Leistungsnachweis (Quittung) für Buchung des Jahrestarifes

    • [GELÖST]

      Hallo!

      Ich habe den Jahrestarif für 100€ gebucht (Buchung ist erfolgreich abgeschlossen), wofür ich einen Beleg benötige.

      Bei der Telekom nennt sich das im Prepaidbereich wohl „Leistungsnachweis“ und wird auf Nachfrage erstellt.

      Wie ist das bei euch?

      Danke und Grüße

      Moriarty

    • Zur hilfreichsten Antwort springen

      wofür ich einen Beleg benötige.

      Bei der Telekom nennt sich das im Prepaidbereich wohl „Leistungsnachweis“ und wird auf Nachfrage erstellt.

      Wie ist das bei euch?

      Hallo :)


      congstar richtet sich laut AGB ausschließlich an Privatkunden. Die gewerbliche Nutzung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Privatkunden benötigen so etwas in der Regel nicht.


      Gruß Ingo

    • Hilfreichste Antwort
    • Wir erstellen bei einer Guthabenaufladung keine Rechnungen, Belege oder ähnliche Nachweise wie die Telekom, da es sich nur um einen Umtausch von Geld in Guthaben handelt. Es fällt keine Umsatzsteuer an.

      Hierzu wären wir nur dann verpflichtet, wenn es sich um ein Unternehmen oder eine juristische Person handelt. Unser Angebot richtet sich allerdings nur an Privatpersonen, wie du in den AGB sicher gesehen hattest.


      Gruß Steffi

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      Steffi

      Respekt. Ich muss gestehen, dass ich das aus dem Stand nicht bis ins Detail im Kopf hatte. Und ich bin Betriebsprüfer beim Finanzamt ... grins. (Zur Verteidigung - nicht hauptsächlich Umsatzsteuerprüfer).


      Deine Ausführungen sind absolut korrekt.

      Es fällt da noch keine Ust an.





      <3

      Viele Grüße

      Snoopy72


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    • Hallo!

      Erstmal Danke für die Infos.

      Steffi

      Vielleicht sollte ich eher nach einer Buchungsbestätigung oder so fragen: Ich habe das Jahrespaket gebucht , ihr erbringt die Leistung bereits und habt das Geld dafür aus meinem Guthaben abgebucht. Ich möchte doch gar keine Rechnung für Aufladeguthaben oder sowas haben, sondern nur etwas wie „es läuft ein Jahresvertrag für 100€ von … bis …“.

      Urs Mansmann schrieb in ct 20/2024 in einem Artikel über Prepaidverträge, sowas würde gehen, und da die ct meistens recht solide recherchiert nochmal die Frage.


      Zum Hintergrund und dem Thema Angebot nur an Privatpersonen und Umsatzsteuer:

      Ich kann doch auch als Arbeitnehmer und Privatperson ( schlingo ) meinen privaten Telefonanschluss anteilig steuerlich geltend machen, wenn ich damit z.B. Fortbildungen von zuhause mache oder für den Chef zur Bereitschaft erreichbar sein muss, oder damit gelegentlich auf das Firmennetz zugreife, oder …? Zumindest bietet WISO-Steuer das an.

      Aber irgendwie brauche ich doch auch dafür im Ernstfall irgendeinen einen Beleg über die Anschlusskosten für‘s FA? Und das hat aber doch nichts mit Umsatzsteuer zu tun, oder ? Snoopy72 ? (Steuerberatung im Prepaidcorum eines Telkos … ^^ )

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Moriarty ()

      Moriarty vorab der Hinweis: das hier ist keine steuerliche Beratung. Für eine zuverlässige Aussage muss ein Steuerberater herangezogen werden.

      Den Nachweis für die Einkommenssteuererklärung kannst du mittels Quittung nachweisen. Beim Kauf im stationären Handel kannst du den Bon nutzen. Bei Komfortaufladung (SEPA Mandat / Lastschrift) deinen Kontoauszug.


      Wenn es um die Erstattung von dienstlich geführten Gesprächen geht, kannst du den Verbindungsnachweis nutzen.



      Da du bei Prepaid nur Guthaben verbrauchst, gibt es über den Verbrauch keine Rechnung. Die Rechnung bekommst du nur an der Stelle, an der du das Geld in die Guthabenkarte / den Code tauschst.


      oder für den Chef zur Bereitschaft erreichbar sein muss,

      Wenn der Chef dich anruft entstehen dir erstmal keine Kosten. Da kannst du auch eine Prepaidkarte mit 0,- haben und bist erreichbar.



      oder damit gelegentlich auf das Firmennetz zugreife

      Dafür sollten aber nur zugelassene Dienstgeräte genutzt werden. Da geht’s ja auch um Sicherheit usw. Somit ist ein Diensthandy auch im Interesse des AG.


      Aber auch kostenpflichtige Datenverbindungen sollten in der Verbrauchsübersicht auftauchen und gegenüber dem AG abgerechnet werden können.

    • Hallo harob !

      Danke Dir für die weitergehenden Infos, damit wird mir die Sache klarer.

      Ich schrieb es oben schon: Steuerberatung im Forum eines Telkos wäre echt schräg, das würde ich nie als solche werten oder annehmen, aber so einen Disclaimer würde ich auch zur Sicherheit setzen. ;)


      Noch zu den zugelassenen Diensthandys: wir haben hier Firmenlaptops, die eine ausgewiesene VPN-Verbindung mit der Software Citrix zu einem Kopfpunkt beim AG aufbauen, die brauchen dafür nur „Internet“, woher ist egal. Das macht nicht das Handy direkt, soweit ich das verstanden habe.


      Und noch eine ernst gemeinte Frage, ausdrücklich nicht provokativ, sondern mit Bitte um Info: gibt es im Telekomnetz noch einen Anbieter, der 0€-Karten anbietet?

      gibt es im Telekomnetz noch einen Anbieter, der 0€-Karten anbietet?

      Schau mal bei Ja!Mobil oder Penny oder direkt bei der Telekom. Die (Ja und Penny) laufen auf Basis von congstar, werden hier aber nicht supportet. Ansonsten gibts hier keine Empfehlung / Beratung zu anderen Anbietern ;)


      die brauchen dafür nur „Internet“, woher ist egal. Das macht nicht das Handy direkt, soweit ich das verstanden habe.

      wenn solch eine Hotspot-Nutzung häufiger auftritt, sollte der AG definitiv über Diensthandys oder zumindest SIMs nachdenken.

      Hallo Moriarty ,


      du findest sonst eine Nutzungsdatenübersicht im Kundenbereich. Die Daten stehen jedoch nicht so lange zur Verfügung wie beispielsweise Rechnungen. Insbesondere beim Halbjahrespaket siehst du die Daten noch während der Laufzeit irgendwann nicht mehr.


      Viele Grüße

      Jonathan

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      Abschließend - da ich ja explizit erwähnt wurde wegen Steuerberatung im Forum - nein, diese ist den steuerberatenden ausschließlich vorbehalten. Ich darf das nicht und betreibe sie auch nicht.


      Ich hatte lediglich erklärt, dass die Aussage der congstar Mitarbeiterin korrekt war ….



      Viele Grüße

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      Snoopy72


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    • Stephanie

      Hat das Label [GELÖST] hinzugefügt.