mit Blick auf die AGB sollte jederzeit eine Kündigung durch den Kunden zu Oktober möglich sein und den neuen Anbieter eben mit „Portierung zum Vertragsende“ beauftragen
Hallo
das ist klar, hier aber nicht die Frage. Die Frage ist, ob in diesem konkreten Fall die Aktion beim neuen Anbieter genutzt werden kann.
im Rahmen einer bis Mitte August befristeten Aktion
Gruß Ingo