Dauerhaft schlechter Empfang, bei BNA gemeldet

    Ich habe mich am 17.10.2023 bei der Telekom wegen schlechtem Empfang beschwert aber keine Antwort erhalten. Am 01.07.2024 habe mich bei der BNA beschwert.

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    Der Handyempfang zu Hause wird von Jahr zu Jahr schwächer. Vor einigen Jahren war telefonieren im Haus noch problemlos möglich.

    Zur Zeit ist es fast nicht möglich im Haus zu telefonieren. Es wird kein Empfangsbalken mehr gezeigt.

    Auch das telefonieren im Freien ist nur sehr schlecht möglich. Dies bestätigen alle Nachbarn im Dorf.

    Auch die maximale Bandbreite im Freien schwankt zwischen 2 und 4 Mbit/s. Im Haus ist so gut wie nichts möglich. Ich muß das Handy schon ans Fenster stellen daß wenigstens ein Balken angezeigt wird.

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    Die BNA hat mir nun folgendes mitgeteilt:

    Die Stellungnahme liegt nun vor. Ihr Anbieter teilte mit:

    "Es liegt keine Störung vor, allerdings ist die Mobilfunkversorgung mit 4G / 5G am Standort des Kunden nur im Freien gegeben, die Inhouseversorgung ist nur für 2G Empfang ausreichend.

    Als günstige und schnelle Alternative zu einem Gerichtsprozess besteht bei der Bundesnetzagentur die Möglichkeit, eine außergerichtliche Streitbeilegung (Schlichtung) zu beantragen"


    Mit dem Inkrafttreten der TK-Mindestversorgungsverordnung (TKMV) zum 1. Juni 2022 wurde die Basisversorgung zur Absicherung der digitalen Teilhabe konkretisiert und damit das individuelle Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten ausgestaltet. Die konkreten Werte aus der TKMV sind:

    • Die Download-Geschwindigkeit muss mindestens 10 Megabit pro Sekunde betragen.

    • Die Upload-Rate muss bei mindestens 1,7 Megabit pro Sekunde liegen.


    Davon sind wir - auf im Freien - weit entfernt.

    Die Bandbreite von 2G liegt bei maximal 220 KBit/s.

    Im Haus kann ich nur selten mit dem Handy telefonieren.

    Und ja, wir haben (mit den Nachbarn) viele verschiedene Verträge von Telekom und Congstar sowie viele verschiedene Telefone probiert.

    Das ist eine Lachnummer!


    Nun habe ich folgendes Problem:

    Mein Vertagspartner ist Congstar.

    Der Netzbetreiber ist die Telekom.

    Gegen wen muß ich nun vorgehen?


    Am einfachsten wäre vermutlich der Wechsel zu Vodafone...


    Gruß Mike

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    Hallo Mike-ZMM,

    Mit dem Inkrafttreten der TK-Mindestversorgungsverordnung (TKMV) zum 1. Juni 2022 wurde die Basisversorgung zur Absicherung der digitalen Teilhabe konkretisiert und damit das individuelle Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten ausgestaltet. Die konkreten Werte aus der TKMV sind:

    • Die Download-Geschwindigkeit muss mindestens 10 Megabit pro Sekunde betragen.

    • Die Upload-Rate muss bei mindestens 1,7 Megabit pro Sekunde liegen.

    Das gilt nur für die Hausversorgung also DSL etc. und nicht für Mobilfunk.


    Wenn dies für Mobilfunk gelten würde hätte die Bundesnetzagentur der Telekom dies bzgl. spätestens nach deiner Meldung und deren Rückmeldung mitgeteilt "Hey ihr müsst da Nachbessern da ihr euch nicht an die neuen Vorschriften haltet".


    In solchen Fällen ist Grundsätzlich erst einmal congstar dein Ansprechpartner, auch wenn du das Telekom Netz nutzt.

    Du kannst der Telekom natürlich trotzdem mitteilen "Hey warum ist euer Netz hier so schlecht?" aber der Wechsel zu einem anderen Netzbetreiber wäre hier wohl sinniger.


    Vorgehen gegen die Telekom kannst du gerne versuchen wenn du zu viel Geld und Zeit hast, aber glaube mir die Nummer verlierst du.

    Vorgehen gegen die Telekom kannst du gerne versuchen wenn du zu viel Geld und Zeit hast, aber glaube mir die Nummer verlierst du.

    Hallo :)


    das liegt allein schon daran, dass in diesem Fall mit der Telekom kein Vertrag und somit keine Ansprüche bestehen. Wogegen konkret sollte Mike-ZMM also vorgehen? Die vereinbarte Leistung muss der Vertragspartner, hier also congstar erbringen. Wie der das tut, z.B. bei der Telekom, interessiert den Kunden nicht. Ansprechpartner ist immer der Vertragspartner. Das ist nichts anderes, als wenn Du beim A-Markt eine Waschmaschine der B-Marke kaufst. Der Händler darf Dich auch nicht an den Hersteller verweisen.


    Gruß Ingo

  • Hilfreichste Antwort
  • Hallo Mike-ZMM,


    ich hab das Thema mal in den richtigen Bereich verschoben.


    Du bekommst von uns gleiche eine E-Mail mit weiteren Informationen 🙂.

    Gruß Stephanie

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    Hallo C4sti3l ,


    meistens gibt einen Mailverkehr, um eine Möglichkeit zu geben, antworten zu können, ohne Daten preiszugeben.

    Hier wurden im groben die bleibenden Möglichkeiten für diesen Fall aufgezeigt.


    Viele Grüße

    Ben

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    Hallo Ben,

    Hier wurden im groben die bleibenden Möglichkeiten für diesen Fall aufgezeigt.

    okay...und diese wären welche in diesem Fall?

    Sorry wenn ich da so blöd nachfrage aber in meinen Augen gibt´s da nicht so viele Möglichkeiten außer den Anbieter zu wechseln, wenn das Netz dort so mies ist und die Telekom auch keine Anstalten macht auszubauen.

    Der Inhalt der Mail wird hier nicht veröffentlicht, sofern der User das nicht möchte.

    Aber zu wechseln wäre auch meine Konsequenz C4sti3l

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  • Online

    Oli4 was er für einen Tarif bzw. Option hat schreibt er gar nicht.

    Der Netzanbieter schrieb ""Es liegt keine Störung vor, allerdings ist die Mobilfunkversorgung mit 4G / 5G am Standort des Kunden nur im Freien gegeben, die Inhouseversorgung ist nur für 2G Empfang ausreichend."


    Insoweit ist wohl auch 4G schwierig.

    Er schreibt doch, dass er schlechten 5G Empfang hat

    Hallo :)


    wo genau schreibt Mike-ZMM das? Bitte zitiere die konkrete Stelle.

    kann er sich auch die Kosten sparen

    Es geht Mike-ZMM nicht darum, Kosten zu sparen, sondern die Empfangsqualität zu verbessern.

    was er für einen Tarif bzw. Option hat schreibt er gar nicht

    Richtig. Und das ist für sein hier geschildertes Problem auch unerheblich.


    Gruß Ingo

  • Christian

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