PapaBear4711
unregistrierter Benutzer (Gast)
Hallo zusammen,
ich bin in der Situation, dass ich einen Congstar Vertrag bei einem Handyshop im Bundle mit einem Smartphone abgeschlossen habe.
Der Congstar Vertrag ist super, aber das Smartphone sagt leider gar nicht zu. Daher möchte ich den Kauf inkl. Vertrag widerrufen. Andere Optionen gibt es laut Händler nicht.
Die alte Rufnummer wurde bereits auf den Congstar Vertrag portiert und aktiviert.
Nun stellen sich folgende Fragen, auf die ich keine zufriedenstellende Antwort bekommen und gefunden habe:
1. Stellt Congstar die Vertragsgebühren anteilig bis Deaktivierung der Sim-Karte in Rechnung und gut ist? Das wäre eine faire und super Lösung für mich, da ich dann die Sim-Karte bis Deaktivierung ohne Bauchschmerzen nutzen könnte...
2. Oder gibt es einen definierten Zeitpunkt, ab dem die Sim-Karte ab Widerruf nicht mehr verwendet werden sollte?
Hintergrund: Meine Sorge ist, dass das Weiterverwenden der Sim-Karte ab Widerruf als eine Art stiller Rücktritt des Widerrufs gewertet werden könnte. Konkret geht es mir nicht darum, mich an der Nutzung zu bereichern, sondern im Zweifel unter der Rufnummer die meiste Zeit bis zur Weiterportierung erreichbar zu sein.
3. Ab wann kann ich das Opt-In zur Rufnummerportierung im Rahmen des Widerrufs setzen lassen, damit ich die Rufnummer schnellstmöglich auf eine andere Sim-Karte bekomme?
Kann das an der Hotline erfolgen? Laut letzter Aussage der Hotline soll ich erst beim Händler widerrufen und kann dann Opt-In setzen lassen. Wie bekomme ich mit, wann ich Opt-In setzen kann?
Ich bin über Tipps und Erfahrungsberichte dankbar, da das Thema Rufnummerportierung bei Widerruf noch nicht wirklich breit dokumentiert ist.
Schöne Grüße
PapaBear4711