Sorry congstar.
Eine einseitige Vertragsänderung ohne Mitteilung geht gar nicht. Die neue AGB ist für jeden Bestandskunden so offensichtlich ungültig.
Pfui, schämt euch.
Zitat
Die Rechnung wird dir für einen Zeitraum von 12 Monaten in der congstar App zum Abruf zur Verfügung gestellt. Du wirst über die Einstellung der Rechnung per E-Mail informiert. Zusätzlich kannst du deine Rechnung auf Wunsch auch an deine von dir bestätigte E-Mail-Adresse erhalten.
AGB - Stand: 17. März 2025
Oha, und was ist, wenn ich einen Versand per eMail nicht "wünsche".
Dann ist die Rechnung nicht zugestellt und muss auch nicht bezahlt werden. Will Congstar es tatsächlich darauf ankommen lassen?
Hint: In den Pflichten steht nicht drin, dass man die App verwenden muss. (Die Juristen wissen schon, warum.)
Kurze Hintergrundinfo:
Versand der eMail geht nur auf Wunsch, weil der Kanal nicht hinreichend sicher ist, personenbezogene Daten zu versenden. Man braucht also eine Zustimmung des Kunden es trotzdem zu tun. Diese muss per Gesetz freiwillig(!) sein.
Die App hingegen, kann man auch nur mit freiwilliger(!) Zustimmung des Kunden verwenden, da hier personenbezogene Daten an den Storebetreiber zu übergeben sind, bzw. man muss dort bei Accounterstellung zustimmen (bekommt andernfalls keinen Account).
Damit ist der Versand per Mail freiwillig, der Erhalt über die App aber auch. Congstar hat damit keine Möglichkeit mehr, den Kunden die Rechnung elektronisch zuzustellen und muss bei einer Anfechtung diese jedes mal per Papier versenden.
Das muss die Kundenfreundlichkeit sein, von der man immer so viel hört...
Sucht mal nach dem Begriff "Enshittification". Wäre lustig, wenn es nicht so traurig wäre.