Beiträge von keinExtremist

    Aber ist es laut AGB auch erlaubt?

    Wenn es nicht "erlaubt" wäre, würde es nicht (nur) in den AGB stehen, sondern explizit auch in der Tarifinformation/Preisliste/Leistungsbeschreibung.

    Die AGB beschreiben (vereinfacht gesagt) eigentlich immer nur eine (rechtliche) Absicherung gegen nicht verhandelte Ansprüche des Vertragspartners.

    Wenn etwas funktioniert ist es gut. Wenn nicht, hat der Partner keinen Anspruch darauf.

    Wenn Telekom/Congstar nicht will, dass der Tarif im Router funktioniert, würde man es nicht in die AGB schreiben, sondern in die Tarifbeschreibung und es unterbinden.

    in Zukunft werde ich einen großen Bogen um alles was mit Congstar zu tun hat

    Ich denke, dass wird für alle Beteiligten die beste Lösung sein.

    Allerdings hattest du diesen Plan schon vor länger Zeit, bei gleichem Thema, wenn ich nicht irre.

    Allerdings haben sich Congstar und die entsprechenden Discounter solche Auswüchse selber zuzuschreiben.

    Das gesamte Werbe- und Kundenmanagement ist eigentlich derart aufgebaut, dass manche sich jede Menge SIM-Karten für billig Geld mit Extra-Volumenguthaben kaufen und dann SIM-Hopping betreiben. Die Kosten müssen Kunden tragen, die einfach nur einen Mobilfunkanschluss bei Congstar haben, möglicherweise schon seit vielen Jahren.

    Echte Neukunden gibt es nicht mehr.

    Selbst im Entwicklungsland BRD nicht. jeder, der ein Handy will, hat auch eines. Selbst kleine Kinder. (Das kann man sehen, wie man will.)

    Mein Tipp an die Entscheider: Macht Tarife, die den Kunden ermutigen, sich lange an euch zu binden. Das muss nicht immer im Preis zu suchen sein. Allerdings sollte das Preisleistungsverhältnis schon stimmen.

    Auch wer ausschließlich auf bestimmte Bevölkerungsgruppen aufbaut, muss damit leben, dass diese irgendwann aus der Zielgruppe herauswachsen, was nicht immer altersbegründet ist.

    200G sind schon mal arg knapp wenn es beruflich benötgt wird.

    In diesem Fall nimmt man einen Geschäftskundentarif, welcher allerdings von Congstar nicht angeboten wird.

    Diese Tarife bieten in der Regel deutlich mehr Leistung, unbegrenzte Daten, keine Drossel in der Geschwindigkeit, Business Service u.v.a.

    Einen Privatkundentarif kannst du zwar nutzen, kannst diesen aber eben nur als Privatkunde verwenden und solltest keine Ansprüche auf Leistungen für Geschäftskunden stellen oder erwarten. Das ist vertraglich ausgeschlossen.

    Manche (Jetzt nicht du persönlich, ich kenne dich ja nicht!) denken allerdings auch, dass sie ihren Anschluss beruflich benötigen, sind aber in einem Arbeitnehmerverhältnis. Dann braucht der Chef diesen hochvolumigen Anschluss ......

    Der Arbeitnehmer muss diesen nicht aus eigener Tasche zur Verfügung stellen.

    Aber dafür bekommst du dort wesentlich schlechteren Kundenservice.

    Solche Aussagen sind relativ.

    Der beste Kundenservice ist der, den man nicht braucht. Wenn häufig ein Kundenservice benötigt wird, wirft dies gewöhnlich ein schlechtes Bild auf das Produkt.

    Ich finde es immer problematisch in einem geschlossenen Themenforum pauschal über etwas/jemanden zu schreiben, der/das hier offtopic ist und der nicht darauf reagieren kann. Welche Tarife ein anderer Netzbetreiber anbietet, ist hier eigentlich auch wurscht.

    Hilft das wenn ich das bei der Bundesnetzagentur melde, damit die schauen können?

    Versuch macht kluch...
    Aber was sollen die schauen?

    Sonst muss ich alle meine Nummern kündigen.

    Du hast mehrere Verträge bei einem Netzbetreiber, obwohl dessen Netz am von dir bevorzugten Nutzungsstandort nicht optimal ist?

    Welche Stadt ist das denn?

    Betrifft das Empfangsproblem alle Verträge (Nummern) oder nur einen?

    Hast du mal die Karte aus einem Handy, welches eventuell funktioniert, herausgenommen und in das Handy, das nicht funktioniert gesteckt sowie die Karte des nicht funktionierenden Handy in das vorher funktionierende?

    Haben bei Vertragsschluss alle Nummern "funktioniert" und sind jetzt ausgefallen? Oder nur eine?

    Prepaid-Guthaben welches in der aktiven Zeit des Tarifes vom Service gutgeschrieben wurde - in welchem Szenario auch immer - ist geschenktes Guthaben. Dies wird generell nicht ausgezahlt.

    Die von mir fett hervorgehobene Formulierung kann ich so nicht unwidersprochen stehen lassen.

    Für "geschenktes Guthaben" sollte man sich eine andere Bezeichnung ausdenken. Congstar verschenkt kein Guthaben! Jedenfalls nicht in Geld.

    Wenn ein Kunde Guthaben auf seinem Konto hat und es "in welchem Szenario auch immer" falsch abgebucht und dann erstattet wurde, ist das kein Geschenk. Das Guthaben gehörte vorher dem Kunden und gehört ihm noch immer. Beispiele für Doppelbuchungen u.ä. findet man hier zuhauf.

    Was mit "Geschenken" meist gemeinst ist, sind gekaufte Volumen die in Minuten oder Daten verrechnet werden.

    Ein Kunde kauft beispielsweise mit seinem SIM-Paket ein Startguthaben über 4,99€. Diese 4,99€ existieren danach nicht mehr! Sie wurden für Guthaben eingetauscht, welches als Telefonieminuten, SMS oder Daten verwendet werden kann. Man könnte sagen, der Kunde hat einen Gegenwert in Höhe von 4,99€ für eine Telefon-Flat oder 1GB. Aber er hat keine 4,99€ mehr an Guthaben. Diese 4,99€ können also nicht ausgezahlt werden. Sie existieren nicht mehr.

    Eine Gutschrift ist normalerweise kein Geschenk.

    Eine Gutschrift ist einfach das Gegenteil einer Belastung.

    So wie gekauftes und aufgeladenes "Guthaben" auch kein Geschenk an Congstar ist.

    Achtung: Ich bewerte hier nicht, ob dem Ex-Kunden @man irgendwelche Geldsummen zustehen oder nicht.

    Mir geht es hier ausschließlich um die angeblichen Geschenke. Auch wenn es sich schön anhört, hat der Kunde seine "Geschenke" immer selber gekauft.

    Etwas anderes ist es natürlich, wenn Congastar zum Geburtstag eines Kunden 1GB-Daten spendiert. Das wäre ein Geschenk. Hier kann der Kunde natürlich nicht sagen, ich will die Daten nicht, ich nehme 2Euro ausgezahlt.

    Kulanz ist auch so ein Begriff, der gerne verschwenderisch gebraucht wird, um eventuellen Forderungen vorzubeugen. Aber das ist ein anderes Thema.

    aus dem letzten Loch pfeifen

    Nicht nur manche Masten haben dieses Problem.

    Der Personalpool pfeift auch auf dem letzten Loch.

    Es reicht nicht, wenn "die in der Netztechnik" etwas sehen. Es braucht auch Leute, die diesen Zustand beheben. Sogar dringender.

    Da liegt der Hase in der Pfanne. - Meine Meinung! Beweisen kann ich es nicht.

    Kräfte gibt es genug. An (willigen) Fachkräften mangelt es. Und ich sehe seit Jahrzehnten keinen Willen, daran etwas zu ändern. Ganz im Gegenteil.

    Dabei würde ich die Telekom nicht gegenüber Telefonica und Vodafone hervorheben. Auch andere Branchen haben dieses Problem. Und die sind nicht dümmer oder fauler als die Telekom.

    meinem schlechten Gedächtnis nach

    Für mich habe ich da einen kleinen Workaround.

    Ich denke, niemand kann sich solche Daten wirklich merken.

    Falls dein bevorzugtes Kreditinstitut es unterstützt, kannst du am Geldautomaten dein Prepaidkonto aufladen. Dann siehst du die Aufladung auf dem Kontoauszug. So mache ich das seit vielen Jahren für eine zweistellige Anzahl Prepaidkonten.

    Wenn deine Bank das nicht unterstützt, kannst du auch das Rubbellos (heute ist es ja meist nur noch ein Kassenbon) auch mit Karte bezahlen, also bargeldlos. Auch dann siehst du die Buchung auf dem Kontoauszug. Allerdings fehlt dabei die Zuordnung zu einem bestimmten Prepaidkonto.

    Wenn du Onlinebanking machst, kannst du die einzelnen Aufladungen dann sehr leicht über die Suchfunktion finden.

    Spoiler anzeigen

    (Nebenbei: Ich habe kurz überlegt. In meinem Bekanntenkreis ist niemand mehr, der selber noch geschäftsfähig ist und kein Onlinebanking nutzt! Für den Rest machen Betreuer die Bankgeschäfte. Das hat mich gerade sehr überrascht.)

    Mit Onlinebanking brauchst du auch nicht zum Automaten. Viele Banken unterstützen auch die Onlineaufladung zuhause am Computer oder per Banking-App.

    Zu guter Letzt kann man sich auch einen Kalendereintrag auf dem Smartphone machen. Eventuell gleich mit Terminerinnerung in einem Jahr (oder individuell). Dann vergißt man den Aufladetag nicht und übersieht keine fällige Buchung. Automatische Terminerinnerungen im Onlinekalender sind schon eine feine Sache - für mich ist das die Anwendung am Smartphone und Computer, neben den Kontakten.

    Schön fände ich es zwar schon, wenn in der App die Aufladedaten angezeigt würden, aber man kann sich behelfen.

    Schlimmer finde ich, dass Verbindungsdaten nicht angezeigt werden, wenn sie von einer Flat abgedeckt sind. (Die Begründung dafür kenne ich, habe aber eine andere Vermutung.)

    eine Pflicht sich einen Google- oder Apple-Account zu holen, und dort eine FREIWILLIGE Einverständniserklärung zur Verwertung personenbezogener Daten zu erteilen, gehört nicht dazu und darf auch nicht ERZWUNGEN werden.

    Es gibt auch keine Pflicht, sich einen Congstar-Account zu holen. Einen Zwang gleich gar nicht.

    Du machst hier ein Problem auf, dass die meisten nicht haben. Der übergroße Teil der Bevölkerung hat ein Smartphone. Und da haben fast alle auch einen Google- oder Apple-Account.

    Ich selber habe 3.

    Auch du musst nicht, wenn du nicht willst. Wenn du es trotzdem tust, ist es deine Entscheidung.

    Wenn du es nicht willst, lass es einfach. Alternativen gibt es zu genüge.

    Zu lasten sehbehinderter Menschen

    Die dürfen natürlich nicht fehlen. :|

    Je nach Grad der Behinderung macht da aber ein WEB-Kundencenter auch keinen wirklichen Unterschied.

    Sondern um anständiges Geschäfts- und Kommunikationsverhalten.

    Es gibt immer (mindestens) 2 Vertragspartner.

    Anständiges Geschäftsverhalten bedeutet nicht, dass ein Partner verpflichtet ist, dem anderen alle Wünsche zu erfüllen.

    Wenn beide oder auch nur einer der Vertragspartner nicht mehr mit dem Vertrag zufrieden ist, heißt es, diesen zu lösen.

    Dir ist bisher kein Schaden entstanden und wird es voraussichtlich auch weiterhin nicht.

    Warum sollte dich Congstar beim Wechsel zu einem anderen Anbieter entschädigen? Du hast keinen Schaden.

    Es ist deine freie Entscheidung.

    Auch beim Kommunikationsverhalten sehe ich seitens Congstar nicht wirklich ein Problem. Eher in deinem, wenn ich ehrlich bin.

    Was soll den Congstar dir schreiben oder sagen? Die Ankündigung wurde kommuniziert.

    Noch ist alles wie es war. Später wird alles sein wie es dann ist.

    Dinge sind im Fluss und Verträge ändern sich. Das ist ganz normal.

    Wenn ich mit meinem Anbieter nicht zufrieden bin, wechsele ich zu einem anderen.

    Das ist mit großer Wahrscheinlichkeit im Sinne beider Vertragspartner!

    Es ist sinnlos und manchmal auch drollig für Mitlesende, wenn man sich in Foren echauffiert.

    Wenn man dies doch möchte, ist es immer wichtig, die Vertragsdaten im Profil zu hinterlegen, damit der Vertragspartner sehen kann, mit wem er spricht. Das verhindert Missverständnisse bei Zweit- und Drittanmeldungen.

    Manchmal kommt es mir so vor, als hätte ich bestimmte User erst kürzlich unter einem anderen Namen gelesen.

    Davon abgesehen ist überhaupt noch nicht entschieden, in welcher Forum die Rechnung künftig bereitgestellt wird. Zumindest wurde dazu offiziell noch nichts kommuniziert. Es wurde aber kommuniziert, dass verschiedene Möglichkeiten geprüft werden, z.B. eine DL-Möglichkeit über den Browser, der Versand als E-Mail-Anhang oder eben über die App.

    Ich habe mal den ganzen Absatz zitiert - und fett hervorgehoben - weil ich den Inhalt als gute Zusammenfassung sehe.

    Viele Male habe ich mich hier schon über irgendwelche ausgedachten Fallkonstruktionen amüsiert, von Kündigungen gelesen, die nie eingereicht wurden, von Klagen über Diskriminierung und vom Weltuntergang. Meine Güte.....

    Auch ich empfinde einen WEB-Zugang als hilfreich. Keine Frage. Habe ich auch oft genug geäußert. Allerdings komme ich auch ohne klar. Das Gesamtangebot ist mir bei einem Vertrag wichtiger als ein WEB-Kundencenter. Ich schließe ja einen Mobilfunkvertrag ab und keinen WEB-Kundencentervertrag. :D

    Bei Congstar weiß man auch, dass es einigen Usern gar nicht gefallen wird, wenn der WEB-Zugang wegfällt.

    Man weiß aber auch, ob ein Großteil der Kunden eher die App als das WEB zur Vertragsverwaltung nutzt. Vielen ist so ein WEB-Zugang völlig egal. Beispiele gibt es genug auch im Hause Congstar - siehe die Discounter Penny und Ja und auch Fraenk. Dort gibt es auch nur die App ..... und viele zufriedene Kunden.

    Congstar kann an den Zugriffszahlen sehen, wer sich wie oft per WEB-Zugang und wer sich wie oft per App-Zugang oder überhaupt regelmäßig im Kundencenter einloggt und was er dann macht.

    Da muss man nicht rätseln. Der Kunde meldet sich ja mit seinen Zugangsdaten an. Das kann der Sever loggen und auswerten.

    Dort ist es nicht möglich wie hier im Forum, sich mehrfach zu registrieren und anzumelden, um seinen Wünschen massiver Ausdruck zu verleihen.

    Letztendlich wird Congstar einen Weg finden, wie jeder an seine Rechnung kommt. Ganz sicher. Der Plan ist bestimmt auch schon in der Schublade.

    Abwarten und die eigene Basis chillen. Das ist das Motto der Stunde. Was gesagt werden musste, ist gesagt und Congstar hat es gehört.

    Offenbar hast du keine Kinder. Sonst wüsstest du den Unterschied zwischen erst drohen und dann tatsächlich machen und einer leeren Drohung.

    Man muss keine Kinder haben, um zu wissen, was der Begriff Drohung und auch die entsprechende Tätigkeit bedeuten.

    Beachte dazu die " " in meinem Kommentar.

    Man kann aber kindliches Verhalten zeigen, wenn man durch substanzlose Ankündigung etwas bewirken möchte, obwohl der andere weiß, dass er keinerlei Schaden zu befürchten hat.

    Mit Trotzreaktion kommt man im Geschäftsverkehr normalerweise nicht weit.

    Eines kann ich dir aber sagen: Gegen mich hat noch nie ein Kind eine Drohung ausgesprochen. Weder ein eigenes noch ein fremdes.

    und zwar eine, für die keine bestimmte Form vorgeschrieben ist.

    Ja, alles richtig und mir auch bekannt.

    Ich habe in meinem Leben schon viele Verträge geschlossen und auch gekündigt. Im Mobilfunk bestimmt schon mehrere 100.

    Die Form ist nicht vorgeschrieben. Aber eine Kündigung muss an die richtige Adresse gehen.

    Man kann eine Kündigung nicht irgendwohin senden. Okay, man kann - aber dann wird sie oft ignoriert wegen Nichtzuständigkeit.


    Und da war ich mir nicht so sicher, ob dieses Forum hier für Kündigungen akzeptiert wird.

    @lamp12 war die Kündigung ja so wichtig.

    Und so wie die "nicht an eine Form gebundene Kündigung" von @lamp12 formuliert war:

    in Neusprech für die Führungsebene -- ich k ü n d i g e!

    ... hätte das schon eine Kündigung sein können. :D

    Ich hätte vermutet, dass man an eine "Fachabteilung" verweist. Behauptet habe ich das nicht.

    Aber gut zu wissen. Sollte ich mal wieder einen Congstarvertrag im Portfolio haben, werde ich ihn gegebenenfalls bei Bedarf hier kündigen.


    PS: Die ganze Geschichte bestätigt wieder meine jahrzehntelange Erfahrung, dass die Leute, die eine Kündigung "androhen" oder ganz bestimmt kündigen werden, wenn........ auch nach vielen Jahren noch nicht gekündigt haben werden.

    So ist es auch mit der "Drohung" Anwalt.

    Wer einen Anwalt hat, "droht" nicht mit ihm. Er übergibt ihm die Sache und gut.

    So auch bei Kündigungen. Wer kündigen will, kündigt und "droht" nicht.

    Gibt es einen Tarif mit dem ich kostenlos von Deutschland ins EU Ausland telefonieren kann?

    Das kommt darauf an, welche Nummer du anrufen möchtest.

    Manche Nummern (00800...) sind beispielsweise kostenfrei erreichbar.

    Und wenn sich jemand mit einer deutschen Nummer im EU-Ausland aufhält, kannst du ihn auch kostenfrei anrufen, wenn du einen entsprechenden Tarif hast. Für dich ist das sogar unbeschränkt so, also auch außerhalb der EU.

    Überall ist EU Roaming dabei, aber das gilt bei Telefonaten aus Deutschland ja nicht.

    Das EU Roaming setzt ja voraus, dass jemand roamed.

    Wenn du es selber nicht bist, muss es der andre sein. Dann greift auch das EU-Roaming und ihr könnt euch in vielen Tarifen mit Telefonflat kostenfrei anrufen.

    Natürlich kann man Android ohne jegliche Verbindungen zu Google betreiben.

    Es geht nicht darum, Android seiner selbst willen zu betreiben.
    Die meisten Menschen wollen mit ihrem Smartphone auch irgendetwas sinnvolles machen, es für verschiedene Dinge benutzen.
    Und da kommt man nicht um die

    US Monopolisten

    herum. No way!

    und sich dabei für ganz schlau und modern hält...

    Das gebe ich gern an dich zurück.

    Ich persönlich vermute, dass die meisten Schlauberger, die solche Systeme in Foren als Nonplusultra empfehlen, nicht einmal ein passendes Gerät besitzen. Soooo groß ist die Geräteauswahl ja nicht.
    Mir wär's als Spielzeug zu teuer.

    PS: Welcher Nicht-US-Monopolist stellt eigentlich die Google-Pixel-Geräte her?

    App Tracking-Verbindungen zu Google

    Wenn du diese unterbinden möchtest, kann ich dir nur dazu raten, auf Android-Produkte zu verzichten!

    Anders geht es nicht.

    Die App von Congstar bewirkt da kaum etwas bis nichts, obwohl ich zugeben muss, nicht zu wissen, inwieweit Congstar überhaupt Daten an Google weitergibt.

    Ich rate dir dringend, Smartphones komplett zu meiden und herkömmliche Geräte wie das Nokia 105 zu benutzen.

    Wenn du Tracking allgemein und nicht nur zu Google verhindern willst, wird es ganz schwierig. Ob nun mit oder ohne App.