Partnerkarte - mehrere möglich?

    Moin!


    Wir nutzen seit Jahren einen Congstar wie ich will Tarif und haben jetzt ergänzend eine "Partnerkarte" nebst neuen Tarif hinzugebucht. Es besteht also der normale Vertrag und künftig ein weiterer unter dem selben Account.


    Bestünde jetzt die Möglichkeit noch eine weitere Partnerkarte dazuzubuchen? Wir hätten noch ein drittes Familienmitglied im blau Netz und würden dies ggfs auch zu Congstar hinzufügen (sprich einen weiteren Vertrag abschließen ...) wenn zwei Partnerkarten zu reduzierten Bedingungen möglich sind? Sprich 3 Verträge unter einer Hand wovon 2 "kombifähig" sind?


    Oder geht nur eine reduzierte Partnerkarte pro bestehendem "Vertrag"?

    Habe dazu in den FAQs und im Board keine eindeutige Antwort gefunden..


    Thx

  • Hilfreichste Antwort
  • Hey 85mk7 ,


    es gilt ein Partnertarif pro Hauptvertrag :) Wenn du also 4 Verträge hättest, wären auch 2 Partnerkarten möglich.


    Grüße Conny

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  • Joker

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.

    Ja so ist es bei uns auch... Der Prepaid ist der Hauptvertrag weil schon ewig in Benutzung... Dazu kam jetzt ein Allnet M als Partner Tarif durch die attraktiven Konditionen.


    Da man bei manchen Anbietern ja bis zu 3 oder 4 Partnerkarten/Kombiverträge abschließen kann kam mir der Gedanke bzw die Frage ob eine weitere ( quasi der Dritt-Tarif) auch als Kombi möglich ist.


    Man müsste also eher nochmal zwei zusätzliche abschließen... Das ist eigentlich zu viel - Mal durchrechnen ob die Oma noch Bedarf hätte oder so ;)


    Wobei es dann irgendwann unübersichtlich wird und es wahrscheinlich sinnvoller ist da einen eigenen Account mit wiederum 2 Verträgen (wovon einer Kombi) ist zu erstellen...


    Aber das ist momentan nicht so relevant und die Ausgangsfrage wurde beantwortet.


    Fazit: 1 aktiver Tarif = 1 zusätzlicher Partnertarif möglich -> 1:1 :)

    Da man bei manchen Anbietern ja bis zu 3 oder 4 Partnerkarten/Kombiverträge abschließen kann kam mir der Gedanke bzw die Frage ob eine weitere ( quasi der Dritt-Tarif) auch als Kombi möglich ist.

    im Zweifel kannst du es auch einfach testen.

    Wenn du in der App oder im Mein congstar Kundencenter das Angebot für die Partnerkarte erhältst und die Bestellung durchführen kannst, sollte es normal funktionieren.


    Um das ganze einfach pragmatisch anzugehen. Nach dem Motto - Versuch macht Kluch.

    Hallo :)


    klar, warum nicht? Das ist doch auch ein (Prepaid-) Vertrag.


    Gruß Ingo

    Manchmal gibts ja komische Konstellationen was „Vertrag“ bedeutet. Manche sehen ja nur Postpaid als Vertrag (umgangssprachlich), andere auch Prepaid.


    Ich hab mich grad nicht tiefer in die Konditionen eingelesen.

    Mal folgende Annahme / Gedankenspiel: Was wäre, wenn ich 3x Prepaid habe und 3 Partnerkarten mit extrem günstigen Konditionen. Dann Portiere ich alle drei Prepaids weg. Wie verhalten sich dann die drei günstigen Partnerkarten? Gehen Konditionen verloren?

    Oder bleiben die einfach bestehen und ich bekomme keine weitere Partnerkarte?


    Einfach mal ein „Was-wäre-wenn-Spiel“ 😃😃

    Manchmal gibts ja komische Konstellationen was „Vertrag“ bedeutet. Manche sehen ja nur Postpaid als Vertrag (umgangssprachlich), andere auch Prepaid.

    Hallo :)


    es ist völlig Wurscht, wie Lieschen Müller oder der Volksmund sowas nennt. Ein Vertrag ist ein Vertrag und definiert sich aus dem BGB (§145ff). Demnach entsteht ein Vertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, z.B. auch wenn Du beim Bäcker ein Brötchen kaufst. Auch Prepaid ist also selbstverständlich ein Vertrag.


    Gruß Ingo

    Ganz so eindeutig ist das je nach AGB der Anbieter keineswegs - o2 etwa spielt da ein ganz anderes Spielchen und gewährt teilweise nicht einmal bestehenden Laufzeitverträgen einen Kombi-Rabatt/Partnerkarte wenn diese nicht aus dem aktuellsten Produktportfolio entstammen. Es wird zwar groß beworben und der entsprechende Rabatt auch fleißig im eigenen o2 Account angezeigt - im letzten Schritt jedoch "verschwindet" er dann plötzlich aus dem Warenkorb weil der bestehende Vertrag (vor einem Jahr abgeschlossen und läuft noch ein Jahr - ist zudem weder rabbatiert noch wurden sonsige Sonderkonditionen beansprucht) nicht den "Bedinungen" entspricht die sich o2 da zurecht gelegt hat und man entsprechend keinen Kombi Vorteil bekommt. Ziemlich blöde Nummer - aber so bin ich eben bei congstar gelandet ;)


    Anders gesagt: Man sollte da immer ganz genau drauf achten was im Kleingedruckten steht und sich nicht blind auf theoretische Defintionen berufen wie etwas benannt wird.


    Zurück zu congstar: Interessanterweise wird mir im Account noch immer die Möglichkeit gegeben einen "weiteren", ergo dritten rabattierten Vertrag abzuschließen... der "zweite" wird erst im September aktiv - vielleicht liegt es auch daran?
    Ein wenig "juckt" es ja schon - aber mit einer "heißen" Nummer der Frau zwecks Rufnummernmitnahme hat man natürlich keine Lust am Ende auf die Nase zu fallen wenn dann der dritte Vertrag doch zum Voll-Vertrag werden sollte.


    Die Aussage des Supports bzw. hier im Forum sprach ja mehrfach von der " 1 : 1 Regel"...

    Also wenn bei kostenpflichtig bestellen diese Konditionen angezeigt werden und diese auch per Mail dann bestätigt werden gelten die vereinbarten Konditionen. Wird mir übrigens auch so angezeigt ich habe nur nicht den Button "kostenpflichtig bestellen " geklickt.

    Ganz so eindeutig ist das je nach AGB der Anbieter keineswegs - o2 etwa spielt da ein ganz anderes Spielchen

    Vorsicht!

    Auch O2 spielt nicht irgendwelche Spielchen.

    Auch deren AGB gelten.

    Sie werden auch beachtet und eingehalten.


    Es ist nicht sehr schön, sich hier in einem geschlossenen Forum des Anbieters Telekom/Congstar über Konkurrenzunternehmen abwertend zu äußern. diese können hier zu deinen Behauptungen nicht Stellung nehmen.

    Auch wenn du eine persönliche Abneigung gegen diesen Betreiber hast, ist er hier nicht Thema.

    Probleme gibt es überall. Auch hier bei congstar. Lies mal eine Weile mit.

    Ich habe mehrfach o2 genutzt und fahre dort auch weiterhin einen Tarif für meine Mum sowie unseren DSL Anschluss. Ein Problem mit o2 habe ich so gesehen gar nicht - nur ein Problem mit der Art wie Kombi-Vorteile/Partnerkarten eben nicht per se erwartet werden können nur weil man einen nach bgb gültigen Vertrag geschlossen hat. Daher bezog ich mich allein auf die Aussage von schlingo aka Ingo.


    Deswegen schrieb ich auch: Selbst wenn die AGB von o2 gelten - Das bedeutet nicht automatisch das jegliche Art von Vertrag auch automatisch für Kombi-Vorteile gültig ist - sondern man verweist eben auf jeweilige Fußnoten und Bedingungen. Congstar scheint da sehr breit aufgestellt zu sein und sehr viele Tarife "kombifähig" zu gestalten - bei o2 habe ich kürzlich eben anderes erlebt und allein das habe ich hier geschildert. Mein bestehender Laufzeitvertrag konnte nicht durch ein Kombi-Angebot erweitert werden. Vielleich hatte ich Pech, vielleicht ein technischer Fehler etc pp... Eine zielführende Stellungnahme bekam ich nicht. Aber ja: o2 soll an dieser Stelle nichts zur Sache tun - verstehe ich.


    Aber auch bei congstar scheint es dann eben doch nicht ganz so eindeutig wenn mir und anderen Nutzern weiterhin die Möglichkeit eines weiteren ("dritten") rabattierten Vertrages im Nutzerkonto angezeigt wird... ist es also womöglich doch möglich? Wo ist im Kleingedruckten bzw. den AGB's hinterlegt das jeweils nur 1:1 funktioniert? Ich habe bis auf das Forum tatsächlich keinen Hinweis darauf entdecken können... das nur so am Rande ;)

    ein Problem mit der Art wie Kombi-Vorteile/Partnerkarten eben nicht per se erwartet werden können nur weil man einen nach bgb gültigen Vertrag geschlossen hat. Daher bezog ich mich allein auf die Aussage von schlingo aka Ingo.

    Hallo :)


    das hast Du völlig falsch verstanden. Das BGB gilt für o2 genau wie für congstar und alle anderen. Wenn in den AGB steht, dass zu einem Vertrag eine (oder mehrere) Partnerkarte(n) gebucht werden kann (können), dann gilt das auch für alle Verträge, also z.B. auch Prepaid. Falls ein Anbieter Partnerkarten für bestimmte (wie z.B. Prepaid-) Verträge ausschließen wollte (was durchaus sein gutes Recht ist), müsste er das in seinen AGB entsprechend formulieren. Nicht mehr und nicht weniger, denn...

    Ein Vertrag ist ein Vertrag und definiert sich aus dem BGB (§145ff).

    Da kannst Du noch so sehr versuchen rumzuschwurbeln.


    Gruß Ingo

    Schwurbeln? Ich habe nur meine praktischen Erfahrungen mitgeteilt. Belassen wir es dabei... In den AGBs von o2 zum Mobilfunk ist übrigens weder etwas zu Partner noch Kombivorteilen festgelegt - aber das tut hier ja nichts zur Sache.


    Nochmals: mir ging es eher um die Kombivorteile bei Congstar - bei denen das System einen "dritten" Vertrag, sprich 1:2 gewähren würde - der Support im Forum jedoch erwähnt das dies nicht vorgesehen sei.

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