nicht eingestellt werden. Es wird wie so oft [... eine] laute Minderheit sein.

    Ja und? Das soll hier ein valides Argument sein?

    Wenn man das rein vom Nutzungsgrad oder dem finanziellen Aufwand betrachtet, mag man das so sehen.

    Aber das funktioniert nur, wenn Web-KC und die App vergleichbare Lösungen wären, die jeder gleichermaßen nutzen kann und es nur um eine persönliche Präferenz geht. Dies ist aber ausdrücklich nicht der Fall.

    Die beiden Alternativen unterscheiden sich erheblich hinsichtlich Zugangsvorausetzungen, Nutzbarkeit, Barrierearmut und Datenschutz.


    Und da kommen plötzlich so lästige Dinge wie Grundrechte und Menschenrechte ins Spiel. Klar das sind große Begriffe, aber deren Anwendung beginnt im Kleinen. Wird man dazu gezwungen, sich fremde Hilfe zu holen, weil man die App nicht bedienen kann? Wird man genötigt einen Google-Account anzulegen und seine persönlichen Daten herzugeben?


    Natürlich geht der Trend gerade politisch zum Recht des Stärkeren (hier Congstar) und Demokratie als Diktatur der Mehrheit ("nur eine laute Minderheit"). Aber eigentlich waren wir als Menschheit schon einmal weiter.


    Die Ironie ist für mich, dass Congstar sich in seiner Außenwirkung als einer der Guten sieht und sich angeblich für Inklusion und Werte einsetzt. Aber in der eigene Geschäftspraxis sieht das plötzlich ganz anders aus. Für mich ist Congstar mit seiner App-First-Strategie damit einer der Bösen, weil sie sich gerade da weder um Inklusion noch Datenschutz scheren. Nur um Profit.

    Hallo :)


    Du hast damit gerade die Petition von rar als "Verschwörungstheorie, Agitation und Hetze" verunglimpft und ihn damit persönlich beleidigt.

    Es wäre sehr freundlich von Dir wenn Du dich dafür entschuldigen könntest.


    Dankeschön und noch einen schönen Abend.

    Gruß Stephen

    Ich wäre ja auch dabei. Leider kann man aber nicht dagegen stimmen

    Deshalb bedaure auch ich die Abschaltung sehr.

    Den Widerspruch merkst du aber schon? Oder? :/


    Ich bin mir auch sehr sicher, dass fast alle die App sogar auf dem Smartphone installiert haben und auch benutzen!

    Auch bin ich davon überzeugt, dass nicht ein einziger Protestant ( ;) ) körperliche Einschränkungen beliebiger Art hat, die ihm zwar die Benutzung eines Smartphones ermöglichen, nicht aber die der App.

    Solche Bemerkungen solltest du wirklich bleiben lassen.

    Aber ich schätze mal: Es geht schlicht um die Polemik, um das verächtlich machen.

    Richtig?

    Zitat
    Ich bitte um Quellen für die Verpflichtung, einen Google- oder Apple-Account haben zu müssen um z.B. ein Bankkonto haben zu können.

    [...] das hat (außer Dir) niemand behauptet.

    Noch mal ganz langsam zum mitschreiben: DU hast mein Statement vorher, dass niemand zu einem Google/Apple-Account gezwungen werden darf, als Verschwörungstheorie abgetan und eindeutig impliziert, dass fehlende höchstrichterliche Urteile beweisen, dass ein solcher Zwang nicht illegal sei. Um das Kundencenter ging es in diesem Zusammenhang erkennbar gar nicht, da allgemein davon gesprochen wurde, dass Firmen teilweise anfangen, Apps ohne Notwendigkeit zwingend vorauszusetzen.

    Also hast du entweder Leseschwierigkeiten oder handelst böswillig.

    [...] nicht um irgendwelche Mythen oder Verschwörungstheorien [...]

    Und nein, es ist ganz offensichtlich keine Verschwörungstheorie, dass immer mehr Firmen ihre Kunden zu Apps nötigen wollen, und dass es Menschen gibt, die das auch noch als "zeitgemäß" und richtig finden. Genau darum ging es ja hier gerade. Herrjeh.


    Und daher bin ich dann hier raus und verweise auf den obigen Beitrag von Snoopy72 .

    Wenn das so wäre, würde es schon längst entsprechende (höchstrichterliche) Urteile geben.

    Bitte keine Verschwörungstheorien verbreiten. Wie gesagt, die Mühlen mahlen langsam, aber man könnte sich einfach mal über die Fakten informieren.

    Es gibt einen selbstverständlichen und damals auch im Bundestag anerkannten Konsens, warum die Corona-Warnapp (auch) als Open Source außerhalb der Stores veröffentlicht werden musste.

    Außerdem: Wenn es nicht so wäre, würde es doch sicherlich schon längst höchstrichterliche Urteile geben? Ich bitte um Quellen für die Verpflichtung, einen Google- oder Apple-Account haben zu müssen um z.B. ein Bankkonto haben zu können. Oder eine rechtliche Regelung, die die Koppelung von Verträgen daran erlaubt. Ich werde geduldig warten und dann meinen Fehler eingestehen.


    MCP62  Snoopy72

    Es ging hier zuletzt nicht mehr um Congstar, sondern um die neo-liberale Ideologie, dass künftig alles nur noch und auschließlich über Apps aus geschlossenen proprietären Stores erfolgen soll, weil nur das "zeitgemäß" sei.

    Selbstverständlich kann man Congstar gemäß deren Kommunikation auch absehbar noch ohne App nutzen.

    Sorry für das Offtopic, ich unterschätze leider immer wieder, wie sehr man doch Offensichtliches heutzutage erklären muss.

    Alles rutscht zeitgemäß in eine App, ob Krankenkasse, Bank usw. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis es auch nur noch darüber bedienbar sein wird, kommen wird es definitiv.

    Ein letzter Gedankenanstoß dazu:

    So lange solche Apps nur im Google- und Apple-Store verfügbar sind, wäre es schlicht illegal deren Nutzung vorzuschreiben. Es ist ein Grundrecht, Apple- oder Google keine persönlichen Daten geben zu müssen. Und Gesetze sind nun mal einzuhalten, auch wenn die Mühlen der Behörden und Gerichte hier mal wieder besonders langsam mahlen.

    Ich brauche und nutze weder für die Krankenkasse noch für die Bank eine App und wüsste auch gar nicht, warum ich solch sensible Dinge auf einem unsicheren Endgerät überhaupt machen sollte.

    Also wäre die Definition von "zeitgemäß" offenbar: illegal und unter Verletzung von Grundrechten, mit mangelhafter Sicherheit.

    Da bleibt man doch gern altmodisch. Und installiert sich seinen eigenen Kram aufs Smartphone, mit einem googlefreien Android 15 mit Patchlevel von letzter Woche. Altmodische Menschen können sowas noch.

    Und wer aus welchen Gründen auch immer auch sonst Probleme mit der Darstellung auf dem Smartphone hat, der wird sich doch nicht ernsthaft daran stören, dass man das KV von Congstar nur noch dort aufrufen kann.

    Doch. Nur weil jemandem offenbar die Fantasie oder Lebenserfahrung fehlt um das Geäußerte nachvollziehen zu können, heißt das noch lange nicht, dass die anderen Unsinn erzählen. Es gibt Menschen, die sich an der schlechten Lesbarkeit und fehlenden Barrierefreiheit von Apps stören obwohl sie (für bestimmte/andere Zwecke) ein Smartphone benutzen. Ernsthaft.

    Zitat

    Ich denke nicht, dass Congstar einknicken wird und das ist auch gut so. Just my 2 Cents.

    Und ein trotziges "und das ist auch gut so" wenn andere Probleme haben, zeigt ja ganz deutlich, dass es mit Empathie nicht weit her sein kann. Sind die Leute halt selber schuld, oder wie?

    Just my 2 Cents.

    Wenn jemand schlechter lesen kann, der kann doch auch das Schriftbild auf dem Smartphone generell größer einstellen.

    Das ist vollkommen unzureichend.

    Was ist, wenn du auf eine Buchstabengröße im Bereich von Zentimetern angewiesen bist? Oder eine Braille-Anzeige?
    Mit einer normgerechten Webseite und einem PC geht so etwas. Mit einer App eher nicht.


    Verwaltung per Smartphone App ist zeitgemäß und praktisch

    Gerade bei "praktisch" werden hier viele widersprechen. Besonders für die Rechnungen ist das extrem unpraktisch.

    Und das "zeitgemäß" ist eine subjektive Definition. Ich halte es niemals für zeitgemäß, sich von einem fremdkontrollierten, datenschutzverletzenden Gerät, welches aktiv gegen deine Interessen arbeitet, abhängig zu machen. Bestenfalls "modernistisch" und "postdemokratisch".


    Daher gibt es auch keine Möglichkeit jemanden zu einem Google oder Apple-Account zu verpflichten, weswegen ein Verweis auf eine unfreie App auch rechtlich sehr fragwürdig ist. Hat auch meines Wissens nach noch kein Anbieter versucht. Selbst bei Angeboten mit App-Zwang wird dies bewusst nie als Voraussetzung erwähnt.

    Wobei ein freier APK-Download keine große Sache wäre. Whatsapp, Signal und viele kleine Softwareanbieter kriegen das auch hin.


    Positiv bei Congstar ist, dass es tatsächlich noch andere Supportkanäle gibt, besonders auch dieses Forum. Da aber ja offenbar Profit über Kundenzufriedenheit und sogar Inklusion steht, fragt man sich halt schon, wie lange noch.

    Schaengel56

    Das gibt Congstar weder das Recht, Menschen außerhalb der "Zielgruppe" zu diskriminieren, noch steht Congstar über dem Gesetz.

    Und wenn die Zielgruppe "nicht-schwule weiße Männer" wäre, würde man das ja wohl auch nicht einfach so akzeptieren.

    Was soll also das Gerede, man müsse alle Entscheidungen von Anbietern kritiklos hinnehmen oder halt kündigen?


    In Deutschland gibt es auch so etwas wie Verbraucherschutz. Da haben viele Menschen lange und hart für gekämpft.

    Wir haben als zahlende Kunden nämlich auch unabhängige Rechte.

    Und Congstar hat auch Pflichten und kann nicht einfach machen, was sie wollen.


    Ich finde solche unkritischen Argumentationen daher unmöglich. Wir sind hier nicht beim Club der anonymen Verbraucherschutz-Feinde.

    Oder ist das schon eine Art Stockholm-Syndrom? :S

    steve64 Das Web-Kundencenter einfach abschalten, um es nicht barrierefrei gestalten zu müssen, wird vermutlich nicht funktionieren.

    Das sage ich hier schon länger und durfte mir was wegen "Instrumentalisierung Behinderter" anhören. Eine App sei doch angeblich auch total behindertengerecht. Danke für das GPTen der Infos.

    Zitat

    Alle, die wollen, dass das Web-Kundencenter aufrecht erhalten werden soll, können eine entsprechende Petition unterzeichnen: https://www.change.org/p/forde…in-congstar-beizubehalten

    Danke für den Link. Vielleicht nützt es ja etwas.