1 Woche Internet-Ausfall durch späten Schaltungstermin

    Mein bisheriger Internetanbieter hat aus technischen Gründen meinen DSL-Anschluss mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum 04.12.2024 beendet.


    In der Hoffnung auf eine nahtlose Umstellung habe ich am 08.12.2023 den Tarif "congstar komplett 1" mit dem Vertragsbeginn zum 04.12.2024 bestellt. Am 15.12.2023 kontaktierte mich ein Mitarbeiter von congstar, um mich über mögliche Probleme bei der Portierung meiner Rufnummern zu informieren. Es wurde vereinbart, dass er die Portierung der Rufnummern versuchsweise noch am gleichen Tag beantragt und mich über etwaige Schwierigkeiten benachrichtigen würde.


    Erst am 22.12.2023 erfuhr ich bei einer Nachfrage bei meinem bisherigen Anbieter, dass congstar keinerlei Portierungsanfrage gestellt hatte.


    In Folge einer erneuten Anfrage bei congstar wurde ich informiert, dass die Portierung meiner Rufnummer aus technischen Gründen (VOIP Anbieter) nicht möglich sei und dass in der Tat keine Portierungsanfrage gestellt wurde. Diese unklare Kommunikation und das Versäumnis seitens congstar, mich frühzeitig zu informieren, sind äußerst enttäuschend.


    Die erste Bestellung wurde daraufhin storniert und eine neue Bestellung ohne Rufnummern-Portierung durch den congstar Kundenbetreuer beauftragt. Am 23.12.2023 erhielt ich die Auftragsbestätigung für diese neue Bestellung, jedoch mit einem Schaltungstermin zum 12.01.2024. Das bedeutet, dass ich über eine Woche lang ohne Internetanschluss sein werde.


    Trotz meiner erneuten Nachfrage teilte mir Ihr Kundenservice mit, dass eine Vorziehung des Schaltungstermins nicht möglich sei. Mir wurde geraten, meinen bisherigen Anbieter um eine Verschiebung der Kündigung zu bitten, was dieser jedoch naheliegenderweise ablehnt.


    Diese Situation hinterlässt bei mir einen äußerst unzufriedenen Eindruck über den Service von congstar:

    • Die Nichtdurchführung der Rufnummernmitnahme ohne vorherige Hinweise auf Ihrer Webseite oder Kontaktaufnahme seitens Ihres Teams.
    • Ein später Schaltungstermin, der zu einer Ausfallzeit von über einer Woche führt, ohne Möglichkeit einer Vorziehung.

    Angesichts der Tatsache, dass ich mit 4 Wochen Vorlauf bestellt habe bin ich doch ziemlich enttäuscht.


    Ich würde mich freuen, wenn doch noch eine Lösung für dieses Problem gefunden werden könnte.

    Hallo papillonjuno ,


    bitte frage bei deinem jetzigen Anbieter nach, ob eine Weiterversorgung bis zur Schaltung bei uns möglich ist, das ist meistens unabhängig von deinem Kündigungsdatum. Generell ist es so, dass wir einen Schaltungstermin aufgrund von schaltfreien Tagen, der Notwendigkeit eines Technikers und Portierungsfristen nicht vorziehen können, das tut mir leid. Ich möchte mich auch nochmal dafür entschuldigen, dass die Kommunikation nicht so reibungslos verlief, wie wir uns das eigentlich alle vorstellen :( .


    Grüße Conny

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    papillonjuno in deinem obigen Beitrag kommt man mit den Datumsangaben wie gekündigt zum 04.12.2024 oder jetzt Portierung zum 12.01.2024 durcheinander. In der Regel findet man aber Lösungen so könnte falls du einen Handyvertrag bei Congstar darüber Internet ermöglicht werden und man dir einen Datenpass zukommen lassen. Ansonsten sind Portierungsvorgänge komplex und brauchen einen Vorlauf in der Regel kündigt man auch nicht einfach seinen Vorvertrag sondern schließt den neuen Vertrag beim neuen Provider ab und dieser stimmt dann das Portierungsdatum mit dem bisherigen Anbieter ab. So wäre die Unterbrechung nur ein paar Stunden.

    Hallo und Herzlich Willkommen papillonjuno,

    eine "Weiterversorgung" muss bis zur Schaltung beim neuen Anbieter durch den alten Anbieter erfolgen, wie MCP62 aber richtig erwähnt hat, kündigt man nicht selbst sondern lässt dies den neuen Anbieter machen.


    Wenn du den Wechsel deines Telekommunikationsanbieters rechtzeitig eingeleitet hast, darf dein bisheriger Anbieter seine Leistung nicht einfach einstellen – auch nicht, wenn das Vertragsende erreicht ist. Er muss dich so lange weiterversorgen, bis der Wechsel zum neuen Anbieter abgeschlossen ist.


    Am Tag der Umschaltung deines Anschlusses darf deine Versorgung unterbrochen sein.


    Dein neuer Anbieter kann auch eine längere Unterbrechung der Versorgung mit dir vereinbaren.

    Im Fall einer ungewollten Versorgungsunterbrechung von mehr als einem Tag wende dich schnellstmöglich an deinen neuen Anbieter. In diesem Fall kannst du eine Weiterversorgung verlangen, die der neue Anbieter mit dem bisherigen Anbieter abstimmt.


    Muss dein bisheriger Anbieter dich weiterversorgen, hat er einen Anspruch auf Entgeltzahlung.

    Das gilt ab Beendigung des ursprünglichen Vertrags bis zur Umschaltung zum neuen Anbieter.

    Die Höhe der Zahlung richtet sich nach den ursprünglich vereinbarten Vertragsbedingungen, allerdings reduziert sich der Preis um die Hälfte.


    Das gilt nicht, wenn das Unternehmen nachweist, dass du das Scheitern des Anbieterwechsels zu verantworten hast.

    Die Abrechnung muss tagesgenau erfolgen.

    Dein neuer Anbieter hat erst dann einen Anspruch auf Bezahlung, wenn der Wechsel zu diesem erfolgreich abgeschlossen ist.


    Diese Regelungen gelten nur, wenn sich der Ort deines Anschlusses nicht ändert.

    Wechselst du den Anschlussort, handelt es sich um einen Umzug, für den die Regelungen zur Weiterversorgung nicht gelten.

    Bei einem Umzug kann es daher zu einer längeren Versorgungsunterbrechung kommen.



    VG

    Vielen Dank für die hilfreichen Antworten!


    Conny Der bisherige Anbieter hatte den "Aufschub der Kündigung" abgelehnt. Vielleicht habe ich einfach nach dem falschen gefragt. Ich werde nun wie empfohlen mal fragen ob sie die "Weiterversorgung" sicherstellen können.


    in der Regel kündigt man auch nicht einfach seinen Vorvertrag sondern schließt den neuen Vertrag beim neuen Provider ab und dieser stimmt dann das Portierungsdatum mit dem bisherigen Anbieter ab. So wäre die Unterbrechung nur ein paar Stunden.

    MCP62 Die Chance dazu hatte ich nicht, da nicht ich den Vertrag beim bisherigen Anbieter gekündigt habe, sondern der Anbieter den Vertrag seinerseits aus technischen Gründen gekündigt hat. - Handykarten von Congstar hätte ich sogar.


    Wenn du den Wechsel deines Telekommunikationsanbieters rechtzeitig eingeleitet hast, darf dein bisheriger Anbieter seine Leistung nicht einfach einstellen – auch nicht, wenn das Vertragsende erreicht ist. Er muss dich so lange weiterversorgen, bis der Wechsel zum neuen Anbieter abgeschlossen ist.

    C4sti3l Vielen Dank. Das ist eine wichtige Information. Da werde ich den bisherigen Anbieter noch einmal darauf hinweisen.

    Aber noch der Hinweis: Die Kündigung wurde vom alten Anbieter ausgesprochen. Nicht durch den TE.


    Ich finde die Datumsangaben mehr als verwirrend, weil mehrfach das Jahr 2024 genannt wird. Da wäre ja noch mehr als genug Zeit alles zu regeln. … aber das sind vermutlich schlicht und ergreifend Tippfehler..



    Sei es drum: beim alten Anbieter anfragen, ob er die Weiterversorgung übernimmt. Ansonsten, was auch schon genannt wurde: wenn ein congstar Handyvertrag besteht, kann man dir sicherlich auf Kulanzbasis Extra-Volumen buchen, sodass du einen Hotspot zuhause aufbauen kannst.


    Kurzfristige Wechsel (alles unter 4-6 Wochen) ist generell etwas haarig und net so leicht :/


    Gruß

    papillonjuno vielleicht wurde auch abgelehnt, weil du quasi nach der "falschen" Sache gefragt hast, bei der Weiterversorgung läuft die Kündigung ganz normal durch. Einen neuen Versuch ist es auf jeden Fall wert :)

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    Da viele Leser die Datumsangaben verwirrend finden, probiere ich es noch einmal in hoffentlich verständlicherer Form darzustellen:



    05.12.2023Bisheriger Internetanbieter kündigt den DSL-Vertrag aus technischen Gründen mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
    08.12.2023Bestellung des Tarifs "congstar komplett 1" mit Vertragsbeginn zum 04.12.2024.
    15.12.2023Kontaktaufnahme von einem Mitarbeiter von congstar bezüglich möglicher Probleme bei der Rufnummernportierung. Vereinbarung zur versuchsweisen Beantragung am gleichen Tag.
    22.12.2023Nachfrage beim bisherigen Anbieter ergibt, dass keine Portierungsanfrage seitens congstar gestellt wurde. Stornierung der ersten Bestellung bei congstar aufgrund der technischen Unmöglichkeit der Rufnummernportierung. Neue Bestellung ohne Rufnummernportierung durch Kundenservice.
    23.12.2023Erhalt der Auftragsbestätigung mit Schaltungstermin zum 12.01.2024.
    4.1.2024Vertragsende beim bisherigen Internetanbieter.
    12.1.2024Geplanter Schaltungstermin

    papillonjuno vielleicht wurde auch abgelehnt, weil du quasi nach der "falschen" Sache gefragt hast, bei der Weiterversorgung läuft die Kündigung ganz normal durch. Einen neuen Versuch ist es auf jeden Fall wert :)

    Conny Ich habe die "Weiterversorgung" nun noch einmal beantragt und gebeten, sich nach Möglichkeit direkt mit congstar abzustimmen. - Vielleicht wird es ja doch noch.


    Vielen Dank jedenfalls für die Hilfe bisher!

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