Beiträge von schlingo

    Alle Infos zum Warntag findest du aber alternativ auch auf unserer Infoseite.

    Hallo Mark :)

    danke. Aber ich finde es schon etwas befremdlich, dass wir offensichtlich keine entsprechende SMS bekommen. So hatte ich das zumindest den Medien entnommen. Weißt Du, warum congstar hier einen Sonderweg geht?

    Gruß Ingo

    Das bringt mich zu möglichen Nachteilen des Homeoffice.

    Hallo :)

    aufgrund der Gnade der frühen Geburt war/bin ich zwar nicht selbst betroffen. Aber aus meiner früheren Tätigkeit möchte ich auf einen weiteren Nachteil hinweisen. Telefonkonferenzen und Chat sind zwar schön und hilfreich. Gut, dass es solche Möglichkeiten heute gibt. Aber ich finde trotzdem den persönlichen Kontakt besonders wichtig. Das kenne ich aus eigener Erfahrung, und zwar nicht nur im Team, sondern auch mit Kunden, Lieferanten und anderen externen Kontakten. Telefonischer oder virtueller Kontakt ersetzt den persönlichen meiner Meinung nach nicht völlig.

    Gruß Ingo

    kann ich den Tarif nicht ohne Mindestlaufzeit von 24 Monaten umstellen

    Hallo :)

    kann es sein, dass bei Dir

    - Kunden die ihren Tarif im Handel abgeschlossen haben, können erst ab dem 18. Monat ihrer Laufzeit im Rahmen einer Vertragsverlängerung wechseln.
    - Bei "Tarifen mit Smartphone" aus dem Einzelhandel ist ein Wechsel erst nach 24 Monaten, also nach der Mindestvertragslaufzeit möglich.

    zutrifft? Ansonsten stelle sicher, dass Deine Vertragsdaten vollständig in Deinem Forenprofil eingetragen sind, damit sich der Support Deinen Fall ansehen kann.

    Gruß Ingo

    die Abkömmlinge deines vielgepriesenen und immer vorgeschobenen Mutterkonzerns

    Hallo :)

    weder preise ich irgendetwas an noch schiebe ich etwas vor. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass die Mutter ebenfalls keinen vollständigen EVN anbietet. Das ist Fakt. Nicht mehr und nicht weniger.

    Deshalb warte ich nach wie vor auf die noch offene Antwort des Supports und nicht auf laienhafte Auslegung der nun mal geltenden Gesetzeslage.

    Wie legst Du denn die Gesetzeslage aus? Was genau ist an dürfen unklar? Dürfen heißt nicht müssen. Congstar ist Dir darüber auch keine Rechenschaft schuldig. Sie bieten eben keinen vollständigen EVN an, weil das ihr gutes Recht ist. Punkt. Viel Spaß beim Warten :D

    Nö, wollen wir nicht. Oder: Nö, können wir nicht.

    Es liegt ganz sicher nicht am Können. Aber sie haben sich halt (leider) dagegen entschieden, aus welchen Gründen auch immer. Ich persönlich hätte schon gerne einen. Aber ich bin mit dem Gesamtpaket congstar mehr als zufrieden. Darauf kommt es (mir) an. Deshalb mache ich deswegen weder einen Aufstand noch ist das für mich ein Grund für einen Wechsel.

    Gruß Ingo

    Ich wünsche das und der Anbieter darf das dann

    Hallo :)

    das bestreitet niemand. Die bisherige Begründung von congstar, dass sie aus Datenschutzgründen keinen vollständigen EVN anbieten dürfen, ist nicht mehr haltbar. Nicht mehr und nicht weniger. Aber ich schrieb ja oben schon, dass die DSGVO vorgibt, dass der Provider es anbieten darf, aber nicht muss. In anderen Worten: Du hast (zumindest laut DSGVO) keinen Anspruch darauf.

    Callmobile ein Telekomanschluß und dort wurden alle Daten auf meinen Wunsch weitergeben

    Na und? Callmobile ist nicht congstar ist nicht XYZ. Das entscheidet eben jeder Anbieter für sich.

    Lassen wir mal keine Laien , sondern wie versprochen den Support zum Thema antworten. Alles andere bringt die Sache hier nicht weiter.

    Wenn Du meinst... Was soll der Support anderes antworten? Die DSGVO ist doch eindeutig. Da steht nirgends, dass jeder Provider einen vollständigen EVN anbieten muss.

    Gruß Ingo

    habe eine Adapter um sie auch als microSIM zu nutzen, hatte da bisher noch nie Probleme damit

    Hallo :)

    aber jetzt hast Du ein Problem. Funktioniert die SIM denn in den Geräten für eine Nano-SIM, aber nicht in den Geräten für eine Micro-SIM, bei denen Du den Adapter benutzt?

    Gruß Ingo

    nach wie vor keine DSGVO konvorme Umsetzung

    Hallo :)

    die DSGVO schreibt ja nicht vor, dass ein vollständiger EVN angeboten werden muss. Er darf angeboten werden. Congstar kann zwar nicht behaupten, sie dürfen es wegen des Datenschutzes nicht, aber sie haben selbstverständlich das Recht, keinen vollständigen EVN anzubieten. Die Mutter tut das ja genauso wenig.

    Woran hängt es, wer blockiert?

    Die gesetzliche Grundlage.

    Gruß Ingo

    Ich z.B. bekomme diesen (ungefragten) Cyber Deal nicht, weil ich den CB Rabatt verwendet habe.

    Hätte ich den CB Rabatt nicht verwendet...

    Hallo :)

    doch, auch Du bekommst den Cyber Deal, wenn Du ihn möchtest. Rabatte gehen wie bei jedem Tarifwechsel allerdings verloren. Das ist nicht nur bei Dir so, sondern auch bei allen anderen mit Rabatten. Du wirst also nicht anders behandelt als alle anderen. Ich habe kürzlich selbst bei einem anderen Tarifwechsel einen Rabatt verloren.

    Das ist halt die (legitime) Vorgehensweise von Congstar aber eben kein Naturgesetz.

    Richtig. Niemand hat etwas anderes behauptet.

    Nur weil es nicht neu ist, kann es doch fragwürdig sein.

    Noch einmal die Frage: warum ist es fragwürdig? Dass Rabatte bei jedem Tarifwechsel verloren gehen, ist genauso wenig ein Geheimnis wie z.B. die fehlende Multisim oder das Fehlen von 5G. Das sind alles legitime unternehmerische Entscheidungen.

    mein gutes Recht das zu kritisieren

    Richtig. Aber Du kannst es nicht ändern.

    Richtig finde ich sie allerdings nicht.

    Musst Du auch nicht. Aber akzeptieren.

    Gruß Ingo

    Dann stimmt es doch was ich schreibe.

    Hallo :)

    nein.

    Ich z.B. bekomme diesen (ungefragten) Cyber Deal nicht, weil ich den CB Rabatt verwendet habe.

    Das stimmt doch einfach nicht. Conny hat es Dir schon mehrfach erklärt. Selbstverständlich bekommst auch Du auf Wunsch den Cyber Deal, aber eben genau wie alle anderen ohne Rabatte. Da congstar nicht weiß, ob der Wegfall des Rabatts für Dich in Frage kommt, wurdest Du nicht automatisch umgestellt, sondern musst den Wechsel aktiv anstoßen.

    Ist aber definitiv fragwürdig bzw. nicht wirklich kundenfreundlich.

    Kundenunfreundlich mag sein. Aber inwiefern fragwürdig? Rabatte gehen bei congstar grundsätzlich bei jedem Tarifwechsel verloren. Das ist absolut nichts Neues.

    Ist halt für euch so vorgegeben. Technisch könnte man das problemlos umsetzen.

    Genau. Das ist das gute Recht von congstar.

    Gruß Ingo