Prepaid Halbjahres-Paket jetzt mit 6GB statt 5GB

  • Wie komme ich an eine Rechnung über die 50€ für die Verlängerung?

    Eine Rechnung in diesem Sinne gibt es bei Prepaid eigentlich gar nicht.

    Was es gibt, ist die Buchung der Option in den Verbindungsdaten.

    Sehe mal dort nach, dort sollte das Halbjahrespaket und die 50€ aufgeführt sein.

    Obwohl ich die Option Verbindungsdaten schon immer aktiviert hatte, bekomme ich weder die Verbindungsdaten der letzten 60Tage noch die o.g. Aufladung / Verlängerung des Halbjahrespaketes angezeigt:
    "Aktuell liegen keine Verbindungsdaten vor."
    Woran kann das liegen?

    Hey Kaoh ,


    die Verbindungsdatenanzeige zeigt nur kostenpflichtige Verbindungen an, sprich alles was von der Paketflat abgedeckt ist, wird nicht angezeigt.


    Die Abbuchung der 50,00€ ist erfolgt, das kann ich im System sehen. Der neue Zyklus läuft vom 10.08.23 - 09.02.24. Warum du darüber allerdings keinerlei Bestätigung bekommen hast, kann ich gerade auch nicht nachvollziehen. Ich hake da aber mal nach, sobald mir dazu eine Rückmeldung vorliegt, informiere ich dich hier.


    Beste Grüße Patrick

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  • Hallo Patrick,


    Auch die Buchung der Option wird in den Verbindungsdaten angezeigt, kenne das so von der Prepaid-Karte meines Sohnes 😉


    Zumindest am Desktop und nicht in der App.

    Bilder

    Eine Bestätigung in soweit habe ich am Buchungstag in Form einer SMS bekommen:
    Vielen Dank... Der Preis von 50 EUR wurde berechnent, damit verlängert sich...
    Im Kundencenter sehe ich weiter nur "Aktuell liegen keine Verbindungsdaten vor." und damit nix von den 50€. Ich habe aber auch keinerlei zusätzliche kostenpflichtige Leistungen / Verbindungen.

    Der Tarif wurde richtig verlängert - da besteht auch kein Zweifel dran. Aber ein Beleg darüber, nicht nur eine SMS, wäre wünschenswert!

    Kaoh eine Rechnung gibt es eigentlich nur für Postpaidverträge. Bei Prepaid bekomme ich wenn ich über Alphacom aufllade eine Art Rechnung das ich den jeweiligen Betrag eingezahlt habe. Wer also unbedingt Rechnungen will muss halt ein passendes Postpaidprodukt finden.

    Aber ein Beleg darüber, nicht nur eine SMS, wäre wünschenswert!

    congstar kann dir dafür leider keine „Rechnung“ ausstellen. Je nachdem, wo/wie du dein Guthaben auflädst bzw den Aufladungscode erwirbst, bekommst du entweder im Geschäft eine Quittung, oder bei Lastschrift hast du deinen Kontoauszug.


    Wenn du eine Rechnung benötigst, müsstest du in einen Postpaidvertrag wechseln.



    In mein congstar siehst du ja eh immer die Laufzeiten, wann die letzte Buchung war. Ob in der Postbox auch was abgelegt wird, kann ich dir grade aber nicht sagen.

    ... hast Du Dich mit einem Prepaid Tarif bewusst dafür entschieden, keine Rechnung zu erhalten. Eine solche gibt es nur in Postpaid = Rechnungstarifen

    Ich habe beim Abschluß des Halbjahrespaketes für die Erstaufladung sehr wohl eine Rechnung erhalten, die ich im Kundencenter einsehen und herunterladen kann! Da geht es also und sollte technisch mit vertretbarem Aufwand machbar sein.
    Die Tatsache, daß man in Deutschland (und nur da!!!) für die Buchung vom Prepaid-Guthaben keine Rechnung ausstellt, ist von den Telcos im Wesentlichen zum Schutz der eigenen Postpaid-Verträge eingerichtet. Leider wird das von den Finanzämtern akzeptiert. Jeder Eisladen muß für jede für 1€ verkaufte Kugel einen Bon (=Rechnung) drucken. Telcos sind da natürlich besser dran, den vertraut man blind. Der Vertrag kommt nämlich nicht mit Kauf des Cashcodes und Aufladung des Kundenkontos zustande, sondern erst mit Einlösung dieses Guthabens.
    Für mich ist das ein Armutszeugnis von u.a. Congstar. Ich habe nur eine SMS, die den Vertrag bestätigt.

    Bei der Mutti "Telekom" kann man sich für Prepaid-Verträge ja auch einen Leistungsnachweis insbesondere für den Mwst.-Abzug einrichten lassen! Bei V..-Prepaid übrigens auch. Das sollte doch bei Congstar auch gehen. Ansonsten sollte ich vielleicht nach Ablauf der jetzigen 6 Monate mal wieder wechseln *kopfkratz*!

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Kaoh ()

  • Online

    Die Tatsache, daß man in Deutschland (und nur da!!!) für die Buchung vom Prepaid-Guthaben keine Rechnung ausstellt, ist von den Telcos im Wesentlichen zum Schutz der eigenen Postpaid-Verträge eingerichtet.

    Hallo :)


    das weißt Du genau woher? Und Du kannst das auch handfest belegen?

    eder Eisladen muß für jede für 1€ verkaufte Kugel einen Bon (=Rechnung) drucken.

    Bei Prepaid erwirbst Du aber weder eine Ware noch eine Dienstleistung, sondern lädst Guthaben auf, für das Du erst später eine Leistung bekommst. Das ist das Wesen von Prepaid, wofür Du Dich ganz bewusst entschieden hast.

    Das sollte doch bei Congstar auch gehen.

    Gehen tut (fast) alles. Congstar kann seine Verträge aber wie jedes Unternehmen ausgestalten, wie sie es für richtig halten. Du hast Dich mit Prepaid bewusst gegen Rechnungen entschieden.

    Ansonsten sollte ich vielleicht nach Ablauf der jetzigen 6 Monate mal wieder wechseln *kopfkratz*!

    Das bleibt Dir selbstverständlich unbenommen. Genau wie congstar seine Verträge frei ausgestalten kann, bleibt es Dir überlassen, welchen Du wählst. Das ist Deine freie Entscheidung. Wenn Du soviel Wert auf eine Rechnung legst, solltest Du dann eher in einen Postpaidvertrag oder zu einem anderen Anbieter wechseln, der die von Dir gewünschten Leistungen bietet.


    Gruß Ingo

    Bei Prepaid erwirbst Du aber weder eine Ware noch eine Dienstleistung, sondern lädst Guthaben auf, für das Du erst später eine Leistung bekommst.

    Hier möchte ich ergänzen, dass man beim Erwerb von Guthaben (Tankstelle, Supermarkt, ..) einen schriftlichen Nachweis in Form einer Quittung erhält ✌️


    Den restlichen Punkten von schlingo kann ich nur zustimmen 💪

    schlingo & harob
    Fassen wir doch mal die Rechtslage zusammen, unabhängig von Euren Ausführungen! Ich habe mich da gestern mal eingelesen. Das solltet Ihr auch, bevor Ihr hier wirres Zeug postet:


    1. Laut §§14, 14a UstG (Umsatzsteuergesetz) ist jeder Erbringer einer kostenpflichtigen Leistung seit 1.1.2004 zum Erstellen eines Leitungsnachweises mit ausgewiesener Mwst. bis zum 15. des Folgemonats in dem die Leistung erbracht wurde verpflichtet, wenn der Vertragspartner gewerblich ist und der Empfänger/Vertragspartner diesen Leistungsnachweis anfordert!

    Das Congstar eine kostenpflichtige Leistung für mich erbringt, ist wohl unstreitig.


    2. Meine gewerbliche Tätigkeit kann ich Congstar gern nachweisen (Steuernummer, Gewerbeanmeldung etc.)! Congstar hat weder bei Vertragsabschluss mit mir noch in seinen AGB eine gewerbliche Nutzung der angebotenen Leistung ausgeschlossen oder untersagt. Congstar muss also mit meiner Anforderung des Leistungsnachweises rechnen und das tun sie 100% auch.

    3. Wenn es kein automatisiertes Verfahren bei Congstar zum Erstellen und Versenden bzw. Hinterlegen im Kundencenter gibt (was ich bezweifel, alle Telcos kennen die Rechtslage), muss es eben ein Mitarbeiter alle halbe Jahre für mich zu Fuß machen. Mein Anspruch darauf besteht und ich mache diesen hiermit geltend!


    4. Wie weiter oben schon erwähnt, ist der Kauf von Cashcodes oder anderweitige Aufladung des Kundenguthabens keine kostenpflichtige Leistung und wird u.a. nicht mit Mwst. beaufschlagt. Kassenbons sind also als Nachweis lt. Pkt. 1 untauglich.


    Ich fordere Congstar hiermit auf, einen Leistungsnachweis für die am 10.8.2023 berechnete Leistung über 50€ incl. Mwst. zu erstellen und mir in geeigneter Weise fristgemäß zuzustellen (Postbrief oder PDF per Email oder Hinterlegung im Kundencenter) Gleiches gilt für alle Leistungen aus zukünftigen Verlängerungen meines Halbjahrespaketes!


    Falls diese Anforderung hier nicht reicht, kann sich ein Mitarbeiter von Congstar gern mit mir in Verbindung setzten und mir erläutern, welche weiteren bzw. anderen Schritte meinerseits notwendig sind.


    Ende der Ausführungen hier zu diesem Thema meinerseits!

    2. Meine gewerbliche Tätigkeit kann ich Congstar gern nachweisen

    Kannst Du gerne tun.

    Damit verstößt du (hast du ja schon) dann aber gegen die AGB, Punkt 1.2, welche du mit Vertragsschluss akzeptiert hast:


    Zitat

    Als Kunden werden nur Verbraucher akzeptiert. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

    Hallo Kaoh ,


    ich kann nur nochmal wiederholen was auch harob schon ähnlich sagte:


    Für Aufladungen von Prepaid-Karten und den Verbrauch wird keine Rechnung bereitgestellt. Die erste Rechnung war für die Bereitstellung der Karte, es wird keine weitere Rechnungsstellung erfolgen.


    Es handelt sich lediglich um einen Umtausch von Geld zu Guthaben, bei dem keine Umsatzsteuer anfällt, hier dient als Nachweis von Aufladungen der Kassenbon bzw. der Kontoauszug.

    Bei Kündigung, wird selbst aufgeladenes Prepaid-Guthaben, auch ohne steuerlichen Abzug wieder 1:1 auf dein Bankkonto ausgezahlt, der volle Betrag bleibt also erhalten, vom Verbrauch natürlich abgesehen.
    Gruß Patrick

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  • Online

    Meine gewerbliche Tätigkeit kann ich Congstar gern nachweisen

    Hallo :)


    Ergänzend zu harob riskierst Du damit die Kündigung wegen vertragswidriger Nutzung.

    Falls diese Anforderung hier nicht reicht, kann sich ein Mitarbeiter von Congstar gern mit mir in Verbindung setzten und mir erläutern, welche weiteren bzw. anderen Schritte meinerseits notwendig sind.

    Wende Dich an einen Rechtsverdreher Deines geringsten Misstrauens, und zwar einen, der wirklich Ahnung von der Materie hat. Informiere ihn dann gleich über Deine vertragswidrige Nutzung.


    Gruß Ingo

  • Hallo Patrick,


    Auch die Buchung der Option wird in den Verbindungsdaten angezeigt, kenne das so von der Prepaid-Karte meines Sohnes 😉


    Zumindest am Desktop und nicht in der App.

    Ich habe das Gefühl, hier wird aneinander vorbei geredet. Klar, für die Guthaben Aufladung gibt es keine Rechnung, aber für die Buchung der Option sollte es einen Nachweis geben, habe ich ja in meinem Beitrag weiter oben schon beschrieben.


    Diese Buchung sollte im Kundencenter in den Verbindungsdaten sichtbar sein. Wenn dem nicht so ist, dann scheint hier etwas nicht zu stimmen ...

    Hallo jsi ,


    du verfügst in Kürze auch über 6 GB Datenvolumen, ich habe per Kampagne dein Volumen aufgestockt.


    Beste Grüße Patrick

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