Sonderkündigung nach Todesfall – keine Rückmeldung vom Kundenservice

  • Liebes congstar Team,

    ich habe eine Frage bzw. bitte um Unterstützung in einer für mich leider schwierigen Angelegenheit.

    Mein Mann ist im Februar 2025 verstorben. Wir hatten erst Ende März 2026 Zugang zu seinem Konto und mussten dabei feststellen, dass die monatlichen Beiträge weiterhin per Lastschrift von Congstar abgebucht wurden.

    Den Totenschein habe ich daraufhin umgehend eingereicht. Eine Mitarbeiterin aus dem Kundenservice hat mir geantwortet, dass die Kündigung zum 21.12.2025 erfolgt sei und dies rückwirkend der frühestmögliche Zeitpunkt wäre.

    Nach meinem Verständnis besteht in einem solchen Fall jedoch ein Sonderkündigungsrecht. Zudem wurde der Mobilfunkvertrag seit dem Todesfall überhaupt nicht mehr genutzt.

    Ich habe inzwischen zwei Mal sehr freundlich um eine erneute Überprüfung gebeten, aber seitdem leider keine Rückmeldung mehr erhalten.

    Daher meine Frage:
    Ist dieses Vorgehen so üblich oder könnte mein Anliegen bitte noch einmal geprüft werden?

    Ich wäre Ihnen sehr dankbar für eine kurze Rückmeldung.

    Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Kilian ,

    ich möchte dir mein Beleid aussprechen :(

    Im Normalfall stellen wir Sonderkündigungen nach einem Todesfall durchaus rückwirkend zum Sterbedatum ein. Warum das hier offenbar nicht erfolgt kann ich pauschal leider nicht nachvollziehen. Allgemein kann es bei Rückfragen zu diesem Thema leider immer etwas dauern, bis du eine Antwort erhältst. Es kann also gut sein, dass das Anliegen noch in Bearbeitung ist.

    Schreib mir aber gerne über unser Kontaktformular und hänge dort am besten noch einmal eine Kopie der Sterbeurkunde als Anhang an. Dann prüfen wir die Angelegenheit noch einmal für dich.

    Gruß Christian

  • Mein aufrichtiges Beileid.


    "Möchtest Du aufgrund des Todes des Vertragsinhabers einen Vertrag kündigen, nutze bitte das Kündigungsformular.

    Wähle „Außerordentliche Kündigung” und als Kündigungsgrund „Todesfall”. Lade außerdem bitte die Sterbeurkunde als Anhang hoch."

    (Quelle: Suche bei Congstar)


    Dann wird auch die Kündigung vollzogen.

    Wenn man dies aber nicht zeitnah macht, erfolgt die Kündigung erst später.

    Wie habt ihr denn es gemacht gehabt?

    Wann wurde die Sterbeurkunde genau eingereicht?

    Den Totenschein habe ich daraufhin umgehend eingereicht. Eine Mitarbeiterin aus dem Kundenservice hat mir geantwortet, dass die Kündigung zum 21.12.2025 erfolgt sei und dies rückwirkend der frühestmögliche Zeitpunkt wäre.

    Sehr kulant finde ich. Wenn die Sterbeurkunde erst vor kurzen eingereicht wurde.

    Nach meinem Verständnis besteht in einem solchen Fall jedoch ein Sonderkündigungsrecht. Zudem wurde der Mobilfunkvertrag seit dem Todesfall überhaupt nicht mehr genutzt.

    Ja besteht, wenn man es rechtzeitig einreicht. Auch wenn nicht genutzt wurde.

    Somit nach über einem Jahr, sehr kulant mit 21.12.25.

    Im Normalfall stellen wir Sonderkündigungen nach einem Todesfall durchaus rückwirkend zum Sterbedatum ein.

    Auch nach einem Jahr des einreichens?