Rechnung als PDF auf Computer speichern.

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    Nachdem ja nun der Zugang zu meincongstar über den Browser in den nächsten Monaten komplett abgeschaltet werden soll, frage ich mich, wie man die Rechnungen dann zukünftig auf den PC Speicher soll?
    Ich benötige die Rechnungen als PDF auf dem Rechner für diverse Vorgänge. Ich erwähne da nur mal die Jährliche Steuererklärung.

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    Nachdem ja nun der Zugang zu meincongstar über den Browser in den nächsten Monaten komplett abgeschaltet werden soll, frage ich mich, wie man die Rechnungen dann zukünftig auf den PC Speicher soll?
    Ich benötige die Rechnungen als PDF auf dem Rechner für diverse Vorgänge. Ich erwähne da nur mal die Jährliche Steuererklärung.

    Du kannst den Rechnungsversand per Mail beauftragen. Dafür einfach im Profil deine Legi-Daten vollständig hinterlegen, dann stellt der Support das für dich um.

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    Falls du ein iphone hast kannst du in der App die Rechnung auch speichern / versenden / teilen / etc.

    Das geht über den ganz normalen teilen Button vom iphone. ( die Box mit dem Pfeil nach oben )

    Dazu die gewünschte Rechnung in der App öffnen und bei mir erscheint oben rechts der teilen Button.

    gruß Pascal


    Mein Freunde werben Code ist PASFR2

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    Falls du ein iphone hast

    Das geht mit jedem anderen Smartphone auch.

    Wenn man sehr wenig technisches Geschick hat, reicht es meist sogar, das Lade- (Daten-) Kabel an Telefon und Computer anzustecken.

    Dann taucht das Telefon als Ordner auf dem Computer auf und man kann PDF und andere Dinge munter hin und her schieben.

    Das geht auch über WLAN.

    Empfehlenswert sind auch Tools (Anwendungen) wie "KDE Connect".

    Wenn einmal eingerichtet, muss man sich überhaupt nicht mehr kümmern. Dann landen die Rechnungen automatisch auf dem PC.


    Ansonsten eben "teilen". Der Möglichkeiten gibt es viele.

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    Ich erwähne da nur mal die Jährliche Steuererklärung.

    Eventuell noch ein Gedanke....

    "Mein" Finanzamt benötigt schon länger keine Rechnungen mehr.

    Wenn es plausibel erscheint, dass du Mobilfunkkosten überhaupt absetzen kannst und die Summe entsprechend ist, kannst du das einfach angeben und fertig. Falls das Finanzamt Rechnungen sehen will, wird es sich melden. Ich denke eher nicht.


    Das nur, weil Thema Finanzamt so oft kommt.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass wirklich eine so große Zahl an Congstarkunden Mobilfunkkosten wirklich absetzen kann.

    Als Gewerbetreibender hat man ja auch eher nicht Congstar.....

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    Nicht ganz, congstar gibt zwar an, als Kunden ausschließlich Verbraucher zu akzeptieren, schließt aber die gewerbliche Nutzung nicht aus.


    Jeder Kleingewerbetreibende ist gleichzeitig auch irgendwo Verbraucher 😉

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    Ich kann mir nicht vorstellen, dass wirklich eine so große Zahl an Congstarkunden Mobilfunkkosten wirklich absetzen kann.

    Jeder(!) Berufstätige kann pauschal 20% aller Telekommunikationskosten (Mobilfunk, DSL, Hardware) als beruflicher Anteil über die Werbungskosten von der Steuer absetzen.

    Habe ich in 25 Jahren Job noch nie anders gemacht und wurde von verschiedenen Finanzämtern sogar während Einspruchsverfahren nie beanstandet.

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    kann pauschal 20%

    Davon abgesehen, dass "jeder" oft problematisch ist und man bei Unwissenheit/Unsicherheit wirklich einen Fachmann fragen sollte, geht es hier darum, dass manche meinen, dringend eine Rechnung fürs Finanzamt zu brauchen. Darauf beziehe ich mich.

    Wenn man etwas pauschal einreicht, benötigt man keine detaillierte Angabe der Kostenaufstellung, also auch keine Rechnung.

    Ob dein pauschale Absetzung korrekt ist, bewerte ich hier nicht. Das ist nicht Thema des Forums.

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    keinExtremist

    Gibt es eigentlich irgendetwas, wo du mal nicht rumtrollst?

    Das "pauschal" bezieht sich sehr offensichtlich auf die 20%. Man muss also nicht einzeln belegen, wie hoch der Anteil der dienstlichen oder werbungskosten-relevanten Nutzung ist, sondern darf pauschal 20% dafür ansetzen.

    Aber natürlich muss man jeden Cent der 100% Telekommunikationskosten im Zweifelsfall per Rechnung belegen können. Also brauche ich und jeder, der sich das von der Steuer zurückzuholen will, eine Rechnung von Congstar.

    Da gibt es keine von dir postulierte Pauschale.


    Diesen Werbungskostenabzug kann man übrigens in Fachbüchern nachlesen und eine gute Steuersoftware schlägt das von sich aus vor.

    Zitat von Steuertipps Software

    Bei der Pauschalabrechnung wird der berufliche Anteil prozentual von den gesamten Kosten für Telefon, Fax oder Internet berechnet. Pro Monat wird ein Anteil von 20% Ihrer monatlichen Kosten, höchstens jedoch 20,- € als beruflicher Anteil berücksichtigt.

    Man sollte halt bei Rückfragen glaubhaft machen können, dass eine solche Mitnutzung überhaupt existiert. Das sollte aber kein großes Problem sein, was man aber sicherlich auch mit seinem Steuerberater besprechen kann, wenn man sich nicht selbst ausreichend auskennt.


    Sorry für das Off-Topic, aber es ist halt mitnichten so, dass kaum jemand privates seine Congstar Rechnung braucht. Die Verwendung bei der Steuererklärung ist ein realer und verbreiterter Anwendungsfall.

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von steve64 ()

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    Soso, ich schreibe Unsinn.

    Und das von dem, der gerade den Leuten erklären wollte, sie bräuchten keine Congstar Rechnung für die Steuererklärung, weil ich ja das Wort "pauschal" benutzt hätte.

    Q.E.D.


    PS. Ich hoffe sehr, dass das Gefasel von "Hinter der Brandmauer" nicht politisch gemeint war. Das wäre dann nämlich nicht nur vollkommen unzutreffend, sondern tatsächlich beleidigend und ehrverletzend.