Wir möchten dich 🖤-lich zu einer kurzen Umfrage zu unserem congstar Support Forum einladen.
Wir freuen uns über deine ehrliche Meinung!
Hier gehts zur Umfrage.
Vielen Dank für deine Hilfe!
Dieses Jahr feiern wir mit dir den Null Stress Friday und du kannst alles per Tarifwechsel oder Neubestellung selbst in der congstar App regeln 😎
Hier könnt ihr den Rabatt für euren Tarifwechsel vormerken.
Wenn du Unterstützung brauchst, haben wir hier im Forum verschiedene Sammelthreads für dich eingerichtet:
Sammelthread für RechnungstarifeSammelthread für PrepaidSammelthread für congstar Zuhause
Auch wenn andere vor euch eine Antwort bekommen, wartet bitte ~24 Stunden ab, bis ihr nochmal nachfragt. Wir haben alle Anfragen auf dem Schirm und wir tun was wir können 🙏 Vielen Dank.
Ben hat den Titel des Kommentars geändert. Diesen neuen Titel halte ich für äußerst ungelungen und verwirrend formuliert.
„Auszahlung von gutgeschriebenen Guthaben nicht möglich“
Jede Einzahlung von Guthaben auf eine Prepaidkonto erzeugt eine Gutschrift, wird also zu gutgeschriebenem Guthaben.
Leider gibt es zunehmend Kunden, die keinerlei Grundkenntnisse im Vertragsrecht haben und jetzt verwirrt sein könnten.
Der Bundesgerichtshof hat 2011 entschieden, dass Prepaidguthaben nicht verfallen darf. Der Prepaidkunde hat einen Anspruch darauf. (Verjährung ist jetzt nicht Thema).
Die Auszahlung von gutgeschriebenem Guthaben muss nicht nur möglich sein, sie ist auch rechtlich zwingend, solange dieses auf eingezahltes Geld des Kunden beruht. Auch möglicherweise fälschlich berechnetes und erstattetes Guthaben des Kunden (beispielsweise nach Doppelbuchung eines Tarifes wegen bekannten Berechnungsfehlern im Prepaidbuchungssystem) bleibt Guthaben des Kunden und ist auszuzahlen.
Inwieweit das alles auf das Problem hier im Thread zutrifft, kann ich natürlich nicht beurteilen, da die Zahlungsmodalitäten mir nicht bekannt sind. Ich halte nur den Titel des Threads für missverständlich.
ich kann deinen Ärger verstehen. Hättest du noch ein aktiver Vertrag, hätte man dir mehr anbieten können.
Durch deine Datenlöschung ist es nicht mehr so einfach nachzuvollziehen. Deshalb wurde es an die Fachabteilung gegeben und die ist zum Schluss gekommen, dass es von Kulanzguthaben kommt. Ich hoffe, du kannst auch verstehen, dass weitere Diskussionen nicht mehr weiterführen werden. Eine unnötige Verlängerung davon ist laut Netiquette auch nicht erlaubt.
Ebenfalls ist die Verunglimpfungen aller Art von Mitgliedern nicht erlaubt. Wie gesagt ich verstehe wirklich deinen Ärger, aber so geht das nicht weiter. Die VIP-Member haben ihren Status nicht umsonst. Sie leisten seit langem tolles, um dir und anderen zu Antworten zu verhelfen.
Ich muss dich leider deshalb verwarnen damit fortzufahren, sonst könnte eine Sperrung folgen.
Ich wünsche dir trotzdem einen schönen Sonntag und das du dir deine wertvolle Laune nicht so lange für den kleinen Betrag nehmen lässt.
Es handelt sich NICHT um eine "Kulanzgutschrift" sondern um die Korrektur eines Congstar-Fehlers den ihr als angebliche "Kulanz" verbucht habt! Also alles EUER Fehler und Folgefehler!
Daher bitte die Threadüberschift wieder korrigieren, die suggeriert mit wäre etwas geschenkt worden.
Nochmal der Ablauf mit Screenshots eurer Mails:
1) ich hab die 100-Minuten Option ganz normal gekündigt
30 Nov 2023 Kündigungsbestätigung
congstar Minuten Option 100
am 30.11.2023 gekündigt
bestätigen wir dir die Kündigung dieser Tarifoption zum 09.12.2023.
2) ihr hab die auch deaktiviert ABER TROTZDEM MEIN GUTHABEN VERRINGERT UM 2 EURO
12 Dec 2023 Vorgang
"Mein Geld ist verschwunden!" [Vorgangsnummer XXXXXXX908]
Deine Zufriedenheit ist mir sehr wichtig! Daher komme ich dir gerne entgegen und schreibe dir 2,00 € gut.
Das ist doch ganz einfach!
Un jetzt hätte ich gerne auch meine restlichen 1,55 Euro!
> mit seiner Datenlöschung ein Eigentor geschossen
Ich hatte schon weiter oben davon geschireben, es gibt gesetzliche Fristen zu Aufbewahung von Rechnungs- + Steuerrechtlichen Daten.
Wenn ich also meine Daten nach dsgvo löschen, ist das bei weitem nicht alles!
Und angenommen die "Theorie" stimmt dass das wegen der gelöschten Daten nicht geht - wie weiss Congstar denn dass 15 cent "mein" sind und 155 cent "kulanz" ?? Da beisst sich die Katze in den S * H W A * Z (ist hier ein "zensiertes" Wort *kopfschüttel*)
Es muss einfach mal jemand mit erweiterten Kenntnissen sich das ganze anschauen.
Eigentlich wurde ja versprochen dass das "intern" in der Arbeit ist und sich danach jemand bei mir meldet.
Und genau da waren wird gesten: Ich merkte an dass dies nun 1 Monat her ist und sich niemand von Congstart entgegen der Versprchung gemeldet hat.
Ich hab' mich ja bis hier rausgehalten, aber jetzt muß ich das loswerden: Es gibt Leute die anscheinend nichts wichtiges zu tun haben. Mir wäre für diesen geringen strittigen Betrag meine Zeit zu schade...
Mir wäre für diesen geringen strittigen Betrag meine Zeit zu schade...
Wenn nicht so viele Congstarkunden so denken würden wie du, wäre der Fehler in Congstars Buchungssystem längst repariert.
Ohne Zwand wird Congstar nie reagieren.
Und ganz nebenbei, wenn der Betrag des Kundenguthabens so gering wäre, würde Congstar ihn einfach auszahlen. Dann kommt es doch gar nicht darauf an.....