Beiträge von steve64

    Können wir das trotzige Derailing bitte bleiben lassen?

    Halten wir mal fest:
    Die Stores sind nicht frei zugänglich. Die "EU-Regulierung" (da gibt es viele verschiedene) hat damit gar nichts zu tun.
    Du hast einen fragwürdigen Sicherheitsbegriff. Durch das weglassen proprietärer Google Services wird erstmal kein System unsicher. Frag mal meine Kumpels vom CCC. Die können dir da noch Nachhilfe geben. Ich wäre vorsichtig mit übler Nachrede gegenüber solchen Projekten.

    Nichts von dem, was du da schreibst ist mir neu. Aber die rechtliche Seite ist offenbar für dich neu. Dieses fehlende Wissen werden wir aber hier auch nicht vertiefen können.

    Okay, ich habe schon verstanden, dass du Datenschutz und Grundrechte für teilweise überzogen hältst. Und weil so viele im Internet ihre Daten und Rechte freiwillig aufgeben, hat der Rest kein Recht mehr darauf. Soll man doch einfach fern bleiben, wenn es einem nicht passt.
    Dir ist aber schon klar, dass dein persönliches Empfinden weder allgemeingültig ist, noch der Rechtslage entspricht?

    Man kann tatsächlich das Internet nutzen, ohne mehr als notwendige Daten preiszugeben. Du postest ja auch nicht unter deinem echten Namen hier und gibst deine Adresse an. Hast du also "Angst" und solltest besser dem Forum fernbleiben?

    Das Konzept der App-Stores scheint ebenfalls unklar zu sein. Diese sind nicht frei zugänglich. Man kann da nicht einfach etwas herunterladen. Man muss sich bei ihnen zuvor anmelden und dafür einen Vertrag eingehen, der ein paar sehr unschöne Bedingungen enthält, zu denen man nicht gezwungen werden darf. Auch nicht durch Dritte. Deswegen steht davon auch nichts in den AGB von Congstar.

    Die Anbieter von alternativen/gehärteten Androids (wie z.B. GrapheneOS, CalyxOS und /e/) dürften sich übrigens sehr dafür interessieren, dass deren Systeme unsicher sind weil sie nicht unter der Kontrolle von Google stehen. Das ist doch sicher konkret belegbar?

    Das ganze Problem wäre übrigens sehr leicht lösbar. Google müsste als moderner Infrastrukturbetreiber nur die Nutzung des Appstores für kostenlose Apps vertragsfrei und datenschutzkonform erlauben. Andernfalls bleiben Apps halt freiwillig und optional.

    Nun aber bitte back to Topic. Das ist eigentlich eine konkrete Supportanfrage und nicht Torcs Grundsatzdiskussion.

    Wie kommt man darauf?

    Eine Transportverschlüsselung wie TLS ist keine Ende-zu-Ende Verschlüsselung. Jedes SMTP-Relay und jeder beteiligte Mailserver kann die eMail in Klartext lesen. Auch Congstar hat die Problematik in der Vergangenheit so kommuniziert, sich lange einem eMail-Versand verweigert und lässt sich die Ausnahmeerlaubnis ("Wunsch") nun von den Kunden bestätigen. Schließlich gehört zur Rechnung ja auch der EVN mit gesetzlich geschützten Verkehrsdaten.
    Zu Congstars Gründen äußert sich der BfDI dann auch sehr klar:

    Bei einer Übersendung der Rechnung per E-Mail sollten sensible Daten, z.B. die IBAN, zumindest teilweise unkenntlich gemacht werden. Der Einzelverbindungsnachweis, der Informationen enthält die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen, sollte nur per E-Mail übermittelt werden, sofern eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung erfolgt.

    Also ist es vollkommen legitim, dass man keine Übertragung wünscht, die den gesetzlichen Standards nicht entspricht.
    Auch die neuen AGBs sagen ganz deutlich, dass ein eMail Versand nur auf Wunsch des Kunden erfolgen darf.
    Ich denke nicht, dass man sich dann dafür rechtfertigen muss?

    Zitat von steve64

    und gleichzeitig die App nicht nutzen (können)?

    Die Klammern waren aber schon erkennbar, oder?

    Wie wahrscheinlich ist dies?

    Dass Kunden die App nicht nutzen? Bei dem was hier los war, ist die Wahrscheinlichkeit offensichtlich gar nicht mal so gering.
    Bei mir ist sie beispielsweise 100%.

    Dass Kunden die App nicht nutzen können? Das sind zwar durchaus deutlich weniger. Aber auch die gibt es, aus den verschiedensten Gründen, die hier schon x-fach sehr unerfreulich durchdiskutiert wurden. Grundsätzlich ist es schon mal so, dass Congstar die Nutzung der App (mangels freier Verfügbarkeit und Nutzbarkeit für jeden) nicht voraussetzen kann und das auch in den AGB an keiner Stelle tut.

    Damit ist letztlich vollkommen unerheblich, wie wahrscheinlich es ist. Congstar muss die Rechnung und den EVN auf einem gesetzlich zulässigen Weg dem Kunden anbieten. Weder der eMail-Versand noch die App gewährleisten dies uneingeschränkt. Sonst hätte man ja eines von beiden als Verpflichtend in die AGB schreiben können. Haben deren teure Anwälte aber nicht, und ich denke die wissen genau, warum.

    Also nochmal: Es gibt hier jemanden in der Familie, der gerne Congstar Kunde werden möchte. Er will aber weder, dass seine Verkehrsdaten unverschlüsselt per eMail versendet werden, noch will er sein gehärtetes Smartphone und seine perönliche Daten dadurch kompromitieren, indem er Google Zugriff darauf gibt. Und eine Raubkopie der Congstar App kommt auch nicht in Frage. Und da die AGBs ihn sowieso zu nichts dergleichen verpflichten, bleibt noch immer die praktische Frage, wie man denn bitteschön dann seine Rechnung erhält.

    Patrick Da du offenbar Zeit hast, hier Herzchen zu verteilen, nehme ich mal an, dass die Anfrage an die Fachabteilung schon raus ist?

    Patrick Danke für die Klarstellung, aber das klingt jetzt etwas widersprüchlich. Da bräuchte ich noch etwas Erklärungen.

    [...] stellen wir sicher, dass du auch nach Sommer 2025 deine Rechnung weiterhin vertragskonform über die vereinbarten Wege erhältst.

    Okay, das klingt gut und vernünftig, ist aber irgendwie auch selbstverständlich.
    Heißt das also, dass die alten AGB für Bestandskunden einfach weiterlaufen sollen, ohne Umstellung? (Außer bei Vertragswechseln natürlich.)
    Viele Firmen möchten die AGB normalerweise vereinheitlichen, daher meine Verwunderung.

    Somit ist der Rechnungsabruf lediglich über die App oder per E-Mail möglich.

    Diese Antwort vom Donnerstag bezieht sich demnach vermutlich nur auf Neukunden. Diesen wird also die Downloadmöglichkeit, die eh schon für Bestandskunden vorhanden ist und bleibt, nicht angeboten?

    Daher nochmal: Was passiert mit Neukunden, die einem Versand per eMail nicht zustimmen und gleichzeitig die App nicht nutzen (können)? Da keines von beidem laut AGB verpflichtend ist, gibt es da eine Regelungslücke. Wie bekommen diese Neukunden die Rechnungen?

    Vielen Dank für im Voraus für eine Erklärung hierzu. Wenn dazu Rücksprache mit der Fachabteilung nötig ist, bin ich geduldig. Ich würde aber wirklich gerne wissen was mein Familienmitglied. ganz praktisch erwartet, bevor ein Vertrag abgeschlossen wird.

    Immerhin steht hinter congstar ein großer Konzern mit einer Armada von gut bezahlten Anwälten, die die Rechtslage ganz bestimmt genau geprüft haben und besser beurteilen können.

    Das ist aber eine sehr merkwürdige Einstellung. Demnach hat noch nie jemand einen Prozess gegen einen großen Konzern gewonnen? Weil, die kennen sich ja aus und würden daher niemals etwas rechtswidriges tun?


    Laut Website werden auch zukünftig Rechnung auf dem bekannten Weg abrufbar sein. Wie das dann gestaltet wird, wurde von congstar im Detail noch nicht kommuniziert.

    Laut Patrick wird das demnächst ganz abgeschaltet und man bekommt die Rechnung nur noch per App oder eMail.

    Wie das mit den alten AGB zusammenpasst, die ja angeblich weitergelten, hat er noch nicht beantwortet.

    Edit: Offenbar bezog er sich nur auf Neukunden. Bei denen soll es anders laufen.

    Okay, und wo in den AGB steht, dass Rechnungsversand verpflichtend ist, oder dass die Nutzung der App verpflichtend ist, wobei man als Vertragsvorausetzung einem zwingenden Zusatzvertrag bei einem euer zwei Dienstleister braucht?

    Denn wenn man dem Versand per eMail nicht zustimmt und die App nicht nutzen kann, wird einem die Rechnung nicht zugänglich gemacht.

    Die rechtlich prekäre Lage ist Congstar bekannt?

    Erst benötigt man für den Download der Rechnung und EVN eine 2FA Absicherung wegen der Datensicherheit und nun soll das alternativlos per unverschlüsselter eMail durchs Internet geleitet werden?

    Das passt einfach nicht zusammen.


    das Kundencenter wird demnächst nach und nach komplett abgeschaltet und kann dann nicht mehr genutzt werden.

    Somit ist der Rechnungsabruf lediglich über die App oder per E-Mail möglich.

    Betrifft das auch Bestandskunden? Meine AGBs sagen ja, ich bekomme einen Download. Sonst bekämme ich ja gar keine Rechnung mehr.

    Liebe congstar,

    Es besteht Interesse an einem zusätzlichen Mobilfunkvertrag in der Familie. Aufgrund der neuen AGB stehen aber ganz praktische Fragen im Raum bezüglich Rechnungen und EVNs.

    Zitat von Congstar aus den neuen AGB

    Die Rechnung wird dir für einen Zeitraum von 12 Monaten in der congstar App zum Abruf zur Verfügung gestellt. Du wirst über die Einstellung der Rechnung per E-Mail informiert. Zusätzlich kannst du deine Rechnung auf Wunsch auch an deine von dir bestätigte E-Mail-Adresse erhalten.
    AGB Stand: 17. März 2025

    Wir wünschen aufgrund der fehlenden Vertraulichkeit keinen Versand per eMail und mangels freier Verfügbarkeit können wir die App nicht nutzen.

    Wie würden wir dann die Rechnungen und EVNs erhalten?

    Gibt es auch für Neukunden weiterhin den Download über das Minimal-Kundencenter, welches mir nun zur Verfügung steht?


    PS. Dies ist eine ganz einfache Supportanfrage und keine Aufforderung zur Rechtsberatung.

    Zitat

    Nein es wird nichts erzwungen. [..] Rechnungen kann man auch per Email erhalten

    Das widerspricht sich aber ein wenig. Für den Versand per eMail muss man freiwillig(!) zustimmen, dass man auf einen Schutz der Daten in der Rechnung und ggf. dem EVN verzichtet. Wenn eMail aber der einzige frei zugängliche Weg ist, die Rechnung zu erhalten, ist die Zustimmung nicht mehr freiwillig (und somit auch unwirksam) und sie wird letztlich erzwungen.

    Entweder bekommst du hier eine Antwort nach Rückmeldung, oder wir setzen uns mit Dir in Verbindung. Allerdings wird das frühestens nach dem Wochenende passieren.

    Keins von beidem ist in den letzten 4 Wochen passiert. Das finde ich sehr enttäuschend.

    Auch wenn ihr als Support selbst nichts dazu sagen könnt/wollt, wäre es eine echte Unterstützung für die Kunden, wenn ihr die Anfragen hier tatsächlich an die Fachabteilung weitergebt - die das ja wohl hoffentlich darf/kann - und dann die Auskunft (keine Rechtsberatung!) hier wiedergebt.


    Einfach fair bleiben beim lesen und wirklich nur das mitnehmen was da steht - nichts eigenes hinein interprretieren.

    Das scheint hier im Forum ein SEHR weit verbreitetes Problem zu sein.
    Aber natürlich sollte das jeder hier stets versuchen.

    Soso, jetzt ist die Aussage, ob die neuen AGB auch für Bestandskunden angewendet werden sollen, oder wie die Rechnungen künftig zu den Kunden kommen sollen schon eine "Rechtsberatung".

    Ich glaube so langsam, dass es echt nichts gibt, was zu abstrus ist, um hier vorgebracht zu werden, wenn es nur einem gewissen Narrativ entspricht.

    KEIN VIP (und kein "normaler" Kunde) wird sich anmaßen, hier im Namen von Congstar verbindlich etwas mitzuteilen, was Congstar bindet.

    Wie sollte er auch..... (oder sie...)?

    Und warum hat mir dann Harob entsprechend geantwortet?

    Meinst du also, er hat das nur frei erfunden, ohne zu wissen, wie Congstar das sieht? Und hatte gar nicht das Recht, seine reinen Vermutungen als Faktum darzustellen? Hat er durch seine Antworten zudem eine unzulässige Rechtsberatung durchgeführt?

    Ich sehe schon, bei Congstar gibt es eine sehr spezielle Definition von "nur", die ich mir besser zu Eigen machen sollte.
    Demnach wäre es ja legitim zu sagen, dass Congstar mit den neuen AGB nur noch Kunden mit Google oder Apple Account akzeptiert.
    Das werde ich dann gerne Dritten so weiter kommunizieren. Die verstehen das dann schon im Congstar-Kontext.


    Aber das mit den AGBs finde ich interessant. Bei der letzten Vertragsänderung habe ich keine AGBs zugesandt bekommen, sodass ich tatsächlich nicht mit Sicherheit wusste, welche AGBs nun für mich gelten. Offensichtlich also noch die von Januar 2021 und nicht die vom Zeitpunkt der letzten Vertragsänderung. Gemäß der verbindlichen Aussage hier gilt ja stets die letzte per eMail versandte Version und die auf der Webseite ist nur eine unverbindliche Vorschau für Neukunden. Danke für die rechtliche Klarstellung.

    Zudem finde ich es interessant, dass mir also offenbar harob im Namen von Congstar verbindlich mitteilen kann, dass keine Vereinheitlichung von AGBs angestrebt wird und die neuen AGBs für Bestandskunden mit Altverträgen nicht gelten (und Änderungen daher nicht kommuniziert werden).
    Wieso weiß das ein VIP-Forenmitglied, aber nach 2 Wochen anscheinend noch nicht der firmeneigene Support?

    Die Anfrage, wie man künftig die Rechnung und ggf. den Einzelverbindungsnachweis bekommt, wann man ganz freiwillig einem Versand per eMail nicht zustimmt und auch die rein optionale App nicht nutzt, ist auch noch offen.

    deine Aufzählung ist zusammenhanglos aus dem Kontext gerissen, weil sich diese auf den Satz davor bezieht, welchen du hier weggelassen hast:

    Zitat von Congstar.de

    Diese Funktionen findest du nur noch in der App:

    Also ich habe damals in der Schule gelernt, dass ein "nur" bedeutet, dass etwas exklusiv ist.

    Wenn Datapass.de erhalten bleibt und der restliche Support auch, dann ist der Satz "nur noch in der App" schlicht falsch und im besten Fall irreführend. Der Satz sagt klar und für jeden verständlich aus, dass man diese Funktionen nur und ausschließlich in der App bekommt. Daher meine Nachfrage, weil ich das unplausibel und den Satz damit für falsch halte.

    Ich habe da also gar nichts aus dem Kontext gerissen und verbitte mir die unwahre Unterstellung.

    Aber die kundenspezifischen Angebote wirst du [...] per Support erfahren können.

    Und das kannst du mir garantieren? Oder ist das einfach nur deine persönliche Annahme, so wieder ganze Rest?

    was auch die weiteren Fragen nach den AGB beantwortet

    Gibt es Neuigkeiten, wieso die neuen AGBs den Bestandskunden nicht kommuniziert wurden?

    Und wo wird da diese Frage beantwortet? Oder die Frage nach den Verbindungsdaten?

    Wenn Du meine Fragen weder sinnvoll noch verbindlich beantworten kannst, lass es doch einfach. Du musst nicht zwanghaft auf jeden meiner Beiträge reagieren. Die Moderation hat besseres zu tun, als wieder hier aufzuräumen.

    Zitat von Congstar.de

    Diese Funktionen findest du nur noch in der App:

    Verbrauchsanzeige
    Guthabenanzeige und Aufladung
    Tarifinfos
    SIM-Karten und eSIM
    Optionen und Datenpässe
    Verbindungsdaten und Datenspeicherung

    Heißt das jetzt, dass datapass.de (Verbrauchsanzeige, Guthabenanzeige/Aufladung, Datenpässe) abgeschaltet wird und das Forum bzw. der Support (SIM-Karten/eSIM, Optionen, Datenspeicherung) eingeschränkt werden?

    Wird es außerhalb der App auch keine spezifischen Angebote (Tarifinfos) mehr geben und wird man keine Angebote für Tarifwechsel mehr bekommen? Ist man ist damit auch als treuer Kunde mit Neukunden lediglich gleichgestellt?

    Die Verbindungsdaten werden weiterhin zusammen mit der Rechnung bereitgestellt, oder kann man diesbezüglich die Rechnng künftig nicht mehr prüfen?

    Wie sieht das mit Stammdaten wie Adresse und Bankverbindung aus. Werden die aus dem Kundencenter auch entfernt? Wird es überhaupt noch einen Login geben?

    So langsam sollte Congstar ja wissen, wie sie die Konsequenzen der Abschaltung handhaben wollen. Solche einschüchternden Hinweise in dem alten Kundencenter (Zitat oben) sind da nicht hilfreich.


    Und zur Widerholung: Gibt es Neuigkeiten, wieso die neuen AGBs den Bestandskunden nicht kommuniziert wurden? Heißt das, dass die neuen AGBs nur für Neukunden gelten?

    Wo kann ich dann "meine" alten AGBs einsehen, die ja noch immer gelten?

    Jain. Congstar darf laut eigener AGB nur aus "wichtigem Grund" kündigen.

    Und das Vorhandensein eines wichtigen Grunds darf man hier durchaus anzweifeln, da bei einem Prepaid-Vertrag die Leistung verweigert werden darf bis Ausstände geklärt sind. (Im Gegensatz zu Postpaid, wo man bis 100 Euro Schulden sogar weiter nutzen darf.)

    Unabhängig von der rechtlichen Seite fände ich es aber nun wichtiger, wie congstar das nun löst und susanne1988 wieder Kunde werden kann.

    Und es ist auch fraglich, ob bei zweimaligem Zahlungsverzug unter 100 Euro überhaupt hätte gekündigt werden durfte.

    Laut AGB wird lediglich das Lastschriftverfahren gesperrt, wenn Abbuchungen nicht klappen. Congstar entseht dadurch ja fast kein Schaden, wenn sie nach 2-3 Tagen das gebuchte/verlängerte Paket annulieren. Bei Prepaid geht es ja eben darum, dass auf Guthabenbasis geführt wird.

    Das war doch eine eher kleinere Unregelmäßigkeit. Warum wurde bei der zurückgegebenen Lastschritft im März nicht einfach das Prepaid-Paket annuliert anstatt in Verzug zu gehen? Kam dann nach Mitteilung im März und erster Mahnung im April, im Mai statt einer zweiten Mahnung also direkt die Kündigung? Warum hat niemand die Lastschrift überprüft, nachdem ein Kunde sich quasi beschwert hat?

    Wie kann das alles bereits eine reguläre Kündigung wegen einem "wichtigen Grund" auslösen? Vor allem bei Prepaid, wo Congstar einfach hätte die Leistung einstellen können, anstatt ein Mahnverfahren mit Kündigung loszutreten.

    Das halte ich nicht für richtig.

    Vor allem, wenn das Problem vermutlich auf Seiten der Buchhaltung von Congstar war. Da sollten sich eher die entschuldigen...

    Oliver

    Wiederum danke fürs kümmern, nur ist das ganze hier in diesem Thread ein wenig off-topic, weswegen ich ja extra eine eigene Anfrage geöffnet hatte.

    Da es im allgemeinen Interesse liegt, wäre es besser, hier zu erklären, wie es mit den Rechnungen nun weitergeht und warum die AGB-Änderung irgendwie nicht kommuniziert wurde.

    Und dass das wegen dem Wochenende ein paar Tage dauern kann ist auch selbstverständlich.

    Sprich: Ich sehe derzeit keinen Grund, da extra eine direkte schriftliche Anfrage zu machen und habe vertrauen darin, dass ihr euch meldet, sobald ihr was spruchreifes habt.