Unterschlagung von 2 Wochen bei Tarifwechsel

    Hallo liebe Congstaraner :)

    Leider musste ich feststellen, dass der angestoßene Tarifwechsel nicht zum aktuellen Tarifzeitraumende sondern schon nach ein paar Tagen stattgefunden hat.
    Dadurch wurden mit im Endeffekt 2 bezahlte Wochen des alten Tarifs unterschlagen. Der Wechsel fand vom Prepaid L in den M-Tarif statt.
    Es geht um die Nr. : 017x - xxxxx5218
    Tarifwechsel fand am 16.01.2022 statt, der alte Tarif L wäre noch bis zum 31.01.2022 gelaufen.
    Bei einem Paketpreis von 15 Euro (Tarif L) für 4 Wochen (28 Tage) wurden also satte 8.04 EUR (für 15 Tage) unterschlagen,
    da der neue Tarif M (10 Euro) abgebucht und aktiviert wurde, bevor die bereits bezahlte Leistung (Tarif L bis zum 31.01.2022) erbracht wurde.

    Ich bitte um Erstattung/Erklärung.

    Mit freundlichen Grüßen

  • Hilfreichste Antwort
  • Hallo Borsti0411 ,


    ein Tarifwechsel zwischen Prepaid-Tarifen dauert bei uns immer etwa drei Tage. Es wird dabei systemseitig nicht darauf geachtet, wie lange der aktuell bezahlte Tarif noch läuft. Das ist leider technisch nicht anders möglich und hat nichts mit Unterschlagung zu tun.


    Ich habe dir aber eine E-Mail mit einem Lösungsvoschlag zugesandt und gehe davon aus, dass jetzt für dich wieder alles in Butter ist.


    LG


    Mark

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    Ich bedanke mich für die schnelle Lösung. Finde es jedoch seltsam, dass es "technisch nicht anders möglich" sein soll, da ich es von einigen Mitbewerbern so kenne und gewohnt bin.
    Im Endeffekt wir der Tarif gewechselt und eine vorher bereits bezahlte Leistung nicht erbracht oder automatisch erstattet, ohne das der Kunde sich beschwert.
    Danke nochmal für die schnelle Lösung.

    Gern geschehen! Dein durchaus berechtigtes Feedback habe ich an die zuständigen Stellen weiter gegeben.


    LG


    Mark

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  • Hier muß ich mich einfach wieder reinhängen.


    Das ist leider technisch nicht anders möglich und hat nichts mit Unterschlagung zu tun.

    Bitte unterlaßt doch solche Äußerungen!

    Technisch völlig Unwissende kann man damit vielleicht beschwichtigen und für "technisch völlig unwissend" verkaufen.


    Aber jeder, der eingermaßen Sachverstand hat und einen Computer von einem Rasierapparat unterscheiden kann, weiß, dass dies technisch möglich ist - tausendfach täglich von anderen Providern bewiesen.!



    Meine Güte: Wir fliegen zum Mond und lassen Helikopter auf fremden Planeten autonom fliegen!


    Da wird es doch wohl technisch möglich sein, einen Tarifwechsel ordentlich abzurechnen.



    Feedback habe ich an die zuständigen Stellen weiter gegeben.

    Bitte meiniges ebenfalls weiterzuleiten.


    So langsam empfinde ich die grundlegenden Probleme der Vertragsverwaltung als Alleinstellungsmerkmal von Congstar!

    Hey keinExtremist ,


    klar gebe ich dein Feedback erneut weiter, sage da jetzt aber nichts weiter zu. Ich glaube, da ist alles gesagt, was wir hier im Support sagen können.

    Danke für die erneute Rückmeldung - die entsprechende Stelle ist informiert :) .


    Grüße Conny

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    Beim Tarifwechsel steht doch (wenn mich nicht alles täuscht) der Zeitpunkt der Durchführung. Wenn einem das zu früh ist, dann kann man den Wechsel ja einfach später anstoßen.

    Außerdem hat es auch einen Vorteil wenn der Tarifwechsel nicht erst zum aktuellen Laufzeitende durchgeführt wird, dann kann man wenn das Datenvolumen knapp wird vorzeitig in einen anderen Tarif wechseln und muss keine Pässe buchen.

  • dann kann man

    Richtig. Man kann!

    Das Problem ist aber, dass Congstar nicht kann. (Oder bestimmte Verantwortliche nicht wollen.)


    Viele Kunden gehen aber davon aus, dass vorausbezahltes Guthaben/Volumen/Einheiten automatisch erstattet werden, wenn sie einen Tarif wechseln.

    Wenn Congstar nicht automatisch erstatten will (oder kann oder beides), dann muss es zumindest einen wählbaren Punkt: "Tarifwechsel zum Ende der bereits bezahlten Laufzeit" geben.


    Das hat nichts mit "man kann" zu tun.

    Es gibt tausende Mobilfunkkunden - aber nicht für alle ist Mobilfunk auch Hobby oder gar Beruf.

    Und eben diese können nicht, weil sie es nicht wissen.


    Eigentlich jeder den ich persönlich kenne, geht davon aus, dass er das, was er bezahlt hat, auch bekommt. Auch bei einem Tarifwechsel.

    Und ich kenne einige! Keiner von denen vermutet, dass er vorausbezahlte Einheiten bei einem Tarifwechsel verliert.

    Viele Kunden gehen aber davon aus, dass vorausbezahltes Guthaben/Volumen/Einheiten automatisch erstattet werden, wenn sie einen Tarif wechseln.

    Also davon geht vermutlich kaum jemand aus. Würde ja auch keinen Sinn machen, wenn ich z.B. am zweiten Tag der Laufzeit bereits 90% des Datenvolumens verbraucht habe und nun den Tarif wechsle. Wonach soll sich die Erstattung dann richten? Nach verbleibender Laufzeit oder dem verbrauchten Datenvolumen?


    Mit der zusätzlichen Auswahl "Tarifwechsel zum Ende der Laufzeit" geb ich dir aber Recht, das wäre praktisch und ist wahrscheinlich das was die meisten Anwender erwarten. Alternativ wie bei den Postpaid Tarifen sofortiger Tarifwechsel.


    Das mit den 3 Tagen ist etwas unpraktisch wenn sich in diesen 3 Tagen der bisherige Tarif verlängert und es dadurch zu einer Doppelbelastung kommt. Wobei der Kundenservice solche Fälle kulant behandelt.

  • Also davon geht vermutlich kaum jemand aus. Würde ja auch keinen Sinn machen, wenn ich z.B. am zweiten Tag der Laufzeit bereits 90% des Datenvolumens verbraucht habe und nun den Tarif wechsle.

    Das ist deine persönliche Vermutung und gleichzeitig auch ein Denkfehler. Du setzt Plus und Minus gleich. Das geht nicht.

    Wenn der Kunde 90% des Datenvolumens bereits am 2. Tag verbraucht hat, gibt es nichts zu erstatten.

    Das ist doch Unfug.


    Dafür gibt es dann 2 Lösungen.

    1. Congstar verzichtet freiwillig, da für Constar bei 1GB andere Kosten entstehen als für den Kunden.

    Die Kosten des Providers tendieren gegen 0€ (Vergleichbar mit den Terminierungsengelten für Gespräche ins Festnetz: Provider zahlt 0,03 Cent/Minute und der Kunde 9 - je nach Tarif)


    2. Congstar führt den Tarifwechsel zum Ende des vorausgezahlten Zeitraumes durch.




    Wenn der Kunde aber nach 25 Tagen nur 2% seines vorausbezahlten Volumens verbraucht hat, wird er um 98% über den Tisch gezogen.

    Hier wäre eine Erstattung angebracht, weil der Kunde eben nicht den genauen Tarifwechseltermin (nach Verbrauch der vorausbezahlten Leistung) beeinflussen kann.


    Congstar kann es. (Auch wenn es vermutlich technisch wieder nicht möglich ist, bei allen anderen Providern aber funktioniert.)



    Und falls du jetzt argumentierst, der Kunde hätte ja sein Volumen verbrauchen können.......

    Können ja, aber nicht müssen. Vielleicht wollte er es in den letzten drei Tagen bei einem Ausflug machen. Nirgends ist festgelegt, dass der Verbrauch linear erfolgen muss.


    Aber ich schrieb ja nicht nur von Datenvolumen.

    und ist wahrscheinlich das was die meisten Anwender erwarten.

    Ach?

    Sagtest du nicht eben, kaum jemand ginge davon aus? Sind jetzt "kaum jemand" die meisten Anwender? ;)


    Für viele Leute ist "Smartphone" oder Mobilfunk ein Hobby, dem sie sich intensiv widmen.

    Das trifft aber lange nicht auf alle Leute zu. Die Mehrzahl hat andere Hobbys.

    Und die erwarten, dass sich beispielsweise 3GB bekommen, wenn sie 3GB bezahlt haben.



    Das alles macht vielleicht keinen Sinn, aber es hat einen. :whistling:

    Nämlich, dass der Kunde automatisch fair behandelt wird und sich nicht erst hier anmelden und um Erstattung höflichst bitten muss.

    Wenn der Kunde aber nach 25 Tagen nur 2% seines vorausbezahlten Volumens verbraucht hat, wird er um 98% über den Tisch gezogen.

    Aber man zahlt ja nicht nur für das Datenvolumen sondern auch für einen Aktivitätszeitraum in Form der Tariflaufzeit, daher kann sich eine Erstattung nicht alleine nach dem Datenvolumen richten. Sonst könnte man ja jedes mal nach 25 Tagen, wenn man merkt, dass man bisher kaum Datenvolumen gebraucht hat, den Tarif wechseln und bekommt fast die gesamte Tarifgebühr für diesen Monat erstattet.


    Ach?


    Sagtest du nicht eben, kaum jemand ginge davon aus? Sind jetzt "kaum jemand" die meisten Anwender? ;)

    Meine erste Aussage war auf die Erstattung und die andere auf den Tarifwechsel zum Ende der Laufzeit bezogen.



    Insgesamt bin ich da aber schon bei dir, dass man es technisch besser lösen sollte und mit ein bisschen Entwicklungsaufwand auch könnte :) Wobei das technisch bei den Mobilfunkplattformen manchmal dann doch gar nicht so einfach ist, wie es auf den ersten Blick scheint ^^

  • daher kann sich eine Erstattung nicht alleine nach dem Datenvolumen richten.

    Natürlich nicht.

    Ich bin von Anfang an nicht davon ausgegangen. Ich sprach immer vom Tarif, nie von alleinstehendem Volumen.

    Man schließt ja auch zum Beispiel den Tarif Prepaid Allnet M ab und nicht den Tarif 3 GB.

    Mit Buchung des Tarifs hat man 4 Wochen Anspruch auf die laut Tarif im Voraus bezahlten Leistungen. So steht es zumindest geschrieben.


    Wer hier ausschließlich auf Datenvolumen beschränkt kommentierte, möchte ich jetzt nicht nachschlagen.


    Wobei das technisch bei den Mobilfunkplattformen manchmal dann doch gar nicht so einfach ist, wie es auf den ersten Blick scheint

    Wobei dann die Programmierer bei Congstar eine einmalige Höchstleistung vollbracht haben.

    Bei allen anderen Plattformen funktioniert es.




    Aber gut.

    Mein Wunsch ist nur, dass (auch) dieses Problem der Abrechnungssoftware von Congstar immer und immer wieder den Verantwortlichen gemeldet wird.

    Damit lasse ich es jetzt hier bewenden......



    ..... bis sich der nächste Kunde beschwert, dass er vorausbezahlte Leistungen bei einem Tarifwechsel verloren hat.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von keinExtremist ()

  • Tiglat

    Hat sich kürzlich etwas am Änderungsprozess bei Optionen geändert? Habe gerade einen Wechsel (1 GB auf 3 GB) angestoßen. Der tatsächliche Wechsel soll aber gem. E-Mail erst zum Ablauf der vorigen Option durchgeführt werden (in zwei Wochen). Mein Stand war, das Wechsel von Optionen bei Prepaid sofort durchgeführt werden.

    Hallo @Tiglat !


    Ein Tarifwechsel klappt nur innerhalb der Postpaid Tarife zu "sofort" (1 Tag) . Bei Prepaid sind es derzeit ca. 3 Tage bei einem Tarifwechsel. Optionswechsel greifen aber wie immer erst zum Ende des Buchungszeitraumes der aktuellen Option. Das hat sich bisher also nicht geändert.


    Grüße Conny

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