Einzelverbindungsnachweis (EVN) zeigt keine Daten

  • muss ich wohl doch nochmal für meine drei Verträge den Provider wechseln und dort vorher fragen

    Na ja, viel Spaß bei der Suche.

    Leicht wird es bestimmt nicht.

    wenn es bei der Haltung zum EVN bleibt

    Nur wegen des ENV?

    Also, ich weiß nicht........... aber jeder hat eben seine Prioritäten.


    Warum bist du eigentlich von deinem alten Provider weg, wenn der doch einen vollständigen EVN bot?

    Wo genau steht unvollständiger EVN?

    Hallo :)


    das sollte in den AGB & Leistungsbeschreibungen stehen, denen Du bei Abschluss des Vertrages zugestimmt hast. Ich finde dort allerdings nichts. Andererseits steht dort auch nirgends, dass Dir ein vollständiger EVN zur Verfügung gestellt wird. Also hast Du auch keinen Anspruch darauf.

    muss ich wohl doch nochmal für meine drei Verträge den Provider wechseln

    Wenn Dir dieses Leistungsmerkmal so wichtig ist, musst Du das wohl tun. Reisende soll man nicht aufhalten. Viel Spaß.


    Gruß Ingo

  • Siehst du, man findet dazu nichts. Bemüht man die Suche bei congstar, erfährt man folgendes:


    Zitat congstar

    Ein Einzelverbindungsnachweis (EVN) ist die detaillierte Auflistung deiner geführten Gespräche. Wenn du einer Datenspeicherung zugestimmt hast, kannst du die EVN jeden Monat im meincongstar Kundencenter unter „Meine Rechnungen” einsehen.


    Mehr erfährt man leider nicht, oder erst später auf Nachfrage, wenn man anfängt sich über fehlende Verbindungsdaten zu wundern.

    In der DSGVO steht es:


    1Dem Endnutzer sind die Verkehrsdaten nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 derjenigen Verbindungen, für die er entgeltpflichtig ist, durch Anbieter und mitwirkende Personen nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 mitzuteilen, wenn er vor dem maßgeblichen Abrechnungszeitraum einen Einzelverbindungsnachweis verlangt hat. 2Auf Wunsch dürfen ihm auch die Daten pauschal abgegoltener Verbindungen mitgeteilt werden

    Das war mir nicht bekannt, danke Flosse08 für die Recherche! Unter den Umständen werde ich gerne noch einmal nachhaken, ob ich weitere Informationen erhalten kann und das Feedback hier aus dem Thread entsprechend platzieren.

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    nach wie vor keine DSGVO konvorme Umsetzung

    Hallo :)


    die DSGVO schreibt ja nicht vor, dass ein vollständiger EVN angeboten werden muss. Er darf angeboten werden. Congstar kann zwar nicht behaupten, sie dürfen es wegen des Datenschutzes nicht, aber sie haben selbstverständlich das Recht, keinen vollständigen EVN anzubieten. Die Mutter tut das ja genauso wenig.

    Woran hängt es, wer blockiert?

    Die gesetzliche Grundlage.


    Gruß Ingo

  • Man kann hier weiterhin gebetsmühlenartig davon reden, was die Telekom tut, oder unterlässt. Es ändert nichts am DSGVO und das ich bei Vertragsabschluß mein Einverständnis zur Speicherung und Weitergabe gegeben habe. Ich wünsche das und der Anbieter darf das dann nach meinem schrifltichen Einverständnis. Wie eingangs erwähnt, war auch Callmobile ein Telekomanschluß und dort wurden alle Daten auf meinen Wunsch weitergeben. Diese hatten sogar max. eine Stunde Versatz. Lassen wir mal keine Laien , sondern wie versprochen den Support zum Thema antworten. Alles andere bringt die Sache hier nicht weiter.

    Ich wünsche das und der Anbieter darf das dann

    Hallo :)


    das bestreitet niemand. Die bisherige Begründung von congstar, dass sie aus Datenschutzgründen keinen vollständigen EVN anbieten dürfen, ist nicht mehr haltbar. Nicht mehr und nicht weniger. Aber ich schrieb ja oben schon, dass die DSGVO vorgibt, dass der Provider es anbieten darf, aber nicht muss. In anderen Worten: Du hast (zumindest laut DSGVO) keinen Anspruch darauf.

    Callmobile ein Telekomanschluß und dort wurden alle Daten auf meinen Wunsch weitergeben

    Na und? Callmobile ist nicht congstar ist nicht XYZ. Das entscheidet eben jeder Anbieter für sich.

    Lassen wir mal keine Laien , sondern wie versprochen den Support zum Thema antworten. Alles andere bringt die Sache hier nicht weiter.

    Wenn Du meinst... Was soll der Support anderes antworten? Die DSGVO ist doch eindeutig. Da steht nirgends, dass jeder Provider einen vollständigen EVN anbieten muss.


    Gruß Ingo

  • Was soll der Support anderes antworten? Die DSGVO ist doch eindeutig. Da steht nirgends, dass jeder Provider einen vollständigen EVN anbieten muss.

    Das bedeutet aber auch, dass nicht die "gesetzliche Grundlage" blockiert sondern eben Telekom/Congstar.

    Von Seiten der "gesetzlichen Grundlage" ist das schon lange geregelt. Sogar positiv für den Kunden.



    Noch ist es doch hoffentlich nicht so, dass alle Anbieter nur das machen, wozu sie per Gesetz gezwungen werden. Allerdings geht die Richtung dorthin....... Das stimmt.

    Es werden oft nur noch Fehler ausgebügelt und das dann noch als "Kulanz" dargestellt.


    Was könnte der Support antworten? "Wir wollen nicht."

    Diese Antwort wäre mir sympathischer als die in allen Bereichen des Lebens immerwährenden Vorwände wie Terror, Kinder...., Datenschutz, Corona oder Putin.

  • keinExtremist

    Genauso ist das. Je größer, umso weniger gelten Gesetze, bzw. werden manche Dinge bis zur Klage ignoriert und danach als "Kulanz" dargestellt.


    schlingo

    Richtig, Callmobile ist nicht congstar, aber beide sind die Abkömmlinge deines vielgepriesenen und immer vorgeschobenen Mutterkonzerns.

    Deshalb warte ich nach wie vor auf die noch offene Antwort des Supports und nicht auf laienhafte Auslegung der nun mal geltenden Gesetzeslage.

  • werden manche Dinge bis zur Klage ignoriert

    Wobei ich nicht gesagt haben wollte, dass Telekom/Congstar unbedingt einen echten Einzelverbindungsnachweise erbringen sollen!

    Wenn sie nicht wollen, ist das zwar nicht kundenfreundlich, aber okay.


    Mich stört nur, wenn man sich hinder der DSGVO versteckt.

    Offen und ehrlich: Nö, wollen wir nicht. Oder: Nö, können wir nicht. Wir haben keine Leute, die das programmieren können. Die Programmierer von damals sind schon lange tot.......

    Hallo peterpan72 ,


    bitte entschuldige, wenn es eingangs zu Irritationen bezüglich der Gründe für unsere Entscheidung kam, keine kostenpflichtigen Verbindungen auf unseren Einzelverbindungsdaten auszuweisen. Hierbei geht es keineswegs darum irgendjemanden zu täuschen sondern wir wussten es schlicht nicht besser. Das bitte ich im Namen von congstar und unseres Serviceteams zu entschuldigen.


    Nichts desto trotz wurde von Personen, die damit vollumfänglich befasst sind, entschieden dass wir diese Daten eben nicht speichern, auch wenn wir es dürften. Dies trägt ja nicht zuletzt dem Grundsatz der Datensparsamkeit Rechnung.


    Wenn du dabei explizite Fragen zu deinen personenbezogenen Daten hast, kannst du diese direkt an unseren Datenschutzbeauftragten stellen. Diesen erreichst du unter der folgenden Mailadresse:

    datenschutz@congstar.de


    Viele Grüße

    Jonathan

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    die Abkömmlinge deines vielgepriesenen und immer vorgeschobenen Mutterkonzerns

    Hallo :)


    weder preise ich irgendetwas an noch schiebe ich etwas vor. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass die Mutter ebenfalls keinen vollständigen EVN anbietet. Das ist Fakt. Nicht mehr und nicht weniger.

    Deshalb warte ich nach wie vor auf die noch offene Antwort des Supports und nicht auf laienhafte Auslegung der nun mal geltenden Gesetzeslage.

    Wie legst Du denn die Gesetzeslage aus? Was genau ist an dürfen unklar? Dürfen heißt nicht müssen. Congstar ist Dir darüber auch keine Rechenschaft schuldig. Sie bieten eben keinen vollständigen EVN an, weil das ihr gutes Recht ist. Punkt. Viel Spaß beim Warten :D

    Nö, wollen wir nicht. Oder: Nö, können wir nicht.

    Es liegt ganz sicher nicht am Können. Aber sie haben sich halt (leider) dagegen entschieden, aus welchen Gründen auch immer. Ich persönlich hätte schon gerne einen. Aber ich bin mit dem Gesamtpaket congstar mehr als zufrieden. Darauf kommt es (mir) an. Deshalb mache ich deswegen weder einen Aufstand noch ist das für mich ein Grund für einen Wechsel.


    Gruß Ingo