Datenverbrauch (SMS, Daten) im Desktop-Browser nachsehen

  • deine Aufzählung ist zusammenhanglos aus dem Kontext gerissen, weil sich diese auf den Satz davor bezieht, welchen du hier weggelassen hast:

    Zitat von Congstar.de

    Diese Funktionen findest du nur noch in der App:

    Also ich habe damals in der Schule gelernt, dass ein "nur" bedeutet, dass etwas exklusiv ist.

    Wenn Datapass.de erhalten bleibt und der restliche Support auch, dann ist der Satz "nur noch in der App" schlicht falsch und im besten Fall irreführend. Der Satz sagt klar und für jeden verständlich aus, dass man diese Funktionen nur und ausschließlich in der App bekommt. Daher meine Nachfrage, weil ich das unplausibel und den Satz damit für falsch halte.

    Ich habe da also gar nichts aus dem Kontext gerissen und verbitte mir die unwahre Unterstellung.

    Aber die kundenspezifischen Angebote wirst du [...] per Support erfahren können.

    Und das kannst du mir garantieren? Oder ist das einfach nur deine persönliche Annahme, so wieder ganze Rest?

    was auch die weiteren Fragen nach den AGB beantwortet

    Gibt es Neuigkeiten, wieso die neuen AGBs den Bestandskunden nicht kommuniziert wurden?

    Und wo wird da diese Frage beantwortet? Oder die Frage nach den Verbindungsdaten?

    Wenn Du meine Fragen weder sinnvoll noch verbindlich beantworten kannst, lass es doch einfach. Du musst nicht zwanghaft auf jeden meiner Beiträge reagieren. Die Moderation hat besseres zu tun, als wieder hier aufzuräumen.

  • Sofern man eine EVN beantragt hat erhält man mit der Rechnung auch eine Auflistung der kostenpflichtig geführten Gespräche. Seit Jahre haben viele Tarife eine Telefon und SMS Flat hier gibt es dann keine Auflistung im EVN. Wer wirklich noch in derartigen Alttarifen ist und die App nicht nutzen will der kann noch eine Abfrage mit SMS Codes (bzw. GSM Code) machen (das war früher ja die Regel um auch Guthaben abzufragen). Auch haben viele Smartphones einen internen Gesprächszähler und man kann sich hier informieren.

    Das "Nur" bezogen sich auf die Abschaltung des Kundencenter und die dort möglichen Funktionen. Diese gibt es dann nur in der App.

  • Ich sehe schon, bei Congstar gibt es eine sehr spezielle Definition von "nur", die ich mir besser zu Eigen machen sollte.
    Demnach wäre es ja legitim zu sagen, dass Congstar mit den neuen AGB nur noch Kunden mit Google oder Apple Account akzeptiert.
    Das werde ich dann gerne Dritten so weiter kommunizieren. Die verstehen das dann schon im Congstar-Kontext.


    Aber das mit den AGBs finde ich interessant. Bei der letzten Vertragsänderung habe ich keine AGBs zugesandt bekommen, sodass ich tatsächlich nicht mit Sicherheit wusste, welche AGBs nun für mich gelten. Offensichtlich also noch die von Januar 2021 und nicht die vom Zeitpunkt der letzten Vertragsänderung. Gemäß der verbindlichen Aussage hier gilt ja stets die letzte per eMail versandte Version und die auf der Webseite ist nur eine unverbindliche Vorschau für Neukunden. Danke für die rechtliche Klarstellung.

    Zudem finde ich es interessant, dass mir also offenbar harob im Namen von Congstar verbindlich mitteilen kann, dass keine Vereinheitlichung von AGBs angestrebt wird und die neuen AGBs für Bestandskunden mit Altverträgen nicht gelten (und Änderungen daher nicht kommuniziert werden).
    Wieso weiß das ein VIP-Forenmitglied, aber nach 2 Wochen anscheinend noch nicht der firmeneigene Support?

    Die Anfrage, wie man künftig die Rechnung und ggf. den Einzelverbindungsnachweis bekommt, wann man ganz freiwillig einem Versand per eMail nicht zustimmt und auch die rein optionale App nicht nutzt, ist auch noch offen.

  • Wie sollte er auch

    Hallo :)

    ach, Du kennst doch unseren Steve. Dazu erübrigt sich jeder Kommentar.

    ich denke ihr kennt meine Antwort auf diese Diskussion schon: Ich kann im Support hier keine Rechtsberatung geben.

    Daran hat und wird sich nichts ändern, egal wie lange er hier rumeiert.

    Gruß Ingo

  • Soso, jetzt ist die Aussage, ob die neuen AGB auch für Bestandskunden angewendet werden sollen, oder wie die Rechnungen künftig zu den Kunden kommen sollen schon eine "Rechtsberatung".

    Ich glaube so langsam, dass es echt nichts gibt, was zu abstrus ist, um hier vorgebracht zu werden, wenn es nur einem gewissen Narrativ entspricht.

    KEIN VIP (und kein "normaler" Kunde) wird sich anmaßen, hier im Namen von Congstar verbindlich etwas mitzuteilen, was Congstar bindet.

    Wie sollte er auch..... (oder sie...)?

    Und warum hat mir dann Harob entsprechend geantwortet?

    Meinst du also, er hat das nur frei erfunden, ohne zu wissen, wie Congstar das sieht? Und hatte gar nicht das Recht, seine reinen Vermutungen als Faktum darzustellen? Hat er durch seine Antworten zudem eine unzulässige Rechtsberatung durchgeführt?

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von steve64 (12. Juli 2025 um 01:38)

  • Hi!

    Also wenn, dann wurden hier lediglich Einschätzungen abgegeben, ohne eine Garantie oder ein Versprechen. Man kann sich natürlich auch die Dinge zurechtbiegen, wenn man will. Einfach fair bleiben beim lesen und wirklich nur das mitnehmen was da steht - nichts eigenes hinein interprretieren.

    Grüße.

  • Entweder bekommst du hier eine Antwort nach Rückmeldung, oder wir setzen uns mit Dir in Verbindung. Allerdings wird das frühestens nach dem Wochenende passieren.

    Keins von beidem ist in den letzten 4 Wochen passiert. Das finde ich sehr enttäuschend.

    Auch wenn ihr als Support selbst nichts dazu sagen könnt/wollt, wäre es eine echte Unterstützung für die Kunden, wenn ihr die Anfragen hier tatsächlich an die Fachabteilung weitergebt - die das ja wohl hoffentlich darf/kann - und dann die Auskunft (keine Rechtsberatung!) hier wiedergebt.


    Einfach fair bleiben beim lesen und wirklich nur das mitnehmen was da steht - nichts eigenes hinein interprretieren.

    Das scheint hier im Forum ein SEHR weit verbreitetes Problem zu sein.
    Aber natürlich sollte das jeder hier stets versuchen.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Zyrous (12. Juli 2025 um 10:39) aus folgendem Grund:
    Ein Beitrag von steve64 mit diesem Beitrag zusammengefügt.