Rufnummernmitnahme weit vor Vertragsbeginn?

  • Allnet Flat M mit GB+ (Partnerkarte)


    Hallo,


    zur Sicherung des "Partnerbonus" habe ich am 22.02.2024 obigen Vertrag auf tel. Empfehlung Ihrer Mitarbeiterin bestellt. Dieser sollte nach Absprache mit Ihrer Mitarbeiterin erst nach Ablauf des alten Vertrages (1und1) am 28.05.24 beginnen. Eine automatische Rufnummernportierung wurde jetzt natürlich bereits zweimal abgelehnt.


    Laut E-Mail wird obiger Vertrag aber am 13.03.2024 als storniert betrachtet. Wie soll ich mich weiter verhalten?

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen.


    Mit freundlichem Gruß

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  • Little John

    Hat den Titel des Themas von „Vertrag beginnt am“ zu „Rufnummernmitnahme weit vor Vertragsbeginn?“ geändert.

    Hast du denn beim alten Anbieter das Opt-In zum Vertragsende angegeben? Der alte Anbieter muss die Rufnummer nämlich freigeben, sodass congstar die Übernahme anfragen kann.

    Sobald das Opt-In sitzt und die Kundendaten auf beiden Seiten passen, kann congstar nochmal eine erneute Anfrage stellen.

  • Der alte Vertrag bei 1und1 ist bereits gekündigt. Eine Kündigungsbestätigung habe ich auch schon.


    Die Rufnummernportierung habe ich noch nicht freigeschaltet, da ich dann Angst habe, dass die Nummer dann evtl. zu früh an Congstar geht und ich zwei Verträge bezahlen muss.


    Eine Rufnummernportierung ist doch nur 30 Tage gültig!?

  • Hilfreichste Antwort
  • Hallo Little John


    also in der Regel ist für eine Rufnummernmitnahme zum Vertragsende kein Opt-in nötig. Das kommt nur zum Einsatz wenn die Rufnummer vorzeitig portiert werden soll. So ist es zumindest bei congstar, wie es bei anderen Providern aussieht weiß ich leider nicht. Da solltest du bei deinem abgebenden Anbieter einmal nachfragen.


    Gruß Linda

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  • Nachfolgend ein Auszug aus der Portierungserklärung von 1und1.

    +++++++++++++++++


    Mit dieser Portierungserklärung äußere ich gegenüber der 1&1 Telecom GmbH den Wunsch, die oben angegebene 1&1 Mobilfunkrufnummer während der Vertragslaufzeit zu einem anderen Anbieter zu portieren.


    Diese Erklärung hat ab heute 30 Tage Gültigkeit und verliert nach Ablauf dieser Frist automatisch ihre Gültigkeit. Eine Verlängerung ist jederzeit möglich. Diese Portierungserklärung löst keine Rufnummernmitnahme aus; sie stellt lediglich sicher, dass die Rufnummer zur Mitnahme freigegeben ist. Die Mitnahme der Rufnummer wirkt sich auf alle SIM-Karten dieses Vertrages aus. Mir ist bekannt, dass der bestehende Vertrag zwischen mir und der 1&1 Telecom GmbH von der Portierung unberührt bleibt. Bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses fallen weiterhin monatliche Grundgebühren sowie variable Verbrauchskosten und ggf. Kosten für Zusatzoptionen an.


    Wird die Portierung der 1&1 Mobilfunkrufnummer zu einem anderen Anbieter innerhalb der Vertragslaufzeit abgeschlossen, erhalte ich von 1&1 kostenlos eine neue 1&1 Mobilfunkrufnummer, mit der ich meinen Vertrag weiterhin nutzen kann. Die neue 1&1 Mobilfunkrufnummer wird am Portierungstermin aktiviert.

    +++++++++++++++++++++++++


    Das liest sich für mich so, dass, wenn die Rufnummer von Congstar automatisch abgerufen wird, diese auch sofort übergeht und ich eine neue Rufnummer bekomme. Zitat: .... während der Vertragslaufzeit ......

    Bezieht sich natürlich auf Verträge die zu 1und1 gehen!


    Ich habe mir gerade einmal das Formblatt "Informationsblatt zur Rufnummernmitnahme" von 1und1 anzeigen lassen. Hierin stehen folgende Werte:

    Firmenname: ******

    Kundennummer **********

    Anschrift *********

    Betreffende Rufnummer +49 *********

    Kürzel bisheriger Anbieter 1UN1

    Gültigkeitsdatum

    Rufnummernmitnahme OptIn(*)

    Kündigungsdatum (*) 28.05.2024


    Wenn ich dieses bestätigen würde, würde die Rufnummer dann erst zum Vertragsende freigegeben?


    Ich muss gestehen, dass ich jetzt etwas "überfordert" bin.

    Das ist wieder für ein Opt-In und somit zur sofortigen Portierung mit neuer Rufnummer bis zum Vertragsende. Congstar sollte mal zum Vertragsende anfragen wenn schon die Kündigungsbestätigung vorliegt. Evtl. muss der Support erst die Art der Anfrage ändern.

    Little John


    ich habe mal intern die Kolleg*innen der Rufnummernmitnahme kontaktiert und nachgehakt. Es kann auch durchaus sein, dass sich da etwas überschnitten hat mit der Ablehnung. Sobald ich etwas neues höre, melde ich mich wieder.


    Gruß Linda

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  • Die 30 Tage beziehen sich auf die Anfrage des neuen Anbieters und nicht auf den Portierungszeitpunkt.


    Wenn der neue Anbieter nicht innerhalb 30 Tagen anfrägt, verfällt das Opt-in.


    Aber wie hier bereits erwähnt bezieht sich das nur auf den Fall, wenn man sofort portieren möchte ...

  • Conny

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