Kommunikation und Gewährleistung iPhone 16

    • Offizieller Beitrag

    Hallo DALCQ,

    ich kann verstehen, wenn dir das Prinzip von Gewährleistung nicht gefällt.
    Die Garantie, die Apple bietet, ist leider abgelaufen.

    Abwarten, was die Fachabteilung antwortet.
    Melde dich am besten auch nicht parallel auf weiteren Kanälen dazu.

    Gruß Ben

  • Ben

    Vielen Dank für dein Feedback.

    Da die Antwort von Kai kam, nachdem Patrick es gepuscht hat, bin ich davon ausgegangen, dass es die Antwort der Fachabteilung entspricht ?
    Ich nehme jedes Angebot gerne an außer einen Kostenvoranschlag für ein Neugerät.

    Beispiel: Entlassung aus den Ratenplan unter der Voraussetzung eines neuen Ratenplanes mit Gerätebindung. Ich Schätze, dass die Geräte im Einkauf sowieso für euch über die Telekom deutlich günstiger sind und Ihr keinen tatsächlichen Nachteil durch mich habt. Dann spare ich mir den Weg zum Gutachter und freue mich sehr weiter Kunde bei euch zu sein.

    Das Pro wird im Arbeitsumfeld oder Content Creator Milieu genutzt. Es (sollte) seinen Namen in der Qualität und Haltbarkeit spiegeln. Stell dir vor man sagt euch als Kauf Argument : Es ist ein Pro mit vielen Funktion nur Langlebig ist es nicht wirklich. Rechne mit eine Maximalen Haltbarkeit von 1,5 Jahre. . Apple ist für die Langlebigkeit der Geräte eigentlich bekannt. Da ist für mich immer ein, neben des Ökosystems, Kaufargument gewesen.

    Ich habe Starke und nachvollziehbare Argumente geäußert, die Eigentlich für die Gewähr sprechen.
    Ben  Patrick Bitte kommt mir da entgegen. Ich wünsche mir sehr, dass die Kopfschmerzen für beide Seiten aufhören.

    Viele Grüße

    Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von DALCQ (28. August 2026 um 09:55)

  • Erneute Standard Antwort :

    1. im Rahmen der Gewährleistung hast du Anspruch auf Nachbesserung bei Auslieferung vorhandener Mängel. Einen solchen Mangel konnten wir im Rahmen deiner Einsendung CR2600622137 nicht nachvollziehen. Der äußere Zustand des Gerätes stellt keinen Nachweis eines bei Auslieferung vorhandenen Mangels dar.

    Im Rahmen der Gewährleistung können wir dir in diesem Fall leider keine kostenfreie Nachbesserung anbieten


    2. Bei dem festgestellten Fehler handelt es sich nicht um einen anfänglichen Mangel. Eine Reparatur im Rahmen der Gewährleistung ist aus diesem Grund nicht möglich.
    ____________________________
    Meine Sachliche Bitte:

    Bitte sende mir den detaillierten Prüfbericht zu Vorgang CR2600622137. Sollte keine detaillierte technische Prüfung stattgefunden haben, bitte ich um Mitteilung, auf welcher Grundlage du meine Reklamation abgelehnt hast. Eine pauschale Ablehnung ohne nachvollziehbare technische Feststellung entspricht nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Bearbeitung eines Gewährleistungsanspruchs.
    __________________________
    Antwort:

    meine Kolleg*innen und ich haben versucht, eine für dich passende Lösung zu finden. Dazu haben wir deine Fragen ausführlich beantwortet und dir die möglichen Lösungen genannt.

    Tut mir leid, unsere Möglichkeiten sind in diesem Fall voll ausgeschöpft und es stehen keine weiteren Optionen zur Verfügung.
    Hier stellen wir dir die Informationen zum Streitbeilegungsverfahren für Verbraucher zur Verfügung:
    https://www.congstar.de/impressum/

    ________________________________

    Die Begründung ist im Rahmen der Gewährleistung unzugenügend.
    Ich halte alles Dokumentiert. und werden es ggf auch so auf diverse Wege weitergeben.

    Man ist nicht einmal auf meine Gütigen Lösungsvorschläge eingegangen. Wo sind die genannten Lösungen ?. man will mir kein Bericht zur Verfügung stellen. Ich werde an die Telekom berichten und behalten mir auch vor andere bekannte Medien Portale zu nutzen um diesen Vorgang zu schildern.


    Vielen Dank

  • PS: Das Handy ist auf dem Heimweg zu mir, und ich werde hier weiterhin berichten.

    Aus meiner Sicht ist es nicht akzeptabel, wie mit solchen Fällen umgegangen wird. Selbstverständlich arbeiten die Beteiligten im Rahmen der vorgegebenen Möglichkeiten und internen Vorgaben.

    Dennoch werden hier sowohl die Kundenzufriedenheit als auch das Ansehen von Congstar erheblich beschädigt. Gleiches gilt für die Telekom, die als renommiertes Unternehmen und Premium-Anbieter wahrgenommen wird.

    Das Vorgehen vermittelt aus meiner Sicht ein deutlich negatives Bild im Umgang des Unternehmens mit berechtigten Kundenbeschwerden.
    Jedes Unternehmen lebt vom Vertrauen und vom Empfehlungsgeschäft.

    Ich bleibe weiterhin ausdrücklich offen für Vorschläge und eine gütliche Einigung.

    Sollte jedoch kein ernsthaftes Interesse an einer Lösung bestehen, werde ich mir ein Gutachten einholen, die Verbraucherzentrale informieren und gegebenenfalls auch rechtliche Schritte einleiten.

    Bislang wurde mir weder ein ordentlicher Bericht noch eine nachvollziehbare Begründung zum Schaden ausgehändigt. Aus meiner Sicht liegt damit eine mangelhafte Bearbeitung des Gewährleistungsfalls vor. In diesem Fall geht es nicht mehr nur um ein defektes Gerät, sondern auch um die ordnungsgemäße Prüfung und Bearbeitung eines gesetzlichen Gewährleistungsanspruchs.

  • Hallo DALCQ,

    bezüglich:

    Sollte jedoch kein ernsthaftes Interesse an einer Lösung bestehen, werde ich mir ein Gutachten einholen, die Verbraucherzentrale informieren und gegebenenfalls auch rechtliche Schritte einleiten.

    Diese Optionen stehen dir natürlich offen, bedenke aber, dass es hier im Forum keine rechtliche Stellungnahme vom Support geben wird. Das ist ein Grundsatz, der unabhängig von deinem Fall immer eingehalten wird. Auch Äußerungen anderer User sind unverbindlich.

    Gruß, zedtea

  • zedtea

    Guten Morgen,

    Ich schätze den Feedback :)

    Selbstverständlich ist das Forum kein rechtliche Stellungnahme. :)
    Mir geht es darum transparent zu sein und ein wenig zu offen, dass Congstar vielleicht doch einlenkt. auch für zukünftige Kunden ein Interessantes Thema.

    Ich habe mich selber nochmal informiert und bin recht sicher wie es weitergeht.

    Das Gerät ist vom äußeren Zustand Neuwertig und das Fehlerbild ist recht klar:
    Schreibprobleme bei der Softwareschreibung in höhe von 80% ( ASR Schreibung 84 )

    Ein NAND-Schaden zum Beispiel , ist kein Verschleißteil: Der Flash-Speicher eines Smartphones nutzt sich bei normalem Gebrauch innerhalb von 16 Monaten nicht so ab, dass er komplett blockiert (wie beim ASR 84-Fehler). Das ist ein latenter (verdeckter) Sachmangel. Das bedeutet: Der physikalische Fehler (z. B. eine unsaubere Lötstelle oder ein fehlerhafter Halbleiter-Kristall) war von der ersten Sekunde an in der Hardware vorhanden und ist erst jetzt durch die alltägliche Nutzung und Wärmeentwicklung endgültig kaputtgegangen.
    Barometer Defekt oder Flexkabel defekt - Sind ebenso Komponenten, die nicht einfach so kaputt gehen.

    Wünschenswert wäre gewesen, dass nachdem ich alle Nachweise und Logdaten zur verfügung gestellt haben, Congstar eine unkomplizierte Abwicklung anbieten. Der Grund diese Abwehrhaltung ist mir nach wie vor Schleierhaft. Vor allem mit welchem Mehrgewinn. ? wieviele Stellen damit beschäftigt werden ist unfassbar.

    Ich werde das Gerät von einem autorisierten Partner entsprechend auslesen lassen , wie es Liz gemacht hat hier im Forum.
    Die Pauschale Ablehnung ist wie gesagt nicht vertragskonform. Sollte ich dann Mehrkosten haben, gib ich Sie weiter. Alles unter Beachtung der Gewärleistungsregularien.


    dann tu das doch und heul hier nicht rum. Viel Erfolg dabei. Halte uns gerne auf dem Laufenden. Mich interessiert das brennend.

    Es ist eine Diskussion und hat nicht mit heul hier nicht rum zu tun. Versuche dich bitte einmal in die Situation der betroffenen zu setzen, anstatt Pauschal auf der Seite des Unternehmens zu stehen. Vielleicht bist du noch nicht in so einer Situation geraten, wo dir der Gewärhleistungsanspruch Pauschal abgelehnt wird. Aber dennoch danke ich dir für dein Ehrliches Feedback

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von DALCQ (30. August 2026 um 11:55) aus folgendem Grund:
    Ein Beitrag von DALCQ mit diesem Beitrag zusammengefügt.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo DALCQ,

    erstmal schlingo hat dafür eine Verwarnung bekommen, aber es ist nicht alles pauschal gelaufen.

    Dein Fall wurde geprüft. Auch unter Berücksichtigung, dass die Hülle keine Außeneinwirkungen aufzeigt, und du einen NAND-Fehler bemängelst konnte nicht festgestellt werden, dass bei Auslieferung ein vorhandener Mangel vorlag.

    Wenn du Nachweise eines solchen Mangels hast, kannst du die gerne nachreichen. Ansonsten, hat die Fachabteilung bereits abgelehnt, dass es sich um einen Gewährleistungsfall handelt.

    Ich verstehe den Ärger und es tut mir auch leid, das dein Gerät einige Monate nach der Garantie nicht mehr einwandfrei funktioniert.
    Den Thread mit unnötigen Diskussionen zu verlängern, weil du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist, wird das nicht ändern können und ist laut Netiquette nicht gestattet.

    Gruß Ben

  • Ben

    Vielen Dank für dein Feedback.
    Ich werde die Netiquette berücksichtigen und es nicht weiter ausführen. Ich habe alles mögliche dazu gezagt.
    Wenn die Ablehnung Berechtigt ist, hätte ich kein Problem es zu akzeptieren. Voraussetzung ist natürlich Transparenz, die aber in dem Fall nicht vorliegt.

    wenn du ein Schaden am Auto hast, erhältst du in der Regel den Befund mit entsprechendem Kostenvoranschlag.
    Ich würde nur belehrt, dass es nicht die Gewährleistung deckt und ein Kostenvoranschlag dazu bekommen.

    Was würde geprüft ? Ist es von mir zuviel erwartet danach zu fragen :( ? Sollte ich zukünftig ein defektes Gerät nach einem Jahr gar nicht erst einschicken ? Weil wir nur von der Gesetzeslage der Beweislastumkehr ausgehen ? ohne Technische Nachvollziehbarkeit.

    Bin ich der einzige der es so sieht?

    Ben Wir können auch abseits des Forum Kommunizieren. Der Grund weshalb ich hier schreiben ist, weil ich nichts bekommen habe.
    Keine Lösung und kein Bericht. Sag gerne Bescheid

    • Offizieller Beitrag

    Hallo DALCQ,

    wie das im Einzelnen nachgeprüft wurde, kann ich dir auch nicht sagen. Nach der Garantie musst du einen Nachweis haben, das ein Mangel bei Auslieferung vorlag. Deine Argumentation mit der Außenhülle und NAND wurde gehört und mehrfach als Nachweis abgelehnt. Wenn man keinen Nachweis hat, dass bei Auslieferung ein Mangel vorlag, macht es wenig Sinn Gewähleistungsreparaturen anzufordern. Eine reguläre Reparatur mit Kostenvoranschlag wird man bei Reparaturdiensten bekommen können.

    Gruß Ben