Bambuskoffer
Forenbewohner
Hallo,
wenn man eine Congstar Prepaid SIM z.B. als Backup-Karte in einem Zweithandy selten verwendet sollte man einen möglichen Verfall des (oft immer wieder zum Erhalt der Rufnummer ergänzten Guthabens) im Blick haben.
Verwendet man die Rufnummer zur SIM weiter so ist die Gefahr eines Verfalls von Guthaben wohl klein (siehe Quellen unten), anders verhält es sich, wenn man den Vertrag zur Rufnummer kündigen will. Da sieht man 60 € Guthaben auf seinem Prepaid-Mobilfunkkonto ... und erhält nach Kündigung nur 30 € ausbezahlt. Bei der Kündigung greifen andere Rahmenbedingungen, insbesondere die Verjährung (siehe Quellen unten).
Daher bei der beabsichtigten Kündigung einer Prepaid-SIM prüfen, ob das Startguthaben verwendet wurde (auch das wird nicht ausbezahlt) und welche Aufladungen möglicherweise der Verjährung unterfallen. Dann kann man ggfls. das Startguthaben und das potentiell entfallende Guthaben durch kurzzeitige Tarifbuchung verwenden.
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Viele Grüße,
Bambuskoffer