Verfall von Prepaid-Guthaben

  • Hallo,


    wenn man eine Congstar Prepaid SIM z.B. als Backup-Karte in einem Zweithandy selten verwendet sollte man einen möglichen Verfall des (oft immer wieder zum Erhalt der Rufnummer ergänzten Guthabens) im Blick haben.


    Verwendet man die Rufnummer zur SIM weiter so ist die Gefahr eines Verfalls von Guthaben wohl klein (siehe Quellen unten), anders verhält es sich, wenn man den Vertrag zur Rufnummer kündigen will. Da sieht man 60 € Guthaben auf seinem Prepaid-Mobilfunkkonto ... und erhält nach Kündigung nur 30 € ausbezahlt. Bei der Kündigung greifen andere Rahmenbedingungen, insbesondere die Verjährung (siehe Quellen unten).


    Daher bei der beabsichtigten Kündigung einer Prepaid-SIM prüfen, ob das Startguthaben verwendet wurde (auch das wird nicht ausbezahlt) und welche Aufladungen möglicherweise der Verjährung unterfallen. Dann kann man ggfls. das Startguthaben und das potentiell entfallende Guthaben durch kurzzeitige Tarifbuchung verwenden.


    Lesestoff zum Thema

    Prepaid-Restguthaben nach Vertragsende auszahlen lassen: so geht's | Verbraucherzentrale.de
    Restguthaben auszahlen lassen: Wer sein Prepaid-Handy länger nicht nutzt oder kein neues Guthaben auflädt, bekommt oft die Kündigung. Das ist zwar zulässig -…
    www.verbraucherzentrale.de

    Darf Prepaid Guthaben verfallen? Urteile und die rechtliche Situation im Februar 2023 - Prepaid-Deutschland.de
    Darf Prepaid Guthaben verfallen? Urteile und die rechtliche Situation – Für die Nutzer von Prepaidkarten und Prepaid-Surfsticks ist die Frage ... Mehr lesen ...
    www.prepaid-deutschland.de

    Prepaid-Guthaben darf nicht verfallen
    Wer Guthaben für seine Prepaid-Karte gekauft hat, kann nach Vertragsende einen Anspruch auf Rückzahlung geltend machen. Eine Ausnahme gibt es aber.
    www.teltarif.de


    Viele Grüße,

    Bambuskoffer

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    Guten Morgen zusammen,


    tut mir Leid, wenn ich hier ein altes Thema wieder ausgrabe, aber ich wollte nicht extra ein neues eröffnen. :rolleyes:


    ich lese hier im Forum immer wieder, dass Start- und Bonus-Guthaben (z.B. für Rufnummernmitnahme) nicht ausgezahlt werden können.

    Aber ist es tatsächlich so, dass dieses Guthaben ein Verfallsdatum hat? :/

    In den AGB fand ich darüber bei einer flüchtigen Recherche jedenfalls nichts.


    Mal ein Beispiel: Ich habe 20 € Startguthaben auf einer congstar-Karte und lade jedes Jahr z.B. 5 € dazu, damit die Karte nicht gekündigt wird.

    Kann es mir dennoch passieren, dass mir (z.B. nach 3 Jahren) die anfänglichen 20 € vom Gesamtguthaben abgezogen werden? ?(


    Es wäre schön, wenn hier jemand mal Klarheit schaffen könnte. :)


    Viele Grüße

    Manolito

    Guthaben, dass du selbst auflädst, verfällt nicht.

    Geschenktes Guthaben allerdings schon, wenn der Tarif zu lange nicht aufgeladen wurde und damit deaktiviert und ggf. reaktiviert wird. Auch bei einer Kündigung wird es nicht ausbezahlt.


    Gruß Steffi

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    Es tut mir Leid, aber keiner von euch ist auf mein konkretes Beispiel eingegangen. Ich werde euch also weiter nerven müssen... ;)


    Es geht mir nicht darum, was mir bei Kündigung der Karte ausbezahlt wird, sondern ob geschenktes Guthaben irgendwann verfallen kann, obwohl die Karte regelmäßig (einmal pro Jahr) aufgeladen wird.


    Ich möchte das Guthaben schon irgendwann verbrauchen, aber eben nicht in den nächsten zwei Jahren.


    Gruß

    Manolito

    ob geschenktes Guthaben irgendwann verfallen kann, obwohl die Karte regelmäßig (einmal pro Jahr) aufgeladen wird

    Nein, in diesen Szenario wird es nicht verfallen

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  • Online

    tut mir Leid, wenn ich hier ein altes Thema wieder ausgrabe, aber ich wollte nicht extra ein neues eröffnen.

    Der Aufwand, ein eigenes Thema anzulegen, wäre nicht größer gewesen.

    Ein großer Nachteil bei "gekaperten" Threads ist, dass diese dann sehr unübersichtlich und für spätere Recherchen fast unbrauchbar werden können.

    Man sollte das in Foren eigentlich niemals tun.

    Das nur mal nebenbei.

    Start- und Bonus-Guthaben ....Verfallsdatum

    Nein. Diese Guthaben haben auch kein Verfallsdatum.


    Das Problem ist, dass diese Guthaben immer fälschlich als Geschenk oder Bonus bezeichnet werden.

    Da wird nichts geschenkt. Es ist auch kein Bonus.


    Wenn du eine neue SIM-Karte für beispielsweise 10€ kaufst, bekommst du für den Kaufpreis das SIM und Daten- bzw. Sprachvolumen im Wert von meinetwegen 5€.


    Damit ist dein Kaufpreis vollständig aufgebraucht. Du hast das SIM und Datenvolumen/Telefonieminuten gekauft. Das Datenvolumen bzw. die Telefonieminuten kannst du in 28-Tage-Zeiträumen beliebig einsetzen.

    Der Kaufpreis von 10€ ist aber vollständig aufgebraucht.

    Da gibt es keinen Bonus und auch kein Geschenk.


    Das sind Marketingbegriffe, die in vielen Bereichen angewendet werden.

    Tatsächlich ist es Unsinn. Du kaufst deine "Geschenke" selber. :P


    Es ist ähnlich dem Kauf eines Fahrrades.

    Da kann der Fahrradhändler auch sagen, er hat dir das Fahrrad für 600€ verkauft und die Fahrradreifen als Bonus geschenkt. :D


    Somit verfallen die mitgekauften Volumen auch nicht. Ebenso, wie deine SIM-Karte nicht verfällt.

    Wenn du deinen Vertrag (egal ob Postpaid oder Prepaid) kündigst, wird das SIM "abgeschaltet" und mit ihm auch eventuell noch vorhandenes Kontingent aus dem Kauf.


    Das hat mit später aufgeladenem Guthaben nichts zu tun. Dieses Guthaben bekommst du immer ausgezahlt. Das ist gesetzlich so geregelt.


    Mal ein Beispiel: Ich habe 20 € Startguthaben auf einer congstar-Karte und lade jedes Jahr z.B. 5 € dazu, damit die Karte nicht gekündigt wird.

    Dann wird dein Verbrauch solange von den 20€ Startguthaben abgezogen, bis diese 20€ verbraucht sind. Du hast das Startguthaben ja beim Kauf der SIM-Karte bezahlt. Startguthaben+SIM-Karte bilden eine Einheit.


    Die 5€, die du jedes Jahr als Guthaben kaufst, bleiben dein Guthaben. Es sei denn, du vertelefonierst oder versurfst es.

    Diese 5€ bekommst du bei Kündigung ausgezahlt.



    Geschenkt ist da nichts.

    Du hast alles selber bezahlt und gekauft.

    keinExtremist und es gibt trotzdem Konstellation wo Guthaben geschenkt wurde. So gibt es Aktionen wo die Sim Karte weniger kostet und dazu z.B. 30 € Startguthaben vorhanden ist. Ich hatte mal bei einem andern Provider drei Simkarten gekauft und dafür weniger als 9 € gezahlt (die Karte für 2,99€) zu dem Startguthaben von 10 € gab es jeweils 30 € Bonusguthaben je Rufnummer dazu. Es könnten aber auch 30 € für die Rufnummernmitnahme gewesen sein. Das war nicht selber eingezahlten Guthaben.

    keinExtremist

    Ich muss dir leider widersprechen:

    Wenn ich mir eine congstar-Karte für 4,95 € kaufe (bei einem großen Online-Händler gab es die kürzlich sogar für 2,95 €) und dann noch eine Rufnummer portiere, erhalte ich von congstar insgesamt einen Gegenwert von 20,- €.


    Da habe ich nicht den Anspruch, dass mir dies dann anschließend in bar zusteht. 🤔

  • Online

    Es gibt trotzdem Konstellation wo Guthaben geschenkt wurde

    Ja, das ist möglich. Da habe ich nichts gegenteiliges behauptet.


    So gibt es Aktionen wo die Sim Karte weniger kostet und dazu z.B. 30 € Startguthaben vorhanden ist.

    Das ist keine solche Konstellation.

    Da wird kein Guthaben geschenkt.


    Das ist einfach ein anderes Angebot.


    Beispiel:

    Am Montag verkauft der Bäcker ein Brot für 4€.

    Am Dienstag verkauft der Bäcker ein Brot für 3€.


    Hat er dir dann am Dienstag den 1€ geschenkt oder hat er dich am Montag jämmerlich über den Tisch gezogen?


    Beides nicht. Das war ein ganz normaler Kauf zu unterschiedlichen Kalkulationen.

    So wie man einen Telefonvertrag auch an unterschiedlichen Tagen mit unterschiedlichen Partnern zu unterschiedlichen Konditionen abschließen kann.

    Anders wäre es, wenn dir der Bäcker nach dem Kauf des Brotes noch 5 Brötchen kostenfrei in den Beutel legt, weil du so nett gelächelt hast.....



    Wenn dich zu deinem nächsten Geburtstag Congstar anruft und sagt, sie schenken dir 50€, dann hast du ein Geschenk bekommen.

    Wenn du aber eine SIM-Karte + Datenguthaben/Telefonieguthaben kaufst, bezahlst du die SIM-Karte+Guthaben selber. Da ist nichts geschenkt.


    Auch Guthaben aus Portierungen sind kein Geschenk. Das ist einfach das Ergebnis der Kalkulation des Vertragspartners.

    Dann bilden eben SIM+Datenvolumen+Portierungsgutschrift eine Einheit, die du zu einem Kaufpreis bezahlst.

    Wenn du diese Kombination in den Müll wirfst, sind SIM,Volumen und Portierung futsch.


    Selbst aufgeladenes Guthaben aber nicht.

    Ein eventuelles Geschenk aber auch nicht. Nur..... Dir wurde nichts geschenkt.

    Ich weiß, das ist schwer zu verstehen....

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  • Online

    Wenn ich mir eine congstar-Karte für 4,95 € kaufe.....erhalte ich von congstar insgesamt einen Gegenwert von 20,- €.

    Eigentlich widersprichst du mir gar nicht wirklich.

    Du erhältst kein geschenktes Guthaben über 20€, welches dir Congstar bei Kündigung auszahlen müsste.

    Du kaufst dir für den Preis von 4,95€ ein SIM und eine Leistung, die einen theoretischen "Gegenwert" von 20€ hat.



    Dieser "Gegenwert" ist nur ein theoretischer "Wert" gegen Congstar.

    Es ist der Wert, den Congstar mit theoretischen 20€ verrechnet.

    Das können eventuell 5 Monate Telefonie + Datenflat sein.

    Bei einem anderen Anbieter wären das vielleicht 8 Monate Telefonie+Datenflat.

    Bei einem dritten Anbieter würdest du nicht einmal 1 Monat weit kommen.

    20€ haben aber immer einen Wert von 20€.


    Du kaufst für die 4,95€ ein Produkt, dass eben den "Gegenwert" in Minuten-, Datenkontingent beinhaltet.

    Du kaufst kein Guthaben in Geld, dass man dir dann auszahlen könnte und auch müsste!

    Du kaufst, du bekommst nichts geschenkt.


    Du bekommst gekauftes Volumen, welches im entsprechenden Congstartarif 20€ darstllen würde. Aber kein (echtes) Guthaben in Geld. Und Euro (€) sind nun einmal Geld und nicht Datenvolumen oder Gesprächsminuten oder SMS. Diese Volumen kann man dir bei Kündigung nicht auszahlen. Du kannst sie nur verbrauchen, so lange der Vertrag existiert. Wenn er gekündigt wird, egal von welcher Seite, ist das Volumen weg.


    Guthaben wird aber ausgezahlt. So will es das Gesetz.


    Ich denke, besser kann ich nicht erklären, was ich sagen will.

    Somit ist alles von mir gesagt und ich bin wieder raus aus diesem Thread.



    Vielleicht noch ein Nachtrag, weil Beispile immer hinken:

    Du kaufst eine Einweg-Flasche Cola für 1€ inklusive Pfand.

    Du bekommst die Flasche und den Inhalt.


    Was hast du gekauft? Nur die Flasche? Den Inhalt hat man dir geschenkt? Als Bonus?


    Wenn du die Flache zurückgibst, bekommst du den Pfand von 0,25€ zurück. Was ist mit den anderen 0,75€? Wenn du sie nicht ausgetrunken hast, verfallen sie.

    Das Pfandgeld bekommst du zurück. So will es das Gesetz.

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