Wenn ich mir eine congstar-Karte für 4,95 € kaufe.....erhalte ich von congstar insgesamt einen Gegenwert von 20,- €.
Eigentlich widersprichst du mir gar nicht wirklich.
Du erhältst kein geschenktes Guthaben über 20€, welches dir Congstar bei Kündigung auszahlen müsste.
Du kaufst dir für den Preis von 4,95€ ein SIM und eine Leistung, die einen theoretischen "Gegenwert" von 20€ hat.
Dieser "Gegenwert" ist nur ein theoretischer "Wert" gegen Congstar.
Es ist der Wert, den Congstar mit theoretischen 20€ verrechnet.
Das können eventuell 5 Monate Telefonie + Datenflat sein.
Bei einem anderen Anbieter wären das vielleicht 8 Monate Telefonie+Datenflat.
Bei einem dritten Anbieter würdest du nicht einmal 1 Monat weit kommen.
20€ haben aber immer einen Wert von 20€.
Du kaufst für die 4,95€ ein Produkt, dass eben den "Gegenwert" in Minuten-, Datenkontingent beinhaltet.
Du kaufst kein Guthaben in Geld, dass man dir dann auszahlen könnte und auch müsste!
Du kaufst, du bekommst nichts geschenkt.
Du bekommst gekauftes Volumen, welches im entsprechenden Congstartarif 20€ darstllen würde. Aber kein (echtes) Guthaben in Geld. Und Euro (€) sind nun einmal Geld und nicht Datenvolumen oder Gesprächsminuten oder SMS. Diese Volumen kann man dir bei Kündigung nicht auszahlen. Du kannst sie nur verbrauchen, so lange der Vertrag existiert. Wenn er gekündigt wird, egal von welcher Seite, ist das Volumen weg.
Guthaben wird aber ausgezahlt. So will es das Gesetz.
Ich denke, besser kann ich nicht erklären, was ich sagen will.
Somit ist alles von mir gesagt und ich bin wieder raus aus diesem Thread.
Vielleicht noch ein Nachtrag, weil Beispile immer hinken:
Du kaufst eine Einweg-Flasche Cola für 1€ inklusive Pfand.
Du bekommst die Flasche und den Inhalt.
Was hast du gekauft? Nur die Flasche? Den Inhalt hat man dir geschenkt? Als Bonus?
Wenn du die Flache zurückgibst, bekommst du den Pfand von 0,25€ zurück. Was ist mit den anderen 0,75€? Wenn du sie nicht ausgetrunken hast, verfallen sie.
Das Pfandgeld bekommst du zurück. So will es das Gesetz.