Verbrauch und verfügbare Daten wie bisher im Browser ansehen

    Wie wäre es mit Verletzung der DSGVO?

    Hallo :)


    ich weiß nicht, ob ich lachen oder weinen soll.

    Eine fachliche Stellungnahme der Rechtsabteilung dazu würde mich sehr interessieren.

    Dann wende Dich an die Rechtsabteilung oder den Rechtsanwalt Deines geringsten Misstrauens und halte uns auf dem Laufenden.


    Gruß Ingo

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    ich weiß nicht, ob ich lachen oder weinen soll.

    Ich weiß nicht, wie ich das jetzt verstehen soll. Lachen oder weinen bezüglich Congstar oder mich? :/


    Ja, es klingt merkwürdig, dass ein Forumsbesucher etwas anprangert, wo ein Konzern wie die Telekom anscheinend kein Problem sieht, oder sich wirklich die Frage wegen des Koppelungsverbots nie gestellt haben soll.

    Andererseits weiß ich selbst, was in großen Firmen abgeht, und wie wenig sich da Manager für Realitäten interessieren, wenn sie eine große Vision haben.

    Aber ja, vielleicht finde ich mal die Zeit und finde heraus, wie der Landesdatenschutzbeauftrage von NRW so drauf ist. Der Bundesdatenschutzbeauftragte jedenfalls teilt wohl meine Interpretation der DSGVO:

    PS. Beschwerde/Anfrage an die Pressestelle ist bereits raus.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von steve64 ()

    Also ich weiß nicht.


    Also, wenn jemand etwas nicht weiß, sollte er meiner Meinung nach auch nicht herum schwafeln bzw. Sachen kommentieren, die ihn nichts angehen.


    Wenn du das meiste per Telofonie/Mail erledigst, mag es für dich passen. Deshalb muß es nicht Mittel der Wahl für alle anderen sein.


    Wo steht in meinem Post, dass ich entscheide ohne vorher mit Familienmitgliedern zu sprechen?

    Wo steht, dass ich zu einem Anbieter mit schlechteren Konditionen wechsle?

    Ich weiß nicht, wie ich das jetzt verstehen soll. Lachen oder weinen bezüglich Congstar oder mich?

    Hallo :)


    letzteres. Du hast offenbar kein Problem damit, G00gle und dessen Dienste zu nutzen (und vermutlich auch die Dienste von Meta), wirfst congstar aber einen Verstoß gegen die DSGVO vor. Gegen welche Vorschrift verstößt congstar denn Deiner Meinung nach konkret? Welche Daten speichert congstar illegalerweise? Du möchtest Dir von einem Fachexperten die DSGVO erklären lassen.

    Ja, es klingt merkwürdig, dass ein Forumsbesucher etwas anprangert, wo ein Konzern wie die Telekom anscheinend kein Problem sieht,

    Ich finde es merkwürdig, dass Du gerade congstar kritisierst. Niemand zwingt Dich, congstar zu nutzen. Bist Du denn gegen G00gle, Meta und andere Datenkraken vorgegangen? Mit welchem Ergebnis?

    vielleicht finde ich mal die Zeit und finde heraus, wie der Landesdatenschutzbeauftrage von NRW so drauf ist.

    [...]

    PS. Beschwerde/Anfrage an die Pressestelle ist bereits raus.

    Bitte halte uns auf dem Laufenden. Das Ergebnis interessiert mich brennend.


    Gruß Ingo

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    letzteres. Du hast offenbar kein Problem damit, G00gle und dessen Dienste zu nutzen (und vermutlich auch die Dienste von Meta), wirfst congstar aber einen Verstoß gegen die DSGVO vor. Gegen welche Vorschrift verstößt congstar denn Deiner Meinung nach konkret? Welche Daten speichert congstar illegalerweise? Du möchtest Dir von einem Fachexperten die DSGVO erklären lassen

    Also mit Schubladen sollte man vorsichtig sein. Ich nutze keinen Google Account, kein Whatsapp, kein Facebook, verweigere konsequent jede Zwangsapp auf meinem gehärteten Android-System. Was soll diese Unterstellung also?

    Congstar verstößt gegen das Koppelungsverbot der DSGVO, wenn sie die Nuztung ihres Produktes (und dazu gehört die Pflege der Vertragsdaten, sowie der Abruf der Rechnungen gemäß AGB), davon abhängig machen, ob man eine Zustimmung zur werblichen Nutzung personenbeszogener Daten erteilt. Dabei ist es unerheblich, ob bei ihnen direkt oder bei deren Subunternehmer Google, der der Herausgeber ihrer App ist. Die DSGVO geht mitnichten nur um "illegale Datenspeicherung", da gibt es so viel mehr zu beachten und einzuhalten.

    Wenn dir das zu hoch ist, dann solltest Du dir mal die DSGVO "von einem Fachexperten" erklären lassen, anstatt andere abfällig zu behandeln.


    Oder mal anders: Warum glaubst Du denn, warum Congstar hier rechtmäßig handelt? Warum ist es legal, wenn sie einen Google-Account voraussetzen und dies weder in ihrer Werbung noch in den AGBs erwähnen? Na, komm, das kann so schwer doch nicht sein?


    Im übrigen verstößt Google nicht gegen die DSGVO, weil sie mich nicht zu einem Account bei ihnen nötigen oder zwingen. Warum sollte ich also gegen die vorgehen? Was würdest du dir davon versprechen? Warum sollte jemand so etwas Dummes tun?


    Wobei: Man könnte über den neuen Digital Markets-Act als Gatekeeper erfordern, dass Google und Apple werbefreie Apps auch ohne Account herausgeben müsste, weil dazu das Werbeeinverständnis nicht notwendig ist. Das ist aber eine ganz andere Geschichte und hat mit dem Vorgehen von Congstar erstmal nichts zu tun. Congstar könnte das aber ja von Google/Apple verlangen, um ihr Geschäftsmodell zu legalisieren. Viel Spaß dabei.


    Im übrigen frage ich mich die ganze Zeit: Warum Threema? Es gibt doch Whatsapp vom Marktführer. Vollkommen datenschutzkonform und vollkommen unproblematisch. Es wäre doch unsinnig gegen Windmühlen zu kämpfen und ernsthaft alternative Messenger zu bewerben, oder? ;)


    steve64


    Bitte halte uns auf dem laufenden! Mich interessiert das auch brennend.

    Ich habe schhon verstanden, dass diese Formulierung hier zum Dissen benutzt wird. Ein netter Weg, unverdächtig die Netiquette zu verletzen.


    Halte mich auf dem laufenden, wenn du erwachsen wirst. Das interessiert mich brennend.

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    Google ist nicht der Herausgeber der App. War nie der Fall. Und Subunternehmer ist Google auch nicht.

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    Doch, Google ist der Anbieter der App. Man kann jetzt anfangen ganz kleinlich die juristischen Definition rauszusuchen, warum Anbieter und Herausgeber nicht das selbe sein soll. Das überlasse ich gerne anderen, wenn sie nichts besseres zu tun haben.

    Und natürlich wurde Google von Congstar beauftragt, die App anzubieten und zu verbreiten. Selbstverständlich gibt es da einen Vertrag und selbstverständlich ist hierbei Google der Dienstleister für Congstar. Das kann man dann Subunternehmer nennen - man kann aber auch hier wieder versuchen kleinlich zu diskutieren.

    Am Ergebnis für die DSGVO ändert das aber ja nichts.


    Und für mich ändert das als Nutzer schonmal gar nichts. Congstar verweist mich auf deren App und sagt, ich soll sie bei Google herunterladen. Und Google sagt: Die App gebe ich nur her, wenn ich dich "freiwillig" ausspionieren darf. Wenn ich dann freiwillig nein sage und daraufhin Google den Download verweigert, sagt Congstar dann: Da haben wir gar nichts mit zu tun? Das wird dann schnell kafkaesk.

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    Hi, WhatsApp, Telegram und Threema werden auch als Angeboten von Google angezeigt.

    Der Entwickler und Herausgeber ist jedoch Congstar GmbH.


    Ich nehme an Angeboten von Google weil es halt im Playstore angeboten wird. Im iOS App Store ist der Entwickler ebenfalls Congstar GmbH.


    Und für die DSGVO sollte folgende Angabe entscheidend sein dass Daten nicht mit Dritten geteilt werden.



    Daneben kann ich der Analyse von Daten in der iOS App widersprechen unter Datenschutz. Sollte also auch in der Android App möglich sein.

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    Ja, aber was hat das mit dem Thema zu tun? Wo schalte ich in der Congstar App das Datensammeln der Google-Bibliotheken des Handys ab? Kann ich bei Congstar den AGBs von Google widersprechen?

    Ich fürchte, es ist nicht klar geworden, worum es geht.


    Google verlangt, dass man zustimmt, dass im Hintergrund die Google Bibliotheken (Playstore, Services, etc.) Daten sammeln dürfen und dass Google die verwerten darf (das ist auch nicht ganz abschaltbar). Auch stimmt man zu, dass in werbefinanzierten Apps Google Werbung ausspielen darf, die auf den gesammelten Daten basieren. Das ist Pflicht um als Nutzer in den Appstore reinkommen zu dürfen. Das ist neben ein paar Provisionen Googles Geschäftsmodell. (Und der rechtliche Grund, warum sie für alle Apps im Store selbst der Anbieter sind.)

    Das hat mit Congstar und deren werbefreien App erstmal nichts zu tun. Sogar soweit, das Congstar nicht für mich entscheiden darf, ob ich dem zustimmen möchte oder nicht. Auch nicht indirekt, indem man einen anderen Vertrag daran koppelt.

    Es geht um den Download der App, nicht deren Betrieb.


    PS. Herausgeber gibt es übrigens nur bei Zeitungen, Verlagen und Wertpapieren. Google ist zwar im wörtlichen Sinne der, der die App an Nutzer rausgibt, aber halt doch nur der Anbieter, wenn man genau sein will. Congstar ist dann der Entwickler der App, obwohl das sicherlich von einem Subunternehmer durchgeführt wurde.

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    PS. Herausgeber gibt es übrigens nur bei Zeitungen, Verlagen und Wertpapieren. Google ist zwar im wörtlichen Sinne der, der die App an Nutzer rausgibt, aber halt doch nur der Anbieter, wenn man genau sein will. Congstar ist dann der Entwickler der App, obwohl das sicherlich von einem Subunternehmer durchgeführt wurde.

    Na dann ist ja gut wenn dir das bewusst ist. Herausgeber hast du hier als erstes genannt um genau zu sein ich habe es bloß aufgegriffen. ;)


    Congstar GmbH veröffentlicht seine Apps in den offiziellen Stores für Android und iOS. Ich sehe darin nichts verwerfliches.

    Die Mehrheit der Nutzer die ein Android oder iOS Smartphone haben wird den offiziellen Store benutzen und den AGBs von Google oder Apple zugestimmt haben.


    Ich sehe leider keinen Verstoß gegen irgendwelche DSGVO Vorgaben.


    Dass Congstar die App nicht als APK herausgibt ist eine andere Sache. Ich sehe allerdings auch keinen Vorteil darin die App per APK Download anzubieten für die Kunden die kein Smartphone haben sondern vielleicht nur einen Homespot zum Beispiel mit einem klassischen Mobiltelefon. Da führt kein Weg am Kundencenter über das Internet vorbei was Geräteunabhängig ist. Sonst schließt man wieder Kunden aus.

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    Ich finde auch nichts verwerfliches daran, dass die App in den beiden Stores ist. Zur Freiheit gehört halt, dass die Leute das selbst entscheiden können, wenn sie das nutzen möchten, auch wenn es Nachteile und Probleme mit sich bringt.

    Zur Freiheit gehört aber halt auch, dass man zu gewissen Dingen nicht gezwungen werden kann, wenn sie nicht objektiv erforderlich sind.

    Wenn es ein web-basiertes Kundencenter gibt, ist die Freiheit offensichtlich gegeben, weil ich frei entscheiden kann, über welchen der vielen Provider und Browser ich zugreife. Ich müsste tatsächlich nicht mal ein Smartphone haben.


    Neuerdings gibt es auch bezahlte Facebook-Accounts. Das wurde wegen des von mir angeführten Koppelungsverbots in der DSGVO eingeführt. Ein Vertrag darf demnach nicht davon abhängig sein, dass man unfreiwillig eine Zustimmung zur Datensammlung und Analyse erteilt, wenn diese nicht objektiv erforderlich ist. Das "erforderlich" ist dabei eng zu interpretieren. Und es ist auch irrelevant, ob man die Zustimmung bei Dritten erteilen soll.


    Ich sage ja gar nicht, dass das Congstar absichtlich macht, aber ohne Kundencenter wäre mein Vertrag mit ihnen daran gebunden, dass ich bei Google diese Zustimmung erteile. Genau das verbietet aber das Koppelungsverbot ausdrücklich. Auch wer unabsichtlich oder indirekt dahingehend die Freiwilligkeit unterminieren würde, verstößt gegen genau diese Vorgabe.


    Man kann es auch selbst nachlesen:

    Zitat

    Das Koppelungsverbot ist in Art. 7 Abs. 4 DSGVO geregelt und besagt:

    «Bei der Beurteilung, ob die Einwilligung freiwillig erteilt wurde, muss dem Umstand in grösstmöglichem Umfang Rechnung getragen werden, ob unter anderem die Erfüllung eines Vertrags, einschliesslich der Erbringung einer Dienstleistung, von der Einwilligung zu einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten abhängig ist, die für die Erfüllung des Vertrags nicht erforderlich sind


    Google handelt da bereits in einem Graubereich. Denn die Zustimmung zur Datensammlung und Analyse ist streng genommen nur für werbefinanzierte Apps notwendig. Nicht für bezahlte Apps und schon mal gar nicht für werbefreie Apps von Banken, Telcos, Ladeanbietern, etc. Diese anderen Apps müsste Google auch ohne die Zustimmung hergeben. Tun sie aber nicht. Was dann aber zu Congstars Problem wird, weswegen man sich das vorher gut überlegen sollte.

    Neu

    Das wäre dann eine einseitige Vertragsverschlechterung, da ich nur mit Windowsnotebook online gehe. Wenn also Funktionen nicht mehr gehen, die bei Vertragsabschluß verfügbar waren, ist das sehr schlecht.

    Ich rate Dir, Dich bei der Bundesnetzagentur zu beschweren. Es gibt dort ein Kontaktformular (Suchmaschine: "Bundesnetzagentur Anfragen Beschwerden Internet Telefon"). Je mehr sich dort beschweren umso besser. Zudem gehen die auch direkt auf die Unternehmen zu.


    Zusätzlich: Durch das zwangsweise Einrichten-Müssens eines Google Accounts (wenn man die App auf Android nutzen muss) wird man gezwungen Daten an eine dritte Partei weiterzugeben (DSGVO Verstoss). Weiterhin wird man bei Nutzung der App dazu gezwungen der Weiterverarbeitung von Daten durch Dritte zuzustimmen (weiterer DSGVO Verstoss). Wenn das webbasierte Kundencenter bestehen bleiben würde, wäre dies kein Problem, da man dann die App nicht installieren müsste. So ist es aber ein Zwang und damit ein Verstoss.

    Solchen Unternehmen wie Congstar, die von angestellten Managern geführt werden und denen die einzelnen Kunden egal sind (was auch immer die Social Media Hilfskräfte hier und anderswo von sich geben...ist für den Vorstand komplett irrelevant), kann man nur beikommen, wenn man Ihnen wirkliche "Schmerzen" zufügt, welches die Geschäftsleitung oder der Vorstand spüren kann:
    - rechtliche Schwierigkeiten (Netzagentur / Aufsicht, DSGVO-Meldestelle, usw.)

    - negative Presse

    - Ärger mit dem Aufsichtsrat (die Chefs des Vorstands / der Geschäftsführung) und die mögen obige Probleme nicht.

    - starker Kundenverlust


    P.S.: Ich rate Dir die App nicht zu installieren. Sollte das Kundencenter dann ganz abgeschaltet werden: Rufnummer mitnehmen und Vertrag bei Congstar kündigen. Ich werde das so machen. Warte noch auf die Reaktionen auf meine Beschwerden.

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    "Congstar GmbH veröffentlicht seine Apps in den offiziellen Stores für Android und iOS. Ich sehe darin nichts verwerfliches.

    Die Mehrheit der Nutzer die ein Android oder iOS Smartphone haben wird den offiziellen Store benutzen und den AGBs von Google oder Apple zugestimmt haben.

    Ich sehe leider keinen Verstoß gegen irgendwelche DSGVO Vorgaben."



    "Congstar GmbH veröffentlicht seine Apps in den offiziellen Stores für Android und iOS. Ich sehe darin nichts verwerfliches.

    Die Mehrheit der Nutzer die ein Android oder iOS Smartphone haben wird den offiziellen Store benutzen und den AGBs von Google oder Apple zugestimmt haben.

    Ich sehe leider keinen Verstoß gegen irgendwelche DSGVO Vorgaben."


    Darum geht es nicht. Wie steve64 bereits erwähnte: Durch das Abschalten des webbasierten Kundencenters werden Kunden mit bestehenden (!!) Verträgen genötigt (! = gezwungen) eine App zu installieren und zu nutzen, die

    a) mich zwingt ein Smartphone zu nutzen (wenn ich noch keines habe eins zu kaufen) und mich zwingt darauf eine App zu installieren aus einem von zwei App-Stores (Apple oder Google) und dort einen Account zu eröffnen (zwangsweise Datenübermittlung an eine Drittpartei).

    b) mich zwingt bei der Nutzung der App weiteren Datenübermittlungen an Drittparteien zuzustimmen.


    Unabhängig davon:

    Weiterhin verunmöglicht die Congstar Gmbh den Kunden Einsicht in Verbindungs- und Verbrauchsdaten usw. zu nehmen, da diese jetzt schon im webbasierten Kundencenter nicht mehr angezeigt werden. Jetzt muss jeder Kunde, der die App nicht installieren möchte, jeweils manuell einen Antrag an die Congstar GmbH senden:

    Auszug Bundesnetzagentur: "Den Einzelverbindungsnachweis müssen Sie in Textform (beispielsweise per Brief, E-Mail oder Telefax) bei Ihrem Anbieter vor dem Abrechnungszeitraum beantragen. Der Anbieter kann Ihnen den Einzelverbindungsnachweis für den aktuellen, aber nicht für zurückliegende Abrechnungszeiträume erstellen."


    Das sind alles Dinge, die das mediocre Management der Congstar GmbH willentlich auf Kosten der Kunden in Kauf nimmt.


    Ich rate allen - so wie ich es diese Woche noch tun werde - ein (sachliches aber bestimmtes) Beschwerdeschreiben d i r e k t an die Geschäftsleitung zu senden. Axel Orbach ist erst seit 2022 Geschäftsführer und ihm haben wir den Unsinn wohl zu verdanken.


    Wer übrigens mal Lachen will ob des Widerspruchs zwischen dem gepushten Marketing-Image von Congstar und der Realität schaue einmal hier (ich kenne das Wort zum Pendant des "Greenwashings" nicht, aber es passt hier :D) :

    www.congstar.de/das-ist-congstar/ueber-uns/

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    Bitte lese meine obigen Posts...Beschwerden an Bundesnetzagentur, (Verbraucherzentrale und Presse freut sich auch immer) und direkt an den Geschäftsführer Axel Orbach. Eine gute Idee ist auch direkt an den Eigentümer von Congstar zu schreiben (Vorstand Deutsche Telekom). Bleibe aber sachlich und strukturiert aber bestimmt. Wenn die genug Post bekommen schauen die genauer hin was bei ihrem Tochterunternehmen schief läuft. Und: Orientiere Dich nicht zu sehr an manchen Kommentaren hier. Es gibt so Fanboys, die jeden der Congstar sachlich kritisiert abbügeln.

    Leider ist Respekt für manche Unternehmen eine Einbahnstrasse. MIt den Kunden als anonyme Masse kann man respektlos umgehen (wie z.B. keine Info / keine wirklich relevante Reaktion auf Beschwerden wegen der Schliessung des Kundencenters -- zumindest so lange bis die Kunden nicht in Massen kündigen oder andere Nachteile für die Geschäftsleitung entstehen..s.o.).

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    Leider ist Respekt für manche Unternehmen eine Einbahnstrasse.

    Nicht nur bei Unternehmen. Auch bei Kunden.


    MIt den Kunden als anonyme Masse kann man respektlos umgehen

    Apropos anonyme Kunden.

    Lustig finde ich, dass gerade in den letzten Tagen sich so mancher "anonyme Kunde" extra hier angemeldet hat, um seinen Unmut kundzutun.

    Ich gehe jede Wette ein, dass man die meisten hier schon unter einem anderen Kontonamen kennt. 8o

    Warum? Hat man Angst um seinen Account oder will man "wir sind viele" demonstrieren? :/

    Der echten "anonymen Masse" geht das Kundencenter im Web an der Schulter vorbei.
    Die "anonyme Masse" nutzt die App - und fertig. (Oder ruft die Hotline an.)

    Die "anonyme Masse" hat auch keine "spezialgehärteten" Smartphones oder Geräte, die in Deutschland nur über Umwege mit Software zu betreiben sind. Bei den meisten läuft Android oder iOS.

    Und nicht jeder administriert täglich das Kundenkonto des 150km entfernen Ururgroßvaters. Warum auch immer.


    --

    PS: Ich bin in meinem Kommentar weder für noch gegen das Kundencenter im WEB. Ich verfolge nur interessiert die Entwicklung.

    Manche Tipps zum aktiven Widerstand amüsieren mich allerdings. Es geht manchem um eine ganz große Sache.

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    Rechtschreibung. Bei jedem Lesen finde ich neue Tippfehler.

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    keinExtremist

    Kannst du diese Behauptungen irgendwie belegen, oder geht es dir wirklich nur darum, andere zu verunglimpfen?


    Unabhängig von irgendwelchen Prozentzahlen gibt es Menschen, für die ein freier Zugang via Website aus verschiedenen Gründen wichtig ist.

    Und dann gibt es auch noch objektive Gründe dafür. Gesetzesnormen, Barrierefreiheit, und bestimmt noch mehr.


    Du solltest dringend überdenken, was du hier so schreibst.

    Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von steve64 ()

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    Ich gehe jede Wette ein, dass man die meisten hier schon unter einem anderen Kontonamen kennt. 8o

    Warum? Hat man Angst um seinen Account oder will man "wir sind viele" demonstrieren? :/

    Oh Gott. Absoluter Aluhut Mensch hier unterwegs.

    Hab mir tatsächlich nur wegen deinem dummen Kommentar ein Konto gerade gemacht. Du bist ja echt nicht auszuhalten.


    Mich nervt das mit der fehlenden Datenverbrauchsanzeige im Web Portal auch sehr und hab hier nach ner Lösung gesucht, aber die gibt’s anscheinend nicht.