Paradise_Lost
unregistrierter Benutzer (Gast)
Hi,
als Newbie mein erster Beitrag
Daher hoffe ich, dass ich damit niemanden zu nahe trete bzw dass sich niemand auf den Schlips getreten fühlt!
Ich habe vor einen Tarifwechsel von Fraenk zu Congster zu machen und meine Rufnummer mitzunehmen (ja ich weiss, dazu gibt es schon einen Thread und es soll nicht möglich sein)....
Dennoch würde ich hier meinen selbst erarbeiteten Kenntnisstand kurz niederschreiben und um Eure Meinung bzw um Stellungnahme durch Congstar (Telekom Deutschland GmbH - warum Telekom? s.u.) bitten - falls ich etwas falsches schreibe, berichtigt mich gerne!
Also. Rechtsgrundlage für eine Rufnummernportierung bei Anbieterwechsel ist § 46 TKG. Das betrifft aber nur einen Anbieterwechsel und keinen Tarifwechsel. Vertragspartner, also Anbieter ist bei Magentatarifen, Congstar und Fraenk in jedem Fall die Telekom Deutscland GmbH:
- https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/48657.pdf?
- https://fraenk.de/AGB_fraenk.pdf
- https://www.congstar.de/filead…gstar_Mobilfunktarife.pdf
Daher wäre ein Wechsel von Congstar zu Fraenk als Tarifwechsel anzusehen - genau wie Telekom zu Congstar (und umgekehrt) und Telekom zu Fraenk (und umgekehrt). Ein Tarifwechsel innerhalb der Magenta Kernmarke ist ohne weiteres mit Rufnummernübertragung möglich, genauso wie innerhalb der Congstar Marke. Also technische Gründe können einer Rufnummernumschreibung Fraenk zu Congstar (und umgekehrt) nicht entgegenstehen...
Dass Congstar eine eigene TelekommunikationsAnbieterKennung für eine Portierung hat, dürfte noch aus der Zeit stammen, als noch die Congstar GmbH Vertragspartner (und Telekommunikationsanbieter im Sinne des TKG) der Congstarkunden war. Eine technische Realisierung, welche man an diversen Stellen nachlesen kann oder zu hören bekommt, spielt im Vertragsverhältnis Kunde / Telekommunikationsanbieter keine Rolle, weil es sicht tatsächlich "nur" um einen Tarifwechsel handelt.