kleine Meinungsverschiedenheit mit Congstar Support bzw. Mitarbeiter

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  • Hallo,

    also ich habe am 5.10. einen Handyvertrag abgeschlossen, den ich aber zum 26.10. storniert habe. Der Mitarbeiter vom Support meinte gestern das ich die 4 Wochen zur Stornierung bereits überschritten habe und 2 Jahre in dem Vertrag gebunden bin. Ich hätte dazu gerne mal ne andere Meinung. Also Storniert habe ich den Vertrag am 26.10. bei Sparhandy, gab keinerlei Probleme wegen der Zeit, die Stornierung ist leider erst am 10.11. an Congstar weitergeleitet wurden (was außerhalb der Zeit ist). Für mich gilt folgender Spruch „Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.“ laut BGB §355, was rechtzeitig erfolgte. :( Kann das auf diesem Wege geradegebogen werden? Ich seh nicht ein das ich 2 Jahre lang für einen Service zahle den ich nicht nutzen kann und vor allem will. Ein wenig bereue ich langsam den neusten Vertragsabschluss mit Congstar.

  • Widerrufsrecht sind doch 14 Tage und nicht 4 Wochen.

    Gerechnet ab Vertragsschluss bzw. Belehrung über das Widerrufsrecht, je nachdem, was zuerst war.

    Daher frage ich mich, wann Du die Auftragsbestätigung, Widerrufsbelehrung bekommen hast und, wann die Leistung bereitgestellt wurde.

  • also bei Sparhandy am 05.10. alles bestellt, am 26.10. alles storniert, am 17.10. Nachricht von Congstar mit der Auftragsbestätigung (Und der Widerrufsbelehrung). Die 4 Wochen sind Info vom Servicemitarbeiter "Hallo Axel,
    die für den Handel verlängerte Widerrufsfrist von 4 Wochen war leider bereits verstrichen." Kopie von der E-Mail

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ak9374 (7. Dezember 2025 um 13:45)

  • Meiner Meinung nach ist aber erstmal Sparhandy dein Ansprechpartner, weil du dort bestellt hast.

    Ab da nicht mehr

    , am 17.10. Nachricht von Congstar mit der Auftragsbestätigung (Und der Widerrufsbelehrung).


    .......

    also ich habe am 5.10. einen Handyvertrag abgeschlossen, den ich aber zum 26.10. storniert habe.

    Jetzt frage ich mal, warum?

    Es sieht auch nach einer Rufnummernportierung aus, da ja Congstar bis zur AB so lange brauchte.

    Storniert hast du nichts. Wenn eher ein Widerruf.

    Also Storniert habe ich den Vertrag am 26.10. bei Sparhandy,

    War da nicht mehr dein Ansprechpartner, da nur "Vermittler".

    Die Stornierung ist leider erst am 10.11. an Congstar weitergeleitet wurden

    Das ist schlecht. Denn eigentlich hättest du dich laut der AB den Widerruf direkt an Congstar machen müssen.

    Für mich gilt folgender Spruch „Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.“ laut BGB §355, was rechtzeitig erfolgte.

    Aber das an die falsche Adresse.

    Denn siehe deine Auftragsbestätigung und wohin der Widerruf gehen musste.

    Da steht Congstar und nicht Sparhandy.

    Somit sehe ich als Nichtjurist ein Eigenverschulden.

    Hier kann, wenn überhaupt, nur eine Kulanz helfen.

    Lebe das Leben, wie es dir gefällt.

  • Stornierung er folgte dort wo ich den Vertrag abgeschlossen hatte, und ja, ich habe Handy und Vertrag bei Sparhandy bestellt.


    Denn siehe deine Auftragsbestätigung und wohin der Widerruf gehen musste.

    Da steht Congstar und nicht Sparhandy.

    Somit sehe ich als Nichtjurist ein Eigenverschulden.

    Hier kann, wenn überhaupt, nur eine Kulanz helfen.

    Warum ein eigenverschulden? Sparhandy war mein Ansprechpartner, und dort habe ich innerhalb der Frist widerrufen (Denke ich mal). Da kann nur Kulanz helfen? Wie mach ich die am besten geltend. Denke mal nicht das das Erfolg hat.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ak9374 (7. Dezember 2025 um 16:31) aus folgendem Grund:
    Ein Beitrag von ak9374 mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Torc es könnte aber ja bei Sparhandy ein Bündelgeschäft bestellt worden sein (Handy und Congstarvertrag)

    Handy kommt von Sparhandy

    Vertrag von Congstar.

    Trotzdem ist ab Auftragsbestätigung für den Vertrag, Congstar in der Zuständigkeit für den Widerspruch vom Vertrag.

    Steht so auch in der Auftragsbestätigung, mit der Widerrufsbelehrung, die anscheinend bisher nicht gelesen wurde.

    Wie es mit dem Handy von Sparhandy aussieht, keine Ahnung. Oder auch dieses kommt von Congstar.

    ich habe Handy und Vertrag bei Sparhandy bestellt.

    Und mit Rufnummernportierung?

    Und ak9374 was steht denn in der Widerrufsbelehrung?

    Lebe das Leben, wie es dir gefällt.

  • Und mit Rufnummernportierung?

    Und ak9374 was steht denn in der Widerrufsbelehrung?

    In der Widerrufsbelehrung steht was von 14 Tagen, der Servicemitarbeiter sagte das folgende "Hallo Axel,
    die für den Handel verlängerte Widerrufsfrist von 4 Wochen war leider bereits verstrichen."

    Das Handy war übrigens von Sparhandy, der Vertrag von hier

    Rufnummernportierung hatte ich am Anfang noch, da es aber nicht ging hab ich diesen Auftrag (Nur die Portierung) schon widerrufen

  • Ich habe eben mal selbst spaßeshalber beim o.g. Anbieter einen Artikel mit congstar-Vertrag in den Warenkorb gelegt. Bei der Bestellung muss ein Haken für die Widerrufsbelehrung gesetzt werden. Dort wird einmal eine GmbH in Bochum genannt und weiter unten noch eine GmbH in Münster. Die letztgenannte Adresse wird im Zusammenhang mit "Dienstleistungsvertrag vergünstige Endgeräte" erwähnt. Entsprechend hätte vermutlich dort der Widerruf platziert werden müssen.

    Aber in der Widerrufserklärung findet sich auch weiter unten noch der Hinweis, dass der Widerruf gegenüber dem Mobilfunkprovider erklärt werden muss und die GmbH in Bochum muss auch über den Widerruf informiert werden.

    Wie das ganze rechtlich nun aussieht kann ich nicht beurteilen. Da ist es dann ratsam die jeweiligen Kundenservices in Anspruch zu nehmen und/oder einen Rechtsbeistand einzuschalten...
    Interessant wird auch sein, welche Dokumente / Widerrufserklärungen per Mail an den Kunden geschickt wurden - und von wem diese verschickt wurden.

  • Der Fall ist nicht so einfach wie Torc ihn darstellt, denn es ist (wahrscheinlich) ein Geschäft, welches sich nur insgesamt (Handy + Vertrag) widerrufen lässt.

    Insoweit dürfte Sparhandy als Wissensvertreter von Congstar anzusehen sein.

    Aber warten wir erstmal auf das Team, bevor wild spekuliert wird ;)

  • Hey ak9374,

    bitte hinterlege die Daten des betroffenen Kundenkontos hier im Forum-Profil. Du kannst auch mehrere Daten hintereinander eintragen. Die aktuellen Daten führen zum Homespot Tarif.

    Am besten meldest du dich über unser Kontaktformular: https://forum.congstar.de/community/kontakt/

    Bitte füge auch den E-Mail-Verkehr mit Sparhandy als Screenshot hinzu. Bitte achte darauf, dass das Versanddatum erkennbar ist. Die E-Mails, die du direkt an congstar geschickt hast, musst du nicht zusätzlich beilegen.

    Wir verpacken das dann als Ticket und geben es zur Überprüfung weiter an die Fachabteilung. Eine Rückmeldung dazu erhältst du per E-Mail, sobald Bearbeitung abgeschlossen ist.

    Wünsche allen hier einen schönen 2. Advent.

    Gruß Kenan

  • Ich habe eben mal selbst spaßeshalber beim o.g. Anbieter einen Artikel mit congstar-Vertrag in den Warenkorb gelegt. Bei der Bestellung muss ein Haken für die Widerrufsbelehrung gesetzt werden. Dort wird einmal eine GmbH in Bochum genannt und weiter unten noch eine GmbH in Münster. Die letztgenannte Adresse wird im Zusammenhang mit "Dienstleistungsvertrag vergünstige Endgeräte" erwähnt. Entsprechend hätte vermutlich dort der Widerruf platziert werden müssen.

    Aber in der Widerrufserklärung findet sich auch weiter unten noch der Hinweis, dass der Widerruf gegenüber dem Mobilfunkprovider erklärt werden muss und die GmbH in Bochum muss auch über den Widerruf informiert werden.

    Wie das ganze rechtlich nun aussieht kann ich nicht beurteilen. Da ist es dann ratsam die jeweiligen Kundenservices in Anspruch zu nehmen und/oder einen Rechtsbeistand einzuschalten...
    Interessant wird auch sein, welche Dokumente / Widerrufserklärungen per Mail an den Kunden geschickt wurden - und von wem diese verschickt wurden.

    Ja es werden verschiedene Orte genannt in der Widerrufserklärung. Aber beides Mal die gleiche email Adresse.
    Ich vermute aber er hat lokal im Handel den Vertrag abgeschlossen und nicht online wegen der Antwort von im Handel auf 4 Wochen verlängert. Online im Shop steht auch der Text den man akzeptieren muss dass man die 14 tägige Widerrufsfrist von congstar akzeptiert. Das wäre ja dann auch nicht zutreffend.