Abschaltung meincongstar im Browser

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    steve64

    Du wirfst da jetzt aber bisschen was quer ineinander. Das bestehende Web-KC kann dir deine aktiven Fragen auch nicht beantworten.


    Auch wenn nicht unbedingt jeder die Dokumente auf Anhieb verstehen kann - zum Vertragsschluss ist das aber unabdingbar und jeder bestätigt, dass er/sie bspw die AGB vollständig gelesen hat. Außerdem bleiben ja alle gewohnten Supportkanäle erhalten. So auch das Forum. Somit kann man im Zweifel auch hier in der Community nachfragen, wenn etwas unklar ist.


    Es steht auch überhaupt nicht zur Debatte, dass die Dokumente von der Website verschwinden werden. Warum sollten sie das auch?

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    harob

    Ja, da war meine Argumentation noch nicht ganz zu Ende gedacht (weswegen ich den Beitrag - ohne deine Antwort zu kennen - nochmal geändert habe). Sorry.


    Die formalen Preislisten sind sicherlich die Referenz und daher auch künftig ausreichend zur Vertragsnutzung und -pflege. Die wird es auch garantiert weiterhin geben.

    Wichtig wäre mir, dass eine etwas auf Verständlichkeit optimierte Präsentation der Optionen, Zubuchungen und Merkmale der jeweiligen Tarife weiterhin auf der Webseite sein werden. Wenige mögen sich durch die PDFs wühlen und fragen dann lieber den Support.

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    rar Ich persönlich gehe davon aus, dass Congstar genau deswegen das Web-Kundencenter abschaltet. Dann brauchen sie es nicht behindertengerecht umbauen.


    Aber Inklusion und eine gerechtere, diskriminierungsfreie Gesellschaft sind natürlich weiterhin Hauptziele des gesellschaftlichen Engagements. Man macht selbst nur halt das Gegenteil und arbeitet sogar aktiv Demokratiezerstörern in die Hände. Wäre fast lustig, wenn es nicht so traurig wäre.

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    steve64 Das Web-Kundencenter einfach abschalten, um es nicht barrierefrei gestalten zu müssen, wird vermutlich nicht funktionieren. Manche Anforderungen der WCAG sind auf mobilen Geräten schwer bis nicht umsetzbar. Im Falle congstar ist ein paralleler Betrieb von App und Web aus meiner Sicht nicht umgehbar.

    ChatGPT antwortet Folgendes auf meine Fragen:

    1. Ist das Betreiben eines Kundencenters ausschließlich via Smartphone-App zulässig?

    Nein, das ist problematisch. Nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) müssen digitale Dienstleistungen barrierefrei zugänglich sein. Eine reine Smartphone-App kann für viele Nutzergruppen eine unüberwindbare Hürde darstellen, insbesondere für:

    • Menschen mit motorischen Einschränkungen, die keine Touchscreens nutzen können.
    • Nutzer von Screenreadern, die in Apps oft weniger Unterstützung finden als in Web-Anwendungen.
    • Menschen, die alternative Eingabegeräte (z. B. Spracherkennung, Spezialtastaturen) verwenden.
    • Personen, die keinen Zugriff auf ein Smartphone haben oder es nicht bedienen können.

    Ein Web-Zugang ist oft die barrierefreiere Alternative, da Browser vielfältige Anpassungsmöglichkeiten bieten (Zoom, Kontrasteinstellungen, Screenreader-Kompatibilität).


    2. Können alle WCAG-Anforderungen in einer Smartphone-App erfüllt werden?

    Nicht ohne weiteres. Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) gelten auch für mobile Apps, aber viele Anforderungen sind in einer App schwerer umzusetzen.

    • Schriftvergrößerung: Die WCAG verlangt eine 200-prozentige Vergrößerung, während das BFSG bis zu 400 Prozent fordern könnte.
      Problem: Bei 400 % Zoom ist auf kleinen Bildschirmen kaum noch etwas lesbar.
    • Tastaturbedienbarkeit: Während Web-Anwendungen per Tab-Taste navigierbar sind, unterstützen viele Apps keine vollständige Tastatursteuerung.
    • Assistive Technologien: Screenreader wie VoiceOver oder TalkBack funktionieren in Apps oft schlechter als in Web-Anwendungen.

    3. Wird die Abschaltung der Web-Anwendung vor Gericht aufrechterhalten werden können?

    Sehr wahrscheinlich nicht, wenn kein barrierefreier Ersatz bereitgestellt wird.

    • Laut BFSG müssen Anbieter alternative Zugänge bereitstellen, falls eine Lösung nicht für alle zugänglich ist.
    • Rechtliche Präzedenzfälle (z. B. aus der DSGVO) zeigen, dass Unternehmen digitale Barrierefreiheit ernst nehmen müssen.
    • Klagen von Betroffenen oder Verbänden sind möglich, insbesondere von Organisationen wie der Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) oder Aktion Mensch.

    Fazit

    Das Unternehmen sollte nicht allein auf die Smartphone-App setzen. Die Web-Anwendung oder eine alternative, barrierefreie Lösung (z. B. eine progressive Web-App) ist essenziell, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.


    Alle, die wollen, dass das Web-Kundencenter aufrecht erhalten werden soll, können eine entsprechende Petition unterzeichnen: https://www.change.org/p/forde…in-congstar-beizubehalten

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    steve64 Das Web-Kundencenter einfach abschalten, um es nicht barrierefrei gestalten zu müssen, wird vermutlich nicht funktionieren.

    Das sage ich hier schon länger und durfte mir was wegen "Instrumentalisierung Behinderter" anhören. Eine App sei doch angeblich auch total behindertengerecht. Danke für das GPTen der Infos.

    Zitat

    Alle, die wollen, dass das Web-Kundencenter aufrecht erhalten werden soll, können eine entsprechende Petition unterzeichnen: https://www.change.org/p/forde…in-congstar-beizubehalten

    Danke für den Link. Vielleicht nützt es ja etwas.

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    Heute, 30.01.2025, 15:29 Uhr sind es schon 214 Unterschriften.


    Das finde ich super!!!


    Gestern waren es noch 208 Unterschriften.


    Wie schon steve64 lade ich nochmals alle, die das hier lesen und für den Erhalt des Web-Kundencenters sind, ein, bei der Petition mitzumachen.

    Hier noch einmal der Link: https://www.change.org/p/forde…in-congstar-beizubehalten.


    Wir müssen uns rühren, sonst passiert nichts.


    Die entsprechenden Verbände sind, wie gesagt, bereits informiert.