24 Monate Vertragsverlängerung

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  • Hallo,

    mein Vertrag wurde 2024 verlängert. ich habe ein Angebot über 24 Monate bekommen. Jedoch wurden die 24 Monate an die vorherige Vertragslaufzeit drangehangen, was in der vorvertraglichen Vertragszusammenfassung nicht transparent dargestellt wurde. Bisher wurde mir leider mitgeteilt, dass ich dennoch die insgesamt 30 Monate zahlen muss und die bereits eingereichte Kündigung nicht nach 24 Monaten, sondern nach den eben genannten 30 Monaten erst wirksam ist. Nach meinem Verständnis ist es eigentlich nicht zulässig einen Vertrag über 24 Monate durch Dranhängen zu verlängern, zumal ich ja auch nur einem Preis von 24 Monaten zugesagt habe, den ich nun effektiv 30 Monate zahlen müsste. was kann ich tun? Danke für Informationen.

  • mein Vertrag wurde 2024 verlängert.

    Da war es noch möglich, die 24 Monate dranzuhängen. Erst mit dem Urteil (gegenüber einem anderen Anbieter) hat auch Congstar reagiert und dies abgeschafft.

    Jedoch wurden die 24 Monate an die vorherige Vertragslaufzeit drangehangen, was in der vorvertraglichen Vertragszusammenfassung nicht transparent dargestellt wurde.

    Glaube ich fast nicht.

    was kann ich tun?

    Die 30 Monate abwarten. Denn da geht eine VVL nur noch 1 Monat vorher und es sind dann "nur" die 24 Monate.


    Tipp: Auch wenn man bei 24 Monaten einen Rabatt bekommt, kann sowas auch sehr unpassend sein.

    Daher lieber Flex-Tarife nehmen.

  • Hallo JesRed90 nur das ich das auch nachvollziehen kann. Du hast einen Bestandsvertrag im Jahr 2024 freiwillig um 24 Monate verlängert (obwohl eigentlich ja nach Ablauf der ersten Vertragsbindung man monatlich kündigen kann). In der damaligen Auftragsbestätigung wurde dir neben der neuen Vertragsnummer auch das jetzige Ablaufdatum genannt. In der Congstar App ist auch das unter Vertrag > dann Aktueller Tarif anklicken ersichtlich. Die neuen 24 Monate beginnen somit mit dem Tarifwechsel bzw. deinem Wunsch dich erneut zu binden (das wird ja oft gemacht weil man ein subventioniertes Handy günstig erwerben will). Du hättest also 2024 ein Widerrufsrecht gehabt wenn hier was falsch gelaufen sein sollte. Diese Monatsfrist ist natürlich längst verstrichen. Man muss sich ja nicht erneut binden, aber wer das freiwillig macht ist dann natürlich erneut 24 Monate gebunden. Wieso soll da eine vorherige Laufzeit angerechnet werden? Zum Thema Preis dieser gilt in der Regel bis ein Tarifwechsel erfolgt und ist nicht zeitlich begrenzt.

  • Hallo DaSein ja man kann auch jetzt sich sechs Monate davor neu für 24 Monate binden ( weil man vielleicht jetzt schon ein anderes Handymodell haben möchte und die Vorzugskonditionen will). Aber auch hier wurde ja damals der neue Ablauf in der Auftragsbestätigung genannt.

  • Hallo MCP62,

    bist du dir da ganz sicher, dass man bereits ein halbes Jahr zuvor eine anschließende Vertragsverlängerung über zwei Jahre abschließen kann?

    Ganz ehrlich, wir sind ja keine Juristen und ich kann auch nur meine Meinung dazu beitragen, dennoch bin ich mir ziemlich sicher, dass eben das genau nicht möglich ist - und zwar auch rückwirkend für den Zeitraum.

    So wie ich es weiß, darf ein Vertrag nicht länger als 24 Monate dauern. Wenn dadurch eine Vertragspflicht von über 30 Monate zusammenkommt, ist das schon lange nicht mehr möglich.

    Ich kenne es auch von meinem Internetanbieter so, dass ich meinen Vertrag gegen einen monatlichen Rabatt über 24 Monate verlängere. Das geht allerdings nicht im Voraus. Wird dann jeweils immer auch entsprechend mit neuem Datum deklariert als "Vertragsbeginn".

    Gruß, zedtea

  • Hallo zedtea ja siehe Screenshot. In meinem Fall ist der Vertragsbeginn und der Ablauf unterschiedlich da ich innerhalb der Bindungsfrist einen Tarifwechsel hatte. Meine Angaben gelten auch nur da ich direkt über Congstar abgeschlossen habe. Bei Händlerverträge gelten andere Bedingungen.

  • Hallo zedtea genau das meinte ich ja. Man kann sich sechs Monate vorher erneut für 24 Monate binden. Er hat aber ja eine Auftragsbestätigung im Jahr 2024 bekommen wo das genaue Ablaufdatum genannt wurde. Somit hätte er damals vom Widerrufsrecht Gebrauch machen können, wenn dort ein Datum erst nach 30 Monate genannt wurde.

  • Hallo JesRed90 nur das ich das auch nachvollziehen kann. Du hast einen Bestandsvertrag im Jahr 2024 freiwillig um 24 Monate verlängert (obwohl eigentlich ja nach Ablauf der ersten Vertragsbindung man monatlich kündigen kann). In der damaligen Auftragsbestätigung wurde dir neben der neuen Vertragsnummer auch das jetzige Ablaufdatum genannt. In der Congstar App ist auch das unter Vertrag > dann Aktueller Tarif anklicken ersichtlich. Die neuen 24 Monate beginnen somit mit dem Tarifwechsel bzw. deinem Wunsch dich erneut zu binden (das wird ja oft gemacht weil man ein subventioniertes Handy günstig erwerben will). Du hättest also 2024 ein Widerrufsrecht gehabt wenn hier was falsch gelaufen sein sollte. Diese Monatsfrist ist natürlich längst verstrichen. Man muss sich ja nicht erneut binden, aber wer das freiwillig macht ist dann natürlich erneut 24 Monate gebunden. Wieso soll da eine vorherige Laufzeit angerechnet werden? Zum Thema Preis dieser gilt in der Regel bis ein Tarifwechsel erfolgt und ist nicht zeitlich begrenzt.

    Ich habe damals freiwillig verlängert, jedoch natürlich bezugnehmend auf ein Tarig-Angebot von 24 Monaten. Unabhängig davon , ob es "angehangen" wird bin ich natürlich davon ausgegangen, dass ich den Preis zunächst 24 Monate zahle , nicht 30. Jetzt wollte ich mich um eine erneute Vertragsverlängerung kümmern, ich hatte dann bemerkt, dass der Vertrag nicht nach 24 Monaten dieses Jahr ausläuft, sondern insgesamt 30 Monate läuft. Also wurde eine Restvertragslaufzeit addiert.

  • MCP62

    Ok, es geht dabei um zwei Fragen in einem Zusammenhang.
    Einmal die Frage, ob man vorzeitig einen Vertrag verlängern kann und einmal, ob sich dadurch die Vertragslaufzeit auf länger als 24 Monate summieren kann.

    Da habe ich mich etwas unklar ausgedrückt anfänglich und im ersten Fall scheint dein Bild deine Aussage auch zu bestätigen.

    Im zweiten Fall bin ich der Ansicht, dass dies nicht möglich ist. Wie gesagt, ich bin auch kein Jurist aber das ist mein Kenntnisstand dazu.

    Auch wenn jemand über eine Auftragsbestätigung darüber in Kenntnis gesetzt wird und dem Vertrag zustimmt, hebelt das meiner Meinung nach nicht geltendes Recht aus. Sonst könnte jeder, am geltenden Recht vorbei, individuelle Verträge gestalten und diese würden dann bei Zustimmung rechtlich binden sein. Das wäre ein Widerspruch in sich.

    Deshalb kann so etwas auch nachträglich beanstandet werden.

    Aber da wir hier keine öffentliche Rechtsberatung anbieten können, weder Mitglieder noch Support, sollte so etwas wohl eher intern geklärt werden.

    Gruß, zedtea

  • Hallo zedtea genau das meinte ich ja. Man kann sich sechs Monate vorher erneut für 24 Monate binden. Er hat aber ja eine Auftragsbestätigung im Jahr 2024 bekommen wo das genaue Ablaufdatum genannt wurde. Somit hätte er damals vom Widerrufsrecht Gebrauch machen können, wenn dort ein Datum erst nach 30 Monate genannt wurde.

    Muss ich den aktiv vom Widerrufsrecht Gebrauch machen , wenn ein Vertrag länger als 24 Monate läuft? Ich hätte vermutet, dass ein Vertrag generell nicht länger als 24 Monate laufen kann und man da nicht unbedingt nur in der dafür vorgesehenen Widerrufsrecht-Zeit aktiv werden muss, sondern man es generell noch anpassen könnte, wenn es versehentlich zustande kam. Hat dazu jemand mehr Informationen?

  • Entschuldigung, ich habe es nicht gut beschrieben. Ich meinte, dass der Vertrag 24 Monate verlängert wurde, aber, dass die noch 6 übrigen Monate aus dem vorherigen Vertrag dran gehangen wurden. So kommen die insgesamt 30 Monate zustande.

    Ich danke euch für eure bisherigen Informationen. Ich warte entsprechend ab , was der Support mir mitteilen kann.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo JesRed90

    du hast bereits eine Mail unserer Fachabteilung zu dem Thema erhalten, die alles genau erklärt. Falls du weitere Fragen dazu hast, schicke gerne eine Antwort auf diese Mail.

    Gruß Linda