Mahnung nach Lastschrift und Kündigung

  • Guten Tag,

    ich möchte folgendes Thema zur Diskussion stellen:

    Ich habe bisher Lastschrifteinzug gehabt und dies hat Jahre funktioniert.Bis März - da wollte ich aufladen, habe dies getan und mir keine Gedanken gemacht. Congstar hat mich darüber informiert - in einer E-Mail "Rechnung", dass dies nicht funktioniert hat und es eine offene Forderung gibt. Dies habe ich leider ungesehen abgeheftet, da Lastschrifteinzug und ich weder eine Änderung meiner Daten noch meiner Bank hatte. . Ich habe dann eine Mahnung im April erhalten. Darauf hin habe ich natürlich sofort telefonisch Kontakt aufgenommen. Die Dame am Telefon hat mir mitgeteilt, dass der Einzug seitens meiner Bank abgelehnt wurde. Ich habe umgehend mit meiner Bank Kontakt aufgenommen, diese hat mir mitgeteilt dass Congstar überhaupt nicht angefragt hat und es keinerlei Gründe für eine nicht Abbuchung gäbe.

    Darauf hin habe ich versucht die Mahnung direkt zu überweisen. Ein Systemfehler meinerseits führte leider nicht zu einer Abbuchung. Das ist definitiv mein Fehler und steht auch außer Diskussion.

    Aber am 19.5. kam die fristlose Kündigung. Ich verstehe, dass man Menschen kündigt, die in Zahlungsverzug gelangen. Aber ich habe meine Prepaid Karte mit Lastschrifteinzug gebucht. Der Lastschrifteinzug war nicht wegen meiner Bank nicht möglich, sondern seitens Congstar. Ich bin mit Lastschrifteinzug nie in Zahlungsverzug geraten. Ich bekomme aufgrund diesen Vorfalls kein anderen Anbieter von Telekom wegen diesen Vorfalls. Ich möchte erwähnen, dass es sich um 15€ handelt und falls ich mich nochmals wiederholen sollte, eigentlich Lastschrifteinzug habe.

    Wie wird Congstar zukünftig handeln, damit solche Probleme nicht weiterhin bestehen? Leider bin ich nach Recherche nicht der einzige Fall.

    Vielen Dank im Voraus.

    Die Überweisung habe ich direkt mit Kündigung getätigt und habe nun keine Schulden mehr bei Congstar

    Mit freundlichen Grüssen

    Susanne

  • Hallo Susanne

    :thumbup: du hast den Sachverhalt super dokumentiert. Seitens Congstar wäre in solchen Fällen, da eine gewisse Mitschuld, eine Erinnerungsmail schon noch ganz ok gewesen. Leider hast du im April leider deine "Aufsichtspflicht" versäumt ob das Geld bei Congstar wirklich angekommen ist. Dir deshalb eine Art der Absicht, dass du sozusagen zahlungsunwillig bist, halte ich allgemein schon für sehr kleinlich. Wenn man mit jemand ständig Rechnungsprobleme hat ist das wieder was ganz anderes. FG

    Ist jetzt mal die Schlussfolgerung eines Unbeteiligten.

  • Seitens Congstar wäre in solchen Fällen, da eine gewisse Mitschuld

    Hallo :)

    worin genau soll diese Mitschuld bestehen?

    eine Erinnerungsmail schon noch ganz ok gewesen

    Die gab es doch ganz offensichtlich:

    Congstar hat mich darüber informiert - in einer E-Mail "Rechnung", dass dies nicht funktioniert hat und es eine offene Forderung gibt.

    congstar hat IMO seine Pflicht erfüllt und dem Kunden bzw. der Kundin Gelegenheit gegeben zu reagieren. Jedoch...

    Dies habe ich leider ungesehen abgehefte

    Gruß Ingo

  • Grüß dich Ingo,

    Kann man natürlich so und so sehen. Habe deshalb auch von einer "gewissen Mitschuld" geschrieben und heißt so viel wie unter Vorbehalt. Die Verlässlichkeit des Lastschrifteinzugs war eben nicht ganz so gegeben.

    Mit einer "Erinnerungsmail" meine ich natürlich ca 14 Tage vor der Kündigung, gerade weil ich denke das die geschilderte Darstellung der Richtigkeit entspricht.

    Wie du weißt gibt es immer ein Interpretationsspielraum. Nur gleich den Zugang zur Telekom zu entziehen finde ich schon hart. Kannst du nichts machen, dass es zu einem Einlenken kommt.

  • Kann man natürlich so und so sehen. [...] Die Verlässlichkeit des Lastschrifteinzugs war eben nicht ganz so gegeben.

    Hallo :)

    gut, dass Du das weißt. Ich lese oben nur die Tatsache, dass die Lastschrift nicht geklappt hat, kenne aber den Grund nicht. Insofern weiß ich offenbar im Gegensatz zu Dir auch nicht, wer daran "Schuld" war. Ich gehe aber davon aus, dass der Prozess bei congstar automatisiert ist und da kein Mitarbeiter auf einen Knopf drückt und dabei einen Fehler gemacht hat. Darüber können wir aber nur spekulieren.

    Mit einer "Erinnerungsmail" meine ich natürlich ca 14 Tage vor der Kündigung, gerade weil ich denke das die geschilderte Darstellung der Richtigkeit entspricht.

    Die Richtigkeit der Darstellung zweifle ich auch keineswegs an. Und ja, eine Art "letzte Mahnung" vor der Kündigung mit konkretem Datum, ähnlich wie bei Prepaid bei nicht erfolgter Aufladung, wäre sicherlich im Sinn der Kunden wünschenswert. Jedoch...

    Ich habe dann eine Mahnung im April erhalten. [...]

    Darauf hin habe ich versucht die Mahnung direkt zu überweisen. Ein Systemfehler meinerseits führte leider nicht zu einer Abbuchung. Das ist definitiv mein Fehler und steht auch außer Diskussion.

    ...sehe ich aufgrund der hier gemachten Angaben immer noch keine "gewisse Mitschuld" bei congstar.

    Gruß Ingo

  • Leider ich verstehe deine Einstellung nicht ganz. Lässt den Hauptteil meiner Info einfach weg und stellst mich so hin als wenn ich hier was falsches konstruieren möchte. Bleibst aber selbst ohne einen Beweis. Natürlich habe ich ihr die Versäumnis einer Vertragserfüllung nahe gelegt. Aber von einer Zahlungsunwilligkeit kann doch hoffentlich noch keine Rede sein?

    Eigentlich war/ist das für mich hier erledigt, schon weil ich denke das die Kirche im Dorf bleiben sollte. FG

  • Heute habe ich die schriftliche Kündigung per Post erhalten. Überwiesen habe ich bereits bei Erhalt der Kündigung per Mail.

    Dass ein Zahlungsverzug bestand und dies auch auf meinen Fehler zurückzuführen ist, steht außer Diskussion. Habe ich aber auch so geschrieben.

    Nichts desto trotz habe ich einen Lastschrifteinzug, welcher von Congstar nicht ausgeführt wurde. Siehe Reaktion meiner Bank. Dass dieser nicht funktioniert hat, liegt nicht an meiner Bank. Ich habe bewusst diesen gewählt um genau solche Probleme zu verhindern. Und leider bin ich nicht der einzige Fall. Und das finde ich ein Problem. Im Forum gibt es einige solcher Fälle. Ebenso, dass ich aufgrund diesen Vorfalls (bisher habe ich noch nie irgendwelche Zahlungsschwierigkeiten weder bei Congstar noch bei anderen Rechnungen gehabt) keine weiteren Verträge oder Prepaid bei Telekom Tochtergesellschaften machen kann.

    Ich möchte wissen weshalb der Lastschrifteinzug nicht durchgeführt werden könnte. Hierzu habe ich keinerlei Auskunft seitens Congstar erhalten.

  • Und es ist auch fraglich, ob bei zweimaligem Zahlungsverzug unter 100 Euro überhaupt hätte gekündigt werden durfte.

    Laut AGB wird lediglich das Lastschriftverfahren gesperrt, wenn Abbuchungen nicht klappen. Congstar entseht dadurch ja fast kein Schaden, wenn sie nach 2-3 Tagen das gebuchte/verlängerte Paket annulieren. Bei Prepaid geht es ja eben darum, dass auf Guthabenbasis geführt wird.

    Das war doch eine eher kleinere Unregelmäßigkeit. Warum wurde bei der zurückgegebenen Lastschritft im März nicht einfach das Prepaid-Paket annuliert anstatt in Verzug zu gehen? Kam dann nach Mitteilung im März und erster Mahnung im April, im Mai statt einer zweiten Mahnung also direkt die Kündigung? Warum hat niemand die Lastschrift überprüft, nachdem ein Kunde sich quasi beschwert hat?

    Wie kann das alles bereits eine reguläre Kündigung wegen einem "wichtigen Grund" auslösen? Vor allem bei Prepaid, wo Congstar einfach hätte die Leistung einstellen können, anstatt ein Mahnverfahren mit Kündigung loszutreten.

    Das halte ich nicht für richtig.

    Vor allem, wenn das Problem vermutlich auf Seiten der Buchhaltung von Congstar war. Da sollten sich eher die entschuldigen...

  • Jain. Congstar darf laut eigener AGB nur aus "wichtigem Grund" kündigen.

    Und das Vorhandensein eines wichtigen Grunds darf man hier durchaus anzweifeln, da bei einem Prepaid-Vertrag die Leistung verweigert werden darf bis Ausstände geklärt sind. (Im Gegensatz zu Postpaid, wo man bis 100 Euro Schulden sogar weiter nutzen darf.)

    Unabhängig von der rechtlichen Seite fände ich es aber nun wichtiger, wie congstar das nun löst und susanne1988 wieder Kunde werden kann.

  • In der Postpaid AGB steht aber auch dass gemäß §61 TKG bei Zahlungsverzug unter 100 Euro nur eine Sperre vorgesehen ist, also keine Kündigung außer aus wichtigem Grund.

    Wenn man das einfach aushebeln könnte, wäre der ganze Passus ja nutzlos.

  • Was mir hier fehlt, ist eine Antwort vom Congstar-Team.

    Alles andere ist in meinen Augen reine Spekulation.

    Meine Meinung:

    Da wird mehr gewesen sein. Was wissen wir nicht.

    Auch die Schuldzuweisungen finde ich persönlich nicht ok.

    Lebe das Leben, wie es dir gefällt.

  • Was mir hier fehlt, ist eine Antwort vom Congstar-Team.

    Der Thread ist im Abschnitt "Erfahrungsberichte" geschrieben. Zudem hat sie später geschrieben das ihr gekündigt wurde. Die weiteren Kommentare bewerten das wie es denn "rechtlich sein kann?". Es gibt vom Congstar Support weder eine Rechtsberatung wie die AGB auszulegen sind, noch wird man in einem öffentlichen Forum zu einen Vorgang Details bekannt geben. Anfragen zu sensiblen Vorgänge wie Zahlungsverzug oder Kündigung werden dem Betroffenen per Mail beantwortet.

    Insoweit ja es ist ein öffentlicher Erfahrungsbericht, den weitere User kommentierten und damit eine Diskussion ausgelöst haben. Was aber zur gemachten Erfahrung nichts beiträgt.