Prepaid-Guthaben welches in der aktiven Zeit des Tarifes vom Service gutgeschrieben wurde - in welchem Szenario auch immer - ist geschenktes Guthaben. Dies wird generell nicht ausgezahlt.
Die von mir fett hervorgehobene Formulierung kann ich so nicht unwidersprochen stehen lassen.
Für "geschenktes Guthaben" sollte man sich eine andere Bezeichnung ausdenken. Congstar verschenkt kein Guthaben! Jedenfalls nicht in Geld.
Wenn ein Kunde Guthaben auf seinem Konto hat und es "in welchem Szenario auch immer" falsch abgebucht und dann erstattet wurde, ist das kein Geschenk. Das Guthaben gehörte vorher dem Kunden und gehört ihm noch immer. Beispiele für Doppelbuchungen u.ä. findet man hier zuhauf.
Was mit "Geschenken" meist gemeinst ist, sind gekaufte Volumen die in Minuten oder Daten verrechnet werden.
Ein Kunde kauft beispielsweise mit seinem SIM-Paket ein Startguthaben über 4,99€. Diese 4,99€ existieren danach nicht mehr! Sie wurden für Guthaben eingetauscht, welches als Telefonieminuten, SMS oder Daten verwendet werden kann. Man könnte sagen, der Kunde hat einen Gegenwert in Höhe von 4,99€ für eine Telefon-Flat oder 1GB. Aber er hat keine 4,99€ mehr an Guthaben. Diese 4,99€ können also nicht ausgezahlt werden. Sie existieren nicht mehr.
Eine Gutschrift ist normalerweise kein Geschenk.
Eine Gutschrift ist einfach das Gegenteil einer Belastung.
So wie gekauftes und aufgeladenes "Guthaben" auch kein Geschenk an Congstar ist.
Achtung: Ich bewerte hier nicht, ob dem Ex-Kunden
@man irgendwelche Geldsummen zustehen oder nicht.
Mir geht es hier ausschließlich um die angeblichen Geschenke. Auch wenn es sich schön anhört, hat der Kunde seine "Geschenke" immer selber gekauft.
Etwas anderes ist es natürlich, wenn Congastar zum Geburtstag eines Kunden 1GB-Daten spendiert. Das wäre ein Geschenk. Hier kann der Kunde natürlich nicht sagen, ich will die Daten nicht, ich nehme 2Euro ausgezahlt.
Kulanz ist auch so ein Begriff, der gerne verschwenderisch gebraucht wird, um eventuellen Forderungen vorzubeugen. Aber das ist ein anderes Thema.