Vielen Dank für die ausführlichen Erläuterungen zur AML-Thematik, MCP62! 
Mir ging es jedoch darum nachzufragen, ob es bei congstar inzwischen möglich ist, auch während einer reinen Verbindung via WLAN Call einen Notruf abzusetzen.
Congstar selbst schrieb dazu im November 2021, zum Beginn dieses Themas:
Aber Vorsicht: Die Notrufnummern 110 und 112 können nicht angerufen werden. Im Notfall muss also auf jedenfall eine reguläre Mobilfunkverbindung genutzt werden!
Hast du dich gegebenenfalls im WLAN befunden und über WLAN Call telefoniert? Über diese sind die Notrufdienste nämlich nicht erreichbar, weshalb es auch in den Leistungsbeschreibungen aufgeführt ist.
MCP62 hat damals auch auf die Telekom Hilfeseite verwiesen (leider ohne Link).
Auf der Telekom Hilfeseite ist dies nachzulesen. (Grundlage wohl die Notrufverordnung)Gibt es Einschränkungen bei der Nutzung von WLAN Call?
Notrufe zur 110 und 112 sind nicht möglich, wenn für die Sprachtelefonie nur ein WLAN-Netz verfügbar ist. Bitte nutzen Sie wie gewohnt das Mobilfunknetz oder Ihr Festnetztelefon, um einen Notruf abzusetzen.
Das Versenden von USSD-Codes ist bei WLAN Call nicht möglich. Zum Beispiel *135# zur Abfrage Ihrer Mobilfunknummer. Bitte nutzen Sie das Mobilfunknetz für USSD-Codes.
Nun habe ich, im Januar 2024 noch einmal nachgefragt, denn ich bin ja auf einen Eintrag in der Telekom-Hilfe gestoßen, wo darauf hingewiesen wird, dass Notrufe zur 110 und 112 über WLAN Call jederzeit möglich sind.
Und merlin1986 schreibt dankenswerterweise:
Dabei ist es unerheblich, ob WLAN Call oder über Mobile Daten der Anruf getätigt wird. Und es ist egal, ob es über die Telekom läuft, oder über Congstar. Die das Netz der Telekom nutzt.
Also stimmen die Angaben von Congstar aus November 2012 zur Notrufabsetzung während der Nutzung von WLAN Call nicht mehr? Könnte man die Informationen gganz oben am Anfang des Themas ggf. anpassen? 